§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG n.F. (betr. Ausschluss der Bilanzänderung bei nicht mehr änderbarer Steuerfestsetzung) ist erstmals auf die Berichtigung von Bilanzen anzuwenden, auf denen die Einkommensteuerfestsetzungen in den Veranlagungszeiträumen ab 2007 beruhen.

Entscheidungsstichwörter

Zeitlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007

Leitsatz

§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2878) ist erstmals auf die Berichtigung von Bilanzen anzuwenden, auf denen die Einkommensteuerfestsetzungen in den Veranlagungszeiträumen ab 2007 beruhen. Auf den Zeitpunkt der Vornahme der Bilanzberichtigung kommt es nicht an.

Normenkette

EStG § 4 Abs. 2, § 52

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG vom 17. November 2009  12 K 185/09 (EFG 2010, 397)

Urteil v. 19.7.2011, IV R 53/09, veröffentlicht am 2.11.2011