Umsatzsteuerfreie Dienstleistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter
Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL sind Dienstleistungen, die Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder zur Ausübung einer nicht steuerbaren oder steuerfreien Tätigkeit erbringen, steuerfrei. Voraussetzung ist, das dies nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
IT-Dienstleistungen an Krankenkassen steuerfrei
In einem aktuellen Fall des FG Münster (Urteil v. 14.2.2017, 15 K 33/14 U) erbrachte eine eG an Krankenkassen IT-Dienstleistungen. Das Gericht vertritt entschied, dass diese Leistungen umsatzsteuerfrei sind.
Bürodienstleistung steuerpflichtig
In einem weiteren Fall erbrachte eine GbR Bürodienstleistungen an selbstständige Berufsbetreuer. Diese Leistungen wurden vom FG Münster (Urteil v. 12.1.2017, 5 K 23/15 U) als steuerpflichtig eingestuftet. Hier könne sich die GbR laut FG nicht auf die europarechtliche Befreiungsvorschrift berufen, da hier ansonsten eine Wettbewerbsverzerrung vorliegen würde.
FG Münster, Urteile v. 12.1.2017, 5 K 23/15 U und v. 14.2.2017, 15 K 33/14 U, veröffentlicht am 15.3.2017.
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