Finanzgerichte in NRW führen Gerichtsakten nur noch elektronisch

Das FG Münster informiert darüber, dass seit 28.10.2019 für neu eingehende Verfahren an nordrhein-westfälischen Finanzgerichten keine Papierakten mehr angelegt werden.

Digitalisierung der Aktenführung in deutschen Gerichten 

Die Umstellung wurde in den vergangenen rund 2,5 Jahren durch eine Pilotierungsphase vorbereitet. An einem ersten von fünf Gerichtszweigen in NRW ist damit die Digitalisierung der Aktenführung bereits erreicht. Bundesweit soll dies bis 1.1.2026 in allen Gerichtszweigen erfolgen. 


Schlagworte zum Thema:  Elektronische Akte, Finanzgericht