Die Veräußerung von Zahlungsansprüchen (ohne Fläche), die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren, unterliegt der Umsatzbesteuerung.

Entscheidungsstichwörter

Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren

Leitsatz

Die Veräußerung von Zahlungsansprüchen (ohne Fläche), die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren, unterliegt der Umsatzbesteuerung. Sie ist nicht gemäß § 24 UStG nach Durchschnittssätzen zu besteuern und ist auch nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei.

Normenkette

UStG § 4 Nr. 8 Buchst. c, § 24

MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. d, Art. 295 ff.

EGVO Nr. 1782/2003 Art. 3, 4, 33 ff., 43 ff., 46

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG vom 13. August 2009 16 K 360/08 (EFG 2010, 363)

Urteil v. 30.3.2011, XI R 19/10, veröffentlicht am 20.7.2011