Der Gewinnanteil des Veräußerers einer relevanten GmbH-Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 EStG ist preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils, da  Erwerber den Veräußerungspreis gerade auch dafür bezahlt, dass mit dem erworbenen Anteil der anteilige Gewinnvortrag und Jahresüberschuss verbunden ist.

Entscheidungsstichwörter

Veräußerungsgewinn i.S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG

Leitsatz

Der Gewinnanteil des Veräußerers einer relevanten GmbH-Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 EStG ist preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils.

Normenkette

EStG § 17 Abs. 1, 2

Verfahrensgang

FG Düsseldorf vom 17. Februar 2010  7 K 1213/09 E

Urteil v. 8.2.2011, IX R 15/10, veröffentlicht am 15.6.2011