Gründerzuschüsse des EXIST-Programms: Steuerliche Beurteilung

Das FG Münster hat entschieden, dass an Gesellschafter einer GbR gezahlte Existenzgründerzuschüsse des EXIST-Programms nicht zu Sonderbetriebseinnahmen führen.

EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und steht für "Existenzgründungen aus der Wissenschaft". Ziel des Programmes ist es laut ist es laut BMWi, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern sowie die Anzahl und den Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen zu erhöhen.

Stipendien sind keine Sonderbetriebseinnahmen 

Im Urteilsfall war die Klägerin eine GbR, deren ebenfalls klagende zwei Gesellschafter Stipendiatenverträge mit einer Universität abschlossen haben. Die Gesellschafter erhielten Mittel aus dem EXIST-Programm zur Realisierung eines Gründungsvorhabens im Bereich der Softwareentwicklung. Die gezahlten Stipendien behandelte das Finanzamt als Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter aus der Mitunternehmerschaft bei der GbR. Die Klage hiergegen hatte Erfolg. Das FG Münster sieht die Stipendien nicht als Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter an.

FG Münster, Urteil v. 13.4.2018, 14 K 3906/14 F, veröffentlicht am 15.5.2018.


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