Der Verkauf von Würsten, Pommes frites usw. an einem Stand mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen (Ablagebretter) unterliegt als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Entscheidungsstichwörter

Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung

Leitsatz

Die Abgabe von Würsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand ist eine einheitliche Leistung, die als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Normenkette

UStG 1993/1999 § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 9, § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, Nrn. 28, 31, 32, 33 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1

Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 3 Buchst. a, Anhang H Kategorie 1

Verfahrensgang

FG Münster vom 13. November 2007  15 K 194/04 U (EFG 2008, 647)

Urteil v. 8.6.2011, XI R 37/08, veröffentlicht am 21.9.2011

(Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 10. März 2011 C 497/09, C 499/09, C 501/09 und C 502/09)