Auch wenn die Voraussetzungen der Steuerfreiheit objektiv vorliegen, ist eine Lieferung gleichwohl steuerpflichtig, wenn sich der Unternehmer an einem Verkaufsablauf beteiligt, der die Verhinderung der Besteuerung im Bestimmungsland bezweckt.

Entscheidungsstichwörter

Innergemeinschaftliche Lieferung: Beteiligung an Steuerhinterziehung

Leitsatz

Beteiligt sich ein Unternehmer wissentlich an einem "strukturierten Verkaufsablauf", der darauf abzielt, die nach der Richtlinie 77/388/EWG geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsmitgliedstaat durch Vortäuschen einer differenzbesteuerten Lieferung zu verdecken, ist die Lieferung nicht nach § 6a UStG steuerfrei (Anschluss an EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2010 C 285/09, R, UR 2011, 15).

Normenkette

UStG 1999/2005 § 6a, § 25a

Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG vom 29. April 2010  16 K 10297/07 (EFG 2010, 1930)

Urteil v.11.8.2011, V R 19/10, veröffentlicht am 2.11.2011