Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit (BFH)
Entscheidungsstichwörter
Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter
Leitsatz
Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie fachlich vorgebildete Mitarbeiter einsetzt, sofern ihre Gesellschafter als Insolvenzverwalter selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben.
Normenkette
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 3, Abs. 1 Nr. 3
InsO § 56
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG vom 29. September 2009 13 K 170/07
Urteil v. 26.1.2011, VIII R 3/10, veröffentlicht am 13.4.2011
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