Investitionsabzugsbetrag für Investition im Sonderbetriebsvermögen
Sachverhalt: Investition durch Gesellschafter statt durch GbR
Die aus den Eheleute A und B bestehende GbR hatte in ihrem Gesamthandsvermögen einen Investitionsabzugsbetrag gebildet. Die geplante Investition ist später dann aber nicht durch die GbR, sondern durch den Gesellschafter A erfolgt. Im Rahmen einer Außenprüfung wurde dies beanstandet. Das Finanzamt hat dem folgend die Anerkennung für den Investitionsabzugsbetrag versagt, da die Anschaffung im Sonderbetriebsvermögen zu keiner begünstigten Anschaffung geführt habe. Der Einspruch der GbR blieb angesichts der das Finanzamt bindenden Rechtsauffassung der Finanzverwaltung (BMF, Schreiben v. 20.11.2013, BStBl 2013 I S. 1493) ohne Erfolg.
Entscheidung: Betriebsbezogene Betrachtung
Das Finanzgericht löst diese Rechtsfrage jedoch anders. Eine nach § 7g EStG begünstigte Investition liege auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gewinn der Gesamthandsbilanz abgezogen wurde, die Investition dann aber im Sonderbetriebsvermögen eines der Gesellschafter erfolgt sei. Maßgebend hierfür ist, dass die Regelungen des § 7g EStG insoweit betriebs- und nicht personenbezogen auszulegen sind. Anstelle des „Steuerpflichtigen” trete die „Gesellschaft”. Da zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft in steuerlicher Hinsicht neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter gehört, ist von einem einheitlichen Betrieb auszugehen.
Praxishinweis: Noch keine höchstrichterliche Entscheidung
Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, da die Rechtsfrage bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist. Unabhängig davon sollte das Urteil nicht verallgemeinert werden, da die Gesellschafter der GbR zusammen veranlagte Eheleute waren. Nur deshalb blieb letztlich die Gewinnverschiebung durch die Investitionsabzugsbetrag-Minderung ohne Auswirkung auf die festzusetzende Steuer.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.3.2016, 9 K 2928/13
Weitere News zum Thema:
Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen in einem Folgejahr
Top-Thema: Aktuelle Entwicklungen beim Investitionsabzugsbetrag
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024