Kein Drittanfechtungsrecht eines GmbH-Gesellschafters
Die Klage sei unzulässig, weil der Klägerin die erforderliche Klagebefugnis i.S.d. § 40 Abs. 2 FGO fehle. Grundsätzlich sei allein der Adressat des jeweiligen Verwaltungsakts
klagebefugt.
Keine eigene Beschwer des GmbH-Gesellschafters
Eine Klagebefugnis anderer Personen könne nur ausnahmsweise und nur dann bestehen, wenn ihnen aus dem Verwaltungsakt eine – eigene – Beschwer dergestalt erwachse, dass ein unmittelbarer Eingriff in ihre steuerliche Rechtssphäre anzunehmen sei. Eine solche Beschwer sei beim Gesellschafter einer GmbH bezogen auf den gegen diese ergangenen Feststellungsbescheid nicht gegeben. Denn am Feststellungsverfahren sei allein die GmbH beteiligt und der Feststellungsbescheid entfalte für die Besteuerung des Anteilseigners keine Bindungswirkung gem. § 182 Abs. 1 AO.
Zwar komme dem Bescheid über § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG eine materiell-rechtliche Bindungswirkung zu. Auch insofern betreffe der Bescheid den Gesellschafter aber nicht unmittelbar, denn über das Vorliegen einer steuerbaren Leistung der Gesellschaft an den Anteilseigner werde erst in dessen Ertragsteuerbescheid entschieden.
Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 19.9.2019, 1 K 73/18 (nrkr. Az. beim BFH XI R 28/19)
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024