NATO-Zahlungen für Tätigkeit bei der ISAF in Afghanistan
Beratertätigkeit bei der ISAF
Ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger Soldat war nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst als "International Civilian Consultant" bei der ISAF in Afghanistan tätig und hatte hierfür Zahlungen von der NATO erhalten (2012: 66.588 EUR; 2013: 41.172 EUR), die er in seinen Einkommensteuerfestsetzungen 2012 und 2013 steuerfrei gestellt wissen wollte. Das Finanzamt ging hingegen von der inländischen Steuerpflicht der Gehaltszahlungen aus und erfasste sie in den Einkommensteuerbescheiden.
Das FG urteilte, dass das Amt die Einkünfte aus der ISAF-Tätigkeit zu Recht der inländischen Besteuerung unterworfen hatte. Der Kläger war nach Gerichtsmeinung aufgrund seines inländischen Wohnsitzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig; die Bezüge bei der ISAF waren als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 EStG zu erfassen.
Einkünfte sind steuerpflichtig
Nach Auffassung des Gerichts war die Besteuerung nicht durch internationale Vereinbarungen ausgeschlossen. Keine Anwendung fanden demnach das NATO-Truppenstatut, das Ottawa-Übereinkommen, das Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen, das Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen sowie das Military Technical Agreement.
Da die steuerliche Behandlung von ISAF-Tätigkeiten in Afghanistan bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ließ das FG die Revision zu.
FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 30.07.2019 - 5 K 1077/17
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
6765
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
675
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
674
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
512
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
472
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
454
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
444
-
Anschrift in Rechnungen
429
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
421
-
Teil 1 - Grundsätze
412
-
Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung
23.12.2024
-
Auftragsprüfung bei einem Steuerberater
23.12.2024
-
Sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA
23.12.2024
-
Verfassungsmäßigkeit des grundsteuerlichen Bewertungsrechts im Bundesmodell
20.12.2024
-
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
19.12.2024
-
Alle am 19.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.12.2024
-
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
-
Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
-
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
-
Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024