Teilwerterhöhung für Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass mit der Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 Schweizer Franken (pro Euro) durch die Schweizerische Nationalbank am 6.9.2011 eine Teilwerterhöhung von Fremdwährungsdarlehen gerechtfertigt ist.

Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt 2011 erfolgten und veröffentlichten Festlegung durch die Schweizerische Nationalbank sei eine fundamentale Veränderung der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Daten eingetreten. 

Voraussichtlich dauernde Erhöhung des Teilwerts

Infolgedessen sei die Teilwerterhöhung der streitigen Darlehen zum Bilanzstichtag 31.12.2011 und 31.12.2012 als voraussichtlich dauernd anzusehen. Es könne dann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass sich die Währungsschwankungen innerhalb der Restlaufzeit (10 Jahre) der Verbindlichkeit ausgleichen. 

Für den Bilanzstichtag 31.12.2010 gelte das nicht. 

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.7.2017, 5 K 1091/15.

FG Baden-Württemberg, Newsletter v. 22.12.2017

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