Umsatzsteuer bei Gesellschafterzahlungen für kirchliche Medienarbeit
Gesellschafterzahlungen zur Deckung von Personal- und Sachkosten
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Gesellschafterzahlungen zur Deckung von Personal- und Sachkosten einer gemeinnützigen GmbH, die kirchliche Medienleistungen für ihre Gesellschafter erbringt,als steuerbare Zuschüsse zu qualifizieren sind. Diese Zuschüsse unterliegen der Umsatzsteuer, wenn sie auf einem entgeltlichen Leistungsaustauch beruhen. Beim BFH ist die Revision anhängig (XI R 35/18).
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.9.2018, 1 K 1967/17, veröffentlicht mit Newsletter des FG Baden-Württemberg v. 1.4.2019
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