Vermietung einschließlich der Lieferung von selbst produzierter Wärme

Bei der Vermietung von Immobilien einschließlich der Lieferung von - in einer eigenen Hackschnitzelheizung produzierten Wärme - handele es sich um eine einheitliche (Vermietungs-)Leistung, sodass die Eingangsleistungen für die Errichtung der Heizung insoweit für steuerfreie Ausgangsumsätze verwendet wurden und der Vorsteuerabzug damit gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausscheidet. Die Vermietungsleistung sei prägend.
Aufteilung des Vorsteuerabzugs
Da im Streitfall der Vorsteuerabzug der klagenden Gemeinde im Zusammenhang mit der Belieferung von gemeindefremden Liegenschaften aber möglich war, waren die Beträge aufzuteilen. Die Aufteilung des Vorsteuerabzugs erfolgte dabei anhand eines Verteilungsschlüssels, der nach der gelieferten Wärmemenge in Kilowattstunden berechnet wurde.
FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.5.2018, 4 K 15/17
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