Sind bei einer Mehrfachgefahrenversicherung einzelne Versicherungen steuerfrei, kann die Steuerbefreiung nur beansprucht werden, wenn das entsprechende Versicherungsentgelt im Versicherungsvertrag gesondert ausgewiesen ist.

Entscheidungsstichwörter

Versicherungsteuerrechtliche Behandlung des Krankenversicherungsanteils in Reiseversicherungspaketen

Leitsatz

1. Sind bei einer Mehrgefahrenversicherung ("Versicherungspaket") einzelne Versicherungen nach § 4 VersStG von der Besteuerung ausgenommen, kann eine Steuerbefreiung nur in Anspruch genommen werden, wenn das auf die steuerfreie Versicherung entfallende Versicherungsentgelt im Versicherungsvertrag gesondert ausgewiesen ist.

2. "Laufender Anmeldungszeitraum" i.S. des § 10 Abs. 4 VersStG ist jeder Anmeldungszeitraum nach Abschluss der Außenprüfung.

3. Mit einem Nachforderungsbescheid gemäß § 167 Abs. 1 Satz 1 AO gegen den Versicherer wegen Versicherungsteuer macht die Finanzbehörde materiell-rechtlich einen Haftungsanspruch geltend. Wegen der Akzessorietät des Haftungsanspruchs ist der Erlass eines Nachforderungsbescheids nur rechtmäßig, wenn die Steuerschuld, für die der Versicherer als Entrichtungsschuldner haftet, entstanden ist und noch besteht.

Normenkette

VersStG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1, § 7, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 4

AO § 150 Abs. 1 Satz 3, § 155, § 167 Abs. 1, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 171 Abs. 4 Satz 1

Verfahrensgang

FG München vom 21. April 2010  4 K 3009/07 (EFG 2010, 1747)

Urteil v. 13.12.2011, II R 26/10, veröffentlicht am 8.2.2012