„Wirtschaftsgut“ i.S. des § 15a Abs. 1 und 2 UStG ist bei Mastschweinen (Ferkeln), die für das Unternehmen bezogen worden sind, das einzelne Ferkel und nicht die „Partie“ der Tiere als Sachgesamtheit.

Entscheidungsstichwörter

Anwendung der Vereinfachungsregelung des § 44 Abs. 1 UStDV bei für das Unternehmen bezogenen Mastschweinen

Leitsatz

1. Wird eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die gemäß § 168 Satz 1 AO als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkt, während eines Einspruchsverfahrens gegen die abgelehnte Änderung der Herabsetzung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids abgegeben, wird gemäß § 365 Abs. 3 AO der Umsatzsteuer-Jahresbescheid zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens.

2. "Wirtschaftsgut" i.S. des § 15a Abs. 1 und 2 UStG und des § 44 Abs. 1 UStDV ist bei Mastschweinen (Ferkeln), die für das Unternehmen bezogen worden sind, das einzelne Ferkel.

Normenkette

AO §§ 168 Satz 1, 365 Abs. 3

BGB §§ 90, 90a

UStG 2005 § 15a Abs. 1 und 2, Abs. 11 Nr. 1

UStDV § 44 Abs. 1

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG vom 19. August 2010  16 K 152/10 (EFG 2010, 2130)

Urteil v. 3.11.2011, V R 32/10, veröffentlicht am 28.3.2012