Berücksichtigung wissenschaftlich nicht anerkannter Heilmethoden

In dem Urteilsfall ließen die Kläger ihre 2,5-jährige Tochter in einem von zwei Heilpraktikern betriebenen "Naturheilzentrum" behandeln. Die Tochter war aufgrund von Komplikationen bei der Geburt schwerbehindert.
Vermerk vom Amtsarzt
Die Kosten für die Behandlung im Naturheilzentrum wurden von der Krankenkasse nicht erstattet. Deshalb machten die Kläger diese als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Hierzu legten sie ein privatärztliches Attest einer Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde (Homöopathie) vor. Darin wird u.a. die Behandlung im Naturheilzentrum empfohlen. Zusätzlich wurde auf dem Attest vom zuständigen Amtsarzt vermerkt: "Die Angaben werden amtsärztlich bestätigt."
Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen
Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Kosten ab und begründete dies damit, dass die knappe Äußerung des Amtsarztes kein Gutachten darstelle. Dem folgte das FG Rheinland-Pfalz nicht. Das Gericht entschied, dass ein Steuerpflichtiger Kosten für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode auch dann als sog. außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann, wenn er dem Finanzamt zum Nachweis der Erforderlichkeit der Behandlung nur eine kurze Stellungnahme des Amtsarztes und kein ausführliches Gutachten vorlegt.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 4.7.2018, 1 K 1480/16, veröffentlicht am 4.1.2019
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
832
-
Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag nicht für verfassungswidrig
784
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
594
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
579
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
561
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
542
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
452
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
451
-
Teil 1 - Grundsätze
372
-
Anschrift in Rechnungen
299
-
Neue anhängige Verfahren im März 2025
28.03.2025
-
Freiberufliche Einkünfte bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger
27.03.2025
-
Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien
27.03.2025
-
Alle am 27.3.2025 veröffentlichten Entscheidungen
27.03.2025
-
EuGH-Vorlage zur Steuerermäßigung für Schweizer Immobilien
26.03.2025
-
Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag nicht für verfassungswidrig
26.03.2025
-
Keine Ist-Versteuerung für freiwillig buchführende Partnerschaften
26.03.2025
-
Kindergeldanspruch bei Entsendung ins Ausland
25.03.2025
-
Geburt des Kindes im Drittausland
25.03.2025
-
Inanspruchnahme für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer
24.03.2025