Anträge auf Überbrückungshilfe III bis 2.11.2021 möglich

Da der Fristablauf für die Überbrückungshilfe III am 31.10.2021 auf einen Sonntag fällt, hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg beim BMWi nachgefragt, ob es eine Verlängerung analog des § 31 Abs. 3 VwVfG gibt.

Fristverlängerung wegen Fristablauf an einem Sonntag

Laut einer Mitteilung des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg vom 25.10.2021 lautet die Antwort des BMWi wie folgt:

"Nach den Fristenregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch enden Fristen am Wochenende bzw. Feiertag erst mit Ablauf des folgenden Werktages. Entsprechend können Anträge bis 2.11.2021 gestellt werden, da in mehreren Bundesländern der 1.11. ein Feiertag ist."

Das BMWi habe zudem mitgeteilt, dass diesnicht in die FAQ aufgenommen wird.

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler, die von der Corona-Pandemie besonders start betroffen sind. Sie schließt an die Überbrückungshilfe II an und wird vom 1.11.2020 bis 30.6.2021 gewährt.

Der Antrag kann auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie über vereidigte Buchprüfer gestellt werden.

Die Bundesregierung hat inzwischen mit der "Überbrückungshilfe III Plus" für Zeträume ab Juli 2021 eine Nachfolge geschaffen.


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