Fachbeiträge & Kommentare zu 1%-Regelung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.1 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 154 Überlässt der Arbeitgeber – oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter (z. B. eine Leasinggesellschaft) – dem Arbeitnehmer "unentgeltlich" ein Kfz zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), ist der dadurch gewährte geldwerte Vorteil als Arbeitslohn (Sachlohn) zu erfassen.[1] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Wert – vorbehaltlich von Abs. 2 S. 2–5 – mit dem üblic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 156 Die 1-%-Methode ergibt sich aus der Verweisung in Abs. 2 S. 2 auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Allerdings begründen weder § 8 Abs. 2 S. 2 EStG noch § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG einen eigenen steuerbaren Tatbestand[1], zumal dies bereits auf § 8 Abs. 1 (Rz. 10) und Abs. 3 EStG (Rz. 200) nicht zutrifft. Während es sich insoweit aus Sicht des Arbeitgebers weiterhin um abzugsfäh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.1 Listenpreis

Rz. 158 § 8 Abs. 2 S. 2 EStG enthält eine Rechtsfolgenverweisung auf die 1-%-Methode in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG [1], erfordert somit zunächst die Existenz eines geldwerten Vorteils. Dementsprechend sind lediglich die Rechtsfolgen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Ansatz i. H. v. monatlich 1 % des auf 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises) anzuwenden. Aus § 8 Abs. 2 EStG ergibt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Die Wahl der 1-%-Methode für die Bewertung der Privatnutzung hat zur Folge, dass auch der Wert für die Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschaliert nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG anzusetzen ist.[1] Dies gilt allerdings nicht umgekehrt: Die (erlaubte) Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte lässt keine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.2 Vertragswidrige Privatnutzung

Rz. 158e Die 1-%-Methode ist bei (vertragswidriger) privater Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, die als vGA zu werten ist, auf Ebene der GmbH nicht anzuwenden (Rz. 134i). Die vGA ist auf der Ebene der Kapitalgesellschaft nach den tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags zu bewerten.[1] Beim Gesellschafter b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Rz. 162a Der Stpfl. muss für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 4 EStG ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch vorlegen, aus dem sich die beruflichen Fahrten, die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie eventuell die Familienheimfahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung) und die Privatfahrten ergeben. Erforderlich sind zudem grundsätzlich zeitnahe und laufe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.1 Rechtsprechung

Rz. 159b Die Ermittlung des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nach Auffassung des BFH nach Maßgabe einer Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer möglich.[1] Die Rspr. widersprach mehrfach der bis zum 1.4.2011 vertretenen Verwaltungsauffassung[2], wonach nur ein Ansatz von 0,03 % je M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.3.1 Anscheinsbeweis

Rz. 157a Die Anwendung der 1-%-Regelung nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen "zu privaten Fahrten" überlässt.[1] Rz. 157b Für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bzw. (wohl) allgemein für Überschusseinkunftsarten[2] reicht dem BFH bereits die private Nutzungsmöglichkeit, unabhängig davon, ob und in welche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.4 Elektrofahrzeuge

Rz. 158i Die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen hat der Gesetzgeber im besonderen Maße begünstigt, um die Anschaffung derartiger Fahrzeuge zu fördern. Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ab dem 1.1.2013 ergänzt. Die Regelung war zunächst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.3 Folgerungen der Finanzverwaltung

Rz. 160a Grundsätzlich ist die Ermittlung des Zuschlags kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorzunehmen. Die Regelung beinhaltet bereits Urlaubs- oder Krankheitszeiten, in denen eine Nutzung nicht erfolgen kann. Das BMF erkennt jedoch die Möglichkeit zur Einzelbewertung der tatsächlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.7 Doppelte Haushaltsführung (Abs. 2 S. 5)

Rz. 165b Wird das überlassene Fahrzeug zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt, ist der geldwerte Vorteil für jede Fahrt pauschaliert mit 0,002 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstands anzusetzen, soweit nicht die Fahrtenbuchmethode gewählt wird (§ 8 Abs. 2 S. 5 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.1 Grundsatz und Allgemeines

Rz. 134 § 8 Abs. 2 EStG dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Diejenigen Stpfl., denen Einnahmen nicht in Geld, sondern in geldwerten Gütern zufließen, sollen denjenigen gleichgestellt werden, die ihre Einnahmen unmittelbar in Geld beziehen. Es handelt sich insoweit um eine Bewertungsvorschrift für alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Bei der Bewertung der geldwe...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1 Regelung des § 5 Abs. 1 ErbStG

2.1.1 Allgemeines Wird die Zugewinngemeinschaft dadurch beendet, dass ein Ehegatte verstirbt, und wird der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, bleibt eine nach der güterrechtlichen Lösung zu ermittelnde fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Wichtig Anwendung auch auf eingetragene Lebenspartner Dies gilt auch für den eingetragenen Lebenspart...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.5 Anwendung auf eingetragene Lebenspartner

In den Erbschaftsteuerrichtlinien wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen für Ehegatten zum erbrechtlichen Zugewinnausgleich auch für eingetragene Lebenspartner gelten (vgl. R E 5.1 Abs. 7 ErbStR 2019).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3 Ermittlung der erbschaftsteuerfreien Ausgleichsforderung

2.1.3.1 Berechnung des Anfangsvermögens Hierbei ist Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten – nach Abzug von Verbindlichkeiten – beim Eintritt des Güterstandes gehörte (R E 5.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR 2019). Ferner ist eine Indizierung des Anfangsvermögens vorzunehmen.[1] Dies bedeutet, dass die nominale Wertsteigerung des Anfangsvermögens aufgrund der ständigen Gelden...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.2 Berechnung des Endvermögens

Als Endvermögen ist das nach den zivilrechtlichen Vorschriften ermittelte Vermögen anzusetzen.mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.4 Rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ihren bisherigen Güterstand (durch Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag) aufgehoben und rückwirkend den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart, bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, dass als Zeitpunkt des Eintritts des Güterstands der Tag des Vertragsschlusses gilt. Wichtig Keine rückwirkende Anerkennung Das Erbschaft...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.3 Abweichende ehevertragliche Vereinbarungen

Zivilrechtlich haben die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner die Möglichkeit, auch von den Vorschriften nach §§ 1373 – 1383 BGB und § 1390 BGB abweichende güterrechtliche Vereinbarungen zu treffen. Erbschaftsteuerlich finden diese keine Berücksichtigung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Im Einzelnen kann das folgende ehevertragliche Vereinbarungen betreffen: Die Ehegatten neh...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.2 Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 ErbStG

Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 ErbStG findet Anwendung, wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners beendet wird. Im Einzelnen kommen hier folgende Möglichkeiten in Betracht:[1] Der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner wird gesetzlicher Erbe. Der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.1 Allgemeines

Wird die Zugewinngemeinschaft dadurch beendet, dass ein Ehegatte verstirbt, und wird der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, bleibt eine nach der güterrechtlichen Lösung zu ermittelnde fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Wichtig Anwendung auch auf eingetragene Lebenspartner Dies gilt auch für den eingetragenen Lebenspartner. Ungeklärt is...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.1 Berechnung des Anfangsvermögens

Hierbei ist Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten – nach Abzug von Verbindlichkeiten – beim Eintritt des Güterstandes gehörte (R E 5.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR 2019). Ferner ist eine Indizierung des Anfangsvermögens vorzunehmen.[1] Dies bedeutet, dass die nominale Wertsteigerung des Anfangsvermögens aufgrund der ständigen Geldentwertung keinen Zugewinn darstellt. Inf...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.4 Berücksichtigung von Hinterbliebenenbezügen

Hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf steuerpflichtige Hinterbliebenenbezüge, unterliegen diese der Erbschaftsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Nach Ansicht des BFH[1] und der Finanzverwaltung[2] sind die Hinterbliebenenbezüge (mit dem nach § 14 BewG ermittelten Kapitalwert) dem Endvermögen des verstorbenen Ehegatten hinzuzurechnen. Damit tritt eine Erhöhung der steuer...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.5 Umrechnung der fiktiven Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG

a) Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Weichen die Verkehrswerte von den Steuerwerten ab, ist nur der Teil der Ausgleichsforderung steuerfrei, welcher dem Verhältnis des Steuerwerts des Endvermögens zum Verkehrswert des Endvermögens entspricht (§ 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG). Diese Vorschrift ist in 2009 trotz Anhebung der Steuerwerte beibehalten worden. Es s...mehr

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AGS 02/2024, Parteikosten f... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Regelung des § 91 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ZPO Nimmt eine Partei in einem gerichtlichen Verfahren an einem Termin teil, so kann sie bei einer entsprechenden Kostenentscheidung nach 91 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ZPO vom Gegner Ersatz ihrer hierzu getätigten Aufwendungen verlangten. 2. Wahrnehmung eines Termins a) Gerichtlicher Termin Eindeutig ist die Lage, wenn die Partei an einem gerich...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungsentgelte für Dienst... / 9 Zusammenfassung

Ersetzt der Arbeitgeber insbesondere Außendienstmitarbeitern die Kosten für eine Garage, damit dort der Firmenwagen untergestellt und ggf. auch Werkzeuge oder Ware gelagert werden können, stellen diese sog. Garagengelder regelmäßig keinen Arbeitslohn dar, der dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Zahlungen des Arbeitgebers für die mietweise Überlassung der eigenen Garage des Arbeit...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 2.1 Regelung der Zeitwertbewertung

Pflicht für Banken Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen ("Banken") sind gem. § 340e Abs. 3 HGB dazu verpflichtet, Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten. Handelsbestand In § 1a Abs. 1 KWG werden die Positionen des bankaufsichtsrechtlichen Handelsbuches definiert. Grundsätzlich kann von einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Geldwerter Vorteil wird durch 1 %-Methode ermittelt

Rn. 1770o Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der geldwerte Vorteil durch die sog 1 %-Methode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 1 LStR 2023), ist die elektrische Aufladung beim ArbG bereits abgegolten, dh, § 3 Nr 46 EStG wirkt sich dort nicht aus (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 12).mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / 1.1 Regelung der Arbeitszeit

In einerVereinbarung zum Jahresarbeitszeitvertrag ist eine Regelung zum Umfang der Arbeitszeit unerlässlich. Ist kein bestimmter Arbeitszeitumfang festgelegt, so gilt für auf Abruf beschäftigte Arbeitnehmer eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.[1] Ist der Arbeitszeitbedarf unregelmäßig, kann auch vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer ein bestimmtes Arbeits...mehr

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Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 5 Dienstwagen (Privatnutzung)

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Die Bewertung soll nach der 1-%-Regelung erfolgen. Er nutzt den Pkw auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die einfache Entfernung beträgt 30 Kilometer, der Arbeitnehmer fährt an 5 Tagen in der Woche zur Arbeit. Der inländische Listenpreis zum Tag der Erstzulass...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 8 Laden von E-Dienstwagen

Sachverhalt Der Arbeitnehmer fährt ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen, welches er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber gibt ihm die Möglichkeit, das Fahrzeug kostenlos auf dem Firmenparkplatz an einer betriebseigenen Ladestation aufzuladen. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer außerdem einen pauschalen Auslagenersatz für das Aufladen zuhause. Wie ist der geldwerte Vort...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Dienstwagenüberlassung auch zur privaten Nutzung

Rz. 80 Ist der Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, so stellt diese Möglichkeit der Privatnutzung des Dienstwagens einen Teil der arbeitsvertraglichen Vergütung dar. Die Überlassung auch zur Privatnutzung stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar.[153] Der auch privat zu nutzende Dienstwagen ist damit die heute wohl geläufigste Form der Naturalvergütung....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Weiterer einkommensteuerlicher Hinweis

Rn. 1695 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für die 1 %-Methode zur privaten Kfz-Nutzung ist der Preis für ein werkseitig eingebautes Navigationssystem in den inländischen Bruttolistenpreis einzubeziehen und nicht herauszurechnen (BFH BStBl II 2005, 563). Rn. 1696 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Besteuerung eines "reinen" E-Dienstwagens

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber zum 1.4. ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 59.500 EUR zur privaten Nutzung. Sie darf das Auto privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 10 km) nutzen. Wie errechnet sich der geldwerte Vorteil? Ergebnis Da der Bruttolistenpreis unter 60.000 EUR lie...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 5 Familienheimfahrten

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird ab 1.5. in die Zweigniederlassung nach München versetzt. Seine Familienwohnung in Stuttgart behält er bei. Montags fährt er mit dem ihm überlassenen extern aufladbaren Hybridelektro-Dienstfahrzeug nach München, wo er unter der Woche ein Zimmer hat. Freitags fährt er nach Stuttgart zurück (einfache Entfernung 200 km). Der Dienstwagen wird auch...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Besteuerung eines Hybrid-Dienstwagens

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber zum 1.2. einen Plug-in-Hybrid mit einem Bruttolistenpreis von 69.500 EUR zur privaten Nutzung. Sie darf das Auto privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 10 km) nutzen. Die Reichweite laut Übereinstimmungsbescheinigung weist eine elektrische Mindestreichweite i...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 6 Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt ein extern aufladbares Elektrohybridfahrzeug als Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 44.100 EUR erhalten. Er entscheidet sich für ein höherwertiges Fahrzeug, das neben vielen Extras unter anderem auch eine elektrische Mindestreichweite von 80 km vorweist. Der Arbeitgeber stimmt dem unter der Bedin...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auch für volle Kalendermonate der Elternzeit oder der Krankheit anzusetzen. Die 0,03-%-Monatspauschale berücksichtigt die Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Darauf, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 5 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist keine besondere Bewertung erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Je nach Art des Sachbezugs und der Bewertung kann es dabei zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Grundsätzlich ist für Sachbezüge eine Einzelbewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausschluss der Pauschalierung nach § 37b Abs 2 S 2 Hs 2 EStG

Rn. 53 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ein Ausschluss der Pauschalierung gemäß § 37b EStG findet auch statt im Anwendungsbereich des § 40 Abs 1 EStG; Voraussetzung für den Ausschluss ist allerdings, dass die Zuwendungen vom stpfl ArbG tatsächlich nach § 40 Abs 1 EStG pauschaliert worden sind (auch s Rn 53a). Soweit Zuwendungen des StPfl an eigene ArbN bisher gemäß § 40 Abs 1 EStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 5 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist keine besondere Bewertung erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Je nach Art des Sachbezugs und der Bewertung kann es dabei zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Grundsätzlich ist für Sachbezüge eine Einzelbewe...mehr

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Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.1.1 Das Pauschalverfahren (1-%-Methode) auf der Basis des Listenpreises des Fahrzeugs

Hier setzen Sie monatlich 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zuzüglich werkseitig eingebauter Sonderausstattung an. Handelt es sich um ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug, ist der Bruttolistenpreis zu halbieren und dann auf volle 100 EUR abzurunden, für Elektrofahrzeuge ohne Kohlendioxidemis...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7.1 Regelung des Verhaltens des Arbeitnehmers

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sind Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens des Arbeitnehmers im Betrieb mitbestimmungspflichtig. Nach der Rechtsprechung des BAG unterliegt allein die Regelung des "Ordnungsverhaltens" der Mitbestimmungspflicht, während das "Arbeitsverhalten" mitbestimmungsfrei ist.[1] Ob eine Maßnahme das mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.6.2 Dienstwagenbesteuerung

Nach der 1-%-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG ist für die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (entsprechend für die Bewertung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung von Dienstwagen, § 8 Abs. 2 EStG), das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inklusive Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel der Bemessungsgr...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung

1 Kfz mit Sonderausstattung Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 22 km) nutzen darf. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Angaben zum Dienstwagen: Hauspreis des Händlers: 30.000 EUR Inländischer Listenpreis (brutto): 32.675 EUR Sonderausstattu...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 3 Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 44.100 EUR erhalten. Er entscheidet sich für ein höherwertiges Fahrzeug. Der Arbeitgeber stimmt dem unter der Bedingung zu, dass der Arbeitnehmer die Aufwendungen für das Upgrade i. H. v. 6.800 EUR brutto selbst trägt. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Me...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 6 Arbeitnehmer trägt Benzinkosten, Minderung in Einkommensteuererklärung

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt einen Firmenwagen mit einem Listenpreis von 32.675 EUR erhalten. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Methode erfolgen. Der Arbeitnehmer nutzt den Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und seiner 22 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber wünscht, dass der Arbeitnehmer die Benzinkoste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 7 Arbeitnehmer trägt Benzinkosten, Minderung in monatlicher Lohnabrechnung

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt einen Firmenwagen mit einem Listenpreis von 32.675 EUR erhalten. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Methode erfolgen. Der Arbeitnehmer nutzt den Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und seiner 22 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber wünscht, dass der Arbeitnehmer die Benzinkoste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Kfz mit Sonderausstattung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 22 km) nutzen darf. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Angaben zum Dienstwagen: Hauspreis des Händlers: 30.000 EUR Inländischer Listenpreis (brutto): 32.675 EUR Sonderausstattung (werkseitig eingebaut): N...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Kfz mit nachträglich eingebauter Sonderausstattung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 22 km) nutzen darf. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Angaben zum Firmenwagen: Hauspreis des Händlers: 30.000 EUR Inländischer Listenpreis (brutto): 32.675 EUR Sonderausstattung (werkseitig eingebaut):...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 5 Pauschalierung, weniger als 180 Fahrten pro Jahr

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ebenso darf er ihn für Fahrten zwischen seiner Wohnung und der 22 Kilometer entfernten ersten Tätigkeitsstätte nutzen. Der inländische Brutto-Listenpreis für das Fahrzeug beträgt 32.675 EUR. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster ...mehr