Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Einwand der örtlichen Unzuständigkeit

Rz. 95 [Autor/Stand] Die örtliche Zuständigkeit des AG oder des LG (Wirtschaftsstrafkammer) ist vom Gericht gem. § 16 Satz 1 StPO bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen zu prüfen. Danach darf das Gericht seine Unzuständigkeit gem. § 16 Satz 2 StPO nur noch auf Einwand des Angeklagten aussprechen; dieser kann den Einwand nur bis zum Beginn der Vernehmung zur Sac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anstiftung

a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen") Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unmittelbares Ansetzen zur Tat

Rz. 699 [Autor/Stand] Die maßgebliche Grenze zwischen strafloser Vorbereitung der Tat und Beginn des strafbaren Versuchs bildet nach § 22 StGB das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung. Das Geschehen muss also schon so weit fortgeschritten sein, dass die Verwirklichung des Tatbestands nahegerückt ist und alsbald bevorsteht. Das setzt allerdings nicht voraus, da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Versagung des Vorsteuerabzugs (§ 15 UStG) in Missbrauchsfällen

Rz. 1401 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf die EuGH-Urteile vom 12.1.2006[2] und vom 6.7.2006[3] entschied der BFH mit Urteil vom 19.4.2007[4] zur Frage nach dem Recht auf Vorsteuerabzug, wenn die Vor-Vorlieferanten des Unternehmers zum Zweck der Umsatzsteuerhinterziehung gegründet worden sind und auch die unmittelbaren Vorlieferanten des Unternehmers in den Plan eingebunde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Historischer Exkurs: Fortsetzungszusammenhang

Rz. 874 [Autor/Stand] Eine besondere Rolle spielte in der praktischen Rechtsanwendung über viele Jahrzehnte das Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs. Mehrere Handlungen, die bei unvoreingenommener Betrachtung jeweils selbständig zur Verwirklichung eines Straftatbestands führten, wurden als fortgesetzte Handlung zu einer rechtlichen Einheit und damit zu einer einzigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leistender

Rz. 1350 [Autor/Stand] Eine Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) ist möglich, wenn der Leistende durch unrichtige Angaben eine Freistellungsbescheinigung erwirkt hat, so dass der Leistungsempfänger in der Folge in gutem Glauben keinen Steuerabzug vornimmt. Kindshofer [2] sieht in dem Erschleichen einer Freistellungsbescheinigung durch unric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Umsatzsteuerkarusselle und Hinterziehung in Lieferketten

Schrifttum: Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Freiheits- oder Geldstrafe

Rz. 1006 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 370 Abs. 1 AO). In besonders schweren Fällen gilt der erhöhte Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt im Fall der "einfachen" Steuerhinterziehung nach den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeine örtliche Zuständigkeitsregelungen

Rz. 30 [Autor/Stand] Bevor die örtliche Zuständigkeit des sachlich i.S.d. Rz. 16 ff. zuständigen AG gem. der in § 391 Abs. 1 Satz 1 AO enthaltenen Sonderregelung festgestellt wird, muss zunächst ermittelt werden, welches AG nach den allgemeinen örtlichen Zuständigkeitsregelungen der §§ 7 ff. StPO zuständig wäre. Soweit das hiernach ermittelte AG dasjenige ist, in dessen Bezi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 113 [Autor/Stand] Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt voraus, dass mehrere die Straftat gemeinschaftlich begehen. Das liegt dann vor, wenn zumindest zwei Personen arbeitsteilig bei der Begehung der Straftat zusammenwirken. Während die mittelbare Täterschaft dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Person (Hintermann) die andere (Werkzeug) beherrscht, agieren im Gegen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Steuerstrafrechtliche Konsequenzen

Rz. 1416 [Autor/Stand] Der BGH hatte schon vor Ergehen der EuGH-Entscheidung in Sachen Italmoda – auf Grundlage der bisherigen EuGH-Rspr.[2] bzgl. der Versagung des Vorsteuerabzuges – vertreten, dass dem Stpfl. immer dann die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu versagen sei, wenn er – "im unionrechtlichen Sinne" – selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder er wusste oder hät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Strafzumessung und Konkurrenzen

Rz. 1353 [Autor/Stand] Im Rahmen der Strafzumessung ist nach neuerer Rechtsprechung des BGH zu berücksichtigen, dass es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 1 StGB handelt, das als vertypter Strafmilderungsgrund eine Strafrah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafmaßtabellen

a) Weitere Anwendung der Strafmaßtabellen? Rz. 1075 [Autor/Stand] In der Vergangenheit waren die in der Praxis mitunter schematisch angewandten Strafmaßtabellen[2], anhand derer sich aus einem bestimmten Verkürzungsbetrag eine bestimmte Tagessatzanzahl berechnen lässt, eines der größten Ärgernisse. Dies führte dazu, dass die besonderen Umstände eines jeden Einzelfalls bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Strafzumessung bei Kompensationsverbot

Rz. 1033 [Autor/Stand] Bleiben im Hinblick auf das Kompensationsverbot nach § 370 Abs. 4 Satz 3 AO (s. Rz. 506 ff.) Ermäßigungsgründe außer Betracht, so sind die Steuerbeträge, die auf nachträglich geltend gemachte Ermäßigungsgründe oder Steuervorteile entfallen, strafmildernd zu berücksichtigen, denn das Kompensationsverbot gilt nicht auf Ebene der Strafzumessung[2]. Unter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Taterfolg

Rz. 1567 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob eine Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren nur in Form der Steuervorteilserlangung oder auch als Steuerverkürzung begangen werden kann (zur Abgrenzung s. Rz. 371 ff.). Regelmäßig wird die Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren in Form der ungerechtfertigten Erlangung von Steuervorteilen i.S.d. § 370 Abs. 1 AO begangen. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Formelle Voraussetzungen des steuerlichen Vorteils

Rz. 444 [Autor/Stand] Die Gewährung von Steuervergünstigungen wird gesetzlich teilweise an die Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen geknüpft. So müssen nach dem Verbrauchsteuerrecht besondere Aufzeichnungs-, Kennzeichnungs- oder Verpackungspflichten erfüllt werden (s. näher § 381 Rz. 23 ff.). Aufzeichnungen oder Verzeichnisse sind z.B. nach § 6c Abs. 2, § 7a Abs. 8...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zivilrechtliche Folgen

Rz. 1181 [Autor/Stand] Verträge, die mit einer Steuerhinterziehung verbunden sind, sind nicht ohne weiteres gem. §§ 134, 138 BGB nichtig [2], sondern nur dann, wenn die Steuerhinterziehung der Hauptzweck des Vertrages ist[3]. Nichtig ist z.B. die Gewährung eines Darlehens zum Ankauf unverzollter Zigaretten[4], nicht aber ein Kaufvertrag über unversteuerte Zigarren, wenn der V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26c UStG)

Rz. 1199.2 [Autor/Stand] Erfolgt die Nichtzahlung der Umsatzsteuer in den Fällen des § 26b UStG gewerbs- oder bandenmäßig (s. dazu Rz. 1194, 1198), handelt es sich um einen Straftatbestand, der wie folgt lautet:[2] § 26c UStG [3] Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsfolgen der vGA

a) Allgemeines Rz. 1424 [Autor/Stand] Die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA unterscheiden sich auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2001 das Anrechnungsverfahren Anwendung fand. Seit dem VZ 2001 wurde dieses vom sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das seit dem VZ 2009 als sog. Teileinkünfteverfahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Taterfolg

Rz. 1322 [Autor/Stand] Wegen des Nebeneinanders von Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber und dem Bestehen der Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers wird nur eine Steuerverkürzung auf Zeit vorliegen, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass nach der Vorstellung der Tatbeteiligten eine Veranlagung des Arbeitnehmers und daran anschließe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abwehrmaßnahmen

Rz. 1585 [Autor/Stand] Neben den gesteigerten Mitwirkungspflichten greifen die in §§ 8–11 StAbwG normierten sog. Abwehrmaßnahmen. Auch diese gelten nur insoweit, als der Stpfl. Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in oder mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet unterhält. Folgende Abwehrmaßnahmen sind normiert:[2] § 8 StAbwG Verbot des Betriebs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Lohnsteuer

Schrifttum: Beyer, Die Neuregelungen der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017, AO-StB 2017, 43; Brand, Geschäftsführerhaftung und die Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Beitragsvorenthaltung, ZHW 2013, 146; Büttner, Abdeckrechnungen: Tat, Schadensermittlung und Haftungsinanspruchnahme "nach Schema F", PStR 2013, 115; Burhoff, H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Überwachung von Postverkehr und Telekommunikation

Rz. 117 [Autor/Stand] Der Bannbruch ist – im Gegensatz zu bandenmäßiger Umsatz- oder Verbrauchssteuerhinterziehung, gewerbsmäßigem, gewaltsamem oder bandenmäßigem Schmuggel sowie gewerbs- oder bandenmäßiger Steuerhehlerei (s. § 385 Rz. 404) – keine Katalogtat nach § 100a Abs. 2 StPO, bei deren Verdacht eine Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation statthaft ist[2]....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Einziehung von Taterträgen (§§ 73–73e StGB)

Schrifttum: Bach, Das erlangte Etwas i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB bei einer Steuerhinterziehung, NZWiSt 2019, 62; Bittmann, Vom Annex zur Säule: Vermögensabschöpfung als 3. Spur des Strafrechts, NZWiSt 2016, 131; Greeve, Das neue Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, ZWH 2017, 277; Köhler, Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, NStZ 2017, 497; Köllner/Müc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Entschuldigt handelndes Werkzeug

Rz. 111.4 [Autor/Stand] Derjenige, der die falschen Angaben macht, handelt aus anderen Gründen schuldlos, was der mittelbare Täter für seine Zwecke ausnutzt. Denkbar ist das etwa, wenn Strafunmündige (§ 19 StGB) falsche Erklärungen abgeben oder zum Transport von Schmuggelware eingesetzt werden, jemand durch Androhung von Nachteilen dazu gezwungen wird, unrichtige Angaben zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Strafbarkeit des Leerverkäufers

Rz. 1788 [Autor/Stand] Bei volldeliktisch handelndem Täter aufseiten des Erwerbers kommt eine Strafbarkeit des Leerverkäufers zunächst insbesondere wegen Anstiftung (§ 26 StGB) oder Beihilfe (§ 27 StGB) in Betracht[2]. Rz. 1789 [Autor/Stand] Denkbar ist ferner eine gemeinschaftliche Tatbegehung auf Grundlage eines gemeinsamen Tatplans gem. § 25 Abs. 2 StGB. Die Ermittlungsbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Selbstanzeige

Rz. 1714 [Autor/Stand] Sollte dennoch eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO vorliegen und diese noch nicht entdeckt sein oder der Betroffene noch keine Kenntnis hiervon haben und kein Fall des "Rechnenmüssens" vorliegen (dazu § 371 Rz. 629 ff. zur Tatentdeckung), so besteht noch die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige vollständig straffrei auszugehen. Kritisch dürfte in di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Anzeigepflicht

Rz. 1709 [Autor/Stand] Gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG ist jede Person, die durch die Schenkung oder Erbschaft einen Vermögenszuwachs erhalten hat, zur Anzeige des Erwerbs innerhalb von drei Monaten ab Kenntnisnahme vom Erwerb verpflichtet. Für Versicherungsverträge bei ausländischen Versicherungsunternehmen gilt: Der Erwerber bzw. Schenker sollte unbedingt seinen Anzeigepfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Materielle Voraussetzungen der Einziehung

Rz. 1131.10 [Autor/Stand] Neben einer vorsätzlichen Anknüpfungstat setzt die Einziehung von Gegenständen nach § 74 Abs. 1 StGB voraus, dass diese durch ein Verbrechen oder Vergehen hervorgebracht (producta sceleris, Tatprodukte) oder zur Begehung bzw. Vorbereitung der Tat gebraucht oder bestimmt gewesen sind (instrumenta sceleris, Tatmittel) [2]. Die Einziehung ist dabei in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafzumessung

Rz. 1571 [Autor/Stand] Der (strafzumessungsrelevante) Umfang des Steuerschadens bei einer Beitreibungshinterziehung kann nicht mit dem Nennwert der Steuerforderung gleichgesetzt werden, sondern ist unter Bewertung des pfändbaren Vermögens zum Zeitpunkt der Vorteilsbewilligung bzw. des Belassens zu ermitteln[2]. Will der Täter nur die Vollstreckung hinauszögern, so liegt ledi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XXII. Bankenverfahren

Schrifttum: Kelterborn/Breyer, Praxisfall: Ermittlungsverfahren gegen Banken im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften, AO-StB 2017, 244; Knauer/Schomburg, Cum/Ex-Geschäfte – kommen Strafrechtsdogmatik und Strafrechtspraxis an ihre Grenzen?, NStZ 2019, 305; Mühlhoff, Lieber der Spatz in der Hand ... oder: Nach der Novelle ist vor der Novelle! Zu den wesentlichen Änderungen des al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Strafen

Schrifttum: Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Esskandari/Bick, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung. Zur Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH, AO-StB 2013, 154; Gehm, Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung, ZWH 2016, 96; Hillenbrand, Strafzumessung: Wichtig ist, was hinten rauskommt!, ZAP 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 1029 [Autor/Stand] § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB enthält einen nicht abschließenden Katalog von Strafzumessungstatsachen, der auch im Steuerstrafrecht anzuwenden ist (§ 369 Abs. 2 AO). Diese führen im Rahmen einer Gesamtabwägung zur Erhöhung oder Minderung der festzusetzenden Strafe.[2] Strafmildernd wirkt sich beim Straftatbestand der Steuerhinterziehung bspw. aus: überwiegend ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verhalten im Rahmen der Aufarbeitung

Rz. 1793 [Autor/Stand] Die Cum-Ex-Geschäfte liegen nun mehrere Jahre zurück, in denen sich sowohl die Behörden als auch die Unternehmen mit der Aufarbeitung der Sachverhalte befasst haben. Grundsätzlich können auch im Rahmen dessen falsche Angaben, beispielsweise in einer Außenprüfung, gemacht werden, die tatbestandlich sein können (vgl. Ransiek oben Rz. 211). Jedoch wird da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beweggründe und Ziele des Täters

Rz. 1030 [Autor/Stand] Strafmildernd wirkt sich ein Handeln aus wirtschaftlicher Not oder zur Rettung eines Unternehmens aus[2]; strafschärfend dagegen Gewinnsucht[3]. Hintergrund ist, dass nachvollziehbare, verständliche Motive grundsätzlich strafmildernd zu berücksichtigen sind. Nicht nachvollziehbare Motive dürfen hingegen nicht strafschärfend herangezogen werden.[4] Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Örtlich zuständiges AG im Ermittlungsverfahren

Schrifttum: Falk, Dienstbereit und gesetzlich? Anmerkung zum Grundsatz des gesetzlichen Richters im Bereitschaftsdienst, DRiZ 2007, 151; Hofmann, Der ‚unwillige‘ Bereitschaftsrichter und Durchsuchungsanordnungen wegen Gefahr im Verzug, NStZ 2003, 230 m. Erwiderung Schulz, NStZ 2003, 635; Klemke, StPO § 98 – Gefahr im Verzug durch richterliche Untätigkeit, StraFo 2004, 13; Par...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Begriffe

Rz. 12 [Autor/Stand] Zum Begriff "Strafsachen" s. Rz. 6. Rz. 13 [Autor/Stand] Wegen des Begriffs des "Zusammenhangs" verweist § 389 Satz 2 AO auf § 3 StPO , der die sachliche Zuständigkeit der Gerichte im Strafverfahren regelt und daher im Steuerstrafverfahrensrecht nur entsprechend anwendbar ist. § 3 StPO Begriff des Zusammenhangs Ein Zusammenhang ist vorhanden, wenn eine Perso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unterlassen der zollrechtlichen Bestimmung bzw. Anmeldung

Rz. 1533.3 [Autor/Stand] Nach der Gestellung bedarf es der Überführung der Waren in ein Zollverfahren durch den Wareninhaber (s. dazu auch § 382 Rz. 30 ff.). Während Art. 4 Nr. 16 ZK noch acht Zollverfahren benannt hat (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Versandverfahren, Zolllagerverfahren, aktive Veredelung, Umwandlungsverfahren, vorübergehende Verwendung, pa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zweckwidrige Verwendung

Rz. 1535 [Autor/Stand] Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aufgrund ihrer Verwendung zu besonderen Zwecken zu einem ermäßigten Einfuhrabgabensatz oder abgabenfrei in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, bleiben bis zu ihrer Ausfuhr oder abgabepflichtigen Bewilligung zur anderweitigen Verwendung unter zollamtlicher Überwachung (Art. 144 ff. UZK). Tatbestandsm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XVI. Hinterziehungen im Erhebungs- und Beitreibungsverfahren

Schrifttum: Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 329; Gribbohm, Zur Strafbarkeit der Verkürzung von steuerlichen Nebenleistungen im Beitreibungsverfahren, NStZ 1998, 572; Grote, Steuerhinterziehung außerhalb des Festsetzungsverfahrens und im Mineralölsteuerverfahren, 1989; Günther, Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners ab 1.1.2013, AO-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Begehungsweise

Rz. 11 [Autor/Stand] Neben dem klassischen Schmuggel treten zunehmend Formen des Intelligenzschmuggels auf[2]. Das Hauptbetätigungsfeld des Schmugglers liegt überwiegend nicht mehr an der "grünen Grenze", sondern im regulären grenzüberschreitenden Verkehr. Verbotswidrige Verbringungen sind von größter praktischer Bedeutung und gehören inzwischen zu einem der Hauptbetätigungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erscheinungsformen; Lohnsteuerhinterziehung

Rz. 1265 [Autor/Stand] Als Erscheinungsformen der legal definierten illegalen Beschäftigung gelten insbesondere: die illegale Ausländerbeschäftigung (vgl. § 404 Abs. 1, 2 Nr. 3, 4, 20 und 26 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 2, 2a und 7b AÜG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 AEntG, §§ 10, 10a und 11 SchwarzArbG; näheres dazu s. Rz. 1277 ff.). Verstöße gegen Mindestar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 StGB)

Rz. 117 [Autor/Stand] Der mittelbaren Täterschaft kommt für die Begründung der Täterschaft keine Bedeutung zu: Liegen die genannten Voraussetzungen (s. Rz. 116) vor, ist es gleichgültig, ob die Erfolgsabwendung persönlich oder durch Einschaltung einer Mittelsperson erfolgt (zum Konkurrenzverhältnis s. aber Rz. 111.1, 912)[2]. Das Gleiche gilt für § 25 Abs. 2 StGB, wenn von m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zeitliche Geltung

Schrifttum: Bergmann, Zeitliche Geltung und Anwendbarkeit von Steuerstrafvorschriften, NJW 1986, 233; Felix, Von den Grenzen der Rückwirkungen im Steuerrecht, KÖSDI 1981, 4178; Franzheim, Parteispenden – Steuerhinterziehung – Straffreiheit?, NStZ 1982, 138; Kohlmann/Hilgers-Klautzsch, Bestrafung wegen Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?, wistra 1998, 161; Kunert, Zur R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XVII. Steueroasen-Abwehrgesetz

Schrifttum: Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Bärsch/Engelen, Neue Pflichten zur Dokumentation von Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz v. 25.6.2021, ISR 2022, 33; Benz/Böhmer, Das Steueroasen-Abwehrgesetz, DB 2021, 1630; Bliort/Kley, Ein "G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Geldwäsche als Mitglied einer Bande

Rz. 1198 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung durch ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Steuerhinterziehungen verbunden hat, ist nach § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b StGB ebenfalls taugliche Vortat der Geldwäsche. Zum Tatbestandsmerkmal der Bande und der damit verbundenen Probleme s. Rz. 1123 ff. und die dortigen Verweise auf § 373 AO.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1128.11 [Autor/Stand] Die Strafe ist nicht die einzige Rechtsfolge des allgemeinen Strafrechts und damit (§ 369 Abs. 2 AO) des Steuerstrafrechts. Neben ihr stehen die Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61–72 StGB). Zusammen mit der Einziehung und der Unbrauchbarmachung gehören sie zu den sog. Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Übersicht

Rz. 13 [Autor/Stand] Siehe zunächst auch die Erläuterungen bei § 370 Rz. 79 ff. Im Gegensatz zu der örtlichen Zuständigkeit der StA (§ 143 Abs. 1 GVG, s. § 391 Rz. 78) ist die der FinB nicht an die Zuständigkeit eines Gerichts geknüpft und gebunden. In § 388 Abs. 1 AO werden vier verschiedene Anknüpfungspunkte für die örtliche Zuständigkeit angeführt, die gleichberechtigt ne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Unzumutbarkeit der Pflichterfüllung wegen Zwangs zur Selbstbelastung

Schrifttum: Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Böse, Die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und der Nemo-tenetur-Grundsatz, wistra 2003, 47; v. Briel, Steuerrechtliche Erklärungspflichten und das nemo-tenetur-Prinzip, StraFo 1998, 336; Eidam, Die strafprozessuale Selbstbelastu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Führungsaufsicht (§ 68 StGB)

Schrifttum: Vgl. die Schrifttumsangaben bei: Hanack in LK[12], Vor § 68 StGB; Fischer [61], Vor § 68 StGB Rz. 1a; Kreß, Motive für die Begehung von Steuerhinterziehung, Diss. Köln 1983; Parigger, Urteilsfolgen neben der Strafe, StraFo 2011, 447. Rz. 1128.14 [Autor/Stand] Aufgabe der Führungsaufsicht ist es – im Gegensatz zur Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB, die nu...mehr