Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.2 Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit

Rz. 395 Um einen Betrieb gewerblicher Art zu unterhalten, muss die Tätigkeit der jPöR eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit entspricht dabei der allgemeinen Definition des § 2 Abs. 1 UStG (Rz. 76). Nach gefestigter ertragsteuerrechtlicher Interpretation ist eine wirtschaftliche Tätigkeit dann gegeben, wenn die Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.6 Keine hoheitliche Betätigung

Rz. 402 Unabhängig von den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 KStG darf es sich bei der Tätigkeit der jPöR nicht um eine Tätigkeit handeln, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient.[1] Eine Tätigkeit, die der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient, kann somit nie im Rahmen des Unternehmens ausgeübt werden, diese Leistungen sind in Ermangelung der Unternehmereig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Begrenzung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland

Rz. 264 MWv 1.1.1987 wurde § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aus unionsrechtlichen Gründen zur Anpassung an die damals maßgebliche 6. EG-Richtlinie um die S. 2 bis 4 ergänzt. Nach dieser Vorschrift ist die Organschaft zwar auch grenzüberschreitend bei Vorliegen aller Voraussetzungen gegeben, die Wirkungen der Organschaft werden aber auf die Leistungen zwischen den im Inland belegenen Un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Bedeutung und Rechtsfolgen der Organschaft für die Umsatzsteuer

Rz. 183 Im aktuellen Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzugsberechtigung ergeben sich im Falle der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft Folgen für die einzelnen, an einem Organkreis Beteiligten, wenn ein einheitliches Unternehmen vorliegt. Neben eher verfahrensrechtlichen Fragen der einheitlich abzugebenden Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen oder der korrekten Abrechnu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Zurechnung von Umsätzen

Rz. 52 Die Frage der Zurechnung von Umsätzen ist sowohl für die Bestimmung des Steuerschuldners als auch für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers von Bedeutung. Die USt für eine Leistung schuldet im Regelfall der leistende Unternehmer (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der Leistungsempfänger muss eine Leistung von einem Unternehmer empfangen und von ihm eine ordnungsgemäße Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Entscheidung durch den Unternehmer

Rz. 344 Wird eine Eingangsleistung so genutzt, dass sich umsatzsteuerrechtlich ein Zuordnungs- oder Aufteilungswahlrecht ergibt, muss dieses Wahlrecht sich auch nachvollziehbar aus den Unterlagen und Aufzeichnungen des Unternehmers ergeben. Ein Wahlrecht ergibt sich für einen Unternehmer aber nur in den Fällen, in denen er einen einheitlichen Gegenstand sowohl für seine unte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Nicht steuerbare Innenumsätze

Rz. 329 Vorgänge innerhalb eines Unternehmens führen zu keinen umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen, sondern stellen lediglich nicht steuerbare Innenumsätze dar. Soweit Leistungen innerhalb des Unternehmens ausgetauscht werden (z. B. zwischen einzelnen Unternehmensteilen eines Unternehmens), liegt kein steuerbarer Ausgangsumsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vor, da eine Lieferu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Erbfall

Rz. 314 Die Unternehmereigenschaft kann grundsätzlich nicht durch Erbfall übergehen. Der oder die Erben müssen aus eigenem Recht die Unternehmereigenschaft erwerben. In aller Regel werden die Erben zu Unternehmern, wenn sie das Unternehmen des Verstorbenen in gleichem Umfang fortsetzen, selbst wenn das Unternehmen nicht langfristig fortgeführt wird, sondern nur abgewickelt w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 197 Obwohl die Organschaft seit Einführung der Vorsteuerabzugsberechtigung zum 1.1.1968 wirtschaftlich erheblich an Bedeutung verloren hat, bestehen immer noch Auswirkungen, die über den reinen verfahrensrechtlichen Bereich hinausgehen. Es können sich sowohl Auswirkungen im Bereich der Vorsteuerabzugsberechtigung wie auch im Bereich der Entstehung von Umsatzsteuerbeträge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Unternehmerbegriff ist ein zentraler Begriff im deutschen Umsatzsteuerrecht. Ohne Unternehmereigenschaft kann eine natürliche Person, ein Personenzusammenschluss oder eine juristische Person keine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung erbringen. § 2 UStG normiert den Unternehmerbegriff, unmittelbare Rechtsfolgen entstehen daraus aber nicht. Erst im Zusammensp...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Geschäftsführungsleistungen bei einer Personengesellschaft

Rz. 135 Die umsatzsteuerliche Einstufung der Geschäftsführungstätigkeit bei einer Personengesellschaft – insbesondere die entgeltliche Geschäftsführung durch eine Kapitalgesellschaft bei einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) – unterlag in der Vergangenheit unterschiedlicher Beurteilungen. Nachdem der BFH 1973[1] die Führung der Geschäfte einer KG durch eine GmbH, die d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Entwicklung der Organschaft

Rz. 175 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht hat eine lange historische Entwicklung. Ursprünglich insbesondere durch die Rechtsprechung des RFH entwickelt, fand die Organschaft im Jahr 1934 Eingang in das UStG. Seit diesem Zeitpunkt ist die Organschaft – in unterschiedlicher Ausprägung – im deutschen Umsatzsteuerrecht verankert. Rz. 176 Die Organschaft hatte in dem vor 1968 g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Vorläufige Festsetzung

Auch in den Fällen, in denen der Vorläufigkeitsvermerk[1] streitig ist, wird i. d. R. der Auffangwert angesetzt.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Steuerberatungsangelegenheiten

Ist die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des Klägers wegen unbefugter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen[1] streitig, ist der Auffangwert von 5.000 EUR in Ansatz zu bringen.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Vorbehalt der Nachprüfung

Wird darum gestritten, ob die Anbringung des Vermerks "Vorbehalt der Nachprüfung"[1] rechtmäßig ist, wird als Streitwert der Auffangwert angesetzt.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Bei Streitigkeiten, welche die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses einschließlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung[1] betreffen, beträgt der Streitwert i. d. R. 50 % der rückständigen Steuerbeträge, aus denen vollstreckt wird, höchstens aber 500.000 EUR.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Fälligkeit einer Steuerforderung

Wird nicht der Grund oder die Höhe der festgesetzten Steuer angefochten, sondern richtet sich die Klage lediglich gegen deren Fälligkeitszeitpunkt, beträgt der Streitwert grundsätzlich 10 % der Steuerforderung.[1] Das Gleiche gilt bei Klage bzgl. einer Fristsetzung nach § 371 Abs. 3 AO wegen Zahlung verkürzter Steuern.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Erlass

Der Streitwert beläuft sich i. d. R. auf den Betrag, dessen Erlass begehrt wird.[1] Wird jedoch mit einer Verpflichtungsklage beantragt, die Ablehnung eines Antrags auf Billigkeitserlass nach § 227 AO aufzuheben und die Finanzbehörde zu verpflichten, erneut den Erlassantrag zu bescheiden (§ 101 Satz 2 FGO), beläuft sich der Wert des Streitgegenstands auf lediglich 50 % des s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Aussetzung des Verfahrens

Wird die Aussetzung des Verfahrens[1] begehrt, beträgt der Streitwert grundsätzlich 10 % des Hauptsacheverfahrens.[2] Wird die Aussetzung des Verfahrens jedoch im Hinblick auf schwebende Musterprozesse begehrt, ist der Streitwert mit lediglich 5 % des Streitwerts des Klageverfahrens anzusetzen.[3]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Außenprüfung

Wird die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung bestritten, beträgt der Wert des Streitgegenstands 50 % der voraussichtlichen zu erwartenden steuerlichen Auswirkungen.[1] Sind infolge einer Außenprüfung Mehrsteuern bereits festgesetzt, beträgt der Streitwert 50 % dieser Mehrsteuern, unabhängig von deren künftigem Bestand.[2] Richtet sich die Klage gegen die Rechtmäßigkeit ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 3.1 Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Abs. 2 S. 1)

Rz. 17 § 232 Abs. 2 S. 1 BewG bestimmt den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gehört die Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des jeweiligen Betriebsinhabers stehen u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befristete Gas- & Wärmeprei... / 4. Zuflusszeitpunkt (§ 125 EStG)

Zuflussfiktion: Ist eine Entlastung nach § 123 Abs. 1 EStG somit den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 S. 1 EStG zuzuordnen, gelten für deren Besteuerung die in den Rechnungen nach dem EWSG [14] als Kostenentlastung gesondert ausgewiesenen Beträge im Veranlagungszeitraum der Erteilung dieser Rechnung als nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStG zugeflossen. Beachten Sie: Dieses gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die passive Entstrickung im... / b) Passive Entstrickung?

Kann passive Entstrickung überhaupt zu Ausschluss bzw. Beschränkung des Besteuerungsrechtes führen? Im Anschluss hatte das FG zu der Frage zu entscheiden, ob eine passive Entstrickung tatsächlich zu einem Ausschluss respektive einer Beschränkung des Besteuerungsrechtes der Bundesrepublik Deutschland führen könne. Systematische Erwägungen = aktive Entnahmehandlung des Steuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die passive Entstrickung im... / 4. Stand der Diskussionen zur passiven Entstrickung

Fraglich ist, ob auch der Tatbestand der passiven Entstrickung vorliegend zu einer Entnahme i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG führen kann. So vertritt ein Teil der Literatur [29] die Auffassung, dass eine passive Entstrickung ebenfalls in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG fällt, da der Tatbestand der vorgenannten Vorschrift gerade kein willentliches Handeln des Steuerpf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 § 18g UStG war durch Art. 7 Nr. 16 des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) v. 19.12.2008[1] neu in das Gesetz eingefügt worden, und zwar mWv 1.1.2010 (Art. 39 Abs. 9 JStG 2009). Die Vorschrift war im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 der Bundesregierung[2] noch nicht enthalten, sondern geht auf die Beschlussempfehlung[3] bzw. den Bericht des BT-Finanzausschusse...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Antragsteller: Im Inland ansässiger Unternehmer

Rz. 15 § 18g UStG setzt weiterhin voraus, dass der Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen kann, ein im Inland ansässiger Unternehmer ist. Die Vorschrift definiert die Inlandsansässigkeit nicht. Wegen der Gleichheit des Wortlauts kann insofern auf die Definition in § 14b Abs. 3 UStG abgestellt werden. Danach ist ein im I...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Ablehnung der Weiterleitung des Antrags in den anderen EU-Mitgliedstaat durch das BZSt

Rz. 53 Leitet das BZSt den Vergütungsantrag nicht an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter, ist der Bescheid über die Ablehnung dem Antragsteller durch Bereitstellung zum Datenabruf nach § 122a i. V. m. § 87a Abs. 8 AO bekanntzugeben.[1] Verwaltungsakte können nach § 122a Abs. 1 AO mit Einwilligung des Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übermittlung des Antrags durch Datenfernübertragung an das BZSt

Rz. 24 Nach § 18g S. 1 UStG hat der Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen kann, diesen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem BZSt zu übermitteln. Rz. 25 Der Antrag ist somit zunächst nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Die amtliche Vorschreibung des Datensatzes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2022 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingetragene Lebenspartners... / 3.3 Regelungen in der AO

Mit Schreiben der Finanzverwaltung[1] wurde der AEAO zu §§ 8, 37[2], 41, 46. 173, 175, 180, 233a, 235, 251 AO angepasst. § 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 6 und § 15 Abs. 2 Nr. 1 AO wurden geändert durch G. v. 18.7.2014.[3] Hinweis Einführungsgesetz zur Abgabenordnung Dem Artikel 97 § 9 EGAO wurde folgender Absatz 5 angefügt: Wurde eine Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 gem. § 20a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingetragene Lebenspartners... / 3.2 Regelungen im EStG

Aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 7.5.2013, 1 BvL 1/11, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, das die Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting festgestellt hat, wurde § 2 Abs. 8 EStG in das EStG eingefügt. Alle Regelungen des EStG zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingetragene Lebenspartners... / 3.4 Regelungen bei der Grunderwerbsteuer

Mit dem JStG 2010 hatte der Gesetzgeber die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten hinsichtlich sämtlicher für sie geltenden grunderwerbsteuerlichen Befreiungen gleichgestellt. Diese Neufassung GrEStG galt jedoch nicht rückwirkend, sondern war auf Erwerbsvorgänge nach dem 13.12.2010 beschränkt. Es verstößt laut BVerfG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass eingetrage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klimaschutzpaket: Energetis... / 1 Anspruchsberechtigung

Natürliche Personen Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen, die zum einen Wohneigentum (Förderobjekt) besitzen und zum anderen, dieses im jeweiligen Kalenderjahr, in dem die Förderung in Anspruch genommen wird, ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Anspruchsberechtigter ist grundsätzlich der bürgerlich-rechtliche Eigentümer. Aber auch ein wirtschaftlicher Eigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klimaschutzpaket: Energetis... / 8 Mehrere Eigentümer

Gesonderte Feststellung Hat das Förderobjekt mehrere Eigentümer, die nicht gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, müssen die Eigentümer eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen beantragen. Zuständig für die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO ist das Finanzamt in dessen Bereich das Förderobjekt belegen ist. Das Finanzam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.7 Beteiligten- und Handlungsfähigkeit (§ 365 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 78, 79 AO)

Rz. 25 Der Stpfl. kann nur dann in zulässiger Weise einen Einspruch erheben, wenn er beteiligten- und handlungsfähig ist. Beteiligungsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger steuerlicher – hier verfahrensrechtlicher – Rechte und Pflichten zu sein[1]; Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, Verfahrenshandlungen selbst vorzunehmen.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5 Folgen außerhalb des Einspruchsverfahrens

Rz. 101 Begehrt der Stpfl. nach dem Abschluss des Einspruchsverfahrens eine Aufhebung oder Änderung eines angefochtenen Steuerbescheids aufgrund von Tatsachen oder Beweismitteln, die zuvor nicht innerhalb der von der Finanzbehörde nach § 364b Abs. 1 AO gesetzten Ausschlussfrist vorgebracht worden sind, stellt sich die Frage, ob die Ausschlusswirkung auch außerhalb des Einspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.8 Ordnungsmäßigkeit der Vertretung (§ 365 Abs. 1 AO i. V. m. § 80 AO)

Rz. 26 Hat der Stpfl. den Einspruch nicht selbst eingelegt, sondern hat ein anderer für ihn gehandelt, so muss die Vertretungsbefugnis des Vertreters gegeben und u. U. nachgewiesen werden. Rz. 27 Der Vertreter muss handlungsfähig sein (s. Rz. 25). Bei der gesetzlichen Vertretung ist darüber hinaus die ordnungsmäßige Begründung der Rechtsstellung als gesetzlicher Vertreter erf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2 Inhalt der Einspruchsrücknahme (Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 357 Abs. 1 AO)

Rz. 12 Die Einspruchsrücknahme besteht in der Erklärung gegenüber der Finanzbehörde, dass das Ersuchen um Überprüfung des angefochtenen Verwaltungsakts oder um Erlass eines unterlassenen Verwaltungsakts nicht weiter verfolgt werden soll.[1] Rz. 13 Die Rücknahmeerklärung muss inhaltlich klar und eindeutig sein. Es ist – entsprechend § 357 Abs. 1 S. 4 AO, auf den § 362 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.7 Adressat der Rücknahmeerklärung (Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 357 Abs. 2 AO)

Rz. 48 § 362 Abs. 1 S. 2 AO schreibt die sinngemäße Geltung des § 357 Abs. 2 AO vor und bestimmt damit die Einlegungsbehörde, also die Finanzbehörde, bei der der Einspruch einzulegen ist, auch als Adressaten der Einspruchsrücknahme. Die Rücknahme des Einspruchs ist dementsprechend nach § 362 Abs. 1 S. 2 AO i. V. m. § 357 Abs. 2 S. 1 AO grds. gegenüber der Finanzbehörde zu erk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.6 Form der Rücknahmeerklärung (Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 357 Abs. 1 AO)

Rz. 39 Nach § 362 Abs. 1 S. 2 AO gilt § 357 Abs. 1 AO sinngemäß, sodass an die Form der Einspruchsrücknahme die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an die Einlegung des Einspruchs.[1] Die Rücknahmeerklärung ist danach "schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären". Die Form, in der der Einspruch eingelegt wurde, ist für die Form der Rü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.1 Statthaftigkeit des Einspruchs (§§ 347, 348 AO)

Rz. 6 Der Einspruch ist nur gegen Verwaltungsakte und nur in einer von § 347 Abs. 1 AO bezeichneten Angelegenheit statthaft.[1] Außerdem darf er nicht durch § 347 Abs. 2 AO oder § 348 AO gesetzlich ausgeschlossen sein. Ein Einspruch ist somit insb. statthaft in Abgabenangelegenheiten und in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, auf die die AO Anwendung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4.1 Bestimmung der Fristdauer

Rz. 52 § 364b AO schreibt keine bestimmte Dauer der Frist vor. Auch von der Festlegung einer Mindestfrist hat der Gesetzgeber bewusst Abstand genommen, um es der Finanzbehörde zu ermöglichen, eine "entsprechend angemessene" Frist zu setzen.[1] Rz. 53 Damit liegt auch die Bestimmung der Fristdauer im Ermessen der Finanzbehörde.[2] Die Finanzbehörde hat sich bei ihrer Entscheid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1 … gegen Einspruchsentscheidungen (§ 367 AO) (Nr. 1)

Rz. 4 § 348 Nr. 1 AO schließt einen erneuten Einspruch "gegen Einspruchsentscheidungen"[1] aus. Mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ist das Einspruchsverfahren abgeschlossen.[2] Ein weitergehender Rechtsschutz wird durch die finanzgerichtliche Klage gewährt, für die das Vorliegen der Einspruchsentscheidung nach § 44 FGO Sachentscheidungsvoraussetzung ist. Rz. 5 Auc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.2 Beschwer (§§ 350 bis 353 AO)

Rz. 10 Befugt, Einspruch einzulegen, ist nach § 350 AO nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein. Mit dieser Voraussetzung sollen "Popularrechtsbehelfe" abgewehrt werden[1], denn das Einspruchsverfahren dient nicht zur Klärung abstrakter Rechtsfragen. Der Stpfl. muss also – wenn er Einspruch einlegen will – geltend machen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Vorschrift des § 353 AO geht auf § 240 RAO 1931 zurück, der in umformulierter, heute noch nahezu gleicher Form in die AO 1977 übernommen wurde.[1] Mit dem Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz)[2] wurde die Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.6 Adressat des Einspruchs (§ 357 Abs. 2 AO)

Rz. 23 Der Einspruch ist nach § 357 Abs. 2 AO bei der Behörde anzubringen, deren Verwaltungsakt angefochten wird oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts gestellt worden ist. Bei Feststellungs- oder Steuermessbescheiden kann er zusätzlich bei der Behörde eingelegt werden, die für die Erteilung des Steuerbescheids als Folgebescheid zuständig ist. Schließlich k...mehr