Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 19 Erörterungen des Standes des Verfahrens [Rdn 1889]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 8 Nichtverlesung des Anklagesatzes, Antrag [Rdn 2417]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 3 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 1657]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 8 Verfahrensverzögerung, Verzögerungsrüge [Rdn 3418]

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 7 Weitere Zuständigskeitsregelungen nach der AO

Mehrfache örtliche Zuständigkeit (§ 25 AO) Sind mehrere Finanzämter örtlich zuständig, entscheidet grundsätzlich das Finanzamt, das zuerst mit der Sache befasst ist, es sei denn, die zuständigen Finanzämter einigen sich auf ein anderes zuständiges Finanzamt oder die gemeinsam fachlich zuständige Aufsichtsbehörde bestimmt, das ein anderes örtlich zuständiges Finanzamt zu entsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 8 Regelungsinhalt der Feststellungen

Bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG ist insbesondere über folgende Besteuerungsgrundlagen zu entscheiden:[2] die Entscheidung über die Besteuerung des jeweiligen Erwerbsvorgangs dem Grunde nach;[3] eine Steuerbefreiung dem Grunde und der Höhe nach;[4] die als Steuerschuldner in Betracht kommenden natürlichen oder juristische...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 4.2 Fälle der mittelbaren Anteilsvereinigung (-übertragung) und der Organschaft

Ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand wird nur dann verwirklicht, wenn ein inländisches Grundstück betroffen ist. Es spielt aber keine Rolle, wer die Person des Erwerbers ist, welche rechtliche Struktur sie hat oder wo sie ihren Sitz hat. Insbesondere fingierte Grundstückserwerbe nach § 1 Abs. 2a oder 3 GrEStG können Grundstücke zum Gegenstand haben, die ausländischen Eigentü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 6 Anforderung und Feststellung von Grundbesitzwerten bei vollständiger Steuerbefreiung

Wird im Rahmen eines Feststellungsbescheides nach § 17 GrEStG entscheiden, dass eine vollständige Steuervergünstigung nach §§ 5 Abs. 1 oder 2, 6 Abs. 3 Satz 1 oder 6a GrEStG vorliegt, bedarf es grundsätzlich keines Folgebescheides bzw. der Anforderung und Feststellung eines Grundbesitzwerts, da es an einer steuerlichen Auswirkung fehlt. Soweit die Steuerbefreiung innerhalb de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 2 Überblick über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

§ 17 Abs. 2 und 3 GrEStG schreiben für folgende Fälle die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor:[1] Ein Rechtsvorgang bezieht sich auf mehrere Grundstücke, die in den Bezirken verschiedener Grunderwerbsteuer-Finanzämter liegen, oder der Rechtsvorgang betrifft ein Grundstück, das in den Bezirken verschiedener Länder liegt.[2] In Fällen der Umwandlung ist ein Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 3.2 Aufteilungsmaßstab

Ist eine Gesamtgegenleistung [2] bei einer gesonderten Feststellung aufzuteilen, ist als Aufteilungsmaßstab grundsätzlich der gemeine Wert [3] oder der Teilwert [4] maßgebend. Wenn diese Werte jedoch nur mit unverhältnismäßigen Aufwand zu ermitteln sind, kann aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf das Verhältnis der vorhandenen Grundbesitzwerte oder der Einheitswerte zuei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug / 3.2.1 Leistung für Zwecke des Unternehmens

Der Unternehmer kann die Vorsteuer nur dann abziehen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Ist die Leistung nicht für das Unter­nehmen, sondern für den Privatbereich ausgeführt worden, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Praxis-Beispiel Kein Vorsteuerabzug für private Garage Der Freiberufler F hat zwei Garagen steuerpflichtig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belege / 7 Belegausgabepflicht

Nach § 146a Abs. 2 AO hat derjenige, der seine Geschäftsvorfälle mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, seit dem 1.1.2020 eine Pflicht zur Belegausgabe an den Kunden in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Geschäftsvorfall. Anderweitige gesetzliche Verpflichtungen sind von dieser Ausgabepflicht unberührt. Die Finanzämter können...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belege / Zusammenfassung

Begriff Belege dokumentieren die gebuchten Geschäftsvorfälle. Sie bilden somit die Grundlage für sämtliche Buchungen. Aus diesem Grund besteht die Pflicht zur Aufbewahrung. Ist in einem Beleg Umsatzsteuer ausgewiesen, die als Vorsteuer abgezogen werden soll, werden an die Angaben, die auf dem Beleg enthalten sein müssen, besondere Anforderungen gestellt. Papierbelege werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belege / 6.1 Belege müssen geordnet aufbewahrt werden

Die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen müssen geordnet aufbewahrt werden.[1] Ein bestimmtes Ordnungssystem ist nicht vorgeschrieben.[2] Die Ablage kann z. B. nach Zeitfolge, Sachgruppen, Kontenklassen, Belegnummern oder alphabetisch erfolgen. Bei elektronischen Unterlagen ist ihr Eingang, ihre Archivierung und ggf. Konvertierung sowie die weitere Verarbeitung zu protokollie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belege / 1.1 Dokumentation der Geschäftsvorfälle

Geschäftsvorfälle werden durch Belege schriftlich dokumentiert. Alle Aufzeichnungen in der Buchführung sind so zu belegen. Deshalb gilt der Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg".[1] Grundsätzlich ist jedes einzelne Handelsgeschäft in einem Beleg festzuhalten und aufzuzeichnen. Auch für Bargeschäfte sind Belege grundsätzlich in vollem Umfang erforderlich. Aus diesen muss neben ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Viertes Bürokratieentlastun... / 5 Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung

Neu in der verabschiedeten Fassung: Verrechnungspreisdokumentation und Transaktionsmatrix Die Neuregelung der Aufzeichnungspflichten bei den Verrechnungspreisen in § 90 Abs. 3 und 4 AO soll zu einer Entlastung der Wirtschaft führen, da nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nicht mehr sämtliche Verrechnungspreisunterlagen erstellt und automatisch vorgelegt werden müssen. § 90...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belege / 6 Aufbewahrung: Es kommt auf den Beleg an

Allgemeine Unterlagen und allgemeine Belege sind 6 Jahre lang aufzubewahren. Haben sie aber Buchfunktion oder dienen sie als Buchungsgrundlage, so betragen die Aufbewahrungsfristen bislang 10 Jahre. Dies gilt sowohl nach Handelsrecht,[1] als auch nach den steuerrechtlichen Bestimmungen.[2] Durch das 4. Bürokratieentlastungesetz wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belege / 5 Buchungszeitpunkt der Belege

Die Buchungen müssen zeitgerecht vorgenommen werden.[1] Nur dann besteht die Gewähr, dass alle Belege und damit die in ihnen dokumentierten Geschäftsvorfälle lückenlos gebucht werden. Daher sind die Belege zu buchen, sobald die Verhältnisse des Betriebs es zulassen. Dies stellt außerdem sicher, dass die Geschäftsvorfälle so dargestellt werden, wie sie tatsächlich geschehen s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belege / 2 Bestandteile eines Belegs

Aus den Belegen müssen die erbrachten Lieferungen oder Leistungen eindeutig erkennbar und unmissverständlich sein. Weitere inhaltliche Anforderungen kommen aus dem Umsatzsteuergesetz.[1] Die Belege müssen rechnerisch richtig sein. In der Buchhaltung sind die Belege zu archivieren. Bei Bedarf müssen sie auffindbar sein und bei einer Außenprüfung vorgelegt werden können. Hilfreic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Viertes Bürokratieentlastun... / 3 Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung

Bekanntgabe von Steuerbescheiden Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch Bereitstellung zum Datenabruf werden grundlegend modernisiert. Nach der neuen Fassung von § 122a Abs. 1 Satz 1 AO können Verwaltungsakte dem Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie nach Maßgabe des § 87a Abs. 8 AO zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belege / 1.3 Folgerungen bei fehlenden oder fehlerhaften Belegen

Die Belege und ihre Aufbewahrung müssen so ausgestaltet sein, dass die Buchhaltung für einen fachkundigen Dritten innerhalb kurzer Zeit nachvollziehbar ist.[1] Wird bei Betriebsprüfungen aufgedeckt, dass Buchungen ohne Belege vorgenommen wurden (oder dass die Belege nicht mehr zu finden sind), kann das Finanzamt den Abzug der Kosten als Betriebsausgaben versagen. Das führt zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Viertes Bürokratieentlastun... / 2 Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht

Nach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Das BEG IV sieht vor, die Aufbewahrungsfrist für diese Belege auf 8 Jahre zu verkürzen (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Bei den Buchungsbelegen handelt es sich häufig um Rechnungen im Sinne des § 14 UStG. Um die beabsichtigte Bürokratieentlastung voll wirksam werden lassen zu können, wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.7 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 45 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Umwandlung von Gesellschafter-Fremdkapital in Eigenkapital; Reduzierung des Zinsaufwands, indem Fremdkapital durch vollwertige Bürgschaften gesichert wird und dadurch e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.1 Schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Rz. 149 Die Ausnahme des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG von der Zinsschranke (fehlende Konzernzugehörigkeit) ist bis Vz 2023 bei Körperschaften nur anzuwenden, wenn zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 KStG vorliegen. Ab Vz 2024 ist die Vorschrift ersatzlos aufgehoben worden.[1] Ab diesem Zeitpunkt kommt es nicht mehr auf eine Konzernzugehörigkeit an, s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.3 Nahestehende Person

Rz. 183 Die Regelung des Abs. 2 für nicht konzernangehörige Körperschaften gilt nicht nur bei schädlichen Zinszahlungen an den (unmittelbar oder mittelbar beteiligten) Anteilseigner, sondern auch bei Zinszahlungen an Personen, die dem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahestehen. In diesem Fall muss nicht der Empfänger der Zinszahlungen, sondern der Anteilseigner, dem der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.4 Nachgeordnete Mitunternehmerschaften

Rz. 72 Schließlich ist § 8a KStG auch auf mitunternehmerische Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften anwendbar, wenn diese unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind. Zweck der Vorschrift ist es, zu verhindern, dass die für Körperschaften geltenden Einschränkungen des § 8a KStG durch Einschaltung von Personengesellschaften umgangen werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 8 Rechtsschutz

Rz. 12 Bei der Verfolgung von Rechtsschutz ist zu trennen zwischen der Weitergabe von Informationen an den ersuchenden Staat einerseits und den Ermittlungshandlungen nach der AO andererseits.[1] Die in § 4 Abs. 1 EUAHiG geregelte Weitergabe von Informationen an den ersuchenden Staat erfolgt durch das BZSt als zentralem Verbindungsbüro. Gegen die Entscheidung, Informationen a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 4 Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Erteilung von Amtshilfe für die Fälle, in denen ein anderer Mitgliedstaat um die Übermittlung von Informationen oder die Durchführung behördlicher Ermittlungen ersucht hat. Die Ersuchen und die Antworten laufen jeweils über die zentralen Verbindungsbüros Deutschlands und des ersuchenden Mitgliedstaates. Die Vorschrift enthält weit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.10 Länderbezogener Bericht (Abs. 10)

Rz. 11 Für die Definition des länderbezogenen Berichts verweist das § 2 Abs. 10 EUAHiG auf § 138a Abs. 2 AO. Maßgebend ist folglich, dass die dort genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 3 Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse

1 Allgemeines Rz. 1 § 3 EUAHiG setzt Art. 4 der Amtshilferichtlinie um. Die Vorschrift legt die innerstaatlichen deutschen Zuständigkeiten fest. Entsprechend der in der Amtshilferichtlinie vorgeschriebenen vereinheitlichten nationalen Struktur soll die Zuständigkeitsregelung die Kommunikation sowohl der Mitgliedstaaten untereinander als auch mit der EU-Kommission vereinfachen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 2 Begriffsbestimmungen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Begriffsbestimmungen dieser Vorschrift dienen mehreren Zielen. Einerseits sollen sie durch ihre Übernahme in das EUAHiG der Einheitlichkeit der Anwendung der EU-Amtshilferichtlinie dienen, andererseits sollen sie bei Auslegung des deutschen Rechts einschließlich des EUAHiG Klarheit schaffen und Auslegungsdifferenzen vermeiden helfen. Durch die verschied...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.3 Grenzüberschreitender Vorbescheid (Abs. 3)

Rz. 4 In Abs. 3 wird der Begriff des grenzüberschreitenden Vorbescheids definiert. Inhaltlich ist die Definition an Art. 3 Nr. 14 der Richtlinie 2011/16/EU angelehnt. Ein grenzüberschreitender Vorbescheid liegt nach inländischen Maßstäben vor bei verbindlichen Zusagen nach § 204 AO, bei verbindlichen Auskünften nach § 89 Abs. 2 AO und bei unilateralen Vorabzusagen über Verre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.13 Behördliche Ermittlungen (Abs. 13)

Rz. 15 Der durch das Wachstumschancengesetz[1] erstmals eingeführte § 2 Abs. 13 EUAHiG definiert den Begriff der behördlichen Ermittlungen für Zwecke des EUAHiG. Die Definition orientiert sich an Art. 3 Nr. 7 der Amtshilferichtlinie. Dabei handelt es sich im Falle von Ermittlungshandlungen inländischer Finanzbehörden insbesondere um die in § 92 AO genannten Einzelmaßnahmen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4.1 Unmöglichkeit nach deutschem Recht (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 5 Ist die Durchführung der erforderlichen Ermittlungen oder die Beschaffung der betreffenden Informationen nach deutschem Recht nicht möglich, so erteilt das zentrale Verbindungsbüro keine Antwort. Mit dieser Regelung wird Art. 17 Abs. 2 der Amtshilferichtlinie umgesetzt. Lässt etwa die AO die Durchführung der für die Auskunftserteilung erforderlichen Ermittlungen oder d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Einzelne Zuständigkeiten

2.1 Zuständige Behörde i. S. v. Art. 4 Abs. 1 Amtshilferichtlinie (Abs. 1) Rz. 2 Das BMF ist gem. Abs. 1 der Vorschrift die zuständige Behörde i. S. des Art. 4 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie. Die in Art. 4 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie umschriebenen Leitungsaufgaben werden für die Bundesrepublik Deutschland also vom BMF wahrgenommen. Rz. 3 Die zuständigen Behörden der anderen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Einzelne Begriffsbestimmungen

2.1 Person (Abs. 1) Rz. 2 Unter einer Person versteht das EUAHiG eine natürliche Person, eine juristische Person, eine Personenvereinigung, der die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde, die aber nicht über die Rechtsstellung einer juristischen Person verfügt und jede andere Rechtsform gleich welcher Art mit oder ohne allgemeiner Rechtsfähigkeit, die Vermögensgegenstände besitzt oder v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Ablehnungsmöglichkeit bei rechtlicher Unmöglichkeit (Abs. 4)

Rz. 9 Das zentrale Verbindungsbüro kann, muss aber nicht die Übermittlung von Informationen auf Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates ablehnen, wenn der andere Mitgliedstaat aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, entsprechende Informationen zu geben. Diese Kannvorschrift entspricht dem OECD-Standard, der auch in Art. 26 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens abgebildet ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.4 Grenzüberschreitende Vorabverständigung (Abs. 4)

Rz. 5 Die Definition der grenzüberschreitenden Vorabverständigung entspricht derjenigen in Art. 3 Nr. 15 der Richtlinie 2011/16/EU. Mit der inhaltsgleichen Übernahme der Begrifflichkeiten aus der Richtlinie in das nationale Recht soll eine nationale Abweichung vermieden werden.[1] Erfasst sind demnach nur im Vorwege getroffene Vereinbarungen, Mitteilungen oder vergleichbare ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.1 Person (Abs. 1)

Rz. 2 Unter einer Person versteht das EUAHiG eine natürliche Person, eine juristische Person, eine Personenvereinigung, der die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde, die aber nicht über die Rechtsstellung einer juristischen Person verfügt und jede andere Rechtsform gleich welcher Art mit oder ohne allgemeiner Rechtsfähigkeit, die Vermögensgegenstände besitzt oder verwaltet, welche ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Begriffsbestimmungen dieser Vorschrift dienen mehreren Zielen. Einerseits sollen sie durch ihre Übernahme in das EUAHiG der Einheitlichkeit der Anwendung der EU-Amtshilferichtlinie dienen, andererseits sollen sie bei Auslegung des deutschen Rechts einschließlich des EUAHiG Klarheit schaffen und Auslegungsdifferenzen vermeiden helfen. Durch die verschiedenen Änderung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Automatischer Austausch (Abs. 2)

Rz. 3 Absatz 2 definiert den Begriff des automatischen Informationsaustauschs. Nach der Änderung von Abs. 2 durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[1] umfasst die Definition des Begriffs "automatischer Austausch" nur noch die systematische Übermittlung zuvor festgelegter Informationen nach dem EUAHi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4.3 Verletzung der öffentlichen Ordnung (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 8 Der Ausschluss der Beantwortung von Amtshilfeersuchen wegen Verletzung der öffentlichen Ordnung ist nicht nur auf Art. 17 Abs. 4 2. Halbsatz der Amtshilferichtlinie zurückzuführen, sondern auf die frühere Umsetzung von Art. 8 Abs. 2 der EG-Amtshilferichtlinie in § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des EGAmtshilfeG. Die Regelung hat ihren Ursprung in der allgemeinen völkerrechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.9 Unternehmen i. S. d. Abs. 4 und 5 (Abs. 9)

Rz. 10 Ein Unternehmen i. S. d. Abs. 4 und 5 ist entsprechend der aus Art. 3 Nr. 17 der Richtlinie 2011/16/EU nahezu identisch übernommenen Definition jede Form von Geschäftstätigkeit. Auf die Wirtschaftlichkeit kommt es dabei nicht an.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.3 Aufgaben des Zentralen Verbindungsbüros (Abs. 3)

Rz. 5 Das zentrale Verbindungsbüro hat entsprechend Art. 4 Abs. 6 u. 7 der Amtshilferichtlinie Aufgaben der Kommunikation mit den anderen Mitgliedstaaten und in diesem Zusammenhang Prüfungsaufgaben. Das BZSt als deutsches zentrales Verbindungsbüro hat danach gem. § 3 Abs. 3 S. 1 EUAHiG die Kommunikation mit den anderen Mitgliedstaaten bei ausgehenden und eingehenden Ersuchen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Erteilung von Informationen bei eingehenden Ersuchen (Abs. 1)

Rz. 2 Entsprechend Art. 5 und 6 der Amtshilferichtlinie wird in Abs. 1 der Vorschrift die Erteilung von Informationen für die aus anderen Mitgliedsländern eingehenden Amtshilfeersuchen geregelt. Es handelt sich um die Beantwortung von Auskunftsersuchen nach dem international anerkannten OECD-Standard. Es geht um Antworten, die für die Festsetzung von Steuern jeder Art i. S. ...mehr