Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.5 Schadensersatz bei ungerechtfertigtem Arrest

Als Rechtsgrundlagen kommt § 945 ZPO analog oder der Amtshaftungsanspruch in Betracht.[1] Durch die Vollziehung von (unrichtigen) Steuerbescheiden entstandene Schäden sind nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn dem Erlass der Steuerbescheide ein Arrestverfahren vorausgegangen ist, das zur Pfändung einer Forderung geführt hat. Denn mit Erlass der Steuerbes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.3 Einspruch gegen die Pfändungsverfügung und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hier kann z. B. vorgetragen werden, dass eine Überpfändung vorliegt. Die Vollziehung des Arrests ist unwirksam, wenn seit dem Tag, an dem die Arrestanordnung erlassen wurde, 1 Monat verstrichen ist.[1] Gerügt werden kann auch, dass zu dem Zeitpunkt, als die Steuerfahndung den Arrest vollzog, noch gar keine unterschriebene Arrestanordnung vorlag.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung bei Bea... / Zusammenfassung

Überblick Die Einkommensteuer-Vorauszahlungsschuld entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet werden, mit Begründung der Steuerpflicht. Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung bei Ina... / 2 Ermittlungen des Finanzamts

Zu den üblichen Ermittlungsmaßnahmen der Finanzbehörden beim Verdacht unberechtigter Zusammenveranlagung gehört regelmäßig eine überraschende Besichtigung der von dem einen Ehepartner bewohnten "Ehe-Wohnung" durch einen Betriebsprüfer, den Veranlagungsbeamten im Wege der sog. betriebsnahen Veranlagung (BNV) oder sogar durch Steuerfahndungsbeamte. Ziel der Überprüfung ist die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Besonderhei... / 6.3 Schreiben der Steuerfahndungsstellen

Die Schreiben der Steuerfahndungsstellen können sowohl im Besteuerungs- als auch im Strafverfahren per Brief zur Selbstanzeige auffordern. Der erste Fall entspricht einem Brief vom Finanzamt, der zweite dem eines Schreibens von der BuStra-Stelle. Zum optimalen Verhalten gilt dann das oben Gesagte entsprechend. Wichtig Abgrenzung: Besteuerungsverfahren und Strafverfahren Schrei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung bei Ina... / Zusammenfassung

Überblick Nicht selten kommt es vor, dass sich beruflich erfolgreiche Steuerpflichtige in der Lebensmitte von ihren Ehepartnern faktisch trennen und mit einem neuen Partner auf Dauer zusammenziehen. Da die einschneidenden finanziellen Folgen einer Scheidung (Zugewinnausgleich, hohe reguläre Unterhaltszahlungen) den wirtschaftlichen Spielraum erheblich einschränken würden, ko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.4 Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Dieser setzt voraus, dass die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist.[1] Eine Unbilligkeit ist nur anzunehmen, wenn die Vollstreckung oder eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.1 Rückkauf- oder Verkaufsgarantien

Insbesondere bei der Vermarktung von Immobilien – vor allem unter Inanspruchnahme von Anlaufverlusten oder erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen – wurde und wird von vielen Initiatoren als weiteres Marketinginstrument angeboten, dass der Anleger berechtigt ist – vor allem nach Beendigung der prospektierten Verlustphase –, die Immobilie zu einer festgelegten Kaufpreisfind...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Besonderhei... / 1 Kreditinstitute im Visier der Steuerfahndung

Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer 10 %igen Quellensteuer wurde zur vermeintlichen Beruhigung von Kapitalanlegern in Deutschland das Bankgeheimnis verankert. Damit sollte sichergestellt werden, dass lediglich 10 % der Quellensteuer einbehalten wird und darüber hinaus der Anleger auf das deutsche Bankgeheimnis vermeintlich vertrauen kann. Parallel wurde eine Steueram...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Besonderhei... / 3 "Conto pro Diverse" als Ausgangspunkt der Ermittlungen

Der Ansatzpunkt der Suche nach dem im Ausland liegenden Guthaben war ursprünglich die normale Betriebsprüfung. Dort müssen zwar keine Kundenkonten offengelegt werden, aber die Betriebskonten, auf die die Steuerfahndung direkt Zugriff hat, eröffnen ihnen mehrere Wege. Auf dem "Conto pro Diverse" (CpD) und den anderen betrieblichen Konten sind die Kunden und ihre Konten nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung bei Ina... / 3.2 Vorwurf gegen den Steuerberater

Ein steuerstrafrechtliches Risiko kann sich für einen Steuerberater ergeben, wenn er – was häufig der Fall sein wird – über die Lebensumstände der Eheleute informiert ist. Regelmäßig werden die Steuererklärungen im Steuerbüro erstellt und – auch in Bezug auf die o. g. kritischen Punkte (Zusammenveranlagung, doppelte Haushaltsführung, etwaige VuV-Einkünfte) – ausgefüllt; die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.2 Zweifelsfragen bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen

Nahezu chaotisch ist die Rechtslage bei der Erfassung und Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen. Hier ist natürlich das Interesse des Steuerpflichtigen wegen der fehlenden Kontrolldichte nicht besonders stark ausgeprägt, entsprechende Einkünfte zu deklarieren.[1] Die fehlende Kontrolldichte war sogar Anhaltspunkt für das BVerfG, wegen struktu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Besonderhei... / 2 Maßnahmen der Finanzverwaltung gegen die Kapitalflucht

Nun setzte intensives Überlegen in den Finanzbehörden ein. Es stellte sich die Frage, wie der Geldtransfer gestoppt bzw. die verschleierten Geldtransfers ins Ausland nachträglich aufgedeckt werden konnten. Letztlich verstoßen Kapitalverkehrskontrollen gegen das EU-Recht. Die Einführung verstärkter Zollkontrollen – vor allem an der Grenze zu Luxemburg und zur Schweiz – brachte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Besonderhei... / 4 Spezifische Enttarnungstechniken beim Geldtransfer ins Ausland

Der klassische Fall eines anonymisierten Konto-Transfers, z. B. nach Luxemburg, lief technisch folgendermaßen ab: Das Geld wurde zunächst vom bestehenden Konto in bar abgehoben und dann als anonyme Bareinzahlung über das bankinterne Verrechnungskonto ("Pipeline") zur luxemburgischen Tochter geschickt. Die anonyme Einzahlung ermitteln die Fahnder durch einen Vergleich mit der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Leitsatz Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt. Normenkette § 10a Satz 10, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 5 Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / II. Pflichten bei der Beratung

Rz. 786 Die Pflichten eines Rechtsanwalts, der einen Mandanten steuerlich berät, beurteilen sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Beratung in anderen Rechtsangelegenheiten.[619] Empfiehlt der Rechtsanwalt aus steuerlichen Gründen einen bestimmten Vermögenserwerb, so hat er den Mandanten in der durch die Sachlage gebotenen Weise auch umfassend über die mit dem Geschäft ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und Zinsbescheid

Leitsatz 1. Die für Folgebescheide geltende Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO wird im Verhältnis vom Einkommensteuerbescheid zum Zinsbescheid gemäß § 233a AO durch die speziellen Regelungen in § 239 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 AO verdrängt. 2. Ergeht hingegen ein Zinsbescheid als Folgebescheid eines Zins-Grundlagenbescheids, endet die Festsetzungsfrist für den Zinsbescheid ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens kommt? 2. Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für Sachverhalte, in denen kein Abkommen zur Vermeidu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten Grundstückseinbringung in eine Gesamthand

Leitsatz Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Vermögen der Gesamthand nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich dadurch der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert. Normenkette § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 19 Abs. 2...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG

Leitsatz Der Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG für einen vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Kaufvertrag entsteht im Fall der Ablehnung der Erfüllung gemäß § 103 Abs. 2 InsO erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 103 Abs. 2 InsO, § 47, § 218 Abs. 2, § 226 AO, § 38...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit

Leitsatz 1. Wer politische Zwecke durch Einflussnahme ­auf politische Willensbildung und Gestaltung ­der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen ­gemeinnützigen Zweck i.S. von § 52 AO. Eine ­gemeinnützige Körperschaft darf sich in dieser Weise nur betätigen, wenn dies der Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke dient. 2. Bei der Förderung de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Kommentar Musterprozesse kommen und gehen, sodass auch die Vorläufigkeitsvermerke in den Steuerbescheiden von Zeit zu Zeit angepasst werden müssen. Der aktuelle Vorläufigkeitskatalog des BMF im Überblick. Vorläufigkeitsvermerke in Steuerfestsetzungen Sind Musterprozesse vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht (z. B. BFH) anhängi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Klagebefugnis gegen Feststellungsbescheide nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Der Feststellungsbescheid nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG trifft nur gesonderte Feststellungen, auch wenn er mit einem gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO verbunden ist. 2. § 48 FGO ist auf Feststellungsbescheide nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG nicht anwendbar. Demnach ist nur der betroffene Gesellschafter,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2019, Vergütung des ... / 1. Auskünfte bei verschiedenen Dritten

Gem. § 802l Abs. 1 ZPO darf der Gerichtsvollziehermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2019, Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht

Herausgegeben von Stefan Winheller, Prof. Dr. Stefan J. Geibel, Prof. Dr. Monika Jachmann-Michel. 1. Aufl., 2017. Verlag Nomos, Baden-Baden. 1.958 S., 198,00 EUR Die Herausgeber zählen zu den führenden Experten im Gemeinnützigkeitsrecht. In ihrem ersten Werk zum Steuerrecht für gemeinnützigen Körperschaften gelingt Ihnen ein Brückenschlag zwischen Praxis, Wissenschaft und Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausgangsgröße "Bodenrichtwert"

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) vom 11.1.2011[2] gibt Hinweise für die Ermittlung der Bodenrichtwerte nach § 10 ImmoWertV.[3] Mit der Anwendung der Richtlinie sollen die Gutachterausschüsse in die Lage versetzt werden, die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherzustellen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.3 Sprachgebrauch der Abgabenordnung

Rz. 7 Der Begriff des Beteiligten nach § 78 AO wird nicht konsequent genutzt. So wird beispielsweise in §§ 19, 33 Abs. 2, 91 Abs. 1 AO auch für Verfahrensfragen auf den materiellen Begriff des Stpfl. zurückgegriffen. Rz. 8 Für einzelne Verfahrensabschnitte sind die Beteiligten zudem gesondert bezeichnet oder bestimmt:[1] § 183 Abs. 1 AO – Feststellungsbeteiligte § 186 AO – Bete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.1 Verfahrensrechtssubjekt

Rz. 2 Die Behörde handelt im Verwaltungsverfahren gegenüber Außenstehenden, die in diesem Verfahren als Beteiligte bezeichnet werden. § 78 AO regelt, welche Möglichkeiten der Beteiligung am Besteuerungsverfahren existieren und auf welche Weise diese Rechtsstellung begründet wird. Die Definition des Beteiligtenbegriffs wird erforderlich, weil die Abgabenordnung an die Beteili...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.1.1 Stellung der Finanzbehörde

Rz. 29 Das Verwaltungsverfahren wegen "Finanzangelegenheiten" i. S. v. § 347 AO, d. h. das "Verwaltungsverfahren in Steuersachen", wie dies in § 30 Abs. 2 Nr. 1a AO bezeichnet ist, oder das "Besteuerungsverfahren"[1] ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Finanzbehörde.[2] Die Behörde ist Trägerin des Verwaltungsverfahrens, nicht jedoch Beteiligte i. S. v. § 78 AO.[3] Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 2.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Begründung der verfahrensrechtlichen Rechtsstellung als Rechtssubjekt des Verwaltungsverfahrens setzt die Fähigkeit voraus, Träger verfahrensrechtlicher Rechte und Pflichten sein zu können.[1] Diese sog. Beteiligungsfähigkeit[2] ist die verfahrensrechtliche Komponente der Steuerrechtsfähigkeit. Der Begriff entspricht dem zivilprozessualen Begriff der Parteifähigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.4 Begriff der Beteiligtenstellung

Rz. 9 § 78 AO beschreibt bestimmte Verfahrenssituationen, in denen die Beteiligtenstellung im Besteuerungsverfahren begründet wird. Diese Beschreibung bedarf jedoch einer inhaltlichen Modifikation. Die Formulierung des § 78 AO ist aus Gründen der Vereinheitlichung dem § 13 VwVfG entnommen worden. Sie harmoniert aber nicht vollständig mit dem Sprachgebrauch des Gesetzes, das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.1 Antragsteller und Antragsgegner

Rz. 27 Beteiligter des Verwaltungsverfahrens wird nach § 78 Nr. 1 AO der Antragsteller, also derjenige, in dessen Namen der Antrag gestellt wird.[1] Die Vorschrift hat nur insoweit Bedeutung, als der Antrag das Verwaltungsverfahren auslösen muss.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob die Finanzbehörde nur auf Antrag tätig werden darf[3] oder der Antrag ein Verfahren auslöst, das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich grundsätzlich auf das gesamte steuerrechtliche Verwaltungsverfahren, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.[1] Die Vorschrift regelt demnach die Beteiligtenstellung insbesondere im Steuerfestsetzungs- bzw. Steuerfeststellungs-, Haftungs-, Steuererhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[2] Rz. 6 Spezialgesetzl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.5 Begründung der Rechtsstellung

Rz. 12 Die Rechtsstellung als Verfahrensrechtssubjekt ist unabhängig von der Rechtsstellung als Steuerrechtssubjekt bzw. Stpfl. Sie entsteht kraft Gesetzes dadurch, dass der Beteiligte als Antragsteller, Antragsgegner, Adressat des Verwaltungsakts oder Vertragspartner des öffentlich-rechtlichen Vertrags von der Behörde in das Verwaltungsverfahren einbezogen wird. Mit dem Beg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.3 Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Rz. 32 Nach § 78 Nr. 3 AO wird letztlich Beteiligter auch derjenige, mit dem die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will und geschlossen hat. Infolge des im Steuerbegriff enthaltenen Grundsatzes der Tatbestands- und Gleichmäßigkeit[1] sind nach st. Rspr. vertragliche Vereinbarungen über die Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Steuerpflichtverh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.2 Adressat eines Verwaltungsakts

Rz. 31 Die Beteiligtenstellung wird i. d. R. nach § 78 Nr. 2 AO dadurch begründet, dass die Finanzbehörde an jemanden einen Verwaltungsakt richten will – beabsichtigter Erlass eines Verwaltungsakts – oder gerichtet hat. Dies ist der Inhaltsadressat, mithin derjenige, für den der zu erlassende Verwaltungsakt bestimmt ist.[1] Beteiligter ist nur der Inhaltsadressat des Verwalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.8 Vertreter des Beteiligten

Rz. 17 Das Wesen der Vertretung besteht darin, dass die Handlungen des Vertreters dem Vertretenen zugerechnet werden und die Rechtswirkungen unmittelbar in der Person des Vertretenen eintreten.[1] Der Vertreter tritt also in dieser Eigenschaft nicht in die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertretenen und der Finanzbehörde ein und wird demgemäß auch nicht Beteiligter.[2] Soweit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.7.1 Mitwirkungspflichtige in fremder Steuerangelegenheit

Rz. 15 Nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 2 AO sollen diese steuerlichen Mitwirkungspflichten kein Steuerpflichtverhältnis begründen. Diese missverständliche Formulierung[1] muss dahingehend interpretiert werden, dass der Träger steuerlicher Mitwirkungspflichten nicht in das Steuerpflichtverhältnis, an dessen Gestaltung er mitzuwirken hat, einbezogen wird. § 33 Abs. 2 AO besagt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 2 Beteiligungsfähigkeit

Rz. 19 § 78 AO regelt, auf welche Weise die Beteiligtenstellung begründet wird, nicht jedoch die individuellen Voraussetzungen für deren Begründung bzw. für die Ausübung der Verfahrensrechte. 2.1 Allgemeines Rz. 20 Die Begründung der verfahrensrechtlichen Rechtsstellung als Rechtssubjekt des Verwaltungsverfahrens setzt die Fähigkeit voraus, Träger verfahrensrechtlicher Rechte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1 Bedeutung des Beteiligtenbegriffs

Rz. 1 Regelungsgegenstand des § 78 AO ist die Bestimmung des formell Beteiligten im steuerlichen Verwaltungsverfahren als verfahrensrechtlicher Ausdruck und Zuordnung von subjektiven Rechten und Pflichten. 1.1.1 Verfahrensrechtssubjekt Rz. 2 Die Behörde handelt im Verwaltungsverfahren gegenüber Außenstehenden, die in diesem Verfahren als Beteiligte bezeichnet werden. § 78 AO r...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78 Beteiligte

1 Grundlagen 1.1 Bedeutung des Beteiligtenbegriffs Rz. 1 Regelungsgegenstand des § 78 AO ist die Bestimmung des formell Beteiligten im steuerlichen Verwaltungsverfahren als verfahrensrechtlicher Ausdruck und Zuordnung von subjektiven Rechten und Pflichten. 1.1.1 Verfahrensrechtssubjekt Rz. 2 Die Behörde handelt im Verwaltungsverfahren gegenüber Außenstehenden, die in diesem Verf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.7 Beteiligtenstellung in einem fremden Besteuerungsverfahren

Rz. 14 Die AO begründet in verschiedenen Fällen steuerliche Mitwirkungspflichten für ein Besteuerungsverfahren, das nicht das Steuerpflichtverhältnis des Mitwirkungspflichtigen betrifft. 1.1.7.1 Mitwirkungspflichtige in fremder Steuerangelegenheit Rz. 15 Nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 2 AO sollen diese steuerlichen Mitwirkungspflichten kein Steuerpflichtverhältnis begründen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 2.1.1 Beteiligungsfähige Steuerrechtsubjekte

Rz. 23 Beteiligungsfähig können zunächst natürliche Personen, also Menschen i. S. v. § 1 BGB sein.[1] Diese sind für den gesamten Rechtsbereich rechtsfähig. Die Beteiligungsfähigkeit besteht für die Dauer der Rechtsfähigkeit. Rz. 24 Beteiligungsfähig sind ferner juristische Personen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.[2] Juristische Personen sind Personenvereinigunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.6 Rechtsfolgen

Rz. 13 Die verfahrensrechtliche Rechtsstellung als Beteiligter des Verwaltungsverfahrens hat unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung der Mitwirkungspflichten bzw. auf die Berechtigung zur Mitwirkungsverweigerung. Diese Rechte stehen "Nicht-Beteiligten" entweder nicht oder in anderem Umfang zu. "Andere Personen" als die Beteiligten haben weitgehende Mitwirkungspflichten, so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1 Grundlagen

1.1 Bedeutung des Beteiligtenbegriffs Rz. 1 Regelungsgegenstand des § 78 AO ist die Bestimmung des formell Beteiligten im steuerlichen Verwaltungsverfahren als verfahrensrechtlicher Ausdruck und Zuordnung von subjektiven Rechten und Pflichten. 1.1.1 Verfahrensrechtssubjekt Rz. 2 Die Behörde handelt im Verwaltungsverfahren gegenüber Außenstehenden, die in diesem Verfahren als Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3 Beteiligte

3.1 Antragsteller und Antragsgegner Rz. 27 Beteiligter des Verwaltungsverfahrens wird nach § 78 Nr. 1 AO der Antragsteller, also derjenige, in dessen Namen der Antrag gestellt wird.[1] Die Vorschrift hat nur insoweit Bedeutung, als der Antrag das Verwaltungsverfahren auslösen muss.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob die Finanzbehörde nur auf Antrag tätig werden darf[3] oder de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung verrechenbarer Verluste nach § 15b EStG

Leitsatz Werden verrechenbare Verluste nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG gesondert und einheitlich festgestellt, gelten für die Klagebefugnis dieselben Grundsätze wie für die Anfechtung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. Normenkette § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 15b Abs. 1, Abs. 4 EStG, § 179, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 240 ZPO, § 2 Nr. 1, §...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung des Digitalpakets (zu § 3a Abs. 5 UStG)

Kommentar Elektronisch erbrachte Leistungen, Telekommunikationsdienstleistungen sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen erfordern spätestens seit 2015 die besondere Aufmerksamkeit der Unternehmer. Nun sind zum 1.1.2019 erneut unionsrechtliche Änderungen in diesem Bereich vorgenommen worden, die in Deutschland fristgerecht umgesetzt worden sind. Die Änderungen betreffen i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2018

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig an diversen Stellen geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH m...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pflegekindschaftsverhältnis als Voraussetzung für Kindergeldanspruch

Leitsatz Übernimmt nach dem Tod der Mutter die Schwester die Betreuung ihres von Geburt an schwerbehinderten Bruders und wird sie vom Amtsgericht daneben auch zur gesetzlichen Betreuerin des Bruders bestellt, so kann der volljährige Schwerbehinderte auch dann in den Haushalt der Schwester als Voraussetzung für ein Pflegekindschaftsverhältnis aufgenommen sein, wenn er zwar be...mehr