Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berufsverbände in der Umsatzsteuer

Leitsatz Ein Berufsverband i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG kann entgeltliche Leistungen an seine Mitglieder oder Dritte im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur erbringen, wenn sein Verbandszweck nicht hierauf gerichtet ist, sondern es sich hierbei um eine Nebentätigkeit handelt. Normenkette § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 5 Abs. 1 ...mehr

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Ausbuchung wertloser Aktien begründet Verlust aus Kapitalvermögen

Leitsatz Wenn endgültig wertlos gewordene Aktien aus dem Depot ausgebucht werden, ist der betroffene Privatanleger naturgemäß an einer steuerlichen Verwertung seines erlittenen Vermögensverlusts interessiert. Das FG Rheinland-Pfalz hat nun grünes Licht für einen Verlustabzug gegeben - das letzte Wort liegt aber beim Bundesfinanzhof. Sachverhalt Der Kläger erwarb im Januar 201...mehr

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Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten Fondsgesellschaft in eine Tätigkeitsvergütung

Leitsatz 1. Ob eine gewerblich geprägte Oberpersonengesellschaft aus einer gewerblich geprägten Unterpersonengesellschaft einen Gewinnanteil i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG samt darin enthaltener gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG steuerfreier Einnahmen bezieht oder diese Einnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei der Oberpersonengesellschaft als Tätigkeitsvergütung zu quali...mehr

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Auskunft über die Besteuerung eines Konkurrenten

Leitsatz Kommt ernstlich in Betracht, dass ein Unternehmen durch die rechtswidrige Besteuerung eines Konkurrenten erhebliche Wettbewerbsnachteile erleidet, kann es trotz des Steuergeheimnisses vom Finanzamt Auskunft über den für den Konkurrenten angewandten Steuersatz verlangen. Sachverhalt Der Kläger A ist als Facharzt auf dem Gebiet der Augenlaserbehandlung operativ tätig. ...mehr

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Kapitalertragsteuer für vGA einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft

Leitsatz 1. Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer vGA gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner. 2. Der Bestandsschutz gemäß § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing

Leitsatz 1. Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell). 2. § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung. Bei der Hinzurechnung der Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG handelt es sich weder um Entgelt...mehr

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Gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags – Zeitpunkt der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück bei Übertragung auf eine Stiftung

Leitsatz 1. Ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs. 1a EStG ist erstmals zum Schluss des Veranlagungszeitraums des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen (§ 10b Abs. 1a Satz 4 EStG i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG). Dieser Bescheid hat für die nachfolgenden Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10b A...mehr

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Bekanntgabe an Eheleute bei besonderer Veranlagung

Leitsatz Bei einem Antrag auf eine besondere Veranlagung hat keine gemeinsame Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden zu erfolgen. Sachverhalt Der Kläger heiratete im Jahr 2000 und beantragte wie seine Ehefrau für dieses Jahr die besondere Veranlagung nach § 26c EStG. Das Finanzamt führte allerdings zunächst eine Zusammenveranlagung durch, der Bescheid wurde beiden Eheleute...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Abschließende Bemerkungen

Rn. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Nur bei der Geldanlage im Inl braucht der StPfl seine privaten KapErtr grds nicht in der Steuererklärung zu deklarieren, weil die inl AbgSt – anders als die EU-Quellensteuer (s Rn 21) – abgeltende Wirkung hat. Die Geldanlage im Ausl führt dagegen zur Pflichtveranlagung nach § 32d Abs 3 EStG. Damit findet in allen Fällen der besondere Steuersa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu § 50e EStG u § 50b EStG

Rn. 39 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 § 50e EStG sanktioniert ua die vorsätzliche oder leichtfertige Nichtbeachtung der den Kreditinstituten auferlegten Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Zinszahlungen. Ein Verstoß gegen die Meldepflichten kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der sachliche und betragsmäßige Rahmen des § 28 FKAustG ist allerdings weiterreichend. § 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Identitäts- u Wohnsitzermittlung (§ 3 ZIV)

Rn. 13 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Bei vor dem 01.01.2004 begründeten Vertragsbeziehungen ermittelt die Zahlstelle die Identität u den Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers anhand der Informationen, die ihr aufgrund der geltenden Bestimmungen vorliegen. Dies sind nach den Vorschriften des GeldwäscheG insb die aus dem Personalausweis oder Pass ersichtlichen Angaben (Name, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Die Regelung des § 45e EStG

Rn. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 § 45e S 1 EStG ermächtigt die Bundesregierung zur Umsetzung der ZinsRL in der jeweils geltenden Fassung. Für die Umsetzung ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Die Bundesregierung hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht u am 26.01.2004 die ZIV erlassen (BGBl I 2004, 128). Da die RL 2003/48/EG mit Wirkung v 01.01.2016 durch Ar...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Haftung von Gesellschaftern (§ 227 Abs. 2)

Rn 9 In Fortsetzung des bereits hinter § 211 Abs. 2, § 236 b Abs. 2 KO und § 109 Abs. 1 Nr. 3 VerglO stehenden Rechtsgedankens dehnt § 227 Abs. 2 InsO die regelmäßig befreiende Wirkung des Insolvenzplans auch auf persönlich haftende Gesellschafter des Schuldners (vgl. § 11 Abs. 2 Nr. 1: OHG, KG, PartG, GbR, Partenreederei, EWIV, nicht hingegen Vor-GmbH/-AG) aus. Der Erlass v...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Haftung des Schuldners ohne abweichende Regelung im Plan (§ 227 Abs. 1)

Rn 2 Dazu sieht § 227 Abs. 1 vor, dass der Insolvenzschuldner – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im Plan – von seinen Verbindlichkeiten (ohne Wohlverhaltensphase) in vollem Umfang frei wird, wenn er die im Insolvenzplan vorgesehenen Bedingungen erfüllt. Die Befreiung des Schuldners von seinen Verbindlichkeiten erfasst auch etwaige Gläubigerforderungen aufgrund vors...mehr

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Steuerentstehung bei Sollbesteuerung

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1], ging es um die sog. Sollbesteuerung bei der Umsatzsteuer. Bei der Sollbesteuerung[2] entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Auf die Fälligkeit oder die Vereinnahmung des Entgelts kommt es nicht an. Dies führt dazu, dass der leistende Unternehmer die Um...mehr

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Enteignung löst keine Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG aus

Leitsatz Ein nach § 23 EStG steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft bedingt eine wirtschaftliche Betätigung des Veräußerers und damit einen auf die Veräußerung gerichteten rechtsgeschäftlichen Willen. Sachverhalt Im Streitfall war der Steuerpflichtige Eigentümer eines Grundstücks. Nach Durchführung eines Bodensonderungsverfahrens erließ die Stadt in Bezug auf das Grundstück ei...mehr

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Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer

Leitsatz Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 UStG, § 1 Abs. 2 VO zu § 180 Abs. 2 AO, § 370 AO, § 741 ff. BGB Sachverhalt Der Kläger hatte zusammen m...mehr

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Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionswirtschaftsguts

Leitsatz 1. Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden. 2. Ein Veräußerungsgewinn, der in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden ist, kann in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt überführt werden, in dem ...mehr

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Gesonderte und einheitliche Feststellung von Kapitaleinkünften

Leitsatz 1. Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 2 EStG, die nach Anschaffung einer Kapitalanlage durch eine vermögensverwaltende GbR aufgrund einer Anteilsveräußerung durch einen Gesellschafter gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 EStG entstehen, werden nicht gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO gemeinschaftlich erzielt. 2. Kapitaleinkünfte, die aufgrund einer Anteilsve...mehr

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Anfechtung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung durch den Vergütungsgläubiger

Leitsatz 1. Die Drittanfechtungsklage gegen eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn sich die Kapitalertragsteuer-Anmeldung vor der Klageerhebung durch die Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerfestsetzung aufgrund eines Antrags nach § 32d Abs. 4 EStG auf sonstige Weise gemäß § 124 Abs. 2 AO erledigt hat. 2. Der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Aufklärungsbefugnis im Einspruchsverfahren

Rz. 3 Die Finanzbehörde hat im Einspruchsverfahren den angefochtenen Verwaltungsakt nicht nur auf seine Recht- bzw. Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern auch den Sachverhalt aufzuklären. Dieser ist nach § 365 Abs. 1 AO i. V. m. § 88 AO von Amts wegen, auch zugunsten der Beteiligten, zu ermitteln. Hierzu kann die Finanzbehörde sich aller gemäß § 92 AO zulässigen Beweismittel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1 Rechtsanspruch auf rechtliches Gehör

Rz. 1 Der dem Bürger grundgesetzlich garantierte formelle Rechtsschutz erfordert inhaltlich, dass er Gelegenheit hat, im Verfahren seine Ansicht vorzutragen und sich zu den entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen zu äußern. Dies setzt umgekehrt voraus, dass der Beteiligte des Verfahrens von der Finanzbehörde auch informiert wird, dass er sachgerecht sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3 Unterlagen der Besteuerung

Rz. 5 "Unterlagen der Besteuerung" i. S. v. § 364 AO sind alle Erkenntnisse und Feststellungen der Finanzbehörde über die Besteuerungsgrundlagen i. S. v. § 199 Abs. 1 AO, d. h. über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der "Steuer" maßgebend sind. § 364 AO gilt für alle Einspruchsverfahren, also nicht nur, soweit sie sic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.6.3 Rechtsschutz bei Ablehnung

Rz. 11 Die Ablehnung eines Antrags auf Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen stellt nach überwiegender Auffassung einen isoliert mit dem Einspruch anfechtbaren Verwaltungsakt dar.[1] Birkenfeld und Cöster, die in der Ablehnung eine nicht selbständig anfechbare vorbereitende Verfahrenshandlung sehen[2], ist nicht zu folgen, denn die Ablehnung erfüllt alle Voraussetzungen ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.2.2 Beispiele

Rz. 16 § 365 Abs. 3 AO ist demzufolge anwendbar bei folgenden "ändernden" Verwaltungsakten: Änderung von Steuerbescheiden, die gemäß § 164 Abs. 2 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind. Hierbei ist es unerheblich, ob in dem Änderungsbescheid der Nachprüfungsvorbehalt bestehen bleibt oder aufgehoben wird.[1] Auch die nachträgliche Aufnahme des Nachprüfungsvorbeha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2 Erörterungsgebot für die Finanzbehörde

Rz. 2 Die Finanzbehörde kann den Einspruchsführer und weitere Beteiligte nach § 364a Abs. 1 S. 3 AO von Amts wegen zur Erörterung laden. Auf den formfreien[1] Antrag des Einspruchsführers soll die Finanzbehörde die Sache erörtern. Die Vorschrift hat keinen zwingenden Charakter, sondern die Erörterung liegt vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Bei einem Erörterungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.6 Rechtsschutz

Rz. 27 Die Ablehnung der Erörterung wird mittlerweile einhellig als Verwaltungsakt qualifiziert [1], denn es handele sich um eine gegenüber dem Stpfl. getroffene einzelfallbezogene Regelung. Dagegen soll die Ladung zu einem Erörterungstermin nach überwiegender Auffassung kein Verwaltungsakt sein.[2] Es werde nur ein Termin mitgeteilt, dessen Nichtbefolgung ohne Konsequenzen is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3 Erörterungsmöglichkeit für den Beteiligten

Rz. 7 Das Erörterungsgebot besteht für die Finanzbehörde. § 364a AO dient in Erfüllung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs in erster Linie dem Schutz des Beteiligten. Die angestrebte Verfahrenserleichterung für die Finanzbehörde begründet für den Beteiligten keine Pflicht zur Erörterung, also keine steuerliche Mitwirkungspflicht. Es ist dem Beteiligten unbenommen, s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7 Verletzung des Erörterungsgebots

Rz. 29 Die Verletzung des Erörterungsgebots durch die Finanzbehörde bewirkt nicht die Nichtigkeit der Einspruchsentscheidung[1], hat aber grundsätzlich deren Rechtswidrigkeit zur Folge. Der Verfahrensfehler führt nur dann nicht zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung, wenn eine andere Sachentscheidung nicht hätte getroffen werden können.[2] Die Rechtswidrigkeit der Einspruchse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.2 Form

Rz. 23 Die Erörterung nach § 364a AO ist grds. in Form eines unmittelbaren Erörterungsgesprächs zwischen der Finanzbehörde und den geladenen Beteiligten durchzuführen. In geeigneten Fällen ist aber auch im allseitigen Einverständnis ein Telefonat des Amtsträgers mit dem Einspruchsführer oder eine Konferenzschaltung mit mehreren Beteiligten möglich.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 364 Mitteilung der Besteuerungsunterlagen

1 Rechtsanspruch auf rechtliches Gehör Rz. 1 Der dem Bürger grundgesetzlich garantierte formelle Rechtsschutz erfordert inhaltlich, dass er Gelegenheit hat, im Verfahren seine Ansicht vorzutragen und sich zu den entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen zu äußern. Dies setzt umgekehrt voraus, dass der Beteiligte des Verfahrens von der Finanzbehörde auch in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 365 Anwendung von Verfahrensvorschriften

1 Anwendung allgemeiner Verfahrensvorschriften (Abs. 1) 1.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Das finanzbehördliche Einspruchsverfahren ist die Fortsetzung des allgemeinen Verwaltungsverfahrens in Steuersachen [1], allerdings in einem besonderen Abschnitt mit der Zielrichtung, die Untätigkeit oder den Verwaltungsakt der Finanzbehörde auf Rechtmäßigkeit und bei Ermessensentscheidun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Allgemeines

Rz. 9 § 365 Abs. 3 AO entspricht inhaltlich § 68 FGO. Der ändernde bzw. ersetzende Verwaltungsakt ("neuer Verwaltungsakt") wird mit seinem Erlass kraft Gesetzes automatisch zum Gegenstand des anhängigen Einspruchsverfahrens gegen den geänderten oder ersetzten Verwaltungsakt ("alter Verwaltungsakt"). Der "alte Verwaltungsakt" ist nicht mehr Gegenstand des Einspruchsverfahrens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.3.1 Grundlage

Rz. 18 Wird der angefochtene Verwaltungsakt durch die Finanzbehörde im Verlauf des Einspruchsverfahrens vollständig zurückgenommen [1], widerrufen [2] oder aufgehoben [3], so verliert er gem. § 124 Abs. 2 AO seine rechtsverbindliche Wirkung. Der Verfahrensgegenstand des Einspruchsverfahrens wäre damit beseitigt worden und das Verfahren abgeschlossen. Hier greift nun die Regelu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Das finanzbehördliche Einspruchsverfahren ist die Fortsetzung des allgemeinen Verwaltungsverfahrens in Steuersachen [1], allerdings in einem besonderen Abschnitt mit der Zielrichtung, die Untätigkeit oder den Verwaltungsakt der Finanzbehörde auf Rechtmäßigkeit und bei Ermessensentscheidungen auch auf Zweckmäßigkeit zu überprüfen und über den Sachverhalt neu zu entscheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5 Absehen von der Erörterung

Rz. 14 Das Erörterungsgebot besteht grundsätzlich, insbesondere wenn der Einspruchsführer die Erörterung beantragt hat. Das generelle Unterlassen der Erörterung unter dem Vorwand der allgemeinen Arbeitsüberlastung ist pflichtwidrig. Nur in Ausnahmefällen handelt die Finanzbehörde ermessensfehlerfrei, wenn sie die beantragte Erörterung unterlässt. Die Finanzbehörde darf ermes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2 Teilnahmerecht an der Beweisaufnahme (Abs. 2)

Rz. 7 Im allgemeinen Verwaltungsverfahren kann die Finanzbehörde die Beweisaufnahme durchführen, ohne dass der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter einbezogen werden muss. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird durch § 91 AO gewährleistet, wonach der Beteiligte grundsätzlich vor Erlass eines Verwaltungsakts gehört werden soll. Abweichend hiervon ist im Einspruchsverfahren ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1 Rechtliches Gehör

Rz. 1 Die Finanzbehörde hat dem Einspruchsführer und den übrigen Beteiligten im Einspruchsverfahren rechtliches Gehör zu gewähren. Gemäß § 365 Abs. 1 AO i. V. m. § 91 Abs. 1 AO soll sie den Beteiligten Gelegenheit geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Dieses allgemeine Anhörungsgebot erweitert § 364a AO nur für das Einspruchsverfahren zu ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 Eine besondere Form der Gewährung rechtlichen Gehörs ist die Einsichtnahme in die behördlichen Akten.[1] Das Recht auf Akteneinsicht ist in der AO nicht geregelt. Es wird für das Einspruchsverfahren auch nicht durch § 364 AO begründet.[2] Das Recht auf Mitteilung der Besteuerungsunterlagen und das Akteneinsichtsrecht sind zwei voneinander grundsätzlich unabhängige For...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.6.2 Nachholung

Rz. 10 Wird die Information in der Einspruchsentscheidung nachgeholt, so ist der Fehler gem. § 126 Abs. 1 Nr. 3 AO geheilt.[1] Die Nachholung kann auch noch bis zur Klageerhebung außerhalb der Einspruchsentscheidung erfolgen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.3 Entscheidungsbefugnis im Einspruchsverfahren

Rz. 5 Aus der weitgehenden Aufklärungsbefugnis bzw. Aufklärungspflicht der Finanzbehörde folgt die Entscheidungsbefugnis. Die Finanzbehörde prüft aufgrund des zulässigen Einspruchs den angefochtenen oder begehrten Verwaltungsakt nach § 367 Abs. 2 Satz 1 AO in vollem Umfang nach. Soweit eine Ermessensentscheidung angefochten ist, kann sich die Finanzbehörde nicht auf die Über...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Pflicht der Finanzbehörde

Rz. 3 § 364 AO begründet für die Finanzbehörde die Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen bzw. zur Ergänzung der Mitteilung, wenn die "Unterlagen der Besteuerung" im Verfahren bei Erlass des Verwaltungsakts dem Beteiligten noch nicht vollständig mitgeteilt worden sind. Die Behörde muss die Pflicht gegenüber jedem Beteiligten grds. nur einmal erfüllen. Ein Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4 Mitteilung

Rz. 7 Die Finanzbehörde ist nach § 364 AO zur Mitteilung der Unterlagen verpflichtet, wobei sie die ihr unter Beachtung des Normzwecks geeignet erscheinende Informationsart wählen kann. I. d. R. wird hier die Mitteilung in Schriftform geeignet und erforderlich sein.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 364a Erörterung des Sach- und Rechtsstands

1 Rechtliches Gehör Rz. 1 Die Finanzbehörde hat dem Einspruchsführer und den übrigen Beteiligten im Einspruchsverfahren rechtliches Gehör zu gewähren. Gemäß § 365 Abs. 1 AO i. V. m. § 91 Abs. 1 AO soll sie den Beteiligten Gelegenheit geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Dieses allgemeine Anhörungsgebot erweitert § 364a AO nur für das Einspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.3 Ort

Rz. 24 Die Finanzbehörde bestimmt in der Ladung den Ort der Erörterung. Diese wird üblicherweise an Amtsstelle, kann aber auch absprachegemäß außerhalb der Diensträume stattfinden. Die Erörterung ist kein Beweismittel i. S. v. § 92 AO. Sie kann aber z. B. mit einer Augenscheinseinnahme nach § 98 AO verbunden werden. Diese muss aber gesondert angeordnet werden.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.5 Niederschrift

Rz. 26 § 364 AO sieht eine Protokollierung der Erörterung nicht vor. Aus Beweissicherungsgründen ist eine Niederschrift zumindest dann angebracht, wenn verfahrens- oder entscheidungsrelevante Erklärungen mit verbindlicher Wirkung (z. B. die Rücknahme oder eine "tatsächliche Verständigung") abgegeben werden. § 93 Abs. 6 AO kann für die Form und den Inhalt der Niederschrift en...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.5 Antrag – von Amts wegen

Rz. 8 Die Mitteilung durch die Finanzbehörde hat auf Antrag der Beteiligten stets zu erfolgen. Nach § 364 AO hat die Finanzbehörde die erforderliche Information von Amts wegen vorzunehmen, wenn die Einspruchsbegründung hierzu Anlass gibt, wenn also z. B. ein Sachverhaltsirrtum erkennbar wird oder aber die Information im Verwaltungsverfahren zum Erlass des angefochtenen Verwal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2 Mitteilung der Besteuerungsunterlagen

2.1 Pflicht der Finanzbehörde Rz. 3 § 364 AO begründet für die Finanzbehörde die Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen bzw. zur Ergänzung der Mitteilung, wenn die "Unterlagen der Besteuerung" im Verfahren bei Erlass des Verwaltungsakts dem Beteiligten noch nicht vollständig mitgeteilt worden sind. Die Behörde muss die Pflicht gegenüber jedem Beteiligten grds...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.6 Verletzung der Mitteilungspflicht

2.6.1 Allgemeines Rz. 9 Die Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 364 AO ist im Hinblick auf das Grundrecht auf rechtliches Gehör zwar ein sehr schwerwiegender Verfahrensfehler[1], dieser hat aber auf die rechtliche Wirksamkeit einer erlassenen Einspruchsentscheidung keinen Einfluss. Insbesondere wird sie deshalb nicht nichtig.[2] Die unterlassene Mitteilung der Besteuerung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3 Akteneinsicht im Einspruchsverfahren

3.1 Allgemeines Rz. 13 Eine besondere Form der Gewährung rechtlichen Gehörs ist die Einsichtnahme in die behördlichen Akten.[1] Das Recht auf Akteneinsicht ist in der AO nicht geregelt. Es wird für das Einspruchsverfahren auch nicht durch § 364 AO begründet.[2] Das Recht auf Mitteilung der Besteuerungsunterlagen und das Akteneinsichtsrecht sind zwei voneinander grundsätzlich ...mehr