Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1 Anwendung allgemeiner Verfahrensvorschriften (Abs. 1)

1.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Das finanzbehördliche Einspruchsverfahren ist die Fortsetzung des allgemeinen Verwaltungsverfahrens in Steuersachen [1], allerdings in einem besonderen Abschnitt mit der Zielrichtung, die Untätigkeit oder den Verwaltungsakt der Finanzbehörde auf Rechtmäßigkeit und bei Ermessensentscheidungen auch auf Zweckmäßigkeit zu überprüfen und über den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6 Erörterungstermin

6.1 Ladung Rz. 22 Die Finanzbehörde lädt zur Erörterung. Diese Ladung ist inhaltlich die Anordnung der Erörterung. 6.2 Form Rz. 23 Die Erörterung nach § 364a AO ist grds. in Form eines unmittelbaren Erörterungsgesprächs zwischen der Finanzbehörde und den geladenen Beteiligten durchzuführen. In geeigneten Fällen ist aber auch im allseitigen Einverständnis ein Telefonat des Amtst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.1 Ladung

Rz. 22 Die Finanzbehörde lädt zur Erörterung. Diese Ladung ist inhaltlich die Anordnung der Erörterung.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.3.2 Begriff

Rz. 20 Der Begriff der "Ersetzung" wird in der AO an anderer Stelle nicht verwendet. Er findet sich jedoch in § 68 FGO. Die Bestimmung seines Inhalts hat unter Berücksichtigung des Zwecks des § 365 Abs. 3 AO zu erfolgen, dem Einspruchsführer ein erneutes Einspruchsverfahren zu ersparen. Der Begriff der Ersetzung ist weit auszulegen.[1] Rz. 20a Eine Ersetzung i. d. S. liegt de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4 Erörterungsinhalt

Rz. 10 Gegenstand der Erörterung ist der Sach- und Rechtsstand in dem anhängigen Einspruchsverfahren. Die Erörterung dient der gegenseitigen Information und dem Meinungsaustausch. Das Erörterungsgebot ist fallbezogen und besteht nur hinsichtlich solcher Tatsachen, die die Finanzbehörde in der Einspruchsentscheidung verwenden will. Entscheidungserheblich sind alle Tatsachen, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.3.3 Beispiele für eine Ersetzung

Rz. 21 Eine Ersetzung wird in folgenden Fällen angenommen: Aufhebung eines Verwaltungsakts mit zwei Steuerfestsetzungen und Wiederholung mit nur einer Steuerfestsetzung.[1] Aufhebung einer Prüfungsanordnung und Erlass einer neuen Prüfungsanordnung für dieselben Steuerarten und Zeiträume mit anderem Prüfer.[2] Erlass eines sog. "Endbescheids" gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 KraftStG nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2 Berechtigte

Rz. 4 Ein Informationsrecht besteht nur für Beteiligte i. S. v. § 359 AO , also für den Einspruchsführer und die Hinzugezogenen.[1] Diesen dürfen die "Unterlagen der Besteuerung" für den angefochtenen Verwaltungsakt nicht bekannt sein.[2] Hierbei ist jeder einzelne Beteiligte für sich zu betrachten.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2 Hinweise

Rz. 16 Die Gewährung der Akteneinsicht kommt nur für die Beteiligten des Einspruchsverfahrens[1] des jeweiligen Steuerrechtsverhältnisses in Betracht, nicht jedoch für möglicherweise zum Verfahren hinzuzuziehende Dritte.[2] Erst durch die Hinzuziehungsverfügung wird das Akteneinsichtsrecht begründet. Rz. 17 Die Akteneinsicht soll dem Einspruchsführer die sachgerechte Wahrnehm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 364 AO ist im Hinblick auf das Grundrecht auf rechtliches Gehör zwar ein sehr schwerwiegender Verfahrensfehler[1], dieser hat aber auf die rechtliche Wirksamkeit einer erlassenen Einspruchsentscheidung keinen Einfluss. Insbesondere wird sie deshalb nicht nichtig.[2] Die unterlassene Mitteilung der Besteuerungsunterlagen in ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1 Grundlage

Rz. 14 § 365 Abs. 3 AO kodifiziert mit dieser Regelung die bisher überwiegende Rechtsauffassung. Die höchstrichterliche Rspr.[1] geht davon aus, dass der geänderte Verwaltungsakt den Regelungsinhalt des ursprünglichen Verwaltungsakts in sich aufnimmt, seine rechtliche Wirksamkeit nicht abschließend beseitigt, sondern den Regelungsinhalt nur suspendiert. Der Verfahrensgegenst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.2.1 Begriff

Rz. 15 Eine Änderung i. S. v. § 365 AO liegt vor, wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt als Verfahrensgegenstand zwar rechtlich latent vorhanden bleibt, aber durch einen neuen rechtlich selbstständigen Verwaltungsakt einen modifizierten Regelungsinhalt bekommt. Hierbei ist es unerheblich, auf welcher Rechtsnorm die Änderung beruht und ob z. B. die Steuer herauf- oder herabge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3 Änderung und Ersetzung des Verfahrensgegenstands im Einspruchsverfahren (Abs. 3)

3.1 Allgemeines Rz. 9 § 365 Abs. 3 AO entspricht inhaltlich § 68 FGO. Der ändernde bzw. ersetzende Verwaltungsakt ("neuer Verwaltungsakt") wird mit seinem Erlass kraft Gesetzes automatisch zum Gegenstand des anhängigen Einspruchsverfahrens gegen den geänderten oder ersetzten Verwaltungsakt ("alter Verwaltungsakt"). Der "alte Verwaltungsakt" ist nicht mehr Gegenstand des Einsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2 Ändernder Verwaltungsakt

3.2.1 Grundlage Rz. 14 § 365 Abs. 3 AO kodifiziert mit dieser Regelung die bisher überwiegende Rechtsauffassung. Die höchstrichterliche Rspr.[1] geht davon aus, dass der geänderte Verwaltungsakt den Regelungsinhalt des ursprünglichen Verwaltungsakts in sich aufnimmt, seine rechtliche Wirksamkeit nicht abschließend beseitigt, sondern den Regelungsinhalt nur suspendiert. Der Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.2 Änderung

3.2.2.1 Begriff Rz. 15 Eine Änderung i. S. v. § 365 AO liegt vor, wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt als Verfahrensgegenstand zwar rechtlich latent vorhanden bleibt, aber durch einen neuen rechtlich selbstständigen Verwaltungsakt einen modifizierten Regelungsinhalt bekommt. Hierbei ist es unerheblich, auf welcher Rechtsnorm die Änderung beruht und ob z. B. die Steuer herau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.3 Ersetzender Verwaltungsakt

3.3.1 Grundlage Rz. 18 Wird der angefochtene Verwaltungsakt durch die Finanzbehörde im Verlauf des Einspruchsverfahrens vollständig zurückgenommen [1], widerrufen [2] oder aufgehoben [3], so verliert er gem. § 124 Abs. 2 AO seine rechtsverbindliche Wirkung. Der Verfahrensgegenstand des Einspruchsverfahrens wäre damit beseitigt worden und das Verfahren abgeschlossen. Hier greift...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.4 Zeit

Rz. 25 Die Finanzbehörde bestimmt den Zeitpunkt der Erörterung nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Die Finanzbehörde hat dem Beteiligten eine angemessene Vorbereitungsfrist zu setzen. Eine unangemessen kurze Frist ist keine Gewährung des rechtlichen Gehörs. Allerdings kann die Finanzbehörde von dem Beteiligten erwarten, dass er auf eine Verlängerung hinwirkt, wenn er die Fri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kuranstalten

Stand: EL 109 – ET: 11/2018 Trägerkörperschaften von Kuranstalten können als gemeinnützigen Zwecken ­dienende Körperschaften anerkannt werden, wenn ein ab­grenzbarer Krankenhausteil vorhanden ist. Auf diesen Krankenhausteil kann § 67 AO (Anhang 1b) angewendet werden. Werden auch Urlaubsgäste aufgenommen, sind die Einnahmen, die aus dieser Vermietung erzielt werden, einem steu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft

Leitsatz "Andere Gesetze" i.S. des § 140 AO können auch ausländische Rechtsnormen sein. Eine in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts ist daher im Inland nach § 140 AO i.V.m. ihrer Buchführungspflicht aus liechtensteinischem Recht buchführungspflichtig. Normenkette § 140, § 141 Abs. 2 AO i.d.F. des BilMoG, § 49 Abs. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG

Leitsatz 1. Die in einem Feststellungsbescheid i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Regelung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gemäß § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, ist für die Steuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Bei Bestandskraft de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Antragsbefugnis nach § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG

Leitsatz Liegt keine der in § 1 Abs. 1 Satz 1 StraBEG bezeichneten Taten und keine Steuerordnungswidrigkeit i.S. des § 6 StraBEG vor, kann der vermeintliche Steuerschuldner die Aufhebung einer mit der Abgabe der strafbefreienden Erklärung bewirkten Steuerfestsetzung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG beantragen. Normenkette § 10 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 StraBEG Sachverhalt Di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften; Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und AdV des angefochtenen Bescheids gewährt wurde. 2. Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten einer Holdinggesellschaft sind die Arbeitnehmer von Gese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

Leitsatz 1. Die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern, die ein Elternteil in einem Schenkungsvertrag durch Auflage gegenüber dem beschenkten Kind angeordnet hat, kann, ebenso wie die Verpflichtung hierzu, aufgrund einer Zusammenschau grunderwerbsteuerrechtlicher Befreiungsvorschriften von der Grunderwerbsteuer befreit sei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt eine bis dahin im Sozialrecht nicht bekannt gewesene allgemeine Verzinsungspflicht des Leistungsträgers bei Geldleistungen. Die Vorschrift war im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Sie war damit begründet worden (BT-Drs. 7/868 S. 30), dass die Vorschrift die unterschiedlichen Regelungen und Grundsätze zur Verzinsung von Sozialleistungen vereinhei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 4 Vermögensübertragung auf eine steuerbefreite Körperschaft (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 ergänzt die Regelungen der Abs. 1 und 2 um drei verschiedene Fälle. Diese Fallgruppen haben handelsrechtlich keinen systematischen Zusammenhang; die Zusammenfassung ihrer Rechtsfolgen im Rahmen der Übergangsregelungen rechtfertigt sich nur deshalb, weil die Rechtsfolgen im Ergebnis gleich sind. Gemeinsam ist diesen drei Fällen, dass das Vermögen auf einen ander...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO

Leitsatz Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers nach § 73 AO fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Sie sind als vGA zu qualifizieren. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2, § 10 Nr. 2 KStG, § 73 AO Sachverhalt Zwischen der Klägerin als Organgesellschaft und der B‐AG als Organträgeri...mehr

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Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender ­Steuerforderungen

Leitsatz Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung resultieren, muss keine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten. Normenkette § 191 Abs. 1, § 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als ständiger Vertreter

Leitsatz Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein. Normenkette § 2 Nr. 1 KStG, § 13 AO, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c DBA-Luxemburg 1958/1973 Sachverhalt Die in Liquidation befindliche Klägerin ist eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts. In den Jahren 2001 bis 2007 betrieb sie u.a. den Handel mit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Duldungsbescheid wegen auf Vorauszahlungsbescheid beruhender Steuerforderung

Leitsatz 1. Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Steuerforderung zu dulden, die aus einem rechtsbeständigen Vorauszahlungsbescheid resultiert, ist mit einer Bedingung gemäß § 14 AnfG zu versehen. 2. Fehlt diese Bedingung, ist der Duldungsbescheid rechtswid...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzplanverfahren und Masseverbindlichkeiten

Leitsatz Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst. Normenkette § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 227 Abs. 1, § 248 Abs. 1, § 258 Abs. 1, § 259 InsO, § 37 Abs. 2, § 218 Abs. 2 AO Sachverhalt Gegenstand des Verfahrens war ein Abrechnungsbescheid. Über das Vermögen des Klägers war das Inso...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Arrestanordnung

Leitsatz Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Arrest­anordnung sind auch im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage diejenigen Umstände maßgebend, die aus der Sicht der letzten mündlichen Verhandlung im Zeitpunkt des Erlasses der Arrestanordnung tatsächlich vorgelegen haben. Normenkette § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 324 Abs. 1 AO Sachverhalt Die Klägerin und Revisions...mehr

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Ortsübliche Vergleichsmiete: Keine Ermittlung nach der sog. EOP-Methode

Leitsatz 1. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht auf ­der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode bestimmt werden (Anschluss an BGH-Rechtsprechung). 2. Lassen sich vergleichbare Objekte nicht finden, muss das Gericht einen erfahrenen und mit der konkreten örtlichen Marktsituation vertrauten Sachverständigen, z.B. einen erfahrenen Makler, beurteilen las...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 349

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 275 Abrundung

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 370a

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 343 Abrundung

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 368

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 364b Fristsetzung

Schrifttum Burhoff, Präklusionsrecht des Finanzamts gemäß § 364b AO, NWB Fach 2, 6251; Grune, Präklusion im Zwielicht, DStZ 1995, 463; Rößler, Die Neuordnung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, DStZ 1995, 270; Spaeth, Ist die Ausschlussfrist nach § 364b Abs. 1 AO n. F. auf Antrag verlängerbar?, DStZ 1995, 363; Große, Die Fristsetzung gem. § 364b AO, DB 1996, 60; Nacke,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 91 Anhörung Beteiligter

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einen allgemeinen und umfassenden Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs begründet Art. 103 Abs. 1 GG nur für das Verfahren vor Gerichten. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass die grundsätzliche Gewährung des rechtlichen Gehörs auch im Verwaltungsverfahren als Ausfluss der Rechtsstaatlichkeit notwendig ist. Die Vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 328 Zwangsmittel

Schrifttum App, § 328 AO – Stärken und Schwächen einer Vorschrift, DStZ 1991, 242; App, Rechtsbehelfe im Verfahren zur Erzwingung von Anordnungen der Finanzämter, BB 1991, 1392; App, Von alten zu neuen Problemen der Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, StVj 1992, 257; Becker, Zwangsgelder in der Außenprüfung, StBp 2002, 317. A. Bedeutung der Vorschrift T...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 40 Gesetz- oder sittenwidriges Handeln

Schrifttum Wulf, Steuererklärungspflichten und "nemo tenetur", wistra 2006, 89. A. Wertneutralität der Besteuerung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift geht vom Grundsatz der Wertneutralität der Besteuerung aus. Wenn der Tatbestand erfüllt ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, steht der Besteuerung nicht der Umstand entgegen, dass der Sachverhalt e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 156 Absehen von Steuerfestsetzung, Abrundung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung durchbricht den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, indem sie die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen von der Änderung der Steuerfestsetzung abzusehen. Sie dient der Verwaltungsvereinfachung und der Wirtschaftlichkeit der Besteuerung. Wegen der Klei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 196 Prüfungsanordnung

Schrifttum Kuhfus/Schmitz, Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Außenprüfers als Voraussetzung für ein Verwertungsverbot, BB 1996, 1468; Ruban, Verwertungsverbot bei fehlender, unwirksamer oder erfolgreich angefochtener Prüfungsanordnung?, DStZ 1998, 354; Wolff-Diepenbrock, Verwertungsverbot von Feststellungen einer Außenprüfung ohne Prüfungsanordnung, StuW 1998, 267; von Wedelstädt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 101 Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht der Angehörigen

Schrifttum Lohmeyer, Das Auskunftsverweigerungsrecht des Steuerberaters, StB 1989, 289; Schuhmann, Auskunftsverweigerungsrechte in der steuerlichen Außenprüfung, StBp 1996, 89; von Wedelstädt, Verwertungsverbote im Beweiserhebungsverfahren – Prüfung der materiellen Voraussetzungen: Wann führen Verstöße zum Verwertungsverbot?, AO-StB 2001, 19; Heuermann, Reichweite des Zeugnisver...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

Schrifttum Thiel, Vertrauensschutz im Besteuerungsverfahren, DB 1988, 1343; Kirchhof, Kontinuität und Vertrauensschutz bei Änderungen der Rechtsprechung, DStR 1989, 263; Willibald, Vertrauensschutz bei verschärfender Rechtsprechung im Bereich des Steuerrechts, DStR 1991, 442; Seer, Das Spannungsverhältnis zwischen der Bestandskraft des Steuerbescheids und der Verfassungswidrigke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 130–132

A. Einführung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerverwaltungsakte werden mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist formell bestandskräftig, wenn kein Rechtsmittel eingelegt worden ist (s. § 118 AO Rz. 35). Im Unterschied zu Urteilen, die in Rechtskraft erwachsen und nach ihrem Wirksamwerden mit Ausnahme des Falles der Wiederaufnahme nicht mehr geändert werden können, sind Ste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 33 Steuerpflichtiger

Schrifttum Heuermann, Entrichtungspflicht – Steuerpflicht – Grundpflicht?, FR 2013, 354. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift definiert den Begriff des Steuerpflichtigen und ergänzt in subjektiver Hinsicht diejenigen Vorschriften, die sich mit dem objektiven Inhalt des durch die Steuergesetze begründeten Rechtsverhältnisses befassen (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 45 Gesamtrechtsnachfolge

A. Begriff der Gesamtrechtsnachfolge Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesamtrechtsnachfolge ist Nachfolge in die gesamte Rechtsstellung des Vorgängers. Ihr ist eigentümlich, dass das Vermögen "als Ganzes" auf den Rechtsnachfolger übergeht. Im Gegensatz zur Einzelrechtsnachfolge bedarf es keiner Übertragung der einzelnen zum Vermögen gehörenden Rechte und Pflichten. Die G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 171 Ablaufhemmung

Schrifttum Spindler, Zum Umfang der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO, DB 1991, 1296; Baum, Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden und Festsetzungsverjährung, DStZ 1992, 470; Eisebach/Weiske, Ablaufhemmung und Festsetzungsverjährung bei Änderungen von Grundlagenbescheiden, DStR 1992, 1261; Rößler, Haftungsbescheid und Ablauf der Festsetzungsfrist, DStZ 1992, 204; Dißars, Verfa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 93c Datenübermittlung durch Dritte

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Norm regelt umfänglich Einzelheiten der Durchführung der Datenübermittlung durch Dritte an die Finanzbehörden. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass mit der Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs und der damit einhergehenden Notwendigkeit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eine Vielzahl von Vorschr...mehr