Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Weitere Straftatbestände

Schrifttum: Bohnert/Szesny, Geldwäscheverdachtsanzeige bei Kenntnisnahme von der Selbstanzeige eines Bankkunden? – Zum Umgang mit dem Rundschreiben der BaFin 01/2014 (GW), BKR 2015, 265; Hoffmann/Knierim, Selbstanzeige und Steuergeheimnis bei Beamten und Richtern, PStR 2000, 211; Müller, Die Neuregelung der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung – Auslegungsfra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Verpfändung/Abtretung/Beleihung

Rz. 1680 [Autor/Stand] Für Versicherungsverträge, die vor dem 1.1.2005 geschlossen wurden, bedurfte es bei einer Verpfändung, Abtretung oder Beleihung einer ausführlichen Prüfung der Steuerschädlichkeit. Mit dem AltEinkG[2] ist der bis 2004 geltende Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge, der zu einer Steuerbegünstigung auch beim Ansparen in der Versicherung gef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / K. Konkurrenzen

Schrifttum: Arzt, Die fortgesetzte Handlung geht – die Probleme bleiben, JZ 1994, 1000; Geppert, Zur straf- und verfahrensrechtlichen Bewältigung von Serienstraftaten nach Wegfall der "fortgesetzten Handlung", NStZ 1996, 57, 118; Grommes, Eine verhängnisvolle Affäre – Zum manchmal schwierigen Verhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung –, NZWiSt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1586 [Autor/Stand] Die Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise haben sich für international tätige Konzerne zu einer der wichtigsten Herausforderungen im Bereich des internationalen Steuerrechts entwickelt[2]. Die Zeiträume, für die diese erhöhten Anforderungen gelten, sind zunehmend Gegenstand von Betriebsprüfungen. Was zu befürchten war, hat sich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Scheinkonkurrenzen

Rz. 879 [Autor/Stand] Im Fall der Scheinkonkurrenz verdrängt einer der verwirklichten Straftatbestände einen gleichfalls verwirklichten anderen Straftatbestand. Ihr Kennzeichen ist, dass der Unrechtsgehalt des nur scheinbar anwendbaren Straftatbestands durch die Verurteilung wegen des verdrängenden Tatbestands bereits erfasst wird (s. Rz. 861)[2]. Wegen dieses gemeinsamen Ne...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Rechtsfolgen der Einziehung

Rz. 1131.23 [Autor/Stand] Die rechtliche Wirkung der Einziehung ist seit dem 1.7.2017 für die Einziehung von Taterträgen (§§ 73 f. StGB) sowie für die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff. StGB) einheitlich in § 75 StGB geregelt. Aus § 75 Abs. 1 Satz 1 StGB ergibt sich, dass mit der Rechtskraft der Entscheidung das Eigentum an der Sache oder das e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit

Rz. 1790 [Autor/Stand] In den bekannten Cum-Ex-Verfahren sind auch die rechtlichen und steuerlichen Berater in den Fokus gerückt. Anknüpfungspunkt einer Strafbarkeit dieser Personen kann insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit der Auflage einer Leerverkaufsgestaltung (z.B. in Form eines Fonds) oder die Mitwirkung bei einer Steuererklärung, mit der durch Vorlage einer o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Strafbarkeit weiterer Personen

Rz. 1794 [Autor/Stand] Schließlich kommt eine Strafbarkeit bspw. der Initiatoren von Leerverkaufsgestaltungen oder von Bankmitarbeitern, die in den Vertrieb solcher Produkte einbezogen waren, wegen Anstiftung oder Beihilfe zu Steuerhinterziehungen der Kunden in Betracht. Zudem sind Konstellationen der Beihilfe durch Unterlassen durch die jeweiligen Vorgesetzten denkbar.[2] A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIX. Ausländische Lebensversicherungen

Schrifttum: Brüggemann, Lebensversicherungen im Blickpunkt, ErbBstg 2012, 138; Brüggemann, Besteuerung einer Lebensversicherung mit Termfix-Klausel, ErbBStG 2/20, 35; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Versicherungsverträge in der Nachdeklarationsberatung, DStR 2016, 280; Geck, Die Lebensversicherung im Zivil- und Erbschaftsteuerrecht, KÖSDI 2007, 155...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete ("Steueroase")

Rz. 1582 [Autor/Stand] Die Kriterien für "nicht kooperative" Steuerhoheitsgebiete werden in § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 6 StAbwG normiert. Gleichwohl dürfte die konkrete Prüfung der einzelnen Merkmale in der Praxis zu vernachlässigen sein. Denn ob ein Steuerhoheitsgebiet als Steueroase gilt, wird durch das BMF und BMWi mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Mindesttodesfallschutz

Rz. 1694 [Autor/Stand] In einem Kapitallebensversicherungsvertrag mit vereinbarter laufender Beitragszahlung in mindestens gleichbleibender Höhe muss die vereinbarte Leistung bei Eintritt des versicherten Risikos bis zum Zeitpunkt des Erlebensfalls mehr als 50 % der Summe der für die gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge betragen[2]. Rz. 1695 [Autor/Stand] Bei einem Kap...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erlebensfallleistung an einen Dritten

Rz. 1704 [Autor/Stand] Neben der Auszahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer besteht auch die Möglichkeit, dass die Versicherungsleistung als Erlebensfallleistung an einen Dritten ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Dritten steuerlich gem. § 7 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 BewG bei de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einziehung von Schriften und Unbrauchbarmachung

Rz. 1132 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 74d StGB, die die Einziehung von Schriften und deren Unbrauchbarmachung regelt, hat im Steuerstrafrecht keine praktische Bedeutung. Auf eine Erörterung kann daher hier verzichtet werden. Rz. 1133– 1134 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1711 [Autor/Stand] Wurde Vermögen in eine ausländische Lebensversicherung investiert und stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob der Stpfl. durch die Nichterklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, müssen zunächst die Lebensversicherungspolice, sämtliche Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft sowie die Allgemeinen Versicherungsbeding...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26b UStG)

Rz. 1199.1 [Autor/Stand] Nach § 26b UStG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich (vgl. § 10 OWiG) die in einer Rechnung i.S.d. § 14 UStG ausgewiesene Umsatzsteuer bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig zahlt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 50.000 EUR geahndet werden. § 26b UStG Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (1) Ordnungswidrig handelt, wer die i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Zollhinterziehung im Importhandel

Rz. 1536 [Autor/Stand] Der Täter gestellt zwar die Ware, macht aber unrichtige Angaben über Menge, Stückzahl, Beschaffenheit oder Zollwert[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Verjährung

Rz. 1469 [Autor/Stand] Näheres zur Verjährung der Körperschaftsteuerhinterziehung ist bei § 376 sowie bei Hardtke/Leip [2] und Muhler [3] dargestellt. Allgemein gilt das zur Verjährung der Hinterziehung von Veranlagungssteuern Gesagte. Bei Abgabe einer unrichtigen Körperschaftsteuererklärung ist maßgeblicher Zeitpunkt die Bekanntgabe des daraufhin ergehenden Steuerbescheids. W...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1029.18 [Autor/Stand] Zwar hat der BGH die Höhe der hinterzogenen Steuern als Hauptkriterium der Strafzumessung angesehen, jedoch bedeutet dies auch nach der Entscheidung vom 2.12.2008 nicht, dass die Strafzumessung sich allein an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren dürfte (s. Rz. 1029.4)[2]. Dem würde schon die gesetzgeberische Wertung des § 46 StGB widerspre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Truppenschmuggel

Rz. 1538 [Autor/Stand] Der Täter erwirbt im Inland von Angehörigen ausländischer Streitkräfte oder von NATO-Hauptquartieren Waren, die für die Verwendung durch die Truppe abgabenfrei eingeführt oder aus einem inländischen Herstellungsbetrieb entfernt worden sind, und unterlässt es, sie bei der Zollbehörde zu gestellen[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Schätzung der Höhe des Schwarzlohns

Rz. 1341 [Autor/Stand] Bei Schwarzlohnzahlungen unter Verwendung von Abdeckrechnungen darf der Tatrichter bei der Bestimmung des Beitragsschadens nach § 266a StGB bzw. der hinterzogenen Lohnsteuer die Höhe des an die Arbeitnehmer ausbezahlten Schwarzlohns schätzen, soweit zu einer konkreteren Bestimmung – etwa anhand erbrachter Arbeitszeiten und konkreter, branchenüblicher o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Steuerbescheinigung gem. § 45a Abs. 3 EStG

Rz. 1767 [Autor/Stand] Formale Voraussetzung der Kapitalertragsteueranrechnung ist die Vorlage der Steuerbescheinigung i.S.d. § 45a Abs. 3 EStG, die von der inländischen Depotbank des Erwerbers ausgestellt wird. Neben dem Mindestinhalt der nach amtlichem Muster abzufassenden Steuerbescheinigung verlangt das BMF[2], dass in der Steuerbescheinigung vermerkt wird, in welcher Hö...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Bedeutung der Maßregeln

Rz. 1128.12 [Autor/Stand] Die Maßregeln der Besserung und Sicherung finden ihre Rechtfertigung zum einen in dem Bedürfnis der staatlichen Gemeinschaft nach Sicherung vor einem gefährlichen Täter, zum anderen in der Möglichkeit über die Strafe hinaus auf den Täter resozialisierend einzuwirken. Dort, wo die Strafe nicht ausreicht, den Täter zu bessern oder die Gesellschaft vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Begnadigung

Rz. 15 [Autor/Stand] Auch bei Bußgeldbescheiden der FinB wegen Steuerordnungswidrigkeiten kann von einer Vollziehung im Gnadenweg endgültig abgesehen werden[2]. Das Gnadenrecht wird von den hierzu berufenen Verfassungsorganen auf Bundes- und Landesebene ausgeübt[3].mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorschriften für Steuervergütungen (§ 96 Abs 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in B...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebe

Tz. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Als andere Zweckbetriebe gelten beispielsweise Krankenpflegeschulen als Zweckbetriebe nach § 68 Nr. 8 AO (Anhang 1b), Fortbildungsveranstaltungen nach § 68 Nr. 8 AO (Anhang 1b), Begleitpersonen, soweit ärztlich verordnet (OFD Frankfurt vom 22.11.2016), Mahlzeitendienste, "Essen auf Rädern" nach § 68 Abs. 1 AO (Anhang 1b; OFD Münster vom 04.09.20...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / D. Anhang: ABC des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts

Literatur App, Zur inländischen Einkommensteuerpflicht von zivilen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte, DStZ/A 1984, 89; Bauer, Die Besteuerung der Auslandslehrer, FR 1988, 425; Bauhaus, Anmerkung zu FG Hessen v. 12.4.2012 – 3 K 1061/09, EFG 2012, 1720; Becker, Die Steuerpflicht von unselbständig Tätigen mit Wohnsitz in den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark (Grenzgä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. VI/2883, Anlage 3)

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Artikel 1 § 6 Abs. 5 Satz 1 Gegen den Vorschlag werden keine Einwendungen erhoben. Begründung Die angeführte Vorschrift läßt zu, die bei der Auswanderung von unbeschränkt Steuerpflichtigen vom Vermögenszuwachs wesentlicher Beteiligungen anfallende Steuer zu stunden, wenn die alsbaldige Einziehung mit Härten für den Steuerpflichtigen verbunden wäre. Dies ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Beschluss des Bundesrates v. 19.12.2014 (BR-Drucks. 592/14/B)

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19.12.2014 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 4.12.2014 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Erwerb durch Erbengemeinschaft

Rz. 409 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (§ 2032 Abs. 1 BGB). Nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge geht das Vermögen, einschließlich etwaiger Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz EStG, ungeteilt als Ganzes auf eine aus den Miterben bestehende, gesetzliche begründet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Begriff der Einnahmen für die Besteuerungsfreigrenze

Tz. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einnahmen i. S. v. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) sind Einnahmen aus den wirtschaftlichen Betätigungen (Eintrittsgelder, Verkaufserlöse und dgl. einschließlich Umsatzsteuer). Dazu zählen auch erhaltene Anzahlungen; Vorauszahlungen, die für Leistungen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gezahlt werden. Die geleisteten Vorau...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1500 [Autor/Stand] Relevanz. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Inland sind die lokalen Anknüpfungspunkte für die unbeschränkte und erweitert unbeschränkte und damit im Umkehrschluss auch für die beschränkte und erweitert beschränkte Steuerpflicht. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in niedrig besteuernden Gebieten sind zusätzliche Voraussetzungen für das Eingreif...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Steuerbefreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 11 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen) Zwecken dienen (§§ 51–68 AO, Anhang 1b), sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Anbieterprüfdienst – Außenprüfung beim Anbieter (§ 96 Abs 4 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Durch den Verweis auf die Vorschriften zur Außenprüfung (§§ 193ff AO) wird der zentralen Stelle das Recht eingeräumt, beim Anbieter zu prüfen, ob er die ihm aus § 10a EStG und Abschn XI EStG obliegenden Pflichten erfüllt und somit zum Gelingen des Zulageverfahrens den entsprechenden Beitrag leistet. Am 18.07.2016 ist das Gesetz zur Modernisie...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Zweckbetrieb Krankenhäuser

Tz. 3 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 67 AO (Anhang 1b) legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Krankenhaus beziehungsweise dessen Tätigkeiten einen Zweckbetrieb begründen können. § 67 AO (Anhang 1b) ist aber auch lex specialis für Wohlfahrtspflegeeinrichtungen besondere Zweckbetriebsregelung des § 66 AO (Anhang 1b) und geht damit vor. Dies hat zur Folge, dass ein Krankenh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Aufstockung der Anschaffungskosten an den fiktiv veräußerten Anteilen (Abs. 1 Satz 3)

„ 3 Im Fall des Satzes 1 gelten die Anteile vom Steuerpflichtigen oder, bei unentgeltlicher Übertragung, von dessen Rechtsnachfolger als zum gemeinen Wert erworben, soweit die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Steuer entrichtet worden ist; andernfalls gelten diese weiterhin als zu den ursprünglichen Anschaffungskosten erworben.” a) Allgemeines Rz. 558 [Autor/Stand] Sinn u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftungsbescheid

Tz. 147 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Spendenhaftung darf nur innerhalb der Festsetzungsfrist (§ 169 AO, Anhang 1b) erfolgen. Nach § 10b Abs. 4 Satz 5 EStG (Anhang 10) ist der Ablauf der Festsetzungsfrist an die Körperschaftsteuerveranlagung des Zuwendungsempfängers gekoppelt. Danach läuft sie nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für die vom Zuwendungsempfänger geschuld...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Zuwendungen und Vereinsgründung in 2021

Tz. 154 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Praxis-Beispiel Der Naturschutzverein Grüne Lunge e. V., Waldweg 14, 36 275 Kirchheim, wurde am 06.01.2021 gegründet. Lt. Satzung fördert der Verein den Naturschutz. Am 23.06.2021 spendet Ernst Eichbaum dem Verein 2 000 EUR. Mit Feststellungsbescheid vom 17.08.2021 stellte das Finanzamt Bad Hersfeld die formell ordnungsgemäße Satzung nach § ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 45 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Kannvorschrift (AEAO zu § 59, Nr. 3, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Passive Entstrickung

Rz. 476 [Autor/Stand] Begriff der passiven Entstrickung. Eine der intensivsten Debatten wird – wie auch zu den anderen Entstrickungsvorschriften (v.a. zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG [2]) – zu der Frage geführt, ob ein Ausschluss oder eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mehrfachinanspruchnahme der Besteuerungsfreigrenze

Tz. 17 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 64 Abs. 4 AO (Anhang 1b) verbietet die Mehrfachinanspruchnahme der in § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) geregelten Besteuerungsfreigrenze und weist darauf hin, dass es sich u. U. um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (s. § 42 AO, Anhang 1b). D. h., eine so genannte Zellteilung eines Vereins ist nicht möglich. Abtei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Rechtsbehelfe

Tz. 62 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Gewerbesteuermessbescheid ist ein Steuerbescheid i. S. d. AO (§§ 184 Abs. 1 Satz 3 i.V.m § 155 AO, Anhang 1b). Gegen den Gewerbesteuermessbescheid ist der Rechtsbehelf des Einspruchs gegeben (§ 347 AO, Anhang 1b). Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem zuständigen Finanzamt einzulegen. Dabei können insbesondere Beanstandu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Auslagerung auf Servicegesellschaften

Tz. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Besonderheit besteht, wenn die Wäschereien auf eine Servicegesellschaft (z. B. eine eigenständige Kapitalgesellschaft) ausgegliedert sind, diese können mangels gemeinnütziger Tätigkeit dieser Bereiche von vornherein nicht von Befreiungsvorschriften wegen Gemeinnützigkeit partizipieren. Es liegen vielmehr steuerpflichtige Gebilde vor. Im R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

a) Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 350 [Autor/Stand] Überblick. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 enthält das bereits aus § 6 Abs. 1 Satz 1 bekannte erste "Ereignis", welches eine Wegzugsbesteuerung auslöst. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zielt auf die klassischen Fäll...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Weitere Folgen einer Spendenhaftung

Tz. 149 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b) umfassen nicht nur die ordnungsgemäße Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, sondern auch der ordnungsgemäße Umgang mit Zuwendungen und das Ausstellen steuerlicher Zuwendungs-/Spendenbestätigungen. Bei Missbräuchen auf diesem Gebiet, z. B. Aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermögensausstattung einer Stiftung

Tz. 157 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Am 02.03.2021 wird die rechtsfähige steuerbegünstigte Kunst- und Kulturstiftung in Köln anerkannt. Der Stifter, Albrecht Dürer, stattet die Stiftung am 04.03.2021 mit einem Gründungskapital von 1 Mio. EUR aus. Das Finanzamt erlässt den Feststellungsbescheid über die Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO am 04.05.2021. Die Sti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Auswirkungen für die Ertragsteuern

Tz. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für ertragsteuerliche Zwecke gilt Folgendes: Verluste, die in den betreffenden Veranlagungszeiträumen erwirtschaftet werden, bei denen aber die Besteuerungsfreigrenze des § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) nicht überschritten wird, können nicht im Rahmen des Verlustabzugs bei einer Körperschaftsteuerveranlagung (s. § 10d EStG, Anhang 10) noch als Gew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Förderungswürdige Zwecke

Tz. 48 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Geld- und Sachzuwendungen müssen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–53 AO geleistet werden (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 10). Hierzu gehören: die Förderung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 1–25 AO, Anhang 1b), die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO, Anhang 1b), die Förderung kirchlicher Zwecke (§ 54 AO, Anhan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispiele

Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel 1 Der Tanzsportvereins "Rot-Weiß" erzielt nach Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) im Jahr 01 einen Gewinn von 5 660 EUR. Die Bruttoeinnahmen für 01 betragen mehr als 45 000 EUR. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzunge...mehr