Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 Satz 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 168 Satz 1 AO steht die Steueranmeldung grundsätzlich mit Eingang beim FA einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich und entfaltet die Rechtswirkungen nach § 164 AO, soweit sie eine Zahllast aufweist und nicht zu einer Herabsetzung der zu zahlenden Steuer führt (§ 168 Satz 2 AO). Der Vorbehalt der Nachprüfung w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 AO

1. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO (Quellenabzug) Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Stpfl. zulässig, die für Rechnung eines anderen Steuern entrichten (z. B. Versicherungssteuern, § 10 VersStG), oder für Rechnung eines anderen Steuern einbehalten und abführen, z. B. §§ 38ff. EStG: LSt bei Privatpersonen mit mehre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen, § 58 Nr. 9 AO

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift, die zur Vermeidung von Missbräuchen auf von Gebietskörperschaften errichtete Stiftungen beschränkt ist, soll erreichen, dass Zuschüsse, die zur Erfüllung der gemeinnützigen Satzungszwecke vergeben werden, auch dann unschädlich sind, wenn die geförderten Unternehmen nicht Hilfspersonen der Stiftung sind.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Ausdehnung der Straffreiheit auf bestimmte Nichtanzeigende (§ 371 Abs. 4 AO)

Schrifttum Jarke, Strafbefreiende Drittanzeige nach § 371 Abs. 4 AO bei vorsätzlicher falscher Steuererklärung? wistra 1999, 286; Müller, Die strafbefreiende Selbstanzeige für einen Dritten, AO-StB 2007, 276. Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 153 AO legt dem Steuerpflichtigen eine Berichtigungspflicht auf, wenn er nachträglich von unrichtigen oder unvollständigen Erkläru...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Korrektur von Folgebescheiden aufgrund von Grundlagenbescheiden (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

I. Bedeutung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben, oder geändert wird. Die darin normierte Anpassung des Folgebescheids ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bekanntgabe an gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten (§ 183 Abs. 1 AO)

I. Allgemeines Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 122 Abs. 1 Satz 3 AO kann der Verwaltungsakt auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Ob die Finanzbehörde sich an den Beteiligten oder den Bevollmächtigten wendet, steht es in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Dieser Grundsatz gilt auch in den Fällen des § 183 Abs. 1 AO, es sei denn, es liegen die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Absehen von der Korrektur von Steuerfestsetzungen bei Kleinbeträgen (§ 156 Abs. 1 AO)

I. Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 156 Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung, nach der bei einer Abweichung von der bisherigen Steuer bis 25 Euro eine Steuerfestsetzung oder eine Korrektur der Steuerfestsetzung unterbleibt. Die Zulässigkeit beruht auf Art. 80 Abs. 1 GG. Die Rechtsverordnung bedarf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bekanntgabe der Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b AO)

Schrifttum Burkhard/Adler, Unbestimmte Einleitungsverfügungen entfalten keine Sperrwirkung, DStZ 2000, 592; Mösbauer, Die Einleitung des Strafverfahrens als Tatbestandsmerkmal für den Ausschluss der Selbstanzeige nach § 371 AO, DB 2001, 836; Schützeberg, Der persönliche, sachliche und zeitliche Umfang der Sperrwirkung bei der Selbstanzeige nach § 371 AO, StBp 2009, 223. Tz. 19 S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 162 Abs. 2 AO)

1. Allgemeines Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 162 Abs. 2 AO zählt beispielhaft Schätzungsgründe auf. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die mangelnde Aufklärung vom Stpfl. zumindest verursacht wird. Die Aufzählung ist nicht abschließend ("insbesondere"), sodass unter § 162 Abs. 2 AO auch andere als die aufgeführten Mitwirkungsverletzungen fallen. Die Vorschrift ist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Nutzungsüberlassung von Räumen, § 58 Nr. 5 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl die Vorschrift nur die Nutzungsüberlassung von Räumen anspricht, ist sie ihrem Zweck entsprechend ausdehnend auch auf Freiflächen, insbes. Sport- und Spielplätze, anzuwenden (s. AEAO zu § 58, Nr. 5).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erscheinen eines Prüfers der Finanzbehörde (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO)

Schrifttum Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216, 256; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO gegenüber Bankmitarbeitern und Bankkunden bei Erscheinen der Steuerfahndung in den sogenannten Bankenfällen, DStZ 1999, 783; Braun, Sperrwirkung der Fahndungsprüfungen, DStZ 2000, 715; Rüping, Tatausgleich durch Selbstanzeige, wistra 2001, 121; K...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendbare Vorschriften im Einspruchsverfahren (§ 365 Abs. 1 AO)

I. Allgemeine Verfahrensvorschriften Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anwendbar sind zunächst die allgemeinen Verfahrensvorschriften. Gemeint sind Regelungen über die Handlungsfähigkeit (§ 79 AO), Bevollmächtigte und Beistände (§ 80 AO) und amtlich bestellte Vertreter (§ 81 AO). Für die Beteiligten (§ 78 AO) gilt jedoch § 359 AO als spezielle Verfahrensnorm des Einspruch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden, andere öffentliche Stellen und nicht-öffentliche Stellen (§ 2a Abs. 1 AO)

I. Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 2a Abs. 1 Satz 1 AO) Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2a Abs. 1 Satz 1 AO gelten die steuerrechtlichen Datenschutzvorschriften der AO sowie der Einzelsteuergesetze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Begriffe sind europarechtlich durch Art. 4 DSGVO verbindlich vorgegeben und daher bei der Anwendung der AO ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bindungswirkung des Feststellungsbescheids für Folgebescheide (§ 182 Abs. 1 AO)

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bindungswirkung der Folgebescheide an die in Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen nach § 182 Abs. 1 AO ist notwendige Folge von Zweck und Inhalt des Feststellungsbescheids und seiner dienenden Funktion für die Besteuerung. Folgebescheide können andere Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide, Steuerbesc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO)

Schrifttum Kemper, Der neue Sperrtatbestand der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung in § 371 AO, NZWiSt 2012, 56; Pflaum, Selbstanzeige nach Prüfungsanordnung und Auswirkungen auf die Mitwirkung während einer Außenprüfung, StBp 2013, 217; Harle/Olles, Prüfungsanordnung und Selbstanzeige, NWB 2014, 170. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine wirksame Selbstanzeige kann nach ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ereignisse mit steuerlicher Rückwirkung (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

I. Bedeutung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO sind unter die Vorschrift fallende Bescheide (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dabei ist es für die (Nicht-)Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Aufhebung und Änderung der vorläufigen Steuerfestsetzung (§ 165 Abs. 2 AO)

1. Allgemeines Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 165 Abs. 2 AO eröffnet in seinen Sätzen 1 und 2 zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids, und zwar für den Fall, dass die Ungewissheit nicht beseitigt ist, bessere Erkenntnis der Finanzbehörde aber eine Anpassung der vorläufigen Regelung erfordert (Satz 1), und für den Fall, das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Erscheinen eines Amtsträgers zu einer Steuernachschau (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. e AO)

Schrifttum Beyna/Roth, Umsatzsteuer-Nachschau contra Selbstanzeige, UStB 2010, 310; Madauß, Lohnsteuer-Nachschau i. S. d. § 42g EStG, Umsatzsteuer-Nachschau i. S. d. § 27b UStG und Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Webel, Ausschluss der Straffreiheit durch das Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau, StBp 2015, 309; Roth, Kassennachschau als Sper...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Generalklausel (§ 125 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Nichtigkeit des Verwaltungsakts wird dadurch ausgelöst, dass er mit einem besonders schwerwiegenden Fehler behaftet ist, der bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Damit unterscheidet sich die Nichtigkeit von der Rechtswidrigkeit, die nicht zur Unwirksamkeit des Steuerverwaltungsakts führt. I....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anträge auf Steuerfestsetzung, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung oder ihre Berichtigung (§ 171 Abs. 3 AO)

1. Bedeutung der Vorschrift Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO enthält für die Praxis besonders relevante Tatbestände, nämlich neben dem Antrag auf Berichtigung einer Festsetzung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO die Beantragung von Anspruchsfestsetzungen bzw. ihrer Aufhebung oder Änderung. Diese Vorschrift behandelt Anträge außerhalb eines Eins...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anzeigen zur Erwerbstätigkeit im Inland (§ 138 Abs. 1 AO)

I. Gegenstand der Anzeigepflichten Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 138 Abs. 1 AO ist die Eröffnung, die Aufgabe und die Verlegung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, eines Gewerbebetriebs oder einer Betriebsstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit anzuzeigen. Ob eine der genannten Erwerbstätigkeiten vorliegt, richtet sich nach materiellem Recht (§§ 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Freistellungsbescheid und Ablehnung eines Antrags auf Steuerfestsetzung (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Steuerbescheide gelten auch Bescheide, mit denen die volle oder teilweise Freistellung von einer Steuer ausgesprochen oder ein Antrag auf Steuerfestsetzung abgelehnt wird. I. Freistellungsbescheid Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Freistellungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, der verbindlich feststellt, dass aufgrund des gepr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Verwaltungsakte, die nach der AO vollzogen werden (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO)

I. Verwaltungsakte in sonstigen Angelegenheiten Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO betrifft die Vollziehung von Verwaltungsakten in Angelegenheiten, die nicht von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO erfasst werden. Es handelt sich um Fälle, in denen die Finanzverwaltung in Bund oder Ländern der ertragsberechtigten Körperschaft zur Durchsetzung von im Übrigen selbst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schwarzer, Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 258 AO, DStZ 1994, 366; Weinreuter, Stundung, Erlass und Vollstreckungsaufschub nach der Abgabenordnung, DStZ 1999, 853; Balmes, Rettungsanker Vollstreckungsaufschub – Praxishinweise und Mustertext zur "Schonungspflicht", AO-StB 2002, 65; Bartone, Einstweilige Einstellung der Vollstreckung nach § 258 AO, AO-...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 392 Verteidigung

Schrifttum Hild/Hild, Verteidigung in Steuerstrafverfahren, BB 1999, 343; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren, DStZ 2000, 850; Burkhard, Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafverfahren, DStR 2002, 1794; Viertelhausen, Akteneinsicht in das Fallheft im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren? wistra 2003, 409; Müller, Akteneins...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zahlung (§§ 224, 224a, 225 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zahlung i. S. der Vorschrift ist ein im Wesentlichen nach privat-rechtlichen Vorschriften zu beurteilender Vorgang aus öffentlich-rechtlichem Grund und mit öffentlich-rechtlicher Wirkung (BFH v. 10.11.1987, VII R 171/84, BStBl II 1988, 41). Die §§ 224, 225 AO betreffen die Modalitäten der Zahlung. Die Erfüllungswirkung ergibt sich aus §§...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vollstreckungsersuchen (§ 250 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen außerhalb der örtlichen Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde erforderlich, so ist die örtlich zuständige Vollstreckungsbehörde um die Durchführung zu ersuchen. Das gleiche gilt für Maßnahmen, die nicht Vollstreckungshandlungen sind, aber mit der Vollstreckung in Zusammenhang stehen. Das ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zweck und Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 6 AO

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Ordnungsvorschriften der AO im Grundsatz von einer papiergebundenen Buchführung ausgehen (Schaumburg, DStR 2002, 829) – ohne diese vorzuschreiben –, setzt § 147 Abs. 6 AO eine datenverarbeitungsgestützte Buchführung voraus und schafft neue Zugriffsformen zugunsten der Finanzverwaltung für digitale Unterlagen. Durch diese sol...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Möglichkeit der Stellungnahme (§ 202 Abs. 2 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 202 Abs. 2 AO muss die Finanzbehörde dem Stpfl., d. h. dem von den Prüfungsfeststellungen Betroffenen, den Prüfungsbericht vor seiner Auswertung auf Antrag übersenden. Ein solcher Antrag wird vor allem dann in Frage kommen, wenn in der Schlussbesprechung keine Einigung erzielt werden konnte. In den Fällen der abgekürzten Außenprü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zuständigkeit nach § 20a Abs. 1 AO

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 20a Abs. 1 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung des Leistenden, wenn er im Inland keinen Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz hat. Abweichend von dem nach den §§ 19 und 20 AO zuständigen FA ist in diesen Fällen das FA nach § 21 Abs. 1 AO insbesondere unter Beachtung der UStZustV zuständig. Auf die Ausführungen zu § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zeitliche Beschränkung (§ 231 Abs. 2 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Dauer der Unterbrechung unterscheidet der Katalog in § 231 Abs. 2 Satz 1 AO zwischen Unterbrechungshandlungen, die ihrer Natur nach Dauerwirkung haben oder mit einer solchen durch das Gesetz ausgestattet werden, und solchen, die sich ohne Dauerwirkung in einer Unterbrechungshandlung erschöpfen. Maßnahmen ohne Dauerwirkung, die m...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zuständigkeit des Betriebsfinanzamts (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die örtliche Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen in Bezug auf gewerbliche Betriebe (Einheitswert des Betriebsvermögens, gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a oder b AO, s. Rz. 1) ist vom Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) bzw. dem Ort der Betriebstätte (§ 12 AO) abhängig (BFH v. 22.08.2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Entsprechende Anwendung der DSGVO (§ 2a Abs. 5 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2a Abs. 5 AO gelten die Vorschriften der DSGVO entsprechend für Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare verstorbene natürliche Personen (§ 2a Abs. 5 Nr. 1 AO) oder Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen (§ 2a Abs. 5 Nr. 2 AO) beziehen. Damit erweite...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tag der Zahlung (§ 224 Abs. 2 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 224 Abs. 2 AO bestimmt zwingend, welcher Tag bei den verschiedenen Zahlungsarten als Tag der Bewirkung der Leistung anzusehen ist. Bei der Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln gilt die Zahlung am Tag des Eingangs als entrichtet. Dies hatte eine gewisse Bevorzugung von Scheckzahlungen zur Folge, die der Gesetzgeber durch das JS...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Bei einem Beteiligten gegen Entgelt Beschäftigte oder bei ihm als Vorstands-, Aufsichtsratsmitglied oder in gleichartiger Weise Tätige (§ 82 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgeschlossen sind die bei einem Beteiligten (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 AO bzw. § 82 Abs. 1 Satz 2 AO) gegen Entgelt Beschäftigten oder bei ihm als Vorstands-, Aufsichtsratsmitglied oder in gleichartiger Weise Tätigen. Diese Ausschlussgründe überschneiden sich zum Teil mit § 82 Abs. 1 Nr. 3 AO. Nicht ausgeschlossen sind jedoch diejenigen im Ver...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Sonstige Ermittlungshandlungen (§ 171 Abs. 6 AO)

Tz. 87 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Stpfl., bei denen eine Außenprüfung im Geltungsbereich der AO nicht durchgeführt werden kann, reicht nach § 171 Abs. 6 AO für die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist schon aus, dass die Behörde irgendwelche Ermittlungshandlungen i. S. des § 92 AO durchführt, sofern der Stpfl. vor Ablauf der Festsetzungsfrist auf den Beginn die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Wirkung der Aufrechnung (§ 226 Abs. 1 AO i. V. m. § 389 BGB)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 389 BGB bewirkt die Aufrechnung, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind (s. BFH v. 13.01.2000, VII R 91/98, BStBl II 2000, 246; BFH v. 04.07.2006, VII B 300/04, BFH/NV 2005, 1753; BFH v. 08.06.2010, VII R 39/09, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. § 398a Abs. 3 und 4 AO

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mit Wirkung ab dem Jahr 2015 in das Gesetz eingefügte Regelung des § 398a Abs. 3 AO regelt eine Wiederaufnahmemöglichkeit des Strafverfahrens. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen ist, wenn der betroffene Steuerpflichtige keine vollständige und richtige Selbstanzeige abgegeben hat, d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO sind unter die Vorschrift fallende Bescheide (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dabei ist es für die (Nicht-)Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ohne Bedeutung, ob das FA den urs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XVII. Ablaufhemmung in der Entrichtungspflicht (§ 171 Abs. 15 AO)

Tz. 118 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verjährungshemmende Umstände i. S. des § 171 AO bei Steuerentrichtungspflichtigen (§ 33 Abs. 1 AO, z. B. Arbeitgeber gem. §§ 39b, 41a EStG, Schuldner von Kapitalerträgen gem. §§ 44, 45a EStG; s. § 33 AO Rz. 7) wie z. B. die Außenprüfung führen nach der durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) eingefügten und für alle...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Unterrichtung des Steuerpflichtigen (§ 199 Abs. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 199 Abs. 2 AO schreibt vor, dass der Stpfl. während der Prüfung über die festgestellten Sachverhalte und ihre möglichen steuerlichen Auswirkungen zu unterrichten ist. Dies dient nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs während der Prüfung (zum rechtlichen Gehör nach Abschluss der Prüfung s. §§ 201, 202 Abs. 2 und 203 Abs. 2 AO), ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AO

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung ist zulässig, wenn ein Stpfl. seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO nicht nachkommt. Die durch das StHBekG eingeführte Vorschrift ist erstmals für Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen (§ 5 StHBekV). Zu den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Bedenken s. Seer in Tipke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sonst zur Wahrnehmung bestellt (§ 7 Nr. 3 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger sind im Übrigen Personen, die nach deutschem Recht sonst dazu bestellt sind, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Hierunter fallen insbes. alle mit hoheitlichen Tätigkeiten betrauten Angestellten und Arbeiter der Behörden oder so...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zustimmung oder Antrag (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist die Aufhebung oder Änderung entsprechender Bescheide zulässig (sog. schlichte Änderung), falls der Stpfl. zustimmt oder soweit einem Antrag des Stpfl. der Sache nach entsprochen wird. Ist jedoch der Bescheid bereits unanfechtbar geworden, so gilt dies nur zuungunsten des Stpfl. Über § 17...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Schriftliche Geltendmachung des Anspruchs (§ 231 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Meist macht das FA den Steueranspruch mit dem Leistungsgebot geltend ( § 254 AO), nicht selten aber auch durch anderweitige schriftliche Zahlungsaufforderung, z. B. durch Mahnung ( § 259 AO). Voraussetzung ist, dass die Zahlungsaufforderung an den Zahlungspflichtigen ergeht und nicht etwa gegenüber einem anderen Rechtssubjekt (BFH v. 21.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Berücksichtigung durch den Steuerpflichtigen (§ 176 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 176 Abs. 1 Satz 2 AO behandelt den Sonderfall, dass ein Stpfl. in seiner Steuererklärung oder seiner Steueranmeldung die bisherige Rechtsprechung in einer Weise berücksichtigt hat, dass die Finanzbehörde dies nicht erkennen konnte. Zu denken wäre etwa an die Nichterwähnung von Einkünften (Umsätzen), weil sie nach der bisherigen Rspr. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Erlass durch sachlich unzuständige Behörde (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erlässt eine sachlich unzuständige Behörde den Verwaltungsakt, kommt eine Rücknahme nach § 130 Abs. 2 Nr. 1 AO in Betracht, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig oder nichtig ist. Die sachliche Unzuständigkeit führt nach § 125 Abs. 1 AO nur dann zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts, wenn sie besonders schwer wiegt und offenkundig ist (s. §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unmöglichkeit der Ermittlung und Berechnung durch die Finanzbehörde (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat zu schätzen, soweit sie die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann. Das setzt voraus, dass sie zunächst alle ihr zur Verfügung stehenden zumutbaren Sachaufklärungsmittel einsetzt. Nur soweit sie den Sachverhalt nicht zur Gewissheit aufklären kann, weil ihr eigene Ermittlungen nicht oder nicht mi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. § 165 Abs. 2 Satz 1 AO

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vorläufige Steuerfestsetzungen können aufgehoben oder geändert werden, soweit die Vorläufigkeit reicht. Die Aufhebung oder Änderung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO ist in das pflichtgemäße Ermessen der Finanzbehörde gestellt. Das Gesetz sieht für die Aufhebung und Änderung keine weiteren Voraussetzungen, insbes. nicht vor, dass die Ungewiss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamts (§ 19 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich ist für die Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen das Wohnsitz-FA örtlich zuständig. Darunter versteht man das FA, in dessen Bezirk der Stpfl. seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zum Begriff des Wohnsitzes s. § 8 AO; zum Begriff des gewöhnlichen Aufentha...mehr