Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zeitlich abweichende Berücksichtigung von einzelnen Besteuerungsgrundlagen (§ 163 Satz 2 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Steuern vom Einkommen können mit Zustimmung des Stpfl. einzelne steuererhöhende Besteuerungsgrundlagen später und einzelne steuermindernde Besteuerungsgrundlagen früher berücksichtigt werden. Hier verbleibt es bei einer Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen, nur ist diese zeitlich verschoben. Es handelt sich um eine Durchbrech...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verdachtsnachschau (§ 210 Abs. 2 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 210 Abs. 2 AO regelt die sog. Verdachtsnachschau . Sie ist zulässig, wenn aufgrund von Tatsachen konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass in den der Nachschau unterliegenden Objekten Schmuggelgut zu finden ist oder andere gegen die Verbrauchsteuergesetze verstoßende Sachverhalte aufgedeckt werden können. Die Anhaltspunkte müssen konkret a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsfolgen (§ 177 Abs. 1 und 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die sich aus der Änderung des Bescheids ergebenen Mehr- oder Mindersteuern (bei Gewinnfeststellungsbescheiden: Mehr- oder Mindergewinne) sollen mit Mehr- oder Mindersteuern bzw. -gewinnen, die aus dem materiellen Fehler resultierten, saldiert werden. § 177 AO durchbricht die Bestandskraft des Bescheids nur insoweit, als die Korrektur de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Verweigerung der Zustimmung zum Kontenabruf bei Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Angaben (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu schätzen ist ferner, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der vom Stpfl. gemachten Angaben zu steuerpflichtigen Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen bestehen und der Stpfl. die Zustimmung nach § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 AO nicht erteilt. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Nach ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ausschluss der Umdeutung (§ 128 Abs. 2–3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über die Fälle hinaus, in denen sich die Unzulässigkeit der Umdeutung bereits aus § 128 Abs. 1 AO ergibt, verbieten die Abs. 2 und 3 die Umdeutung aus weiteren Gründen. Sie ist unzulässig, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Finanzbehörde widerspräche (s. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ermäßigung der Gebühr (§ 178a Abs. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das BZSt kann die jeweilige Gebühr nach § 178a Abs. 2 und 3 AO auf Antrag herabsetzen. Der Antrag auf Herabsetzung der Gebühr kann nur vor Eröffnung des Vorabverständigungsverfahrens gestellt werden (§ 178a Abs. 4 Satz 2 AO). Geht er erst nach Versendung des ersten Schriftsatzes an den anderen Staat ein, ist er unzulässig. Kommt es wege...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verwendung zum Unterhalt des Stifters, § 58 Nr. 6 AO

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die zulässige Verwendung des Stiftungseinkommens ist in zweifacher Weise eingeschränkt. Es darf höchstens ein Drittel des Stiftungseinkommens in der aufgeführten Weise verwendet werden. Der unter Einsatz dieses Einkommensteils gewährte Unterhalt, die Gräberpflege und die Ehrung des Andenkens muss in angemessener Weise erfolgen (s. § 55 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Zuständige Finanzbehörde (§ 130 Abs. 4 AO)

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 130 Abs. 4 AO dient allein der Klarstellung und enthält keine eigenständige Regelung (von Wedelstädt in Gosch, § 130 AO Rz. 96; Loose in Tipke/Kruse, § 130 AO Rz. 54). Danach entscheidet über die Rücknahme nach Unanfechtbarkeit die Finanzbehörde, die nach den allgemeinen Regelungen über die Zuständigkeit im Zeitpunkt der Rücknahme zus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 89 Erzwingung der Vorlage von Urkunden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 89 FGO gelten die zur Herbeiführung von Zeugenaussagen zulässigen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld; s. § 84 FGO Rz. 1) auch für Erzwingung (genauer: zur Ahndung der Nichtbefolgung) der Urkundenvorlage und der Vorlage von elektronischen Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr (§ 52a FGO) in den Fällen der §§ 85 und 86 FGO. Dies gilt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 153 Vollstreckung ohne Vollstreckungsklausel

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 153 FGO entfällt sowohl bei der Vollstreckung zugunsten der öffentlichen Hand (§ 150 FGO) als auch zugunsten des Klägers gegen diese wegen Geldforderungen (§ 152 Abs. 2 bis Abs. 3 FGO) das Erfordernis einer Vollstreckungsklausel i. S. von § 725 ZPO. Es genügt für die Vollstreckung deshalb die vollstreckbare Ausfertigung des Urteil...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 50 Klageverzicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 50 FGO kann nach Erlass des Verwaltungsaktes auf die Klageerhebung verzichtet werden. Die Möglichkeit, auf die Erhebung der Klage zu verzichten, besteht bei allen Verwaltungsakten. Sie ist Ausdruck der auch im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Dispositionsmaxime (s. Vor FGO Rz. 51). Der Verzicht begründet eine (negative) Sac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ehegatte oder Lebenspartner (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss rechtswirksam zustande gekommen sein (§§ 11ff. EheG); auch gültige ausländische Eheschließungen sind anzuerkennen. Dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt ist, steht der Eigenschaft des (ehemaligen) Ehegatten oder Lebenspartners als Angehöriger i. S. der Steuergesetze...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ergänzungen (§ 209 Abs. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 209 Abs. 2 Nr. 1 AO erstreckt die Steueraufsicht auf die dort genannten Vorgänge in einem Verbrauchsteuerverfahren, wobei der Begriff dieser Verfahren und weitere Einzelheiten den einschlägigen Einzelsteuergesetzen zu entnehmen ist. Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 209 Abs. 2 Nr. 2 AO unterliegen die Herstellung und Ausfuhr ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner (§ 15 Abs. 1 Nr. 6 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sind die Schwäger und Schwägerinnen. Nicht unter die Vorschrift fallen die Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister des Ehegatten sowie die Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner zueinander (in der Umgangssprache oft als Schwippschwäge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen einer Berichtigung (§ 129 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 129 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Sämtliche Prozessordnungen und Verwaltungsverfahrensgesetze sehen die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit vor: § 319 ZPO, § 118 Abs. 1 VwGO,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zuständigkeit nach § 20a Abs. 3 AO

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der nach Abs. 3 erlassenen Arbeitnehmer-Zuständigkeitsverordnung-Bau ist für die Einkommensteuer des Arbeitnehmers, der von einem Unternehmer i. S. des § 20a Abs. 1 oder Abs. 2 AO im Inland beschäftigt ist und seinen Wohnsitz im Ausland hat, das in § 1 Abs. 1 oder 2 der UStZustV für seinen Wohnsitzstaat genannte FA zuständig (au...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kein Aufrechnungsverbot (§ 226 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 392 bis 394 BGB)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zivilrecht kennt einige Aufrechnungsverbote, denen auch im Steuerrecht Bedeutung zukommt. Gemäß §§ 392, 393 BGB bestehen Aufrechnungsverbote bei der Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderungen und gegen Forderungen aus unerlaubten Handlungen. Diese wirken sich in der Praxis regelmäßig nur bei Aufrechnungen der Stpfl. aus. Das Verbo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Mithilfe eines Amtsträgers (§ 370 Abs. 3 Nr. 3 AO)

Tz. 118 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Fall des § 370 Abs. 3 Nr. 3 AO legt es der Täter darauf an, die Tat im Zusammenwirken mit einem Amtsträgerkomplizen zu begehen, wie z. B. bei der Erlangung von Steuervergütungen (Vorsteuerabzug) aufgrund vorgespiegelter Unternehmereigenschaft und gefälschter Rechnungsbelege (§ 370 Abs. 3 Nr. 4 AO). Dabei kann sich die Mitwirkung des...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anhalterecht (§ 210 Abs. 3 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 210 Abs. 3 AO eröffnet ein Anhalterecht von Schiffen und anderen Fahrzeugen, die nach ihrer äußeren Erscheinung gewerblichen Zwecken dienen, unabhängig davon, ob sie es wirklich tun. Es darf nur im Rahmen von sowohl örtlich als auch zeitlich begrenzten Kontrollen ausgeübt werden. Zu den Ausweis-, Vorlage- und Mitwirkungspflichten s. § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verlobte (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verlöbnis ist gegenseitiges Eheversprechen zweier Personen, auch i. S. des LPartG, d. h. gleichen Geschlechts. Es muss wirksam sein (AEAO zu § 15, Nr. 2). Verlobte sind nur untereinander Angehörige (BFH v. 12.07.1991, III R 44/89, BFH/NV 1992, 27). Mit der Auflösung des Verlöbnisses ist das Angehörigenverhältnis beendet (AEAO zu § 15, Nr....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Verhältnis zu § 140 AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet – anders als § 140 AO – originär steuerliche Buchführungspflichten (BFH v. 04.05.1999, VIII B 111/98, BFH/NV 1999, 1444), die gegenüber den Pflichten aus § 140 AO subsidiär sind (vgl. zum Verhältnis beider Normen zueinander FG SAnh v. 25.05.2016, 3 K 1521/11, EFG 2016, 2024 mit Anm. Kerber, Rev. BFH I R 81/16).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rückgabe des Eigentums (§ 216 Abs. 5 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 216 Abs. 5 AO werden Härten dadurch vermieden, dass der gutgläubige Eigentümer, dem die Umstände der Sicherstellung nicht zuzurechnen sind (weil ihm z. B. die Sachen gestohlen worden waren), vor einer Einziehung grundsätzlich geschützt bleibt (Satz 1), indem ihm die Sache zurückgegeben wird, und sonstige gutgläubige Rechtsinhaber ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Absolute Nichtigkeitsgründe (§ 125 Abs. 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wichtige konkrete Einzelfälle, in denen Nichtigkeit kraft Gesetzes eintritt, ohne dass das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 1 AO geprüft werden muss (absolute Nichtigkeitsgründe), enthält § 125 Abs. 2 AO. I. Fehlende Behördenbezeichnung Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein schriftlicher oder elektronischer Steuerverwaltun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Bedingung (§ 120 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bedingung macht den Eintritt (aufschiebende Bedingung) oder den Wegfall (auflösende Bedingung) einer Vergünstigung oder Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig, das auch vom Willen der Betroffenen abhängen kann. Ob eine aufschiebende oder eine auflösende Bedingung vorliegt, muss im Zweifelsfall du...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Angehörige eines Beteiligten (§ 82 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgeschlossen sind die Angehörigen eines Beteiligten, also der unter § 82 Abs. 1 Nr. 1 AO bezeichneten Personen (s. Rz. 3). Wer in diesem Sinne als Angehöriger gilt, ergibt sich kraft ausdrücklicher Verweisung aus § 15 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vermerk über die Verfahrenseinleitung (§ 397 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der in § 397 Abs. 2 AO vorgeschriebene Aktenvermerk dient der Rechtssicherheit, er hat grundsätzlich nur deklaratorische Bedeutung. Er bildet ein Beweiszeichen dafür, wann die strafrechtliche Untersuchung spätestens begonnen hat. Eine rechtsbegründende Wirkung kommt dem Vermerk regelmäßig nicht zu. Ist allerdings keine andere Einleitungs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Geschwister (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geschwister (Brüder und Schwestern) haben mindestens einen Elternteil gemeinsam (voll- oder halbbürtige Geschwister) (AEAO zu § 15, Nr. 3). Durch Annahme als Kind (§§ 1741ff. BGB) wird ebenfalls ein Geschwisterverhältnis zu den Kindern des Annehmenden begründet (§ 1754 BGB). Nicht unter die Vorschrift fallen die mit in eine Ehe gebrachte...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 222 Satz 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Stundung sind nur solche Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. des § 37 Abs. 1 AO , die dem Steuergläubiger zustehen, also Steuer- und Haftungsansprüche, Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen und Rückforderungsansprüche. Andere im Steuerrecht wurzelnde Ansprüche, wie z. B. der Anspruch des Steuerberechtigten au...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids (§ 177 Abs. 1 und 2 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Voraussetzungen für die Berichtigung eines Steuerbescheids oder eines gleichgestellten Bescheids (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) müssen vorliegen. Als Korrekturnormen kommen neben den §§ 172ff. AO auch die in den Einzelsteuergesetzen enthaltenen Aufhebungs- und Änderungsvorschriften in Betracht, z. B. § 21 Satz 2 GrStG, § 35b GewSt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Warenlager (§ 12 Satz 2 Nr. 5 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Warenlager sind Einrichtungen zur Aufbewahrung und Lagerung von beweglichen Sachen, insbes. von Erzeugnissen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Betriebstätten sind z. B. Lagerplätze und -häuser, Tanklager u. Ä. Voraussetzung ist, dass sie dem Unternehmen unmittelbar i. S. einer eigengewerblichen Tätigkeit dienen und der Unternehmer eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat sich die Rspr. eines obersten Gerichtshofes des Bundes (s. Rz. 16), die bei der bisherigen Steuerfestsetzung von der Finanzbehörde angewandt worden ist, geändert, so darf dies ebenfalls bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids nicht zuungunsten des Stpfl. berücksichtigt werden (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO). § 176 Abs. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Anlaufhemmung bei der Grundsteuer (§ 170 Abs. 4 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die GrSt wird regelmäßig für mehrere Kalenderjahre festgesetzt (§ 16 GrStG). Wird der für diese Steuer durch § 170 Abs. 1 AO grds. bestimmte Beginn der Festsetzungsfrist durch die Sonderregelung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO hinausgeschoben, so setzt sich diese Verschiebung nach § 170 Abs. 4 AO auf die weiteren Kalenderjahre des ents...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XIV. Nachlasssachen (§ 171 Abs. 12 AO)

Tz. 111 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 12 AO entspricht der Regelung des § 211 BGB und soll Steuern sichern, die sich gegen den Nachlass richten. Gegen den Nachlass richten sich Steuern, wenn sie in der Person des Erblassers entstanden sind und sich nun gegen die Erben richten oder von ihnen geltend gemacht werden (Erblasserschulden). § 171 Abs. 12 AO sichert som...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Untersagen des Gewerbebetriebes (§ 361 Abs. 4 AO)

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Rechtsbehelf gegen die Untersagung des Gewerbebetriebes oder der Berufsausübung hat gem. § 361 Abs. 4 AO aufschiebende Wirkung. Die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) führt hier zu einem überwiegenden Interesse an der Aussetzung der Untersagungsverfügung gegenüber dem öffentlichen Vollzugsinteresse. Auch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Einleitung des Strafverfahrens (§ 397 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 397 Abs. 1 AO bestimmt, welche Maßnahmen welcher Behörden die Einleitung des Strafverfahrens bewirken. Erforderlich ist ein Verhalten, durch das der Entschluss äußerlich erkennbar betätigt wird, wegen des Verdachts einer Steuerstraftat gegen eine Person strafrechtlich einzuschreiten. Dazu bedarf es regelmäßig einer Ermittlungshandlung,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse (§ 194 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Außenprüfung ist die Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. (s. auch § 199 Abs. 1 AO), d. h. die Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte sowie die Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen (§ 2 Abs. 1 BpO – Anh. 3; BFH v. 08.07.200...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fortbestehen der Angehörigeneigenschaft (§ 15 Abs. 2 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den Fällen der Nr. 2, 3 und 6 bleibt nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 AO das Angehörigenverhältnis auch dann bestehen, wenn die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, d. h. durch Tod, Scheidung oder gerichtliche Aufhebung aufgelöst ist. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als nach zivilrechtlicher R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Nichtiger Steuerverwaltungsakt (§ 124 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 124 Abs. 3 AO wiederholt einen allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz und dient daher nur der Klarstellung. Ist ein Verwaltungsakt nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig, so kann auch seine Bekanntgabe keinerlei Wirkungen auslösen. Die Nichtigkeit des Verwaltungsakts, deren Abgrenzung von der Rechtswidrigkeit sich als schwierig erweis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Rechtswidrigkeit (§ 130 Abs. 2 Nr. 4 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen besteht auch dann nicht, wenn er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Betroffene die ihm zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt; abzustellen ist auf die persönlichen Fähigkeiten des Betroffene...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sonstige zugewiesene Angelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO eröffnet den Finanzrechtsweg für weitere öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die durch Bundes- oder Landesrecht die Vorschriften der AO über außergerichtliche Rechtsbehelfe für anwendbar erklärt worden sind. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dabei handelt es sich um von den Finanzbehörden verwaltet...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO (Quellenabzug)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Stpfl. zulässig, die für Rechnung eines anderen Steuern entrichten (z. B. Versicherungssteuern, § 10 VersStG), oder für Rechnung eines anderen Steuern einbehalten und abführen, z. B. §§ 38ff. EStG: LSt bei Privatpersonen mit mehreren Bediensteten – ist der Arbeitgeber Unternehmer, ergib...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Bescheidinhalt bei Einzelbekanntgabe (§ 183 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist wegen der Gründe des § 183 Abs. 2 Satz 1 AO eine Einzelbekanntgabe vorgesehen, sind dem jeweiligen Beteiligten grundsätzlich nicht der gesamte Inhalt des Feststellungsbescheids, sondern nur der Gegenstand der Feststellung, die alle Beteiligten betreffenden Besteuerungsgrundlagen, sein Anteil, die Zahl der Beteiligten und die ihn per...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (§ 2a Abs. 2 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die datenschutzrechtlichen Regelungen der AO sowie der Einzelsteuergesetze gelten nach § 2a Abs. 2 Satz 1 AO auch für Daten, welche die Finanzbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs verarbeiten. Dies betrifft die Bundesfinanzverwaltung. Mit § 2a Abs. 2 Satz 1 AO wird ausdrücklich auc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Niederschrift (§ 215 Abs. 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über die Sicherstellung ist eine Niederschrift aufzunehmen (§ 215 Abs. 2 Satz 1 AO). Ferner ist die Sicherstellung dem Eigentümer oder Besitzer der sichergestellten Waren oder anderen Gegenstände mitzuteilen, sofern diese Personen bekannt sind (§ 215 Abs. 2 Satz 2 AO). Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Sicherstellung ist den betro...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben, oder geändert wird. Die darin normierte Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid lässt die Durchbr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Angehörige von Personen, die für einen Beteiligten im Verwaltungsverfahren Hilfe in Steuersachen leisten (§ 82 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgeschlossen sind die Angehörigen (s. § 15 AO) von Personen, die für einen Beteiligten (s. § 78 AO) bzw. diesem nach § 82 Abs. 1 Satz 2 AO Gleichstehenden im konkreten Verwaltungsverfahren Hilfe in Steuersachen leisten (zum Begriff der Hilfeleistung in Steuersachen s. §§ 1ff. StBerG; s. auch § 80 AO Rz. 22). Selbstverständlich kommt es...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Teilnichtigkeit (§ 125 Abs. 4 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 125 Abs. 4 AO behandelt die Teilnichtigkeit eines Verwaltungsakts. Nur in dem Ausnahmefall, dass wegen des wesentlichen Gehalts des nichtigen Teils anzunehmen ist, dass die Finanzbehörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte, ergreift die Nichtigkeit den ganzen Verwaltungsakt. Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte (§ 130 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mangels Vertrauensschutz können rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakte nach der Regelung des § 130 Abs. 1 AO jederzeit ohne Weiteres ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit zurückgenommen werden, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind (AEAO zu § 130, Nr. 3). Die Rücknahme ist auch möglich, w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Niedrigere Festsetzung der Steuer (§ 163 Satz 1 1. Alt. AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern können niedriger festgesetzt werden. Das bedeutet, dass nicht die nach § 38 AO durch Tatbestandsverwirklichung entstandene Steuer, sondern eine geringere Steuer festgesetzt wird. Die Steuer kann bis zu einem Betrag von 0 Euro gesenkt werden, bei der USt auch darunter. Steuervergütungen, auf die § 163 AO sinngemäß anwendbar ist, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Befugnis der Gesellschafter, Gemeinschafter und Mitberechtigten (§ 352 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einzelnen Feststellungsbeteiligten sind nur dann zum Einspruch berechtigt, wenn es weder einen zur Vertretung berufenen Geschäftsführer noch einen Einspruchsbevollmächtigten i. S. von § 352 Abs. 2 AO gibt. Dies ist immer dann der Fall, wenn gesetzlich die Einzelbekanntgabe (§ 183 Abs. 2 Nr. 1 AO) erforderlich ist, insbes. wenn der E...mehr