Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verhältnis zu anderen Vorschriften (§ 177 Abs. 4 AO)

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 177 Abs. 4 AO bleiben § 164 Abs. 2 AO, § 165 Abs. 2 AO und § 176 AO unberührt (s. Rz. 4). § 177 AO bleibt zwar bei §§ 164, 165 AO anwendbar, läuft aber ins Leere (s. § 164 AO Rz. 21 und § 165 AO Rz. 26b; von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 1614; a. A. Koenig in Koenig, § 177 AO Rz. 6; Bergan/Martin, DStR 2007, 658). Die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 42 Umfang der Anfechtbarkeit

Schrifttum Von Wedelstädt, Ressortfremde Verwaltungsakte als Grundlagenbescheide – Wann liegen sie vor und welche Rechtsfolgen bewirken sie?, AO-StB 2014, 150; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 42 FGO können Verwaltungsakte, die unanfechtbare Verwaltungsakte ändern, grds. nur insoweit angegr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 173 Abs. 2 AO können Steuerbescheide abweichend von § 173 Abs. 1 AO, soweit sie aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, nur geändert oder aufgehoben werden, wenn eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vorliegt. Trotz der Wörter "können nur" ist dem FA kein Ermessen eingeräumt. D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anzeigen zu Auslandsbetätigungen (§ 138 Abs. 2 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 138 Abs. 2 AO will den Finanzbehörden die Möglichkeit verschaffen, bestimmte Auslandssachverhalte besser und insbes. früher zu erkennen und zu prüfen. Die Kenntnisse werden vom BZSt zentral gesammelt und ausgewertet (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 FVG), s. dazu BMF v. 06.02.2012, IV B 6-S 1509/07/10001, BStBl I 2012, 241. Im Hinblick darauf, dass d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verordnungsermächtigung – Zentrale Stelle, § 87b Abs. 3 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87b Abs. 3 Satz 1 und 2 AO enthält eine Verordnungsermächtigung für die Verfahren, die über die zentrale Stelle i. S. des § 81 EStG im Hause der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) geführt werden. Für diese Verfahren können die Grundsätze der Datenübermittlung sowie die Zuständigkeit für die Vollstreckung von Bescheiden über Forder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesamtrechtsnachfolger und die nach §§ 34, 35 AO verpflichteten Personen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 153 Abs. 1 Satz 2 AO bezieht in den verpflichteten Personenkreis neben den Gesamtrechtsnachfolgern eines Stpfl. auch die nach den §§ 34 und 35 AO für den Gesamtrechtsnachfolger oder den Stpfl. handelnden Personen ein. Der Gesamtrechtsnachfolger ist auch berichtigungspflichtig, wenn eine Erklärung des Rechtsvorgängers unrichtig war. Die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Behörde (§ 6 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff der Behörde i. S. des § 6 Abs. 1 AO entspricht nicht mehr ganz dem in § 1 Abs. 4 VwVfG und § 1 Abs. 2 SGB X enthaltenen allgemeinen Behördenbegriff. Es wird in der AO nun klargestellt, dass es sich um eine öffentliche Stelle handeln muss. Die detaillierte Differenzierung in "öffentlichen Stellen" und "nicht-öffentliche Stelle...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zur Bearbeitung ungeeignete Dokumente, § 87a Abs. 2 AO

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 2 Satz 1 AO begründet die Verpflichtung der Finanzbehörde, dem Absender eines elektronischen Dokumentes unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen, wenn das Dokument für die Bearbeitung nicht geeignet ist. Dabei muss sie die für den Empfang erforderlichen Rahmenbedingungen angeben, um dem Absender einen erneuten...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Eingeschränkte Anwendung des BDSG (§ 2a Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2a Abs. 1 Satz 2 AO gelten das – ebenfalls im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der DSGVO geänderte – BDSG oder andere Datenschutzvorschriften des Bundes sowie entsprechende Landesgesetze für Finanzbehörden nur, soweit dies in der AO oder in den Einzelsteuergesetzen bestimmt ist. Hierdurch wird für das Verhältnis der allgemeinen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vollziehung durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden nach den Vorschriften der AO

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den in Rz. 5 genannten Fällen ist der Finanzrechtsweg dann eröffnet, wenn die (Bundes- oder Landes-) Finanzbehörden im Wege der Vollstreckungshilfe tätig werden und – kraft besonderer gesetzlicher Anordnung –, die Vollstreckung nach den Vorschriften der AO (§§ 249ff. AO) durchführen. Entsprechende Regelungen enthalten z. B. § 5 Abs. 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mitteilungspflicht an die Gemeinden (§ 184 Abs. 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 3 AO haben die Finanzbehörden den Inhalt des Steuermessbescheids sowie die nach § 184 Abs. 2 AO getroffenen Maßnahmen den Gemeinden, denen der Erlass des Realsteuerbescheids obliegt, mitzuteilen. Meist wird den Gemeinden der Messbescheid übersendet oder sein Inhalt datentechnisch übermittelt. Die Gemeinden geben ihn dann...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Sinngemäße Anwendung der Vorschriften des BGB (§ 226 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 226 Abs. 1 AO gelten für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche sinngemäß die Vorschriften des bürgerlichen Rechts ( §§ 387ff. BGB), soweit nichts anderes bestimmt ist. Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 395 BGB für den Fall der Aufrechnung gegen Ford...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Unstreitige Gegenforderung des Stpfl. (§ 226 Abs. 3 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 226 Abs. 3 AO können Stpfl. gegen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. "Rechtskräftig" festgestellt i. S. von § 226 Abs. 3 AO ist eine Forderung, wenn sie vom FA bestandskräftig festgesetzt worden ist oder durch gerichtliche En...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zuständigkeit in anderen Fällen (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei einheitlichen und gesonderten Feststellungen i. S. des § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO, die sich nicht auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbe oder aus selbstständiger Arbeit beziehen, also bei Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie bei sonstigen Einkünften, richtet sich die örtliche Zuständigke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nichtberücksichtigung steuererhöhender Besteuerungsgrundlagen (§ 163 Satz 1 2. Alt. AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einzelne Besteuerungsgrundlagen, die die Steuern erhöhen, können bei der Festsetzung der Steuern unberücksichtigt bleiben. Das gilt auch für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung von Steuermessbeträgen. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Besteuerungsgrundlagen sind – abweichend von §§ 179ff....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Negativer Widerstreit (§ 174 Abs. 3 AO)

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 3 AO regelt den Fall des negativen Widerstreits (s. Rz. 3). Ein solcher liegt vor, wenn ein bestimmter Sachverhalt in keinem von mehreren in Betracht zu ziehenden Steuerbescheiden (Feststellungsbescheiden) berücksichtigt worden ist, obwohl er in einem dieser Bescheide hätte berücksichtigt werden müssen (z. B. BFH v. 14.01.201...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Steuervergütungsbescheide (§ 155 Abs. 5 AO)

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sind auf die Festsetzung einer Steuervergütung sinngemäß anzuwenden. Steuervergütungen, für die die AO gilt, sind keine Steuern i. S. des § 3 AO. Zum Begriff des Steuervergütungsanspruchs s. § 37 AO Rz. 3. Vergütungsbescheide sind auch Kindergeldfestsetzungen (§ 31 Satz 3 EStG). einig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Zeit der Prüfung, Betriebsbesichtigung (§ 200 Abs. 3 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Prüfer ist verpflichtet, sich bei der Durchführung der Prüfung an die übliche Geschäfts- oder Arbeitszeit zu halten. Damit ist die Geschäfts- oder Arbeitszeit gemeint, die "branchenüblich" ist; die übliche Arbeitszeit des zu prüfenden Betriebs ist aber zu berücksichtigen (Seer in Tipke/Kruse, § 200 AO Rz. 43 m. w. N.). Mit Zustimmun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundlagen der Datenübermittlung, § 87b Abs. 1 und 2 AO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87b Abs. 1 AO eröffnet dem BMF die Möglichkeit, die Datensätze und die technischen Einzelheiten der elektronischen Datenübermittlung zu regeln. Die Regelungskompetenz soll eine einheitliche und damit einfache Datenübermittlung sicherstellen. Da im Besteuerungsverfahren in der Regel die Landesfinanzbehörden tätig werden, sieht das Geset...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anlaufhemmung bei Erklärungs-, Anmelde- oder Anzeigepflichten (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von dem in § 170 Abs. 1 AO aufgestellten Grundsatz wird nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO in den Fällen, in denen eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen bzw. eine Anzeige zu erstatten ist, der Anlauf der Festsetzungsfrist gehemmt. Zur Geltung für Besitz- und Verkehrsteuern a. AEAO zu § 170, Nr. 3 Abs. 1. D...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zusammenveranlagte/Eltern mit Kindern (§ 122 Abs. 7 AO)

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betrifft ein zusammengefasster schriftlicher Verwaltungsakt Ehegatten oder Lebenspartner oder Ehegatten mit ihren Kindern, Lebenspartner mit ihren Kindern oder Alleinstehende mit ihren Kindern, so reicht es für die wirksame Bekanntgabe an alle Beteiligten aus, wenn ihnen eine Ausfertigung unter ihrer gemeinsamen Anschrift übermittelt wi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verbindung mit Nachprüfungsvorbehalt (§ 165 Abs. 3 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorläufigkeitsvermerk kann mit dem Nachprüfungsvorbehalt verbunden werden (§ 165 Abs. 3 AO). Dies ist insbes. wegen des Umfangs der Änderungsmöglichkeiten und der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 8 AO von Bedeutung. Während der Dauer der Wirksamkeit des Vorbehalts der Nachprüfung sind Änderungen uneingeschränkt und auch hinsichtlich de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (§ 2a Abs. 4 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 2a Abs. 4 AO gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten die Vorschriften des Ersten und des Dritten Teils des BDSG, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Denn die DSGVO gilt ausdrücklich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fiktion von Gläubiger und Schuldner (§ 226 Abs. 4 AO)

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 226 Abs. 4 AO klärt im Wege der Fiktion ausdrücklich die früher umstrittene Frage, ob bei der Feststellung der Gegenseitigkeit der zur Aufrechnung kommenden Forderungen bezüglich des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis auf die Ertrags- oder Verwaltungshoheit abzustellen ist (s. BFH v. 07.03.2006, VII R 12/05, BStBl II 2006, 584)....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zuständigkeit bei Beteiligungen im Ausland (§ 18 Abs. 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet eine besondere örtliche Zuständigkeit für die Fälle, in denen sich nach Absatz 1 die örtliche Zuständigkeit nicht bestimmen lässt. Betroffen sind vor allem die Fälle, in denen mehrere im Inland steuerpflichtige Personen an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt sind. Zur Bestimmung der örtlichen Zust...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ausschluss der Verzinsung nach § 236 Abs. 3 AO

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 236 Abs. 3 AO schließt die sonst nach den § 236 Abs. 1 und 2 AO eintretende Verzinsung insoweit aus, als dem Beteiligten die Kosten des Rechtsbehelfs nach § 137 Satz 1 FGO auferlegt worden sind. Dies rechtfertigt sich aus dem Charakter der Verzinsung als Schadensersatz (s. Rz. 1), bei dem ein (Mit-)Verschulden die Ersatzpflicht minder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erwirkung durch unrichtige und unvollständige Angaben (§ 130 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Macht der Betroffene objektiv unrichtige oder unvollständige Angaben über entscheidungserhebliche Umstände, ist er nicht schutzwürdig (BFH v. 09.03.2016, V B 82/15, BFH/NV 2016, 897 zum Verschweigen eines Lottogewinns bei Stellung eines Erlassantrags). Kenntnis oder ein Verschulden des Betroffenen ist nicht erforderlich. Ob die Finanzbe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ausnahme von der Ausnahme (§ 183 Abs. 3 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann nach § 183 Abs. 3 Satz 1 AO auch nach Beendigung des Bestehens der Gesellschaft oder Gemeinschaft, nach Ausscheiden des Vollmachtgebers aus der Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie bei zwischen den Beteiligten bestehenden ernstlichen Meinungsverschiedenheiten trotz ihrer Kenntnis von der Bekanntgabemöglichkeit an ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beteiligung nur eines inländischen Feststellungsbeteiligten (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 73 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO ist Ausfluss des Grundsatzes, dass eine Feststellung nur dann zulässig ist, wenn die festgestellten Besteuerungsgrundlagen steuerlich von Bedeutung sind. Unter den Grundsatz des Übermaßverbotes fällt auch, dass ein Feststellungsverfahren nicht durchzuführen ist, wenn die Besteuerungsgrundlagen nur bei einer ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Bekanntgabe von Einheitswertbescheiden an Ehegatten u. Ä. (§ 183 Abs. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 183 Abs. 4 AO enthält für die Bekanntgabe von Einheitswertbescheiden an Familiengemeinschaften eine spezielle Vereinfachung. Entsprechend § 122 Abs. 7 AO kann Ehegatten/Lebenspartnern, Ehegatten/Lebenspartnern mit ihren Kindern oder Alleinstehenden mit ihren Kindern grundsätzlich eine Ausfertigung des Feststellungsbescheids unter ihre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Nichtigkeit eines Gesetzes (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Stellt das BVerfG die Nichtigkeit eines förmlichen Parlamentsgesetzes fest, auf dem die bisherige Steuerfestsetzung beruht, so darf der Spruch des BVerfG, dem gem. § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG Wirkungen nur in Bezug auf noch anfechtbare Entscheidungen verliehen sind, nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei der Aufhebung oder Änderung des bi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Steuermessbescheid als Grundlagenbescheid (§ 184 Abs. 1 Satz 4 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 4 AO ist der Steuermessbescheid Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO), der für den Realsteuerbescheid in sinngemäßer Anwendung des § 182 Abs. 1 AO insoweit bindend ist, als die Messbetragsfestsetzung für diesen Folgebescheid von Bedeutung ist. Auf die Erläuterungen zu § 182 AO wird insoweit verwiesen. Die für den ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aufhebung und Änderung bei fehlender oder unzutreffender Berücksichtigung von Daten (§ 175b Abs. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175b Abs. 1 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörde übermittelte Daten i. S. § 93c AO nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Welche Stelle mitteilungspflichtig ist und welche Daten zu übermitteln sind, ergibt sich aus den entsprechenden Einz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mitteilung über Ergebnislosigkeit der Außenprüfung (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eines Prüfungsberichts bedarf es nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO nicht, wenn die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt. Will der Stpfl. einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zusage nach § 204 AO stellen, hat er jedoch einen Anspruch auf Erstellung eines Prüfungsberichts (s. § 204 AO Rz. 3; Seer in Tipke/Kr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Maßnahmen im Insolvenzverfahren (§ 231 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Insolvenzverfahren führen folgende Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung: Anmeldung im Insolvenzverfahren (§§ 174ff. InsO), Eintritt des Vollstreckungsverbots nach § 294 Abs. 1 InsO und die Aufnahme in einen Insolvenzplan (§§ 217ff. InsO) oder einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan (§§ 305ff. InsO). Zum Insolvenzverfahren ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ungewissheit über anzuwendendes Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 165 Abs. 1 Satz 2 AO erweitert die Möglichkeit, Steuern vorläufig festzusetzen, auf Tatbestände, die eine rechtliche Ungewissheit zum Inhalt haben. 1. Ungewissheit über Verträge mit anderen Staaten (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AO) Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vorläufige Festsetzung einer Steuer ist auch dann zulässig, wenn si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten (§ 12 Satz 2 Nr. 7 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten sind Betriebstätten, wenn sie der Gewinnung von Bodenschätzen dienen. Darunter fallen auch Stätten der Erkundung von Bodenschätzen (z. B. Versuchsbohrungen), die dann als Betriebstätten anzusehen sind, wenn die Voraussetzungen der Nummer 8 erfü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / K. Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen, § 58 Nr. 10 AO

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gestattet ist die Verwendung oder Ansammlung von Mitteln zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften. Für die Verwendung bzw. Ansammlung dieser Mittel gilt der Höhe nach die Einschränkung, dass sie auf die Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO anzurechnen sind. Der AEAO zu § 58 Nr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Notveräußerung (§ 216 Abs. 4 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 216 Abs. 4 AO regelt das Recht der Notveräußerung sichergestellter Sachen schon vor ihrer Überführung in das Eigentum des Bundes. Die Betroffenen sollen dazu vorher gehört und über die Anordnung sowie Zeit und Ort der Veräußerung unterrichtet werden.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ungewissheit über Verträge mit anderen Staaten (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vorläufige Festsetzung einer Steuer ist auch dann zulässig, wenn sich die Ungewissheit auf das anzuwendende Recht insoweit bezieht, als ungewiss ist, ob und wann ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem anderen Staat, das sich zugunsten des Stpfl. auswirken würde, für die Steuerfestsetzung wirksam wird. Für die Vorläufigkeit der Ste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mehrfachberücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger (§ 174 Abs. 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 1 AO ermächtigt zur Berichtigung einer fehlerhaften Mehrfachberücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts (sog. positiver Widerstreit), die sich in einem Steuerbescheid (oder gleichgestellten Bescheid) zulasten des Stpfl. ausgewirkt hat. I. Tatbestand 1. Bestimmter Sachverhalt Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Merkmal "b...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zweigniederlassung (§ 12 Satz 2 Nr. 2 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweigniederlassungen sind stets als Betriebstätten anzusehen. Der Begriff ist dem Handelsrecht entnommen (§§ 13ff. HGB). Zweigniederlassung ist ein ausgegliederter rechtlich unselbstständiger Bereich des Unternehmens, von dem aus selbstständige unternehmerische Tätigkeit der gleichen Art entfaltet wird wie von der Hauptniederlassung.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Befugnis des Geschäftsführers bzw. des Einspruchsbevollmächtigten (§ 352 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Befugt, einen Einspruch gegen einheitliche und gesonderte Feststellungsbescheide einzulegen, ist zunächst der zur Vertretung berufene Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, der Einspruchsbevollmächtigte i. S. des § 352 Abs. 2 AO. I. Geschäftsführerbefugnis Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Diese Einspruchsbefugnis ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (§ 130 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vertrauensschutzinteresse des Betroffenen beschränkt die Rücknahme rechtwidriger begünstigender Verwaltungsakte. Voraussetzung für die Rücknahme ist, dass eine der Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 AO erfüllt ist, da in diesem Fall das Vertrauen nicht schutzwürdig ist. I. Erlass durch sachlich unzuständige Behörde (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Arbeitsgemeinschaften (§ 180 Abs. 4 AO)

Tz. 79 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Arbeitsgemeinschaften (ARGE) handelt es sich vor allem im Bereich der Bauwirtschaft um den Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zur gemeinschaftlichen Auftragserfüllung i. d. R. in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie sind Personengesellschaften i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Grundsätzlich ist die Durchführung eines Fes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Hechtner, Die strafbefreiende Selbstanzeige nach den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse mit Zuschlag, DStZ 2011, 265; Hunsmann, Das Absehen von Str...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Mitwirkung bei der Feststellung der steuerrelevanten Sachverhalte (§ 200 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. hat während der Außenprüfung bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Dies entspricht der allgemeinen Mitwirkungsverpflichtung im Besteuerungsverfahren und unterliegt denselben Voraussetzungen, nämlich der Notwendigkeit, Zumutbarkeit, Erfüllbarkeit und Verhältnismäßigke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erlass (§§ 163, 227 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Gewährung der Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 bzw. § 227 AO erlischt der Steueranspruch, soweit die Billigkeitsmaßnahme reicht. Unter Erlass versteht das Gesetz sowohl die abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen, wie auch den Erlass im Erhebungsverfahren.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Nachschau bei der Bundeswehr (§ 210 Abs. 5 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Nachschau in einem Dienstgebäude der Bundeswehr o. Ä. wird auf Ersuchen der Finanzbehörde durch die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr durchgeführt. Die Finanzbehörde hat ein Recht, daran mitzuwirken. Wird die Nachschau in Räumen durchgeführt, in denen keine Soldaten wohnen, ist ein Ersuchen i. S. des § 210 Abs. 5 Satz 1 AO nich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmung des Datensatzes nach den jeweils einschlägigen Steuergesetzen (§ 203a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einzelnen Steuergesetze bestimmen den Inhalt des von der mitteilungspflichtigen Stelle zu übermittelnden Datensatzes. Ob die mitteilungspflichtige Stelle diese Vorgaben beachtet, ist ebenfalls Gegenstand der Außenprüfung nach § 203a AO. Die Außenprüfung hat keine Bindungswirkung für die steuerliche Berücksichtigung der fraglichen Dat...mehr