Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verweisungen (§ 209 Abs. 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 209 Abs. 3 AO eröffnet die Möglichkeit, andere Sachverhalte, d. h. solche, die nicht schon unter die Absätze 1 und 2 subsumiert werden können, der Steueraufsicht zu unterwerfen (z. B. § 33 TabStG, § 26 BierStG, §§ 43, 156 BranntwMonG; § 22 KaffeeStG; § 26 SchaumwZwG).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Einreichung der Steueranmeldung bei der Kasse (§ 167 Abs. 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einreichung der Steueranmeldung ist rechtzeitig, wenn der Stpfl. sie fristgerecht bei der Finanzkasse abgegeben hat. Die Regelung betrifft die Fälle, in denen das für die Einreichung an sich zuständige Besteuerungs-FA und das für die Erhebung zuständige FA nicht identisch sind, und hat Bedeutung für die Festsetzung von Verspätungszus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sicherheitsleistung (§ 231 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Unterbrechung der Verjährung eines Steueranspruchs ist, dass die Sicherheitsleistung (§§ 241ff. AO) nach Beginn der für den Steueranspruch bestehenden Verjährungsfrist geleistet wird (BFH v. 08.01.1980, VII R 81/77, BStBl II 1980, 306). Eine vor Beginn der Verjährungsfrist erbrachte Sicherheitsleistung unterbricht d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zuständigkeit nach § 20a Abs. 2 AO

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit nach § 20a Abs. 1 AO ist auf die Verwaltung der Lohnsteuer in den Fällen der Arbeitnehmerüberlassung i. S. des § 38 Abs. 1 Nr. 2 EStG ausgedehnt worden, sofern die überlassene Person im Baugewerbe eingesetzt ist.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Verhältnis der Verfahren zueinander (§ 208 Abs. 3 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 208 Abs. 3 AO stellt klar, dass der Aufgabenbereich der örtlichen Finanzbehörden durch die Zuständigkeiten der Fahndungsstellen nicht beschnitten wird. Die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde kann daher nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens Steuern festsetzen und auch eine Außenprüfung durchführen; Außenprüfung und Fahndu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Vorlage des zu berichtigenden Schriftstücks (§ 129 Satz 3 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde ist nach § 129 Satz 3 AO berechtigt, die Vorlage des Schriftstücks zu verlangen, das berichtigt werden soll. Das Vorlageverlangen steht im Ermessen der Behörde. Die Vorlage ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der Berichtigung. Zweck der Regelung ist allein, den Rechtsschein, den die Urkunde ausübt, zu beseitige...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Widerruf rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakte (§ 131 Abs. 2 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus Vertrauensschutzgründen ist der Widerruf rechtmäßig begünstigender Verwaltungsakte nur zulässig, wenn einer der abschließend in § 131 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO aufgezählten Widerrufsgründe erfüllt ist. I. Zulassung des Widerrufs durch Rechtsvorschrift oder Vorbehalt (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 AO) Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zeitliche Grenzen der Wirksamkeit (§ 124 Abs. 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 124 Abs. 2 AO verbleibt es bei der durch die Bekanntgabe eingetretenen Wirksamkeit des Verwaltungsakts, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist. Dies gilt auch für fehlerhafte Verwaltungsakte, soweit diese nur rechtswidrig und nicht nic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gleichgestellte Steuerverwaltungsakte (§ 172 Abs. 2 AO)

Tz. 44 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 172 Abs. 2 AO werden in den Anwendungsbereich der Vorschrift auch solche Verwaltungsakte mit einbezogen, durch die Anträge auf Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden (s. Rz. 1) ganz oder teilweise abgelehnt werden.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Automatisch erstellte Verwaltungsakte (§ 121 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörde ist gleichfalls von einer Begründung befreit, wenn sie gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mithilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist. Die Vorschrift ist unanwendbar, wenn es sich – wie bei einem Steuerbescheid – um die R...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IX. Bauausführungen oder Montagen (§ 12 Satz 2 Nr. 8 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betriebstätten sind Bauausführungen oder Montagen, auch wenn sie örtlich fortschreiten oder schwimmen, wenn die einzelne Bauausführung oder Montage oder mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen länger als sechs Monate dauern. Grundsätzlich beginnt die Frist mit Eintreffen des für die Arbeit erforderl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Zurverfügungstellung von Arbeitskräften, § 58 Nr. 4 AO

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine steuerlich unschädliche Betätigung liegt auch dann vor, wenn nicht nur Arbeitskräfte, sondern zugleich Arbeitsmittel (z. B. Krankenwagen) zur Verfügung gestellt werden (s. AEAO zu § 58, Nr. 4). Die Überlassung der Arbeitskräfte darf nur unentgeltlich oder teilentgeltlich geschehen. Die bloße Überlassung von Arbeitskräften gegen Beza...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Ausnahme (§ 9 Satz 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Inlandsaufenthalten zu privaten Besuchs-, Erholungs- und Kurzwecken verlängert sich die Sechsmonatsfrist auf ein Jahr (Drüen in Tipke/Kruse, § 9 AO Rz. 13). Dies gilt nicht für sog. Goodwill-Touren, die geschäftlichen Zwecken dienen und aus diesem Grund nicht unter Satz 3 fallen. Für die Zweckbestimmung eines Aufenthalts ist nicht a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Heilung durch Nachholung (§ 126 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einer Heilung nach Erlass des Verwaltungsakts sind nur die in § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO aufgezählten Mängel zugänglich. Die nachträgliche Beachtung der entsprechenden Verfahrens- oder Formvorschrift bewirkt, dass deren ursprüngliche Verletzung unbeachtlich, d. h. ohne jede Auswirkung (beachte aber § 126 Abs. 3 AO) ist. Tz. 4 Stand: 22. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 1 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 193 Abs. 1 AO lässt die Außenprüfung zu bei Stpfl. i. S. des § 33 AO, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind, jedoch nicht bei Stpfl., die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG erzielen, oder die unter § 147a AO fallen. Das betrifft zum...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Feststellung trotz Ablaufs der Feststellungsfrist (§ 181 Abs. 5 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 5 AO muss eine gesonderte Feststellung auch nach Ablauf der Feststellungsfrist erfolgen, wenn die Feststellung für eine Steuerfestsetzung, eine Feststellung oder eine Messbetragsfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungs- oder Feststellungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollstreckungsbehörden (§ 249 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 249 Abs. 1 Satz 3 AO überträgt im Wesentlichen den Finanzämtern und Hauptzollämtern die Durchführung der Vollstreckung im Verwaltungswege bezüglich aller auf Geldleistung gerichteter Verwaltungsakte. Wegen der Aufgaben der Vollstreckungsbehörden im Einzelnen s. auch Abschn. 20 ff. VollstrA. Die HZA sind auch die zuständigen Vollstrecku...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Hinzuziehung von Abgabenberechtigten (§ 360 Abs. 2 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abgabenberechtigte, die selbst nicht Träger des Einspruchsverfahrens sind, können nicht deshalb hinzugezogen werden, weil ihre Interessen als Abgabenberechtigte berührt werden (§ 360 Abs. 2 AO). Die Interessen einer anderen Behörde werden immer dann berührt, wenn Ertragshoheit und Verwaltungshoheit auseinanderfallen (z. B. GewSt). Im Hi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Fälligkeit kraft gesetzlicher Regelung (§ 220 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 220 Abs. 1 AO richtet sich die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nach den Vorschriften der Steuergesetze. In einer Vielzahl von Fällen weisen Einzelsteuergesetze derartige Regelungen auf. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wichtige Fälligkeitsregelungen sind z. B.: § 37 Abs. 1 Satz 1 EStG, §§ 19 Abs. 1, 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwandte in gerader Linie sind Personen, deren eine von der anderen abstammt (§ 1589 Satz 1 BGB). Geradlinig verwandt sind daher Kinder mit ihren Eltern, Großeltern und Voreltern (Gegensatz: Verwandtschaft in der Seitenlinie: Personen, die von derselben dritten Person abstammen, z. B. Nummer 4; s. § 1589 Satz 2 BGB). Gleichgültig ist, o...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Betragsmäßige Beschränkung (§ 231 Abs. 4 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dem Umfang und der Höhe nach beschränkt sich die Unterbrechung der Verjährungsfrist auf den Betrag, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht (§ 231 Abs. 4 AO). Dies bedingt, dass die verjährungsunterbrechende Maßnahme in der Weise hinreichend bestimmt ist, dass die Identität des von ihr betroffenen Zahlungsanspruchs zweifelsfrei ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Vertreter oder Bevollmächtigte eines Beteiligten (§ 82 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgeschlossen sind die Vertreter oder Bevollmächtigten einer i. S. von § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 AO beteiligten Person. Hierunter fallen auch die Vertreter und Bevollmächtigten nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Im einzelnen sind somit nach § 82 Abs. 1 Nr. 3 AO neben den Organen juristischer Persone...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Sicherheitsleistung (§ 222 Satz 2 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 222 Satz 2 AO soll die Stundung in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung (§§ 241ff. AO) gewährt werden. De facto werden Sicherheiten indes selten erbracht. Bei kurzfristigen Stundungen – z. B. Zahlung der fälligen Steuerschuld in drei Monatsraten – verlangt das FA Sicherheitsleistungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefälle...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsatz des § 361 Abs. 1 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In § 361 Abs. 1 AO findet sich der Grundsatz, dass durch Einlegung des Einspruchs die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht gehemmt wird, insbes. die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten wird. Anders als im allgemeinen Verwaltungsrecht ist hier die sofortige Vollziehbarkeit eines noch nicht materiell bestandskräftigen V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Ein- oder Verkaufsstellen (§ 12 Satz 2 Nr. 6 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein- oder Verkaufsstellen sind Einrichtungen oder Anlagen, die dem Unternehmen für Ein- und Verkauf von Waren dienen. Erforderlich ist, dass der Unternehmer Verfügungsmacht hat. Dies ist zu verneinen, wenn der Ein- und Verkauf an den Verkaufsstellen durch selbstständige Handelsvertreter durchgeführt wird (BFH v. 13.06.2006, I R 85/05, B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Gegenstände der Steueraufsicht (§ 209 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 209 Abs. 1 AO unterliegen der Steueraufsicht zunächst der Warenverkehr über die Grenze und in den Freizonen und Freilagern. Der Begriff der Grenze ist nicht definiert, er ergibt sich aus dem Zweck des einzelnen Steuergesetzes und meint i. d. R. die Grenzen zu den EU-Mitgliedstaaten und zu Drittländern (s. dazu Kock, DStR 1996, 167...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Bedarf für gesetzliche Neuregelung (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a AO)

Tz. 11a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch aufgrund einer Entscheidung des EuGH kann sich ergeben, dass eine gesetzliche Neuregelung notwendig wird. Anders als in § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO wird nicht verlangt, dass der Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet wird. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Entscheidung des EuGH bereits vorliegt und die gesetzliche Neur...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anlaufhemmung bei Verwendung von Steuerzeichen und Steuerstemplern (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird eine Steuer durch Verwendung von Steuerzeichen (Wertmarken, Banderolen) oder Steuerstemplern entrichtet (§ 17 Abs. 1 Satz 1 TabStG), beginnt die Festsetzungsfrist abweichend vom Grundsatz des § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem für den Steuerfall Steuerzeichen oder Steuerstempler verwendet worden sind, spätestens ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Persönliche und sachliche Steuerpflicht (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 2 AO wird zusammen mit der Festsetzung der Steuermessbeträge bindend über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über die persönliche Steuerpflicht betrifft die Frage, wer Steuerschuldner (§ 10 GrStG, § 5 GewStG) ist, und welche persönlichen ge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. § 67a Abs. 3 Sätze 2 und 3 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sportliche Veranstaltungen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllen, sind nach § 67a Abs. 3 Satz 2 AO ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14 AO). Dieser hat dann für die Steuerbegünstigung des ideellen Bereichs des Vereins keine negativen Folgen, wenn die an die Sportler gezahlten Vergütungen oder ande...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Befugnis der Feststellungsbeteiligten in Fragen der Verteilung (§ 352 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Jeder Gesellschafter, Gemeinschafter oder Mitberechtigter ist selbstständig einspruchsbefugt, soweit Gegenstand des Verfahrens ist, ob und wie er an dem im Feststellungsbescheid festgestellten Betrag beteiligt ist. Darüber hinaus ist er nicht einspruchsbefugt. Die Einspruchsbefugnis beschränkt sich daher auf die Frage, wer an einem fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Keine Gefährdung des Steueranspruchs (§ 222 Satz 1 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben der erheblichen Härte ist kumulativ erforderlich, dass die Steueransprüche durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen (§ 222 Satz 1 AO). Eine Gefährdung des Anspruchs als Konsequenz der Stundung kann zu befürchten sein, wenn Umstände vorliegen, die auf einen Vermögensverfall, zumindest aber auf eine wesentliche Verschlechterung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Anwendungsbereich für Realsteuern (§ 1 Abs. 2 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit in Übereinstimmung mit Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG die Verwaltung der Realsteuern den Gemeinden übertragen worden ist (s. Rz. 22), hat der Bund gem. Art. 108 Abs. 5 Satz 2 GG die Gesetzgebungskompetenz für das Verfahren (s. §§ 25ff. GrStG, §§ 16ff. GewStG). Hierfür regelt § 1 Abs. 2 AO im Einzelnen, inwieweit die AO anwendbar ist (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XIII. Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen und Betreuung (§ 171 Abs. 11 AO)

Tz. 106 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 11 AO soll die Steuerfestsetzung gegenüber geschäftsunfähigen, beschränkt geschäftsfähigen und betreuten Personen sicherstellen. Zu den Begriffen der Geschäftsunfähigkeit und der beschränkten Geschäftsfähigkeit s. § 79 AO Rz. 2 ff. Die Norm übernimmt unter Berücksichtigung der besonderen Regelung des § 79 AO die in § 210 BGB...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Auskunftserteilung (§ 200 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auskunft ist die Mitteilung über Wissen der Auskunftsperson über Tatsachen (Roser in Gosch, § 93 AO Rz. 8). Wird um Auskunft über eine unbekannte Anzahl von Sachverhalten mit dem Grunde nach bestimmbaren, ihr noch nicht bekannten Personen ersucht, handelt es sich um ein Sammelauskunftsersuchen i. S. des § 93 Abs. 1a AO (dazu auch § 208 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Sinngemäße Anwendung von Verfahrensvorschriften (§ 181 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO gelten die Vorschriften über die Steuerfestsetzung für Feststellungsbescheide i. S. des § 179 Abs. 1 AO sinngemäß. Dies bedeutet die grundsätzliche Gleichstellung der Feststellungsbescheide mit den Steuerbescheiden und die Geltung aller für die Steuerfestsetzung maßgeblichen Verfahrensvorschriften auch im Fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Billigkeitsmaßnahmen (§ 184 Abs. 2 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für Billigkeitsmaßnahmen wie Stundung und Erlass sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Abweichend davon ist nach § 184 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen den Finanzbehörden die Befugnis übertragen, Billigkeitsmaßnahmen i. S. des § 163 Abs. 1 Satz 1 AO zu treffen, d. h. den Messbetrag niedriger festzusetzen oder solche Bes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufhebung oder Änderung bei unrichtigen Daten (§ 175b Abs. 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175b Abs. 2 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von mitteilungspflichtigen Stellen an die Finanzbehörde übermittelte Daten i. S. von § 93c AO, die nach § 150 Abs. 7 Satz 2 AO als Angaben des Stpfl. gelten, zu dessen Ungunsten unrichtig sind. Nach § 150 Abs. 7 Satz 2 AO gilt dies, wenn und soweit der Stpfl. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Absehen von der Steuerfestsetzung (§ 156 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 156 Abs. 2 AO kann die Finanzbehörde nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) von der Festsetzung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 AO) sowie deren Änderung absehen, wenn zu erwarten ist, dass die Erhebung keinen Erfolg haben (§ 156 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) wird oder wenn die Kosten der Erhebung einschließlich d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Vollstreckung von Steuerforderungen und § 850f ZPO, DB 1988, 882; Strunk, Der Anwendungsbereich des § 319 der Abgabenordnung, BB 1992, 1907; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 86 Aktenvorlage und Auskunftserteilung

Schrifttum Nöcker, Das In-camera-Verfahren im Finanzgerichtsprozess, AO-StB 2009, 214. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Abs. 1 FGO ergänzt § 82 FGO im Hinblick auf den Urkundsbeweis, soweit Behörden zur Vorlage von Urkunden und Akten verpflichtet sowie zur Übermittlung elektronischer Dokumente im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 52a FGO) sind (s. § 82 FGO ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 158 Eidliche Vernehmung, Beeidigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 158 FGO regelt die Zuständigkeit innerhalb des FG und das Verfahren der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Verweigerung des Zeugnisses, des Gutachtens oder der Eidesleistung im Zusammenhang mit § 94 AO. § 94 AO gibt der Finanzbehörde das Recht, das FG um die eidliche Vernehmung eines Auskunftspflichtigen (§ 93 AO) zu ersuchen. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 AO)

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorbehalt kann jederzeit durch Bescheid von Amts wegen oder auf Antrag des Stpfl. aufgehoben werden (§ 164 Abs. 3 Satz 1 AO). Die Aufhebung muss ausdrücklich erfolgen, da für sie als Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 Satz 2 AO) § 157 Abs. 1 Satz 1 und 3 AO sinngemäß gilt, d. h. die Aufhebung schriftlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verlängerung der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die regelmäßige Festsetzungsfrist verlängert sich im Falle einer Steuerhinterziehung (§ 370 AO) auf zehn Jahre und im Falle einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) auf fünf Jahre. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO verweist ausschließlich auf die Tatbestände der §§ 370, 378 AO (BFH v. 02.04.2014, VIII R 38/13, BStBl. II 2014, 698). Das stra...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung folgt der größeren Sachkenntnis des Betriebs-FA aufgrund der Betriebsnähe. Nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit gesondert festgestellt, wenn nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das für...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendungsbereich der §§ 130f. AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anwendung der §§ 130f. AO ist beschränkt auf die Korrektur sonstiger Steuerverwaltungsakte (s. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2d AO). Sonstige Steuerverwaltungsakte sind alle Steuerverwaltungsakte, die nicht Steuerbescheide oder ihnen gleichgestellte Bescheide sind (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 5). Dies sind u. a. Aufforderung zur Abgabe der eid...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ermittlungen auf Ersuchen (§ 208 Abs. 2 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerfahndung und den Zollfahndungsämtern (Fahndungsstellen) können auch weitere Aufgaben übertragen werden, sofern die dafür zuständigen Finanzbehörden darum ersuchen bzw. soweit ihnen zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Zuständigkeit der Finanzbehörden übertragen werden. § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO wird neben § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO auch ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Überführung in das Eigentum des Bundes (§ 216 Abs. 1–3 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 216 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt, dass nach § 215 AO sichergestellte Sachen in das Eigentum des Bundes zu überführen sind, es sei denn, es handele sich um Fundgut, für das ein – berechtigter – Eigentumsanspruch geltend gemacht wird. Die Überführung ist zwingend, ein Ermessen wird nicht eingeräumt. Sie kommt für Sachen, hinsichtlich derer ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. § 165 Abs. 2 Satz 2 AO

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die Ungewissheit beseitigt, ist die vorläufige Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern, soweit sich nach Beseitigung der Ungewissheit die Besteuerungsgrundlagen geändert haben. Es handelt sich insoweit nicht um eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde. Was Umfang und Bereich der Änderung angeht, gilt das zu § 165 Abs. 2 Satz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erforderliche Zustimmung zur Steueranmeldung (§ 168 Satz 2 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Weist die Steueranmeldung eine Steuervergütung aus oder führt sie zu einer Herabsetzung einer bisher zu entrichtenden Steuer, d. h. der bisher angemeldeten oder festgesetzten, nicht der entrichteten Steuer, steht sie einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung erst gleich, wenn die Finanzbehörde zustimmt (§ 168 Satz 2 AO). Di...mehr