Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen fehlerhafter oder unterlassener Belehrung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unzutreffend, so beginnt der Lauf der Monatsfrist des § 355 Abs. 1 AO nicht. Fehlerhaft ist eine Rechtsbehelfsbelehrung insbes. dann, wenn sie in wesentlichen Aussagen unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch nach einer objektiven Betrachtungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Begründung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Notwendigkeit einer Begründung ergibt sich aus § 121 Abs. 1 AO. Hiernach bedarf es einer schriftlichen Begründung, soweit dies zum Verständnis des Verwaltungsakts erforderlich ist. Das bedeutet, dass zum Inhalt des schriftlichen oder elektronisch übermittelten Steuerbescheids grundsätzlich die Benennung des der Besteuerung unterworf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorschrift kommt in der Praxis hohe Bedeutung zu, oft ohne dass es den Beteiligten bewusst wird, dass eine "Beweisaufnahme" i. S. von § 97 AO vorliegt. So fällt z. B. jede Anforderung eines Kaufvertrags, Mietvertrags oder einer Einnahme-Überschussrechnung o. Ä. in den Anwendungsbereich der Vorschrift. Sie gilt in allen Verfahren, die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ermessen

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung der offenbaren Unrichtigkeit kann jederzeit zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen durch Verwaltungsakt erfolgen. Sie steht nach § 129 AO im pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) der Finanzbehörde. Hat sich der Fehler auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt, ist im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Bes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsbehelfsfrist des § 355 AO beschränkt den Einspruch gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörden zeitlich. Sie (Siegers in HHSp § 110 AO Rz. 4, keine Ausschlussfrist, wenn Wiedereinsetzung möglich) kann von der Finanzbehörde weder gesetzt noch verlängert werden (§ 109 Abs. 1 AO). Zweck dieser einschränkenden Regelung ist die Schaffu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Inhalt und Begründung

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Inhaltlich muss der Verwaltungsakt hinreichend bestimmt sein (s. § 119 AO Rz. 4 (Abs. 1)). Soweit dies zum Verständnis des Verwaltungsakts erforderlich ist, sind schriftliche, elektronische oder schriftlich bzw. elektronisch bestätigte Verwaltungsakte auch schriftlich zu begründen (s. § 121 Abs. 1 AO). Ermessensentscheidungen sollen erk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Steuerliche Nebenleistungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die auf Zahlung steuerlicher Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) und deren Erstattung gerichteten Ansprüche werden nach § 233 Satz 2 AO nicht verzinst. Dies gilt auch dann, wenn Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen in den Fällen der §§ 236, 237 AO als Hauptsache des Rechtsbehelfsverfahrens anzusehen sind, da die Vorschrift die Erhebung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nächster Schritt nach der Zwangsmittelandrohung ist die Festsetzung des Zwangsmittels. Ebenso wie die Androhung ist auch die Festsetzung ein selbständiger Verwaltungsakt (s. § 332 AO Rz. 2). Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zwangsgeld als steuerliche Nebenleistung (§ 3 Abs. 4 AO) entsteht mit dem Wirksamwerden seiner Festsetzung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verfahrensfragen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung ist innerhalb eines Monats nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfüllen. Einer gesonderten Aufforderung durch das FA oder die Gemeinde bedarf es dabei nicht, da sich die Verpflichtung zur Anzeige der maßgeblichen Umstände unmittelbar aus dem Gesetz ergibt. Das FA kann die Erfüllung der Anzeigepflicht nac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Unbefugter Abruf von Daten

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einen verstärkten Schutz für in einem Datenspeicher enthaltene Daten i. S. des § 30 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO ordnet § 30 Abs. 2 Nr. 3 AO an. Hiernach ist bereits der unbefugte Abruf solcher Daten als Verletzung des Steuergeheimnisses anzusehen, ohne dass es auf das Offenbaren oder Verwerten der abgerufenen Daten ankommt. Die Gesetzesformul...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sofern Meinungsverschiedenheiten über den Eintritt der Zahlungsverjährung bestehen, entscheidet das FA durch Abrechnungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 AO (BFH v. 08.01.1998, VII B 137/97, BFH/NV 1998, 686; s. § 218 AO Rz. 14 ff.) Sofern das FA den Abrechnungsbescheid nicht von Amts wegen erlässt, sollte sein Erlass beantragt werden. Gegen de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Subjektiver Geltungsbereich

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verweigerungsrechte stehen den Angehörigen eines Beteiligten zu. Sie stellen daher eine Ausnahme von der in § 93 Abs. 1 AO verankerten allgemeinen Auskunftspflicht dar. Wer Angehöriger ist, bestimmt sich nach § 15 AO . Angehörige eines Beteiligten können jedoch die Auskunft und den Eid dann nicht verweigern, wenn die geforderte Auskun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eines Antrags des Vollstreckungsschuldners bedarf es nicht; regelmäßig dürfte aber erst die Anregung der einstweiligen Aussetzung eine solche Maßnahme initiieren (s. § 258 AO Rz. 11). Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Aussetzung der Verwertung gepfändeter Sachen ist, dass die alsbaldige Verwertung unbillig wäre. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Wirksame Prüfungsanordnung

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO tritt nur bei einer wirksamen, wenn u. U. auch rechtswidrigen Prüfungsanordnung (§§ 196f. AO) ein (BFH v. 13.10.2005, IV R 55/04, BStBl II 2006, 404; BFH v. 13.10.2016, IV R 20/14, BFH/NV 2017, 475). Die Hemmungswirkung setzt daher sowohl deren wirksame Bekanntgabe (§ 122 AO) als auch deren...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Inhalt der Mitteilung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Mitteilung muss für jeden Stpfl. und für jeden mitteilungspflichtigen Sachverhalt gesondert erfolgen (§ 138b Abs. 2 AO) und die Identifikationsnummer nach § 139b AO und, falls vorhanden, die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO oder sonst die Steuernummer enthalten. Zu diesem Zweck ist der Stpfl. zur Angabe der betreffen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Widerruf und Ende der Vollmacht

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Vollmacht widerrufen, wird dies der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn ihr der Widerruf zugeht (§ 80 Abs. 1 Satz 3 AO). Dies bedeutet, dass Verfahrenshandlungen eines Bevollmächtigten auch dann noch für und gegen den Vollmachtgeber wirken, wenn das Vollmachtsverhältnis tatsächlich durch Widerruf erloschen ist, der Widerruf de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Pflichtverletzung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine Verletzung der den betroffenen Personen in den §§ 34 und 35 AO auferlegten Pflichten vorliegen, die ursächlichfür den Eintritt des Haftungsschadens ist (s. Rz. 20). Unter diese Pflichten fallen neben der in § 34 Abs. 1 Satz 2 AO besonders erwähnten Zahlungspflicht, die weiteren, jeden Steuerpflichtigen treffenden Verpflichtu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Festsetzung des Zwangsmittels (Verwaltungsakt) kann der Betroffene Einspruch (s. § 347 AO (Abs. 1 Nr. 1)) und ggf. Anfechtungsklage (s. § 40 FGO (Abs. 1)) erheben. Im Anfechtungsverfahren kann der Betroffene mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des durchzusetzenden Verwaltungsakts und gegen die Rechtmäßigkeit der Zwangsmit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 19 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Steuern vom Einkommen und Vermögen (insoweit nur noch für Altfälle) natürlicher Personen. Sie gilt auch für die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse (DA-FamEStG 67.2.1 Abs. 2). Wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der die Zuständigkeit bestimmenden Verhältnisse s. § 17 AO Rz. 3. Wegen de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Umfang und Beschränkungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ziel der Kassen-Nachschau darf lediglich die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sein. Zu diesem Zweck darf der betraute Amtsträger (vgl. hierzu: Dißars in Schwarz/Pahlke, § 146b AO Rz. 6) die Vorlage von Unterlagen und die Erteilung von Auskünften verlangen. Digital vorli...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist dem Steuerbescheid die nach § 157 Abs. 1 Satz 3 AO erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung nicht beigefügt, so hat dies lediglich zur Folge, dass die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs nicht zu laufen beginnt (§ 356 Abs. 1 AO) und die Anfechtung noch binnen Jahresfrist möglich ist (§ 356 Abs. 2 AO). Das Gleiche gilt, wenn die be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 92 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 10 AO gewährleistet, dass der Finanzbehörde für die Auswertung von Grundlagenbescheiden ausreichende Zeit zur Verfügung steht (BFH v. 05.10.2004, VII R 7/04, BStBl II 2006, 343). Nach Erlass, Änderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheids endet die Festsetzungsfrist für den Folgebescheid nicht vor Ablauf von zwei Jahren. I...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Stundung ist eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der FA gestellt ist (§ 5 AO). Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit des gesamten Steuerbetrags oder von Teilbeträgen (§ 220 AO). Sobald die Leistung gestundet ist, ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 AO). Säumnisz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsweg

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 398a AO hat strafrechtlichen Charakter (vgl. auch die Nichterwähnung in § 3 Abs. 4 AO und § 37 AO). Damit ist gegen Maßnahmen nach dieser Vorschrift wegen § 33 Abs. 1 FGO der Finanzrechtsweg verschlossen (s. § 371 AO, Rz. 30). Gegen die Festsetzung des Zuschlages durch die Straf- und Bußgeldsachenstellen oder die Staatsanwaltschaft mu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bildet den grundlegenden Ausgangspunkt für das im Fünften Teil der AO geregelte Erhebungsverfahren. Sie zählt in Absatz 1 die Grundlagen für die Verwirklichung von auf Zahlung gerichteten Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) auf. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Verwirklichung eines Zahlungsanspruc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Feststellungsbescheide ist der Einspruch (§ 347 AO) gegeben. Das gilt gleichermaßen für positive, negative und kombiniert positiv-negative Feststellungsbescheide sowie für Ergänzungsbescheide nach § 179 Abs. 3 AO und die Ablehnung des Antrags auf Erlass dieser Bescheide. Wegen der gesonderten Anfechtung der einzelnen Feststellunge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erstattungsansprüche

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erstattungsansprüche, d. h. Ansprüche, die auf Rückzahlung einer überzahlten Steuer gerichtet sind und die weder die Festsetzung einer Steuer noch die Freistellung von einer Steuer voraussetzen, fallen nicht unter § 155 Abs. 1 Satz 1 AO (AEAO zu § 155, Nr. 3). Sie entstehen mit der begünstigenden Änderung von Steuerbescheiden oder kraft ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anforderungen an die Aufzeichnungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Norm stellt klar, dass Aufzeichnungen so vorzunehmen sind, dass der Zweck, den sie für die Besteuerung erfüllen sollen, erreicht wird. Damit verbieten sich solche Anforderungen, die ausschließlich einem zur Perfektionierung führenden Selbstzweck dienen können. Jedes konkrete Aufzeichnungsverlangen muss dahingehend überprüft werden, o...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufhebungsmöglichkeiten bei entsprechenden Fehlern

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörde selbst ist nicht gehindert, Steuerverwaltungsakte, die unter von § 127 AO angesprochenen Mängeln leiden, aufzuheben, sofern ihre Aufhebung nicht in besonderen gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist (s. für begünstigende Verwaltungsakte: § 130 Abs. 2 AO; für Steuerbescheide: §§ 172ff. AO). Ob die Finan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Unrichtigkeit der Annahme

Tz. 51 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Annahme muss sich im Nachhinein als unrichtig erweisen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob die unzutreffende Würdigung auf einer sachlichen oder rechtlichen Fehlbeurteilung beruht (z. B. BFH v. 14.01.2010, IV R 33/07, BStBl II 2010, 586; BFH v. 27.08.2014, II R 43/12, BStBl II 2015, 241). Maßgeblich ist die materiell-rechtliche Fe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO gewährt dem Steuerpflichtigen vorläufigen Rechtsschutz gegen die Vollziehung von angefochtenen Verwaltungsakten, also solchen, die noch nicht in materieller Bestandskraft erwachsen sind. Dabei steht § 361 AO neben § 69 FGO, die einander hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen der Ad...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 183 Abs. 2 AO regelt Ausnahmen von der vereinfachten Bekanntgabe an gemeinsame Empfangsbevollmächtigte. Die Vorschrift zeigt, dass die Vereinfachungsregelung einen intakten Informationsfluss innerhalb der Gesellschaft oder Gemeinschaft voraussetzt. Die Finanzbehörde darf von der Möglichkeit des § 183 Abs. 1 AO nicht Gebrauch machen, w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Die Mitteilung der wirtschaftlichen Tätigkeit

Tz. 16b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 138 Abs. 2 Nr. 5 AO soll auch angegeben werden, welche wirtschaftliche Tätigkeit die genannte Gesellschaft, Vermögensmasse etc. ausübt. Zwar steht die Verpflichtung nach § 138 Abs. 2 Nr. 5 AO systematisch verfehlt selbstständig neben den Verpflichtungen des § 138 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 AO; aus dem Zusammenhang folgt aber, dass die v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Europarecht

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Recht der EU (Unionsrecht/Europarecht, insbes. EUV und AEUV) leitet sich auch aus völkerrechtlichen Verträgen ab. Gleichwohl fallen sie nicht in den Anwendungsbereich von Art. 59 Abs. 2 GG und § 2 Abs. 1 AO, da Art. 23 Abs. 1 GG als insoweit speziellere Regelung eingreift. Das Europarecht stellt eine autonome, supranationale Rechtsor...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Altmaterialverwertung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 Abs. 5 AO beschäftigt sich mit der Schätzung der Überschüsse aus der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials. Unter Altmaterial sind Gegenstände zu verstehen, die nur noch Materialwert, aber keinen Gebrauchswert mehr haben. Die Schätzung nach § 64 Abs. 5 AO ist daher nicht möglich, wenn gebrauchte Gegenstände einzeln auf e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Abrundung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 238 Abs. 2 AO wird bei der Berechnung der Zinsen der zu verzinsende Betrag jeder Steuerart auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet. Es ist zweifelhaft, ob die Vorschrift, die an sich der Vereinfachung einer Berechnung dienen soll, angesichts der maschinellen Bearbeitung der Steuerfestsetzungen noch zeitgerecht is...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Der Steueranspruch

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steueranspruch ist ein Anspruch auf eine Geldleistung i. S. des § 3 Abs. 1 AO. Nach § 3 Abs. 3 AO zählen zu den Steuern auch Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK. Das Steuerschuldverhältnis, aus dem der Steueranspruch resultiert, ist in den Einzelsteuergesetzen geregelt. Dort ist insbes. bestimmt, wer Steuerschul...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt § 309 AO und entspricht inhaltlich § 830 ZPO. S. Abschn. 43 VollstrA. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter § 310 AO fallen außer Verkehrshypotheken i. S. der §§ 1113 ff. BGB, Sicherungshypotheken i. S. der §§ 1184 ff. BGB und Höchstbetragshypotheken i. S. des § 1190 BGB. Für die Pfändung von Reallasten (§§ 11...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / e) Steuerbedingungen

Tz. 47 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Steuerbedingung liegt vor, wenn das "Steuergesetz selbst den Fortbestand eines durch Tatbestandsverwirklichung entstandenen Steueranspruchs, dem Grunde oder der Höhe nach, entweder davon abhängig macht, dass bestimmte Umstände während eines gewissen Zeitraumes gegeben sind, oder aber bestimmte Geschehnisse nicht eintreten" (Rust, D...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das finanzbehördliche Einspruchsverfahren ist Fortsetzung des allgemeinen Verwaltungsverfahrens. Insofern ist es nur zweckmäßig, die dort geltenden Vorschriften auch im Einspruchsverfahren anzuwenden. § 365 Abs. 1 AO begnügt sich dabei mit einer generellen Verweisung auf die Vorschriften, die für den Erlass des angefochtenen bzw. begehrt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Wesen der Verfehlung; Verhältnis zur Steuerhinterziehung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der vorsätzlichen Steuerverkürzung (Steuerhinterziehung, s. § 370 AO) unterscheidet sich die leichtfertige Steuerverkürzung des § 378 AO hinsichtlich des subjektiven Tatbestands. Im objektiven Tatbestand besteht kein Unterschied. Es ist allein der geringere Verschuldensgrad (Leichtfertigkeit statt Vorsatz), den der Gesetzgeber zum An...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Schadensersatz

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erweist sich der Arrest als von Anfang an ungerechtfertigt, haftet die Finanzbehörde für den Schaden, der dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung oder die Leistung von Sicherheit zur Abwendung der Vollziehung des Arrestes entstanden ist, und zwar – in entsprechender Anwendung von § 945 ZPO – ohne Rücksicht darauf, ob dem verantwortl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändung beweglicher von Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, nimmt der Vollziehungsbeamte in der Weise vor, dass er sie in Besitz nimmt (§ 286 Abs. 1 AO). Er hat hierüber unaufgefordert eine Quittung zu erteilen (Abschn. 21 VollzA). Gewahrsam ist rein tatsächliche Herrschaft über die Sache und nicht gleichbede...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Überschrift der Vorschrift ist irreführend. Allein § 249 Abs. 1 Satz 3 AO befasst sich mit dem Begriff der Vollstreckungsbehörden. § 249 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO ordnen an, aus welchen Verwaltungsakten im Verwaltungsweg vollstreckt werden kann. § 249 Abs. 2 AO betrifft die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden in ihrer Eigenschaft ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Haftungsschuldner

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer für eine Steuer haftet. Wer neben dem Steuerschuldner oder an dessen Stelle haftet, d. h. für die Steuer mit seinem Vermögen einstehen muss, ergibt sich aus §§ 69ff. AO, den sonstigen Steuergesetzen (s. z. B. § 20 Abs. 4 bis 6 ErbStG, § 11 GrStG, § 8 Abs. 1 Sätze 2 und 3 VersStG) und außersteuerlichen Haftungst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zinslauf

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Beginn des Zinslaufs und dessen Ende gilt nach § 236 Abs. 1 Satz 1 AO der Grundsatz, dass Verzinsung vom Tag der Rechtshängigkeit (§ 66 FGO) an bis zum Auszahlungstag gewährt wird (zur Ausnahme nach Unionsrecht s. Rz. 6). § 236 Abs. 1 Satz 2 AO stellt klar, dass die Verzinsung erst mit dem Tag der Zahlung beginnt, wenn dieser na...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Lebende Sprache

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen in einer lebenden Sprache vorgenommen werden (§ 146 Abs. 3 AO). Lebende Sprachen sind solche, die in der Gegenwart gesprochen werden. Konstruierte sog. Weltsprachen (Esperanto) sind nicht statthaft; auch die lateinische Sprache ist nicht erlaubt. Unternehmer außerdeutscher He...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zur Sicherheitsleistung Verpflichteter

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer Sicherheit zu leisten hat. Wer Sicherheit zu leisten hat, bestimmen die Steuergesetze (s. § 241 Abs. 1 AO). Insbesondere wird in den Zoll- und Verbrauchsteuergesetzen Sicherheitsleistung im Zusammenhang mit dem Zahlungsaufschub verlangt (s. § 223 AO). Häufig wird der zur Sicherheitsleistung Verpflichtete gleich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde muss die Anordnung von Amts wegen aufheben, wenn die Voraussetzungen des § 325 AO erfüllt sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Arrestanordnung noch mit dem Einspruch oder der Klage angefochten ist oder bereits bestandskräftig ist (BFH v. 10.03.1983, V R 143/76, BStBl II 1983, 401; BFH v. 17.12.2003, I R 1/02, BSt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die praktische Bedeutung dieser Vorschrift ist gering, die Finanzbehörden machen wegen des damit verbundenen Aufwands nur äußerst selten von ihr Gebrauch. Eidesstattliche Versicherungen dürfen nur von Beteiligten (das sind bei nichtnatürlichen Personen die für das Steuersubjekt Handelnden (§§ 34, 35, 79 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO) und bei natü...mehr