Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 169 AO regelt die Festsetzungsverjährung für Steueransprüche einschließlich der Steuererstattungen und der Steuervergütungen im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Satz 1 AO; s. § 1 AO Rz. 4 ff.). Die Vorschrift gilt unmittelbar für Steuerbescheide. Spezielle Regelungen enthalten §§ 174 Abs. 4 Satz 4, 175 Abs. 1 Satz 2 AO. Darüber hinaus ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Billigkeitsmaßnahmen i. S. des § 163 AO sind nur Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 bis 3 AO, die nach §§ 155ff. AO durch Steuerbescheid festgesetzt werden oder für die die §§ 155ff. AO sinngemäß gelten. § 163 AO ist anwendbar auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 181 Abs. 1 AO, die Festsetzung von St...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter den Anwendungsbereich des § 127 AO fallen alle Verwaltungsakte im Sinne des § 118 AO, d. h. sonstige Verwaltungsakte, Steuerbescheide und Bescheide über Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. § 127 AO findet auch in berufsrechtlichen Streitigkeiten nach dem StBerG Anwendung (BFH v. 17.08.2004, VII B 14/04, n. v.). Der Anwendungsbereich des §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Art der Ermittlungsfehler

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu einem Verwertungsverbot führen nur solche Fehler, die besonders schwerwiegende Rechtsverletzungen des FA bei der Sachverhaltsermittlung darstellen (zu den formellen Voraussetzungen s. Rz. 23 ff.). Dazu zählen Verstöße gegen den verfassungsrechtlich geschützten Bereich des Stpfl. (sog. qualifiziertes materiell-rechtliches Verwertungsv...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AO mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird. Abzustellen ist dabei nach der in der AO geltenden Erklärungstheorie allein darauf, wie der Empfänger den Verwaltungsakt nach seinem Horizont verstehen konnte und nicht darauf, was die Behörde regeln wollte (s. § 124 AO Rz. 8 f.)....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Antrag vor Ablauf der Festsetzungsfrist

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Antrag i. S. des § 171 Abs. 3 AO muss vor Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt und der zur Entscheidung über den Antrag zuständigen Finanzbehörde zugegangen sein. Geht der Antrag einer unzuständigen Finanzbehörde zu, wird der Fristablauf nur dann gehemmt, wenn der Antrag innerhalb der Festsetzungsfrist an die zuständige Behörde wei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kirchhof, Handbuch des Staatsrechtes, Bd. III, S. 268; List, Die Rechtsquelle des modernen Steuerrechts, StBKongrRep 1975, 139 ff.; Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988; von Wedelstädt, 75 Jahre Abgabenordnung, DB 1995, 7; Grammer, Zur Rechtsanwendung im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 201; Tipke, Steuerrechtsordnung, Bd. I, 2. Aufl., Köln 2000; Balmes, Rückwirkun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie bereits in der Vorbemerkung zum materiellen Steuerstrafrecht (s. vor § 369 AO) dargelegt, enthalten auch die Vorschriften der Abgabenordnung über das Straf- und Bußgeldverfahren keine selbstständigen und abgeschlossenen Regelungen, sondern nur Ergänzungen des allgemein geltenden Verfahrensrechts für den Bereich der Steuerstraftaten. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zuständigkeit

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entscheidet die Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat (§ 361 Abs. 2 Satz 1 1. HS AO) oder die Behörde, die nach Erlass des angefochtenen Verwaltungsaktes i. S. von § 367 Abs. 1 Satz 2 1. HS AO zuständig geworden ist. Im letzteren Fall bleibt es bei der Zuständigke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtswidrigkeit der Steuerbescheide

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtswidrigkeit der Steuerbescheide und der ihnen gleichgestellten Bescheide ist ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für deren Aufhebung und Änderung (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 8 f.; hierzu ausführlich von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 44 ff.).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich des § 122a AO erstreckt sich auf alle Verwaltungsakte (s. § 118 AO), also nicht nur auf Steuer- und diesen gleichgestellte Bescheide, sondern z. B. auch auf sonstige Steuerverwaltungsakte, wie z. B. Haftungsbescheide. Die Vorschrift gilt für alle Steuerverwaltungsakte, die nach dem 31.12.2016 erlassen wurden (Art. 9...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Öffentlicher Glaube der Anzeige gegenüber der Finanzbehörde

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wirkung der Anzeige verstärkt § 46 Abs. 5 AO. Selbst wenn die Abtretung tatsächlich nicht erfolgt, nicht wirksam oder wegen Verstoßes gegen § 46 Abs. 4 AO nichtig ist, müssen Abtretender und Abtretungsempfänger der Finanzbehörde gegenüber die angezeigte Abtretung gegen sich gelten lassen. Das gilt auch wenn die Anzeige unvollständig ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Kunden, WM Beilage 1/1998; Reichle, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, wistra 1998, 91; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antrag auf Zusammenveranlagung mitunterz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsfolgen

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Missachtung der Berichtspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (vgl. § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO). Ob auch eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen kann, ist umstritten (vgl. Kraft/Heider, DStR 2017, 1353, 1361 einerseits und Schreiber/Greil, DB 2017, 10,16 andererseits). Eine Befugnis nach § 162 Abs. 3 ff. AO ist nicht gege...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bezweckt die Beseitigung inhaltlich widersprechender Steuerfestsetzungen zugunsten der materiellen Rechtsrichtigkeit. Sie eröffnet die Möglichkeit, Vorteile und Nachteile auszugleichen, die sich durch Steuerfestsetzungen ergeben haben, die inhaltlich einander widersprechen (AEAO zu § 174, Nr. 1.1). Dem Grundsatz der Rechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Haftungsvoraussetzungen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die persönliche Haftung der in den §§ 34 und 35 AO bezeichneten Personen für vom Steuerpflichtigen geschuldete Steuern und die übrigen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. des § 37 AO setzt viererlei voraus: 1. Der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis ist nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet worden. 2. Es...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Entscheidungen in Angelegenheiten des Steuerberatergesetzes

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entscheidet, wie in einigen Ländern vorgesehen, die OFD über die Zulassung, Befreiung und Wiederholung der Prüfung nach dem StBerG, ist dagegen der Einspruch nicht zulässig. Der Gesetzgeber hielt ein Vorverfahren für entbehrlich, da diese Entscheidungen als reine Rechtsentscheidungen der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (BT-D...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Geltendmachung der Haftung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Geltendmachung der Haftung im Übrigen s. §§ 191, 219 AO. Im Haftungsbescheid müssen die Gegenstände, mit denen gehaftet wird, bezeichnet werden (s. § 75 AO Rz. 30). In Bezug auf § 219 AO bestehen keine Besonderheiten, da der Haftungsanspruch primär auf eine Zahlung gerichtet ist und sich die dingliche Beschränkung erst im Vollstreck...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 360 AO bestimmt die Hinzuziehung Dritter zum Einspruchsverfahren, wenn deren steuerrechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden und die gleiche Streitfrage ihnen gegenüber ebenfalls entschieden werden müsste. Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung und beseitigt die Gefahr abweichender Entscheidungen. Gerade im ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Regelung durch Bundesrecht oder durch Recht der Europäischen Union

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt die unmittelbare Geltung der AO auf diejenigen Steuern, die durch Bundesrecht (s. Rz. 10) oder Recht der Europäischen Union (s. Rz. 11) geregelt sind. 1. Regelung durch Bundesrecht Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für Steuern aus Art. 105 Abs. 1 und Abs. 2 GG. Di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Säumniszuschläge zählen zu den steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO). Gemäß § 3 Abs. 4 Satz 3 AO 1 fließen sie der Körperschaft zu, die die betreffende Steuer verwaltet. § 240 AO ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt die Höhe der Säumniszuschläge nicht gegen das Übermaßverbot des GG. Ist das Ausüben von Druck auf den Steuers...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Auferlegung durch Gesetz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Geldleistungspflicht wird durch einen einseitigen Hoheitsakt "auferlegt", indem die Steuerpflicht gesetzlich begründet wird. Die Auferlegung von steuerlichen Geldleistungspflichten ist nur zulässig, wenn und soweit dies durch ein förmliches Parlamentsgesetz angeordnet ist; es gilt der Vorbehalt des Gesetzes als Prinzip der formalen R...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Gleichartigkeit der Forderungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Haupt- und Gegenforderung müssen auf eine gleichartige Leistung gerichtet sein. Der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis ist ein Geldanspruch (§ 37 AO). Folglich kann mit und gegen einen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis ebenfalls nur mit einem Geldanspruch aufgerechnet werden.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Steuererhebung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden. Entsprechend haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Ohne Ansehung der Person haben sie die hierzu notwendigen gebundenen Verwaltungsakte (s. § 118 AO Rz. 10) gesetzestreu zu erlassen und – sowei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Regelungsgegenstand

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ab dem 01.01.2017 können Verwaltungsakte mit Einwilligung des Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person dadurch bekannt gegeben werden, dass sie zum Datenabruf durch Datenfernübertragung bereitgestellt werden. In diesem Fall wird der Verwaltungsakt nicht versendet. Stattdessen erhält die zum Abruf berechtigte Person eine elekt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Keine Akzessorietät zur Hauptschuld

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Akzessorietät zur Hauptschuld besteht nicht. Einmal verwirkte Säumniszuschläge bleiben bei Aufhebung, Änderung oder Berichtigung der Steuerfestsetzung bzw. bei Rücknahme, Widerruf oder Berichtigung eines Haftungsbescheids unberührt ( § 240 Abs. 1 Satz 4 AO). Auf die Rechtsgrundlage der Änderung kommt es nicht an. Es spielt keine Rol...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Mechanische Fehler

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mechanische Fehler können die Willensbildung beeinflusst haben, bzw. bei der Umsetzung der Willensentscheidung bis zur Bekanntgabe des Verwaltungsaktes unterlaufen. Der Fehler kann im Bereich der internen Aktenverfügung oder im bekannt gegebenen Verwaltungsakt enthalten sein. Mechanische Fehler unterscheiden sich von gedanklichen Fehlern...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Übergang der Buchführungspflicht

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 141 Abs. 3 AO geht als Folge aus der Objektgebundenheit der Buchführungspflicht (s. Rz. 3) diese auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen (nicht bloß einen Teilbetrieb, vgl. BFH v. 24.02.1994, IV R 4/93, BStBl II 1994, 677) übernimmt (zum Merkmal "Betrieb im Ganzen" s. § 75 AO Rz. 10 ff.). Die Vorschrift ordnet ausdrücklich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Handeln der Finanzverwaltung ist grundsätzlich kostenfrei. Kosten können nur erhoben werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (z. B. § 89 Abs. 4 bis 5 AO – Kostenpflichtigkeit der verbindlichen Auskunft). Für die Kosten der Vollstreckung regeln §§ 337 ff. AO eine Ausnahme der Kostenfreiheit. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Ladung (Abs. 6)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Ladung bestimmt das FA den Termin, zu dem die Vermögensauskunft abgenommen werden soll; diese Terminbestimmung wird in der Regel verbunden mit der Zahlungsaufforderung gem. § 284 Abs. 1 Satz 1 AO. Die Ladung ist dem Vollstreckungsschuldner selbst zuzustellen, auch wenn er einen Empfangsbevollmächtigten für das Erhebungsverfahren...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Ausnahmen

Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von § 152 Abs. 2 AO n. F. regelt § 152 Abs. 3 AO n. F. Ausnahmen von der obligatorischen Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Allerdings ist damit die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nicht insgesamt ausgeschlossen, da die Möglichkeit verbleibt, im Rahmen der Ermessensausübung einen solchen nach § 152 Abs. 1 AO n. F....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / i) Heilung von Zustellungsmängeln (§ 8 VwZG)

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist. Dies erfordert, dass er das Schriftstück in die Hand bekommt (BFH v. 06.05.2014, GrS 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Anzeigepflicht der Notare und Mitteilungspflichten nach der Zinsinformationsverordnung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl Notare zu den in § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO aufgezählten Personen gehören, schränkt ihr dadurch gegebenes Verweigerungsrecht die für Notare bestehenden gesetzlichen Anzeigepflichten nicht ein (§ 102 Abs. 4 AO). Wegen der die Notare betreffenden besonderen umfassenden Anzeigepflichten s. die einschlägigen Einzelsteuergesetze,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die von der Vorschrift betroffenen Personen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 34 AO begründet ein unmittelbares Pflichtenverhältnis zwischen der Finanzbehörde und den aufgezählten Personen. Mit eigenen Pflichten sind die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen, Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen ausgestattet. Unter den Voraussetzungen des § 34 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Buchführung und Bilanz

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die bloße Feststellung, dass eine Buchführung nicht ordnungsgemäß ist, ist selbst keine Tatsache, sondern nur Schlussfolgerung aus den diese Beurteilung rechtfertigenden einzelnen Tatsachen der konkreten Gestaltung der Aufzeichnungen (BFH v. 16.09.1964, IV 42/61 U, BStBl III 1964, 654; FG Münster v. 23.08.2000, 10 K 7637/98, EFG 2001, 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Voraussetzungen der Bekanntgabe durch Bereitstellung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf beruht auf Freiwilligkeit. Der Stpfl. muss in die Bekanntgabe durch Datenabruf einwilligen. Die Einwilligung bedarf keiner besonderen Form, kann jedoch von der Finanzbehörde nicht einfach angenommen oder unterstellt werden. Sie kann insbes. auch nicht darin gesehen werden, dass ein Zuga...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Maunz in Linklaters Oppenhoff & Rädler, Steueränderungen zum 1.1.2002 im Unternehmensbereich, DB 2002, Beilage 1, 6; Thieme, Die Änderung der Anzeigenpflicht nach § 138 Abs. 2 und 3 AO bei Auslandssachverhalten ab 01.01.2002, DStR 2002, 570; Bittner/Keil, Anzeigeverpflichtung nach § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO bei indirekten Erwerben von Beteiligungen in ausländischen Körperschaften, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtsbehelfe

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Eintritt der formellen Bestandskraft hinsichtlich des bekannt gegebenen Verwaltungsakts wird gehindert durch die Einlegung des Einspruchs (s. § 347 AO). Rechtsbehelfsbefugt ist derjenige, der durch den Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist (s. § 350 AO). Bei der Begründung des Einspruchs ist darauf zu achten, da...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Unbefugtes Offenbaren oder Verwerten

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verboten ist das unbefugte Offenbaren oder Verwerten. Offenbaren heißt, die erlangten Kenntnisse einem anderen zugänglich zu machen, die Kenntnisse an den anderen weiterzugeben. Dies kann mündlich und schriftlich geschehen, aber auch durch schlüssiges Verhalten (Gesten, Mimik) oder Unterlassen notwendiger Geheimhaltungsmaßnahmen (offene...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsfolgen bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Verletzung der Aufbewahrungspflicht als Teil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht hat zur Folge, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist (BFH v. 28.06.1972, I R 182/69, BStBl II 1972, 819). Zu den Folgen s. § 145 AO Rz. 8 bis 10. Sind die Unterlagen ohne Verschulden in Verlust geraten, können Billigkeitsmaßnahmen gem. §§...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt ist von zentraler Bedeutung für das Steuerverwaltungsverfahren. Die Finanzbehörde regelt durch Steuerverwaltungsakt hoheitlich und einseitig gegenüber dem Bürger, was im Einzelfall verbindlich ist. § 118 AO enthält die Legaldefinition des Steuerverwaltungsakts, die der im allgemeinen Verwaltungsrecht (§ 35 VwVfG) entsp...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Keine Einbeziehung steuerlicher Nebenleistungen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erwerber haftet nur für die genannten Steuern und Steuerabzugsbeträge, einschließlich der in § 75 Abs. 1 Satz 3 AO ausdrücklich aufgeführten Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen. Daher sind die steuerlichen Nebenleistungen (s. § 3 Abs. 4 AO) nicht von der Haftung betroffen (BFH v. 05.10.2004, VII R 76/03, BStBl II 2006, 3 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistung an Zahlungs statt ist Erfüllung durch eine andere als die geschuldete Leistung, wenn der Gläubiger diese an Erfüllungs statt annimmt (s. § 364 Abs. 1 BGB). Voraussetzung ist das Zustandekommen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Erfüllung der ursprünglichen Schuld. Der öffentlich-rechtliche Vertrag kommt durch Angebot...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsschutz

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung erfolgte Festsetzung ist nicht gem. § 125 Abs. 1 AO nichtig, sondern nur anfechtbar (s. Rz. 21). Somit erwächst sie in Bestandskraft, wenn sie nicht rechtzeitig (§§ 355 Abs. 1 AO, 47 Abs. 1 FGO) angefochten wird. Der Steuerbescheid ist auch vollstreckbar, wenn die Vollstreckungsvorausse...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Umfang der Ablaufhemmung

Tz. 83 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Gegensatz zu § 171 Abs. 4 AO hemmen die Ermittlungen nicht den gesamten Steueranspruch, sondern nur die Sachverhaltsmerkmale, auf die sich die Ermittlungen tatsächlich beziehen (BFH v. 08.07.2009, VIII R 5/07, BStBl II 2010, 583 m. w. N.; BFH v. 17.11.2015, VIII R 68/13, BStBl II 2016, 571; AEAO zu § 171, Nr. 4). Folglich kann es ins...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der nach § 129 AO berichtigte Verwaltungsakt kann ebenso wie die Ablehnung der Berichtigung mit dem Einspruch angefochten werden; bei abweisender Einspruchsentscheidung kann Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage erhoben werden. Wird der nach § 129 AO berichtigte Verwaltungsakt angefochten, sind § 351 AO, § 42 FGO zu beachten; danach ist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zweckbetriebseigenschaft bei Verzicht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Verzicht auf die Anwendung des § 67a Abs. 1 AO liegt ein Zweckbetrieb unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen oder des Überschusses vor, wenn an der sportlichen Veranstaltung kein bezahlter Sportler, sei er Vereinsmitglied (§ 67a Abs. 3 Nr. 1 AO) oder nicht (§ 67a Abs. 3 Nr. 2 AO), teilnimmt (s. AEAO zu § 67a, Nr. 23). Tz. 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erklärungsbefugnis

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahme kann vom Einspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten erklärt werden. Gibt es mehrere Einspruchsführer, bleibt das Verfahren gegen diejenigen anhängig, die die Rücknahme nicht erklärt haben. Auch ein angemaßter Rechtsbehelfsführer, der den Einspruch für einen anderen ohne Vollmacht eingelegt hatte, darf diesen wieder zurüc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 307 Abs. 1 Satz 1 AO lässt eine vereinfachte Form der Pfändung zu, schließt jedoch eine normale Pfändung (wie Erstpfändung) nicht aus. Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in die Niederschrift aufzunehmende Erklärung des Vollziehungsbeamten, dass er die Sache für die nach Art und Höhe bezeichnete Forderung pfände, hat keinen Erklär...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zur Zwangsmittelandrohung (§ 332 Abs. 1 Satz 1 AO) ist für die Festsetzung der Zwangsmittel keine Form vorgeschrieben. Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung des Zwangsmittels ist zulässig, wenn (1.) das Zwangsmittel angedroht worden ist, (2.) die in der Androhung für die Erfüllung der Verpflichtung bestimmte...mehr