Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Gesetzliche Vermutung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird bei der vorgeschriebenen oder amtlich durchgeführten Bestandsaufnahme (s. Rz. 2) eine Fehlmenge festgestellt, d. h. ist der Soll-Bestand höher als der Ist-Bestand, so führt dies zu der gesetzlichen Vermutung, dass hinsichtlich der Fehlmenge eine Verbrauchsteuer entstanden ist. Die Alternative des § 160 Satz 1 2. Alt. AO, wonach die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Die Offenbarungs- und Verwertungsbefugnisse

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht schrankenlos. Es kann durch eine gesetzliche Grundlage beschränkt werden und diese kann auch die Art und den Umfang der Weitergabe von Daten regeln (s. Rz. 2). § 30 Absätze 4 bis 6 AO grenzen die besonderen Fallgruppen nach Art und Umfang ab, hinsichtlich derer das Offenbaren...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsfolgen bei Verletzung der Zuständigkeitsregelungen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Rechtsfolgen bei Verletzung der Zuständigkeitsregelungen wird auf s. § 17 AO Rz. 4 und s. § 180 AO Rz. 29 verwiesen. Jedoch kann das Fehlen einer gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen durch das zuständige FA als Grundlage der Einkommensteuerfestsetzung durch das Wohnsitz-FA nicht nach § 127 AO geheilt werden (BFH...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Mitglieder oder Gesellschafter bei Fehlen eines Geschäftsführers

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 34 Abs. 2 AO sind insbes. Erbengemeinschaften und sonstige Gemeinschaften des bürgerlichen Rechts angesprochen, die nach den einschlägigen Regelungen keine Organe haben. Zur Erfüllung der Pflichten i. S. des § 34 Abs. 1 AO sind in solchen Fällen alle Mitglieder oder Gesellschafter berufen. Die Finanzbehörde kann sich nach pflicht...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Bundesfinanzministerium hat gemeinsam mit den Ländern erstmals 1984 die "Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer)" erlassen, die – wegen deren überwiegender Zuständigkeit – als Dienstanweisungen der Länder bekannt gegeben worden sind. Die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren wurden mehrfach überarbeitet (gl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verfahrensfragen; Rechtsschutz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder die Änderung der verbindlichen Zusage erfolgen durch Verwaltungsakt. Entsprechend § 205 Abs. 1 AO ist Schriftform erforderlich (h. M., u. a. Hendricks in Gosch, § 207 AO Rz. 21 m. w. N.; Schallmoser in HHSp, § 207 AO Rz. 25). Vor Aufhebung oder Änderung ist der Stpfl. zu hören (AEAO zu § 207, Nr. 2 a. E.). Tz. 10 Stand:...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Antrag der Vollstreckungsbehörde kann Einspruch und ggf. Anfechtungsklage erhoben werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 FGO), denn zumindest die mit dem Antrag verbundene Bestätigung, dass die gesetzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, verleiht dem Antrag die Rechtnatur eines Verwaltungsakts (BFH v. 17.10.1989, VII R ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tathandlung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 370 Abs. 1 AO legt fest, welche Handlungen oder Unterlassungen vorliegen müssen, damit der Taterfolg der Verkürzung von Steuern oder der Erlangung von nicht gerechtfertigten Steuervorteilen tatbestandsmäßig verwirklicht wird. Es müssen den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemach...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Duttge, Zur Verantwortlichkeit des gutgläubigen Steuerberaters nach § 378 AO, wistra 2000, 201; Rolletschke, Steuerliche Berater als Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung, wistra 2004, 49; Müller, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortung des Steuerberaters, StBp 2009, 299; Andresen/Kiesel, Weiße Einkünfte begründen keinen Tatbestand der Steuerordnungswidrigkei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erlassener Verwaltungsakt

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verzicht kann nur nach der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erklärt werden, auf dessen Überprüfung verzichtet werden soll. Wie bei der Einspruchseinlegung kommt es auch hier auf den tatsächlichen Zugang an. Wird der Verwaltungsakt postalisch übermittelt, gilt auch hier die Drei-Tages-Fiktion des § 122 Abs. 2 AO insoweit, als bereits ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bedeutung des Sitzes entspricht der der Geschäftsleitung (s. § 10 AO Rz. 1). Er ist als Anknüpfungspunkt allerdings gegenüber der Geschäftsleitung regelmäßig subsidiär (s. hierzu Drüen in Tipke/Kruse, § 11 AO Rz. 2). Sitz und Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) können zusammenfallen, sich aber auch an verschiedenen Orten befinden.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Steueranmeldungen

Tz. 84 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 8 Satz 1 AO n. F. schließt die Anwendung des § 152 Abs. 5 AO n. F. für vierteljährlich oder monatlich abzugebende Steueranmeldungen (LSt, USt, KapESt) sowie für nach § 41a Abs. 2 Satz 2 2. HS EStG jährlich abzugebende Lohnsteueranmeldungen aus (mit Ausnahme der von § 152 Abs. 13 AO n. F. erfassten Steuererklärungen). Folglich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Apitz, Die Hinzuziehung zum Rechtsbehelfsverfahren nach § 360 AO, NWB Fach 2, 3185; Eberl, Die Hinzuziehung von Ehegatten bei Zusammenveranlagung, DStR 1983, 418; Lohmeyer, Beiladung und Hinzuziehung Dritter im Steuerstreitverfahren, DB 1986, 201; Olbertz, Die Hinzuziehung gemäß § 360 AO, DB 1988, 1292; Meyer, Zur Frage der Hinzuziehung (Beiladung) zusammenveranlagter Ehegatten ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Einhaltung der Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsnorm

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bevor die Finanzbehörde auf der Rechtsfolgenseite der Ermächtigungsnorm ihr Ermessen auszuüben darf (s. Rz. 3), müssen die Tatbestandsmerkmale der Norm erfüllt sein. Der gesetzliche Tatbestand bildet daher gleichsam die äußere Grenze der Ermessensausübung und beschreibt den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck der Ermächtigungsnorm (s. Rz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesondert festgestellte Besteuerungsgrundlagen

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dies gilt nur dann nicht, wenn die Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt werden. Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bedeutet verfahrensmäßige Trennung von der Festsetzung der Steuer. Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt in einem eigenen Verwaltungsakt, dem Feststellungsbescheid, und bildet die verb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Abgrenzung von anderen Bescheiden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Um Steuerbescheide handelt es sich beim Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid bzw. beim Bescheid über pauschale Lohnsteuer (BFH v. 28.11.1990, V R 115/87, BStBl II 1991, 488 m. w. N.), da der Arbeitgeber nicht für eine fremde Schuld haftet, sondern für eine eigene Schuld einzustehen hat. Da der Begriff des Steuerbescheids die Festsetzung ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rücknahme und Widerruf eines Verwaltungsaktes mit Drittwirkung (Satz 2)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 132 Satz 2 AO stehen § 130 Abs. 2 und 3 AO und § 131 Abs. 2 und 3 AO der Rücknahme und dem Widerruf eines von einem Dritten angefochtenen begünstigenden Verwaltungsakts während des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens oder des finanzgerichtlichen Verfahrens nicht entgegen, soweit dadurch dem Begehren des Rechtsbehelfsführers...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Vergütung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die kostenmäßige Abwicklung ist in § 81 Abs. 3 AO geregelt. Im Gegensatz zum Betreuer bzw. Pfleger (s. § 1908i bzw. § 1915 i. V. m. § 1836 Abs. 1 Satz 1 BGB) hat der auf Ersuchen der Finanzbehörde bestellte Vertreter stets Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Zu dieser und zur Erstattung der baren Auslagen des Vertreters ist der Rec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 DBA bilden den wichtigsten Anwendungsfall des § 2 Abs. 1 AO. Sie werden zwischen Völkerrechtssubjekten geschlossen, um Doppelbesteuerungen hinsichtlich desselben Stpfl. zu vermeiden. Hierzu kann es kommen, wenn in mindestens zwei Staaten von demselben Stpfl. für denselben Steuergegenstand und denselben Zeitraum vergleichbare Steuern erho...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Festsetzung

Tz. 88 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 11 AO n. F. entspricht im Wesentlichen der bisherigen Regelung (vgl. dazu Rz. 27). Allerdings bestimmt § 152 Abs. 11 AO n. F. nunmehr, dass der Verspätungszuschlag mit dem Steuerbescheid verbunden werden "soll" ("Verbindungsgebot"). Hieraus folgt nach Auffassung des Gesetzgebers keine Änderung (vgl. BT-Drs. 18/7457, 81). Dies...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen nicht den Anforderungen entsprechender Buchführung oder Aufzeichnung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist im Besteuerungsverfahren insofern von erheblicher Bedeutung, als die Buchführung und die Aufzeichnungen des Stpfl., die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen, der Besteuerung zu Grunde zu legen sind, soweit nach den Umständen des Einzelfalles kein Anlass besteht, ihre sachliche Richt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verletzungsfolgen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verstoß gegen § 364 AO führt zu einem schweren Verfahrensmangel, der nach § 100 Abs. 3 FGO zur Aufhebung der Einspruchsentscheidung führen kann. Der Verfahrensfehler kann noch während des Einspruchsverfahrens und im finanzgerichtlichen Verfahren geheilt werden. Kommt die Finanzbehörde ihrer Verpflichtung nach § 364 AO nicht nach, kan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorhandensein einer Wohnung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine Wohnung vorhanden sein. Das bedeutet, dass die vorhandenen Räume nach Ausmaß, baulicher Gestaltung und Einrichtung zum dauerhaften Wohnen geeignet sein müssen (BFH v. 22.04.1994, III R 22/92, BStBl II 1994, 887) und eine den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der betreffenden Person entsprechende Bleibe darstell...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verständigung des Beteiligten

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In jedem Fall der Zurückweisung eines Bevollmächtigten oder Beistandes ist nach § 80 Abs. 8 Satz 3 AO die Verständigung des Beteiligten vorgeschrieben. Dadurch soll erreicht werden, dass der betroffene Beteiligte geeignete Maßnahmen zur Wahrung seiner Interessen (z. B. Bestellung eines anderen Bevollmächtigten oder Beistandes) treffen k...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Inhalt und Adressat der Anzeige

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anzuzeigen ist in jedem Fall, dass eine entsprechende Beteiligung erworben wurde und, anders als unter Geltung der früheren Rechtslage (BFH v. 28.11.1990, I R 71/89, BStBl II 1991, 440 a. E.; s. FG Münster v. 06.06.1989, XII 8740/88, EFG 1989, 498), auch, welche Tätigkeit die Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Vermögensmasse ausübt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verträge mit anderen Staaten i. S. des Art. 59 Abs. 2 GG

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verträge mit anderen Staaten i. S. des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG sind völkerrechtliche Verträge, in denen die politischen Beziehungen des Bundes geregelt werden oder die sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung (in Abgrenzung zur Bundesverwaltung) beziehen. Sie bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgeset...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wirkungen des Verzichts

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein trotz wirksamen Verzichts eingelegter Einspruch ist unzulässig (§ 354 Abs. 1 Satz 3 AO). Ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, wird der Verwaltungsakt mit Eingang der Erklärung bestandskräftig. Der Erklärende kann auch nicht mehr geltend machen, der Steuerbescheid hätte wegen Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 1 AO) n...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässigkeit der Außenprüfung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Außenprüfung ist nur zulässig bei einer mitteilungspflichtigen Stelle i. S. des § 93c Abs. 1 AO. Sie kann auch zur Überprüfung durchgeführt werden, ob eine Stelle verpflichtet ist, Mitteilungen zu machen. Das setzt aber voraus, dass die ernsthafte Möglichkeit einer solchen Pflicht besteht (Hendricks in Gosch, § 203a AO Rz. 9). Einzel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Leistungsgebot als Vollstreckbarkeitsvoraussetzung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 254 Abs. 1 Satz 1 AO stellt den Grundsatz auf, dass die Vollstreckung erst beginnen darf, wenn die Leistung fällig ist und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung, Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist und seit der Aufforderung mindestens eine Woche verstrichen ist. Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl das Leistungs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 56 FGO regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nur) für das finanzgerichtliche Verfahren, also für prozessuale Fristen (s. Rz. 2). Für das Verwaltungsverfahren, also auch das Einspruchsverfahren, gilt § 110 AO (s. Rz. 19). Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Rechtsbehelf eigener Art gegen die rechtlichen Folgen,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Amtshilfe ist den Behörden des Bundes und der Länder allgemein in Art. 35 GG auferlegt. Die AO übernimmt weitgehend die Vorschriften des VwVfG. Inhaltlich konkretisieren die Vorschriften die nach Art. 35 GG zu leistende Amtshilfe. Die Vorschriften der AO regeln nur die Amtshilfe, die zugunsten der Finanzbehörden zu ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abgrenzung zu anderen Regelungen

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Keinen Erlöschensgrund stellen die Niederschlagung (s. § 261 AO), die Sicherheitsleistung (s. §§ 241ff. AO) und die Hinterlegung bei Mehrfachpfändung (s. § 320 AO i. V. m. §§ 853ff. ZPO) dar. Auch Verwirkung lässt den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis nicht erlöschen; sie steht nur der Geltendmachung (Durchsetzung) des Anspruchs e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Belastende und begünstigende Steuerverwaltungsakte

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unterscheidung ist erheblich für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verwaltungsakt, der nicht Steuerbescheid oder diesen verfahrensrechtlich gleichgestellt ist (für solche gelten die Regelungen der §§ 172ff. AO), zurückgenommen, bzw. widerrufen werden kann (§§ 130 und 131 AO). Zur Abgrenzung von belastenden und begü...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erklärungspflichtiger

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuererklärung abzugeben hat. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird (s. § 149 Satz 2 AO), soweit nicht die Steuergesetze selbst die Erklärungspflicht begründen (s. § 149 Satz 1 AO). Die besondere Erwähnung des Erklärungspflichtigen ist nicht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Deklaratorische und konstitutive Steuerverwaltungsakte

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Deklaratorisch (rechtsfeststellend = rechtsbeständig) ist ein Verwaltungsakt, der lediglich formell die zwingend aus dem Gesetz resultierenden Folgen für einen bestimmten Sachverhalt konkretisierend feststellt. So benennt der (objektiv richtige) Steuerbescheid lediglich den kraft Gesetzes bereits entstandenen Steueranspruch und schafft ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft den Vollstreckungsauftrag (§ 285 Abs. 2 AO) und die Pfändungsverfügung (§ 309 Abs. 1 AO). Die angeordnete Angabe des Schuldgrunds dient der Erkennbarmachung des zwischen dem zu vollstreckenden Verwaltungsakt und der Vollstreckungsmaßnahme bestehenden notwendigen Zusammenhangs. Dabei handelt es sich nicht lediglich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Zerlegungsbescheid ist der Einspruch gegeben, vorläufiger Rechtsschutz ist durch Aussetzung der Vollziehung zu gewähren (§ 361 AO, § 69 FGO). Eine Beschwer (§ 350 AO) des Stpfl. ist gegeben, wenn die begehrte Änderung der Zerlegung zur Anwendung eines niedrigeren Hebesatzes führen würde (BFH v. 20.04.1999, VIII R 13/97, BStBl I...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 12 Satz 2 AO zählt in einem nicht abschließenden Katalog Betriebstätten auf und erweitert konstitutiv die Definition der Betriebstätte um Einrichtungen, die nicht notwendigerweise eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage erfordern (BFH v. 28.07.1993, I R 15/93, BStBl II 1994, 148; BFH v. 17.09.2003, I R 12/02, BStBl II 2004, 396 m....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Vermutung und Schätzung bei Anhaltspunkten höherer Einkünfte bei Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In gleicher Weise hat gem. § 162 Abs. 3 Satz 3 AO die Finanzbehörde vorzugehen, wenn trotz Vorlage verwertbarer Aufzeichnungen durch den Stpfl. Anhaltspunkte dafür bestehen, dass seine Einkünfte bei Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes höher wären als die Einkünfte, die er aufgrund der Aufzeichnungen erklärt hat, und wenn diese Zwei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Anzeigepflichten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 138 Abs. 1 AO ist die Eröffnung, die Aufgabe und die Verlegung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, eines Gewerbebetriebs oder einer Betriebsstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit anzuzeigen. Ob eine der genannten Erwerbstätigkeiten vorliegt, richtet sich nach materiellem Recht (§§ 13, 15, 18 EStG), ob eine Betriebst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Steuerverwaltungsakte ohne und mit Dauerwirkung

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung erschöpft sich mit seiner einmaligen Vollziehung bzw. Befolgung (z. B. Haftungs- und Steuerbescheid, s. BFH v. 01.06.1965, VII 228/63 U, BStBl III 1965, 495). Demgegenüber lassen Verwaltungsakte mit Dauerwirkung zumindest ein eine gewisse Zeit andauerndes Rechtsverhältnis entstehen (z. B. Stundung s....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen gelten zunächst die Vorschriften über die Forderungspfändungen (§ 318 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 309 bis 317 AO). Wegen der Nähe derartiger Ansprüche zur Sache selbst, musste der Gesetzgeber einige Besonderheiten aufnehmen (§ 318 Abs. 2 bis 5 AO). Tz. 2 Stand: 22. Aufla...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

K.J. Wagner, Über effektiven vorläufigen Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren, Kruse-FS, S. 735; Lemaire, Der vorläufige Rechtsschutz im Steuerrecht, Diss. Köln 1997; Drüen, Haushaltsvorbehalt bei der Verwerfung verfassungswidriger Steuergesetze?, FR 1999, 289; Mack, Aussetzung der Vollziehung, AO-StB 2001, 85; Saar, Defizite im finanzgerichtlichen Rechtsschutz, StuW 20...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einspruchsentscheidungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einspruchsentscheidungen sind zwar Verwaltungsakte i. S. des § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 AO. Zur Vermeidung einer nicht endenden Kette von Einspruchsverfahren sind Einspruchsentscheidungen von einem weiteren Einspruch ausgeschlossen. Weiterer Rechtsschutz wird nunmehr durch die Anfechtungsklage gewährt, deren Verfahrensvoraussetzun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fehlen der Angaben

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die Angabe des Schuldgrundes zwingend vorgeschrieben ist, sind die aufgrund des fehlerhaften Vollstreckungsauftrags ergriffenen Vollstreckungsmaßnahmen im Einspruchsverfahren aufzuheben. Der Vollstreckungsauftrag selbst ist nicht anfechtbar. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Angabe des Schuldgrunds kann nach Auffassung des BFH ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsbehelf

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Verwaltungsakt, mit dem die Rücknahme verfügt oder abgelehnt wird, ist der Einspruch, bzw. die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage gegeben. Jedoch besteht nach § 351 AO (s. § 351 AO Rz. 6 f.) eine Einschränkung: Teilrücknahmen können nur insoweit angefochten werden, als die Rücknahme reicht; der den geänderten Verwaltungsakt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 48 FGO regelt die Klagebefugnis als Sachentscheidungsvoraussetzung für die Fälle, in denen nach §§ 179ff. AO oder den Einzelsteuergesetzen eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen ist (s. § 179 AO Rz. 2 ff.). § 48 FGO gilt, wie aus dem systematischen Zusammenhang mit § 40 Abs. 2 FGO folgt, gr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Blesinger, Das Ermessen der Finanzbehörde beim Erlass eines Haftungsbescheids, StuW 1995, 226; Huber, Das neue Rechts der Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens, ZIP 1998, 897; Fett/Barten, Die Geltendmachung der Anfechtung nach dem neuen Anfechtungsgesetz 1999 durch das Finanzamt, DStZ 1999, 91; App, Duldungsbescheide des Finanzamts nach neugefasstem Anfechtungs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO ordnet an, dass die Festsetzungsfrist nicht abläuft, bevor über den Antrag unanfechtbar entschieden worden ist. Voraussetzung für eine Entscheidung ist lediglich deren Wirksamkeit. Einer Begründung bedarf sie nicht. Die Unanfechtbarkeit ist gegeben, wenn die Entscheidung nicht mehr mit einem Einspruch (§§ 347ff. AO), ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bis zur Einführung der verbindlichen Auskunft nach Abs. 2 hatte es neben dem allgemein anerkannten Recht der Finanzbehörde, im Einzelfall Beratung und Auskünfte im Rahmen des § 89 Abs. 1 AO zu erteilen, nur einige gesetzliche Regelungen zur Auskunftserteilung durch die Finanzbehörden gegeben. Zu nennen sind die Zolltarifauskunft nach Art...mehr