Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Einspruchsführer

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Urheber des Einspruchs muss aus der Erklärung erkennbar sein (§ 357 Abs. 1 Satz 2 AO). Fehlt es an der Unterschrift, kann sich seine Person aus einem Firmenbriefkopf, aus der Steuernummer oder aus der Angabe des Absenders ergeben (Seer in Tipke/Kruse, § 357 AO Rz. 11 ff.). Soll der Einspruch im Fall der Zusammenveranlagung auch für ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Gewinngrenzen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Ermittlung der nach § 141 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO maßgeblichen Gewinne sind erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen nicht zu berücksichtigen (§ 7a Abs. 6 EStG). Infolge der Betriebsbezogenheit des § 141 AO ist bei Personengesellschaften nicht auf den Gewinnanteil des einzelnen Mitunternehmers, sondern auf den Gesamtgewinn d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer mit Ausnahme der in § 23 AO geregelten Einfuhrumsatzsteuer. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der die Zuständigkeit bestimmenden Verhältnisse s. § 17 AO Rz. 3. Wegen der Rechtsfolgen bei Verletzung der Zuständigkeitsregelungen s. § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 4 AO stellt sicher, dass nach Abschluss der Außenprüfung noch Steuerbescheide erlassen, geändert und aufgehoben werden können, ohne die Außenprüfung durch enge Zeitvorgaben zu behindern (BFH v. 15.12.1982, II R 72/81, BStBl II 1983, 384). Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist m...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bücher und Aufzeichnungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hierunter fallen nicht nur die Handelsbücher i. S. des HGB, sondern alle im Rahmen der Buchführung geführten Geschäftsbücher, unabhängig davon, ob sie als gebundene Bücher oder als Loseblatt- oder Kartei-Buchführung geführt werden. Auch Nebenbücher, z. B. Fahrtenbücher, Fremdenbücher, Register aller Art, Depotbücher, Baubücher usw. gehör...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Handels- und Geschäftsbriefe

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 AO sind die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe ebenso aufzubewahren, wie nach § 147 Abs. 1 Nr. 3 AO die Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe. Da die Bezeichnung Handelsbrief nur auf Handelsgeschäfte betreffende Korrespondenz von Kaufleuten zutrifft (s. § 238 Abs. 2 HGB), werden die Brie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kottke, Verhältnis der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zum Rücktritt vom Versuch, DStZ 1998, 151; Spatschek/Bertrand, Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen als Alternative zur strafbefreienden Selbstanzeige, DStR 2015, 2420. Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die strafbefreiende Selbstanzeige des § 371 AO lässt den persönlichen Strafaufhebun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung – Rechtslage, Voraussetzungen, Inhalt und Folgen, DB 1991, 515; Iwanek, Aufhebung der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung, DStR 1993, 1394; Streck, Die "tatsächliche Verständigung" in der Praxis, StuW 1993, 366; Seer, Verträge, Vergleiche und sonstige Verständigungen im deutschen Steuerrecht, StuW 1995, 213; Schmidt-Liebi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Eintritt der Fälligkeit eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bedeutet die Verpflichtung des Anspruchsschuldners, den Anspruch zu erfüllen. Soweit es sich um Ansprüche des Steuerfiskus i. S. des § 240 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO handelt, hat die Nichterfüllung des Zahlungsanspruchs bis zum Ablauf des Fälligkeitstages zur Folge, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zufallsauswahl

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als zweite Fallgruppe für eine Vorabanforderung ist eine automationsgestützte Zufallsauswahl im Gesetz verankert (§ 149 Abs. 4 Satz 3 AO n. F.). In diesem Fall handelt es sich auch um eine Ermessensentscheidung, allerdings lediglich im Hinblick auf die Frage, warum eine automationsgestützte Zufallsauswahl überhaupt erfolgt und wie die Z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Der Haftungsanspruch

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Haftungsanspruch ist der unter besonderen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen (s. § 38 AO) entstehende auf Zahlung gerichtete Anspruch gegen andere als diejenigen, die an dem entsprechenden Steuerschuldverhältnis als Steuerschuldner beteiligt sind. Die Einzelregelungen sind den Vorschriften der AO (z. B. §§ 69ff. AO), den übrigen Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Tipke, Die Untersuchungsmaxime im Steuerprozeß und ihre Auswirkungen, DStR 1962/63, 234; J. Martens, Informationsbeschaffung im Steuerprozess, Felix-FS 1989; Seer, Der Einsatz von Prüfungsbeamten durch das Finanzgericht, Diss. Köln, Berlin 1993; Köhler-Rott, Der Untersuchungsgrundsatz im Verwaltungsprozess und die Mitwirkungspflicht der Beteiligten, Diss. München 1997; Manssen, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zuständige Vollstreckungsbehörde (Abs. 5)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 284 Abs. 5 Satz 1 AO erklärt diejenige Vollstreckungsbehörde für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung für zuständig, in deren Bezirk sich der Wohnsitz oder der Aufenthaltsort des Vollstreckungsschuldners befindet. Liegen die in § 284 Abs. 5 Satz 1 AO normierten Zuständigkeitsvoraussetzungen bei der Vollstreckungsbehörde, die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Teilverjährung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die längere Festsetzungsfrist von zehn bzw. fünf Jahren nur eingreift, soweit eine Steuer hinterzogen bzw. leichtfertig verkürzt worden ist, hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Teilverjährung anerkannt (Banniza in HHSp, § 169 AO Rz. 66). Im Übrigen verbleibt es bei der Regelfestsetzungsfrist. Daraus folgt die Notwendigkeit der Zerle...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Offenkundigkeit des Fehlers

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Nichtigkeit tritt nur ein, wenn der besonders schwerwiegende Fehler bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig bzw. evident ist. Eine solche Offenkundigkeit soll nach h. M. vorliegen, wenn die Entdeckung des Fehlers keine besondere Fachkunde voraussetzt (kritisch Seer in Tipke/Kruse, § 125 AO Rz. 6). ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Pflicht zur Begutachtung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter den besonderen Voraussetzungen des § 96 Abs. 3 AO muss der von der Behörde ernannte Sachverständige der Ernennung Folge leisten. Die Vorschrift entspricht insoweit § 407 ZPO. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Erfüllung der Sachverständigenpflicht nach §§ 328ff. AO zu erzwingen. Dies ist wenig sachgerecht, da bei einem erzw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Festsetzung oder Anmeldung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bevor eine Steuer festgesetzt oder angemeldet worden ist, tritt keine Säumnis ein ( § 240 Abs. 1 Satz 3 AO). Festgesetzt werden Steuern und zurückzuzahlende Vergütungen durch Bescheid (§ 155 Abs. 1 AO). Bevor eine Steuerforderung nicht tituliert ist, können Säumniszuschläge nicht verwirken. Dies betrifft auch die sog. Fälligkeitssteuern,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Mittelbach, Änderung angefochtener Steuerbescheide im Einspruchsverfahren, DStR 1974, 715; Mennacher, Die Entscheidung über den Einspruch (§ 367 AO), BB 1980, 1209; Apitz, Die Möglichkeit der Änderung zum Nachteil des Steuerpflichtigen im Rahmen des Einspruchsverfahrens – Verböserung, § 367 Abs. 2 AO, DStR 1985, 101; Seitrich, Wann ist das Finanzamt an einer Verböserung gehinde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Lohmeyer, Das Auskunftsverweigerungsrecht des Steuerberaters, StB 1989, 289; Schuhmann, Auskunftsverweigerungsrechte in der steuerlichen Außenprüfung, StBp 1996, 89; von Wedelstädt, Verwertungsverbote im Beweiserhebungsverfahren – Prüfung der materiellen Voraussetzungen: Wann führen Verstöße zum Verwertungsverbot?, AO-StB 2001, 19; Heuermann, Reichweite des Zeugnisverweigerungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Leistung von Rechts- und Amtshilfe durch inländische Finanzbehörden

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117 Abs. 2 und 3 AO befassen sich mit der Leistung zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe zugunsten ausländischer Behörden bzw. Gerichte. Soweit innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen, wird die Hilfe nach Maßgabe dieser Vereinbarungen geleistet (§ 117 Abs. 2 AO). Auch die Frage, ob und inwieweit die deutsc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Möglichkeit der Aufteilung der Gesamtschuld bei Zusammenveranlagung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesetzlich gegebene Möglichkeit für Gesamtschuldner im Fall der Zusammenveranlagung die Vollstreckung im Wege der Aufteilung der Steuerschuld zu beschränken (s. §§ 268 bis 280 AO) bleibt unberührt (s. § 44 Abs. 2 Satz 4 AO). Ein erlassener Aufteilungsbescheid berührt den Bestand der Gesamtschuld im Grundsatz nicht (Drüen in Tipke/Kr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die der Beschränkung des § 278 AO unterliegen, kann Einspruch eingelegt werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erlässt das FA wegen des Wegfalls der Vollstreckungsbeschränkung nach § 278 Abs. 2 AO einen besonderen Bescheid muss der Betroffene diesen mit dem Einspruch anfechten.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Keine Belehrungspflicht

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Belehrung über die beruflich bedingten Verweigerungsrechte ist im Gegensatz zu den §§ 101, 103 AO nicht vorgeschrieben (BFH v. 01.02.2001, XI B 11/00, BFH/NV 2001, 811). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die berechtigten Personen kraft ihrer Tätigkeit ihre Verweigerungsrechte kennen. Zur Ausübung des Verweigerungsrechts ist eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Verwertungsgebühr. Sie regelt, wann eine Verwertungsgebühr entsteht (§ 341 Abs. 1, 2 AO), wie hoch die Gebühr ist (§ 341 Abs. 3 AO) und wie hoch die Gebühr im Fall der Abwendung der Verwertung ist (§ 341 Abs. 4 AO). S. Abschn. 51 ff. VollzA.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Lohnsteuer-Jahresausgleich

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 233a Abs. 6 AO gelten die Regelungen über die Vollverzinsung entsprechend bei der Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs. Da schon seit 1991 an die Stelle des Lohnsteuer-Jahresausgleichs die Antragsveranlagung getreten ist (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG), ist die Vorschrift ohne praktische Bedeutung, da die Antragsveranlagung Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Erlass, Aufhebung oder Änderung des Grundlagenbescheids

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Grundlagenbescheid muss erlassen, aufgehoben oder geändert worden sein. Zu den Begriffen Aufhebung und Änderung s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 23 ff. Zur Erklärung des Grundlagenbescheids für endgültig (§ 165 Abs. 2 Satz 2 AO) und Aufhebung des Vorbehaltes der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 AO) s. Rz. 22. Eine Änderung des Grundlagenbescheids r...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zinslose Zeiträume

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Keine Hinterziehungszinsen werden nach § 235 Abs. 3 Satz 2 AO für Zeiträume erhoben, für die zeitgleich entweder nach § 240 ein Säumniszuschlag verwirkt, nach § 222 AO die Zahlung gestundet oder nach § 361 AO bzw. § 69 FGO die Vollziehung ausgesetzt ist. Hierdurch wird eine Verdoppelung der mit der Nichtzahlung verknüpften Belastung ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Unzulässigerweise erklärte Vorläufigkeit

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorläufigkeit muss in einem sachlichen Zusammenhang mit der Ungewissheit über den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt (§ 165 Abs. 1 Satz 1 AO) oder über die Rechtsgültigkeit einer anzuwendenden Norm (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO) stehen (BFH v. 27.11.1996, X R 20/95, BStBl II 1997, 791). Wird sie unzulässigerweise verfügt, so ist der S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Beweismittel

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbescheide sind unter den Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 AO zu korrigieren, soweit Tatsachen (s. Rz. 2 ff.) oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Dabei gilt als Beweismittel jedes Erkenntnismittel (FG Mchn v. 11.07.2000, 2 K 5054/97, EFG 2000, 1158; AEAO zu § 173, Nr. 1.2), das zur Aufklärung des steuerrechtlich erheblic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Sachentscheidung über den Verfahrensgegenstand darf nur ergehen, wenn der Einspruch zulässig ist. Die Zulässigkeit ist von Amts wegen zu prüfen und zwar von der Finanzbehörde, die die Entscheidung über den Einspruch zu treffen hat (§ 367 AO). Gleiches gilt für die Abhilfe des Einspruchs, die nur erfolgen kann, wenn die Zulässigkeits...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Schriftlichkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einspruchsentscheidung ist zu begründen. Nach der Änderung durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl. I 2016, 1679) kann die Einspruchsentscheidung auch elektronisch erteilt werden. Die Entscheidung muss weiterhin die Behörde, die die Entscheidung getroffen hat, mit Name, Anschrift, Behördenl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 268 AO räumt den Anspruch auf Aufteilung von Steuerschulden den Steuerschuldnern ein, die deswegen Gesamtschuldner sind, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind. Für den Bereich der ESt sind dies die Ehegatten oder Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden (§ 44 Abs. 1 AO, §§ 26,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hardtke, Die strafrechtliche Gleichstellung von Festsetzungs- und Feststellungsbescheiden als Taterfolg der Steuerhinterziehung, insbesondere bei der Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals nach § 47 KStG in FS 50 Jahre Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrechts e. V., Herne/Berlin 1999, S. 629; Pelz, Wann verjährt die Beihilfe zur Steuerhinterziehung? wistra 20...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An die Geschäftsleitung (wie an den Sitz, § 11 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, juristischen Personen anderer Art, nichtrechtsfähigen Vereinen, Vermögensmassen u. a. im Bereich der Körperschaft- (§ 1 Abs. 1 KStG), Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1d) ErbStG) an. Darüber hinaus richtet...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Die Entscheidung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über den Einspruch ist für die weiteren Rechtsfolgen von Bedeutung. Ist der Einspruch unzulässig, wird z. B. nicht der Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3a Satz 2 i. V. m. Satz 1 AO gehemmt. Der zulässige Einspruch hindert den Eintritt der Bestandskraft des angefochtenen Verwaltungsaktes und seine Unanfechtbar...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält für die Bekanntgabe von einheitlichen Feststellungsbescheiden, sonstigen Verwaltungsakten und Mitteilungen gegen mehrere Personen, die am Gegenstand der Feststellung als Gesellschafter oder Gemeinschafter beteiligt sind (Feststellungsbeteiligte), Bekanntgabeerleichterungen gegenüber dem Grundsatz der Bekanntgabe an...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bindungswirkung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid ist bindend für die Beteiligten und die Finanzbehörde, soweit er nicht aufgehoben oder geändert wird (§ 124 Abs. 2 AO). Die Bindungswirkung erstreckt sich auf den im Bescheid genannten Steuerschuldner, auf die im Bescheid festgesetzte Steuer nach Art und Höhe und bei periodischen Steuern (ESt, KSt, USt) auf den Bemessu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich nur mit der Frage, wem formell Beteiligteneigenschaft zukommt, klärt aber nicht die Frage der Beteiligtenfähigkeit. Diese richtet sich nach der über die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit hinausgehende Steuerrechtsfähigkeit (s. § 33 AO Rz. 15 ff.). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu beachten ist, dass sowohl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsfolgen

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 379 Abs. Nr. 1d AO). Die Mitteilung der Daten löst eine Ablaufhemmung nach §§ 93c, 171 Abs. 10a AO aus. Zudem kann die Änderungsvorschrift des § 175b AO eröffnet sein. Tz. 26-29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 vorläufig freimehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gräber, Zeitpunkt der Abfassung und Bekanntgabe nicht im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündeter Urteile, DStZ 1972, 21; von Groll, Mehr Methode! – Eine Antwort auf die Misere der Steuerrechtsprechung, StuW 1977, 197; Kapp, Der Tatbestand im Steuerprozess-Urteil, DStZ 1987, 271; P. Fischer, Innere Unabhängigkeit und Fiskalinteresse, StuW 1992, 121; Lange, Die richterl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Bedeutung der gesamtschuldnerischen Verpflichtung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesamtschuldnerische Verpflichtung i. S. des § 44 AO bedeutet wie im Zivilrecht (s. § 421 BGB), dass jeder Verpflichtete die ganze Leistung schuldet (§ 44 Abs. 1 Satz 2 AO). Der Abdingbarkeit im bürgerlichen Recht entspricht die ausdrückliche Beschränkung "soweit nichts anderes bestimmt ist". Wenn auch jeder Gesamtschuldner die gesamte L...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Sammelverfügungen

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich richtet sich der Verwaltungsakt lediglich an ein Subjekt. Sind mehrere Subjekte betroffen, muss gegen jedes Subjekt grundsätzlich ein Verwaltungsakt ergehen. Jedoch lässt § 155 Abs. 3 AO gegen Gesamtschuldner den Erlass eines zusammengefassten Steuerbescheids zu. Die rechtliche Selbstständigkeit der in einem Bescheid zusam...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sonstige Erstattungsansprüche

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Erstattungsanspruch kann jedoch auch außerhalb von § 37 Abs. 2 AO durch einen ausdrücklich auf seine Entstehung gerichteten Verwaltungsakt erwachsen. Hierzu ist anzumerken, dass der entsprechende Verwaltungsakt häufig nur den kraft Gesetzes bereits entstandenen abstrakten Erstattungsanspruch zum Erstattungszahlungsanspruch konkretis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Vorlageverlangen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorlage von Urkunden muss verlangt werden. In dem Vorlageverlangen muss nicht nur deutlich gemacht werden, ob die Urkunden für die Besteuerung desjenigen benötigt werden, der zur Vorlage aufgefordert ist, oder für die Besteuerung eines Dritten, sondern es ist auch auf die Voraussetzungen und die Ermessenserwägungen einzugehen. Wird e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsatz des § 69 Abs. 1 FGO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 69 Abs. 1 FGO stellt – ebenso wie § 361 Abs. 1 AO für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren – den Grundsatz auf, dass der Klage (und dasselbe gilt über § 121 FGO für die Revision) abgesehen von § 69 Abs. 5 FGO (dazu s. Rz. 31; vgl. auch § 361 Abs. 4 AO und dazu s. § 361 AO Rz. 63 f.) keine aufschiebende Wirkung zukommt, also dur...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Unveränderlichkeit der Buchungen und Aufzeichnungen

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vorgenommenen Buchungen und Aufzeichnungen müssen nach ihrer Entstehung unverändert belassen werden. Änderungen sind nur zulässig, wenn sie als solche erkennbar sind. Auch der Zeitpunkt der Änderung und der ursprüngliche Inhalt müssen weiterhin feststellbar sein (§ 146 Abs. 4 AO). Verboten sind auch solche Veränderungen, deren Besch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Erfüllung, Aufrechnung und Sicherheitsleistung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 2 Satz 1 AO übernimmt wörtlich § 422 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner auch für die übrigen Schuldner wirkt. Erfüllung bedeutet Begleichung der Schuld, hinsichtlich der das Gesamtschuldverhältnis besteht. Gleichgültig ist, ob die Erfüllung durch freiwillige Zahlung oder im Vollstreckungsweg erf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zweck und Rechtsnatur der Steuererklärung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ist Teil der Mitwirkungspflicht (§ 90 AO) des Stpfl. Die Steuererklärung ist als formalisierte Auskunft die rechtsförmlich gesicherte Grundlage für das Veranlagungsverfahren (BFH v. 14.01.1998, X R 84/95, BStBl II 1999, 203). Sie ist als Verfahrenshandlung i. S. des § 79 AO nicht nur Wissenserkl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Betriebstätte ist Anknüpfungspunkt u. a. für die Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG), die beschränkte Steuerpflicht im Bereich der Steuern vom Einkommen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2a) EStG), den Ausschluss des Progressionsvorbehaltes nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG, die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter (§§ 17ff. AO), die D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Wassermeyer, Vertrauensschutz im Steuerrecht, INF 1984, 69; Carl, Die Verwirkung im Abgabenrecht, DStZ 1988, 529; Thiel, Vertrauensschutz im Besteuerungsverfahren, DB 1988, 1343; von Groll, Treu und Glauben im Steuerrecht, FR 1995, 814; Tiedtke/Wälzhoff, Vertrauensschutz im Steuerrecht, DStZ 1998, 819; Spindler, Vertrauensschutz im Steuerrecht, DStR 2001, 725; Balmes/Kotyrba, Die ...mehr