Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung u Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbildu...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / II. Pflichtteilsergänzungsanspruch

Nachdem davon auszugehen ist, dass der Wert der Geschäftsanteile an einer gGmbH regelmäßig entsprechend der §§ 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO auf den Wert der eingezahlten Kapitalanteile zuzüglich des gemeinen Werts der geleisteten Sacheinlagen beschränkt ist, ist zu prüfen, ob die Zuwendungen des Gesellschafters an seine gGmbH Pflichtteilsergänzungsansprüche i.S.d. § 2325 BGB auslös...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Erstattete Gewerbesteuer

Rn. 2079 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit GewSt erstattet wird, war sie nach bisheriger Rechtslage als BE zu berücksichtigen. Ob dies auch in Zukunft gilt, ist fraglich, da die erstattete GewSt im Zeitpunkt der Entrichtung an das FA womöglich nach § 4 Abs 5b EStG nicht abzugsfähig war. Es ist insoweit strittig, ob allgemein der Grundsatz gilt, dass Erstattungen von Aufwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Keine Berücksichtigung des Anspruchs auf Kindergeld für Kalendermonate, in denen durch Bescheid der Familienkasse ein Anspruch auf Kindergeld festgesetzt, aber wegen § 70 Abs 1 S 2 EStG nicht ausgezahlt wurde, bei der Prüfung der Steuerfreistellung und der Hinzurechnung nach § 31 S 4 EStG (§ 31 S 5 EStG)

Rn. 330 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 S 5 EStG ist durch Art 9 Nr 3 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v 11.07.2019 (SozialMissbrG) eingefügt worden und am 18.07.2019 in Kraft getreten. Die Änderung ist nach § 52 Abs 1 S 1 EStG in der am 18.07.2019 geltenden Fassung erstmals im VZ 2019 anzuwenden, Wendl in H/H/R, § 31 EStG Rz 36 (05/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Gewinnermittlungsart

Rn. 46 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach welcher Gewinnermittlungsart die Einkünfte aus Forstwirtschaft ermittelt werden, ist für die Begünstigung des § 34b EStG unbeachtlich; § 34b EStG spricht nur von Einkünften aus verschiedenen Holznutzungen. Demnach können nicht nur StPfl, die den Gewinn durch Buchführung bzw nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln, die Tarifermäßigung des § 34b ES...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / c. Stellungnahme

Bei zutreffender Würdigung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in Verbindung mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen sprechen die besseren Argumente dafür, dass der Wert des Geschäftsanteils im Rahmen des § 2311 BGB entsprechend der Regelung des §§ 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO auf den Wert der eingezahlten Kapitalanteile zuzüglich des gemeinen Werts der geleisteten Sac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gewinneinkünfte

Tz. 47 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beim land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, beim Gewerbebetrieb und bei der selbständigen Tätigkeit ist der Gewinn Grundlage für die Besteuerung. Diese Einkunftsarten werden auch Gewinneinkünfte genannt. Die Ermittlung des Gewinns hat entweder durch Bestandsvergleich (s. § 5 EStG, Anhang 10) oder durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 174 Die Steuer entsteht im Falle des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit Ausführung der Zuwendung. Für den Zeitpunkt der Ausführung ist grundsätzlich nicht der Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages maßgebend.[236] Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem rechtswirksam der Vermögensübergang herbeigeführt worden ist, so dass die Vermögensmehru...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / B. Fazit

Die gGmbH eignet sich zweifellos als Gestaltungsmittel für die Nachfolgeplanung und stellt eine ernsthafte Alternative zur Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung dar, wobei die Wahl des richtigen Rechtsträgers stets abhängig von den kurz- und langfristigen Vorstellungen des "Stifters" ist. Ungeachtet der Möglichkeit, die gGmbH der Stiftung durch entsprechende satzungsmäßige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl, 1987; Moxter, Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung, 2003; Schulze-Osterloh, Handelsrechtliche GoB und steuerrechtliche Gewinnermittlung, DStR 2011, 534; Gräbe, Das Maßgeblichkeitsprinzip vor dem Hintergrund des BilMoG, 2012; Hennrichs, GoB im Spannungsfeld von BilMoG und IFRS, WPg 2012, 861; Marx, Bedeutung der G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulz, Zur Frage des Steuergegenstandes der ESt, BB 1978, 1259; Tipke (Hrsg), Übertragung von Einkunftsquellen im Steuerrecht, 2. Aufl Köln 1979; Wassermeyer, Das Erfordernis objektiver und subjektiver Tatbestandsmerkmale in der ertragsteuerlichen Rspr des BFH, StuW 1982, 352; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Umsatzsteuervoranmeldung

Tz. 17 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel zur Anwendung: Der Verband Mustermann e. V., Musterstraße 4711, 36 251 Bad Hersfeld, hat im Besteuerungszeitraum Januar 2020 folgende Umsätze (netto) getätigt: Steuerpflichtige Umsätze Die steuerfreien Umsätze aus Vorträgen und Sportkursen i. S. v. § 4 Nr. 22 Buchst. a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Woerner, Das gewerbliche BV, insb bei PersGes und ihren Gesellschaftern, BB 1976, 220; Raupach, Die PersGes im ESt-Recht: Einheit der Gesellschaft oder Vielheit von Gesellschaftern, FR 1976, 233; Kruse (Hrsg), Die Grundprobleme der PersGes im Steuerrecht 1979; Döllerer, Die Bilanz der PersGest und ihrer Gesellschafter – Chaos oder System?, DStZ 1980, 259; Knobbe-Keuk, Die steuer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Steuerliche Nebenleistungen, Geldstrafen, Geldbußen

Tz. 62 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nebenleistungen teilen das steuerrechtliche Schicksal der Steuern, denen sie zuzurechnen sind (teilen also das Schicksal der Hauptleistung) oder mit denen sie in einem engen Zusammenhang stehen. Nebenleistungen sind u. a. (s. § 3 Abs. 4 AO, Anhang 1b): Verspätungszuschläge, Mitwirkungsverzögerungsgelder, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Stund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schätzung durch den StPfl

Rn. 2218 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch den StPfl beinhaltet idR keine Erfüllung der dem StPfl obliegenden Mitwirkungs- und Erklärungspflichten (§§ 90, 93, 149 AO). Es gibt aber Situationen, in denen der StPfl regelmäßig schätzen muss, weil die exakte Ermittlung des Sachverhalts unzumutbar oder gar unmöglich ist, zB dann, wenn die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfb) Nicht abzugsfähige BA

Rn. 70b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Steuerliche Mehrgewinne gegenüber der HB aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger BA – zB gemäß § 4 Abs 5 und 6 EStG, § 160 AO – stehen zur handelsrechtlichen Gewinnverteilung nicht zur Verfügung und sind deshalb steuerlich so zu verteilen, wie sie vereinbarungsgemäß verteilt worden wären, wenn die Ausgaben den HB-Gewinn nicht gemindert hätt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Geschäftsleitung

Tz. 6 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO, Anhang 1b). Bei Verbänden/Vereinen wird es darauf ankommen, wo die Vorstandsmitglieder oder die sonst zur Vertretung berechtigten Personen ihre leitende Tätigkeit in Bezug auf die Verbands-/Vereinsgeschäfte ausüben. Es kommt es nicht darauf an, wo die getroffene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Verkauf einzelner WG/Sammlungen des PV durch Private

Rn. 136a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Damit in Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (s Rn 130), zu der auch die Auflösung einer privaten Sammlung und der Verkauf von Saisonartikeln zählt (um stets das Neueste tragen oder fahren zu können), bei Verkäufen einzelner WG des PV Gewerblichkeit vorliegt, muss eine planmäßig auf Dauer angelegte (Nachhaltigkeit!, s Rn 122) Wahrne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung steuerlich relevanter gewerblicher Einkünfte: Definition, Abgrenzung zur Liebhaberei und steuerliche Funktion

Rn. 123 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das EStG erfasst allgemein nur Tätigkeiten zwecks Einkünfteerzielung, nicht aber Tätigkeiten in der steuerlich irrelevanten Privatsphäre (Bereich der allgemeinen Lebensführung und persönlicher Neigungen); die der Privatsphäre zuzuordnenden verlustbringenden Tätigkeiten aus sog "Liebhaberei" sind steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schätzungsrahmen

Rn. 2224 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach der Rspr des BFH sind gemäß § 162 Abs 1 S 2 AO bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind (BFH vom 31.05.2005, IX B 1/05). Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl BFH BFH/NV 2001, 1217; BFH vom 31.05....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die erfolgsneutrale Begründung der echten Betriebsaufspaltung

Rn. 376 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unproblematisch ist die Begründung einer (unechten) Betriebsaufspaltung, wenn dies sofort im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschieht, indem die durch Bargründung errichtete Betriebs-GmbH das UV erwirbt, der Einzel-Besitzgesellschafter oder die Besitz-PersGes oder Besitzgemeinschaft das AV an die GmbH verpachtet. Dies h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) GbR, ARGE, sonstige Gesellschaften

Rn. 54 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 GbR Schließen sich mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (§ 705 BGB) zusammen und betreiben sie als GbR ein Kleingewerbe iSv § 1 Abs 2 HGB (nicht also Freiberufler-Gemeinschaften zum Zweck gemeinsamer Berufsausübung, Gesellschaften zur gemeinsamen privaten Vermögensverwaltung, Bauherren-Gemeinschaften, Investment-Clubs etc)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 18. Schießsport

Tz. 21 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Schießsport bzw. das Sportschießen ist gemeinnützig (s. BFH vom 12.11.1986, BFH/NV 1987, 705). Schützenvereine können auch dann als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung neben dem Schießsport (Hauptzweck) auch das Schützenbrauchtum (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7 und 12, Anhang 2) fördern. Die Du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 22. Tanzsport

Tz. 25 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereine, die nach der Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung das Tanzen turnier- und sportmäßig betreiben, können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. Die geselligen (gesellschaftlichen Veranstaltungen) dürfen aber nicht im Vordergrund stehen (s. Erlass des FinMin NRW vom 08.12.1972, DB 1973, 80). Balletts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seeliger, Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums im Steuerrecht, Stuttgart 1962; Döllerer, Leasing – wirtschaftliches Eigentum oder Nutzungsrecht?, BB 1971, 535; Lorenz, Wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit im Bilanzrecht, Düsseldorf 2002; Wagner, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Fall der Einräumung von Ankaufs- und Andienungsrechten (Call- und Put-Optionen), DK...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Abgrenzungskriterien

Tz. 31 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft ist, dass der Sport ernsthaft betrieben wird. Er darf nicht ein Deckmantel für gesellige Veranstaltungen sein. Überwiegt die private Freizeitgestaltung, kann es sich ebenfalls nicht um die "Förderung des Sports" handeln. Wo d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerrecht

Rn. 116a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Ausgestaltung als Mischform zwischen PersGes und KapGes führt dazu, dass die KGaA wegen ihrer zivilrechtlichen Einordnung als juristische Person steuerlich nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG in vollem Umfang als solche kstpfl ist, ebenso nach § 2 Abs 2 S 1 GewStG als solche gewstpfl. Der/die persönlich haftenden Gesellschafter (phG) sind (s BFH v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Andere Sportler

Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Regelung über die Unschädlichkeit pauschaler Aufwandsentschädigungen gilt nur für Sportler des Vereins, nicht aber für Zahlungen an andere Sportler. Einem anderen Sportler kann also nicht während der Teilnahme an nur einer Veranstaltung im Jahr ein Betrag i. H. v. 6.240 EUR pauschal ausgezahlt werden. Alle Zahlungen, die dieser andere Sp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 168. ESt-Zuständigkeitsverordnung (EStZustV) v 08.01.2009, BGBl I 2009, 3

Rn. 188 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Basis der Verordnung ist § 19 Abs 6 S 2 AO. Danach kann das BMF zur Sicherstellung der Besteuerung von Personen, die nach § 1 Abs 4 EStG beschr stpfl sind u Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 7 u 10 EStG beziehen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einer FinBeh die örtliche Zuständigkeit für den Geltungsbereich des Gesetzes übert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ausnahme: Wirtschaftliches Eigentum des Erbauers

Rn. 182e Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Abweichend von der zivilrechtlichen Eigentumslage kann der Bauherr wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes sein, wenn er in der Lage ist, den Grundstückseigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Gebäude auszuschließen (§ 39 Abs 2 Nr 1 AO), wovon auszugehen ist, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse seiten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ganske, Das Recht der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), Köln 1988; Weimar/Delp, Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in rechtlicher und steuerlicher Sicht, WPg 1989, 89; Autenrieth, Die inländische Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) als Gestaltungsmittel, BB 1989, 305; Meyer-Landrut, Die EWIV als neues Inst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bohlmann, Vermeidung der Zwangsentnahme von Sonder-BV ... bei der Erbfolge, BB 1994, 189; Tismer/Ossenkopp, Veräußerung von Kommanditanteilen bei Vorliegen von Sonder-BV, FR 1992, 39; Herbst/Stegemann, Neues zur korrespondierenden Bilanzierung, Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke bei Erwerb von Mitunternehmeranteilen und Gesellschafterdarlehen, DStR 2017, 2081; Riedel, Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen

Rn. 117 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Allein der Umstand, dass das zu Unrecht gewährte und von der Familienkasse zurückgeforderte Kindergeld auf bezogene Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass hinsichtlich des Rückforderungsbetrags, BFH v 13.09.2018, III R 19/17, BStBl II 2019, 187; BFH v 13.09.2018, III R 48/17, BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Zantopp Neues zum gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren in Fondsstrukturen, FR 2019, 1085. Verwaltungsanweisung: BMF vom 29.12.2023, IV D 1 – S 0062/23/10005 :001, BStBl I 2024, 12 (zur Änderung des AEAO ab 01.01.2024 Rz 2.5. "Bescheide über gesonderte und einheitliche Feststellungen" – ua mit gesonderter Weisung zu § 183a AO betreffend "Empfangsbevollmächtigte ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 39 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge, Spenden (Zuwendungen), Lotteriegewinne, Totogewinne, Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse, allgemeine Zuschüsse ohne Zweckbindung aus öffentlichen Mitteln (Bund, Länder, Gemeinden) und dgl. lassen sich nicht unter eine der in § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 EStG (s. Anhang 10) genannten Einkunftsarten einordnen, sie sind steuerlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld für den gesamten VZ und der steuerlichen Auswirkung beim Abzug der Freibeträge für Kinder (§ 31 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 240 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die nach § 31 S 4 EStG von Amts wegen durchzuführende Vergleichsrechnung (BFH v 16.03.2004, VIII R 86/98, BStBl II 2005, 332; BFH v 16.03.2004, II R 88/98, BStBl II 2005, 594) wird schlagwortartig als Günstigerprüfung bezeichnet. Diese Bezeichnung ist allerdings unzutreffend. Gegenstand der Prüfung ist nicht, ob der Anspruch auf Kindergeld o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Kurzfristiger Ausgleich (ab VZ 2001)

Rn. 1657b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zwar hat der Gesetzgeber § 4 Abs 4a S 3 EStG im StÄndG 2001 vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) aufgehoben und zur Begründung ausgeführt, die Regelung führe dazu, dass bei allen StPfl mit Gewinneinkünften der Abschluss der Buchführungsarbeiten eines Wj und damit vielfach auch die Abgabe der Steuererklärung um drei Monate verzögert werde. A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuständigkeit für den Kinderleistungsausgleich

Rn. 121 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Kinderleistungsausgleich nach Maßgabe der §§ 31, 62–78 EStG wird durch die Bundes-FinVerw, vertreten durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), durchgeführt. Dieses bedient sich dazu im Wege der Organleihe (vgl BSG, SozR 3–1500 § 51 Nr 21) der Bundesagentur für Arbeit sowie der nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Rn. 122 Stand: EL 1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Gewinnermittlung für den Zweckbetrieb "Sport"

Tz. 106c Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hierunter fallen sportliche Veranstaltungen mit unbezahlten Sportlern. Die sportlichen Veranstaltungen i. S. v. § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) sind immer als Zweckbetrieb zu behandeln, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind, d. h., wenn keine bezahlten Sportler an den Veranstaltungen teilgenommen haben. Die Gewinne sind somit st...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 4

Auf einen Blick Im Rahmen der pflichtteilsrechtlichen Bewertung ist der Wert der Geschäftsanteile an einer gGmbH bei zutreffender’Würdigung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in’Verbindung mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen entsprechend der Regelung des § 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO auf den Wert der eingezahlten Kapitalanteile zuzüglich’des gemeinen Werts der ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten

Rn. 129 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Familienkassen sind auch für die Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten zuständig (§ 386 Abs 1 Nr 2 AO; vgl Kapitel S DA-KG 2024. S 1.2 DA-KG 2024 verweist zudem auf die sinngemäße Geltung der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) – 2023 v 04.01.2023, BStBl I 2023, 103).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Vereinsgaststätte

Tz. 106d Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine getrennte Gewinnermittlung für die Vereinsgaststätte ist erforderlich, weil für diesen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Steuerpflicht gegeben ist. D.h., beim Überschreiten der Freibeträge bzw. -grenzen (Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR; s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) kann Ertragsteuerpflicht (Körperschaft- und G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 1502 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Einnahme-Überschussrechnung kommt für folgende Gruppen von StPfl in Betracht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Vollständigkeitsgrundsatz

Rn. 396 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 246 Abs 1 S 1 HGB bestimmt, dass der JA sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, RAP ebenso wie Aufwendungen und Erträge enthalten muss, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Liegt am Bilanzstichtag ein dem StPfl subjektiv zuzurechnender Vermögensgegenstand des BV vor, besteht (vorbehaltlich eines eingreifenden Aktivierungs...mehr