Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.1 Kohlendioxidausstoß und Hubraum

Die kohlendioxid-orientierte Besteuerung findet für ab dem 1.7.2009 und bei positiver Günstigerprüfung nach § 18 Abs. 4 KraftStG auch für ab dem 5.11.2008 erstmals zugelassene Pkw Anwendung. Sie bemisst die Kraftfahrzeugsteuer gem. § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG nach der Kohlendioxidemission und dem Hubraum. Die Werte zur Kohlendioxidemission und zum Hubraum werden im Rahmen de...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / Zusammenfassung

Überblick Für die Besteuerung von Fahrzeugen ist die Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugart von grundlegender Bedeutung. Von dieser Einstufung eines Fahrzeugs ist die zur Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer anzuwendende Bemessungsgrundlage abhängig.[1] Die Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugklasse wird von den Verkehrsbehörden in der nach § 3 Abs. 1 S. 2 FZV ausgefertigten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Sonstige Einzelfälle

Rz. 198 Bei Gewährung von Zuwendungen durch einen Verein, der mit dieser Befugnis durch eine staatliche Behörde beliehen worden ist, unterfallen die dem Verein dabei erstatteten Personalkosten und Sachkosten nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG.[1] Rz. 199 Leistungen, die ein Verein aufgrund eines nach § 5a Abs. 2 ZDG abgeschlossenen Vertrags erbringt u...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 15.2 Voranmeldungsverfahren

Der Unternehmer muss bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat.[1] Die berechnete Vorauszahlung ist gleichzeitig fällig. Der Voranmeldungszeitraum kann kalendervierteljährlich oder monatlich sein. Die Übermittlung an das Finanzamt ...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.4 Prüfung des internen Kontrollsystems

Von zentraler Bedeutung für die Durchführung einer Abschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz ist die Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS). Ausführungen hierzu finden sich in IDW PS 261 (ISA (DE) 315), der jedoch recht abstrakt gehalten und für den unbefangenen Leser schwer verständlich ist. Dieser Bereich der Abschlussprüfung ist allerdings für den St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 9 Rechtsschutz

Rz. 17 Bei der Erteilung von Auskünften an einen anderen Mitgliedstaat durch das BZSt als zentralem Verbindungsbüro handelt es sich regelmäßig nicht um Verwaltungsakte. Dementsprechend kommt für den Stpfl. in erster Linie der einstweilige Rechtsschutz in Betracht. In der Regel erfährt der Stpfl. durch die vorherige Anhörung von der beabsichtigten gleichzeitigen Prüfung.[1] D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 10 Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift setzt Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a und b, Unterabs. 2 und Abs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie in der Fassung der DAC 7-Richtlinie[1] um. Sie sieht die Anwesenheit ausländischer Bediensteter anderer Mitgliedstaaten für Zwecke des Informationsaustauschs im Inland vor. § 10 Abs. 1 EUAHiG setzt für die Anwesenheit Bediensteter anderer M...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 12 Gleichzeitige Prüfung

1 Allgemeines Rz. 1 Die durch das Wachstumschancengesetz[1] vollständig neu gefasste Vorschrift regelt in Umsetzung des Art. 12 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie die gleichzeitige – also simultane – Prüfung durch deutsche und ausländische Finanzbehörden jeweils im eigenen Land.[2] Dies ist eine besondere Form des Informationsaustausches, die gerade im Zusammenhang mit einer gena...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 7 Automatische Übermittlung von Informationen

1 Allgemeines Rz. 1 Mit der Ausweitung und genaueren Regelung der automatisierten Übermittlung von Informationen, die in Art. 8 – 8b der Richtlinie 2011/16/EU und in deren Umsetzung in § 7 EUAHiG niedergelegt ist, enthält letztere Vorschrift einen weiteren innovativen Kern für die innergemeinschaftliche Amtshilfe. Die automatische Übermittlung von Informationen an die anderen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Informationsaustausch durch Anwesenheit ausländischer Bediensteter (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Anwesenheit ausländischer Bediensteter anderer Mitgliedstaaten für Zwecke des Informationsaustausches. Ihre Anwesenheit ist in drei Fallgruppen möglich, nämlich zum einen durch Anwesenheit in den Amtsräumen der Finanzbehörde, in denen diese ihre Amtstätigkeit ausübt[1], zum anderen bei behördlichen Ermittlungen, die auf deutschem Hoheitsgebiet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Ermittlungshandlungen ausländischer Bediensteter (Abs. 3)

Rz. 5a § 10 Abs. 3 S. 1 EUAHiG bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen der Bedienstete eines anderen Mitgliedstaates seine Befugnisse im Inland ausüben darf. Die Regelung setzt Art. 12a Abs. 2 Unterabs. 2 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Nach Hs. 1 gilt das inländische Verfahrensrecht. Da es sich bei dem Bediensteten eines anderen Mitgliedstaates nicht um einen i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5.2 Steuergeheimnis

Rz. 12 Während einer gleichzeitigen Prüfung ist die Finanzverwaltung weiterhin an das Steuergeheimnis nach § 30 AO gebunden. Die Weitergabe von steuerlich erheblichen Informationen im Rahmen oder zur Vorbereitung gleichzeitiger Prüfungen ist grundsätzlich zulässig und vom Stpfl. hinzunehmen. Eingeschränkt wird die Möglichkeit der zulässigen Offenbarung durch das Merkmal der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 8 Ausnahme von der vorherigen Anhörung (Abs. 7)

Rz. 16 Nach § 12 Abs. 7 EUAHiG ist eine Anhörung der Beteiligten gem. § 117 Abs. 4 S. 3 AO nicht erforderlich. Während die Information nach Abs. 6 nach bereits getroffener Entscheidung über die Durchführung einer gleichzeitigen Prüfung erfolgt, richtet sich die Anhörung auf den Zeitpunkt vor Kontaktaufnahme zum anderen Staat, bzw. auf den Zeitpunkt nach Eingang eines Ersuche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 11 Automatischer Austausch länderbezogener Berichte (Abs. 10)

Rz. 13 Das BZSt als zuständiges Verbindungsbüro übermittelt nach § 7 Abs. 10 EUAHiG im Weg des automatischen Austauschs die ihm gem. § 138a Abs. 6 AO übermittelten länderbezogenen Berichte an die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten, für die in dem länderbezogenen Bericht Angaben i. S. d.§ 138a Abs. 2 AO enthalten sind. Das schließt die von einbezogenen Konzernge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 9 Anhörung (Abs. 8)

Rz. 11 § 117 Abs. 4 S. 3 AO schreibt für die Durchführung der zwischenstaatlichen Amtshilfe vor, dass im Bereich der von den Landesbehörden verwalteten Steuern vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen der inländische Beteiligte grundsätzlich anzuhören ist. Eine solche Anhörung würde allerdings die automatische Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaate...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 14 Automatische Übermittlung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 13)

Rz. 16 § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt die Übermittlung von Steuergestaltungen durch das BZSt als zentralem Verbindungsbüro[1] an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Wege des automatischen Informationsaustauschs. Da die Amtshilferichtlinie selbst nur vorsieht, dass die nationalen Meldungen der Steuergestaltungen entweder durch einen Intermediär oder durch den Stpfl. erf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift setzt Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a und b, Unterabs. 2 und Abs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie in der Fassung der DAC 7-Richtlinie[1] um. Sie sieht die Anwesenheit ausländischer Bediensteter anderer Mitgliedstaaten für Zwecke des Informationsaustauschs im Inland vor. § 10 Abs. 1 EUAHiG setzt für die Anwesenheit Bediensteter anderer Mitgliedstaate...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Umfang und Verfahren(Abs. 4)

5.1 Allgemeines Rz. 11 Die Auswahl der Person oder Personen, die für eine gleichzeitige Prüfung vorgeschlagen werden sollen, trifft die örtliche Finanzbehörde und begründet dies. Ferner gibt die örtliche Finanzbehörde den Zeitraum an, in dem die gleichzeitige Prüfung stattfinden soll. Aufgrund des Vorschlags der Finanzbehörde unterrichtet das zentrale Verbindungsbüro die betr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Ersuchen um eine gleichzeitige Prüfung (Abs. 1)

2.1 Allgemeines Rz. 3 Zwei oder mehr Mitgliedstaaten können eine gleichzeitige Prüfung einer oder mehrerer Personen im jeweils eigenen Hoheitsgebiet durchführen. Ein Ziel dieser gleichzeitigen Prüfung ist der Informationsaustausch. Die gleichzeitig zu prüfende Person[1] oder Personen müssen für die gleichzeitig prüfenden Mitgliedstaaten von einem gemeinsamen oder ergänzenden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 10 Weiterleitung von Daten durch das BZSt betreffend grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabzusagen über die Verrechnungspreisgestaltung (Abs. 9)

Rz. 12 Nach § 7 Abs. 9 S. 1 EUAHiG nimmt das BZSt als zentrales Verbindungsbüro die gem. Art. 8a der Amtshilferichtlinie übersandten Informationen aus dem automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung entgegen. Ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Zentralverzeichnisses der Mitg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Automatische Übermittlung im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 7 Abs. 1 EUAHiG werden bestimmte Informationen automatisch übermittelt, die über Personen vorhanden sind, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Übermittlung beschränkt sich also auf solche Personen[1], die im Empfängermitgliedstaat der Information ansässig sind. Dies ist bei natürlichen Personen der Wohnsitz, bei den anderen Personen der Sitz oder de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 16 Automatischer Austausch von Informationen i. S. d. Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (Abs. 14a)

Rz. 17a Im Zuge der DAC 7-Richtlinie[1] wurde eine automatische Übermittlung von Daten beschlossen, die national von Plattformen-Betreibern zu erheben und sodann dem BZSt automatisiert zu übermitteln sind.[2] § 7 Abs. 14a EUAHiG setzt Art. 8ac Abs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Die Übermittlung der entsprechenden Daten erfolgt erstmals zum 31.1.2024...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 7 Informationspflichten gegenüber der betroffenen Person (Abs. 6)

Rz. 14 Das BZSt als zentrales Verbindungsbüro informiert nach § 12 Abs. 6 S. 1 EUAHiG die inländische, von der gleichzeitigen Prüfung betroffene Person über die Durchführung der gleichzeitigen Prüfung. Zeitpunkt für diese Information ist im Falle einer von Deutschland ausgehenden Prüfung der Eingang der Zustimmung des anderen Mitgliedstaates, im Falle eines eingehenden Ersuc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 17 Auswertungsbefugnis von Daten durch das BZSt (Abs. 15)

Rz. 18 Durch § 7 Abs. 15 EUAHiG wird dem BZSt als zentralem Verbindungsbüro eine Auswertungsbefugnis der im Wege des systematischen Informationsaustauschs erlangten Daten anderer Mitgliedstaaten sowie der an diese übermittelten Daten eingeräumt. Dieses Recht besteht neben der Auswertungsbefugnis der Landesfinanzbehörden. Damit bestehen parallele Auswertungsbefugnisse. Durch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5.1 Allgemeines

Rz. 11 Die Auswahl der Person oder Personen, die für eine gleichzeitige Prüfung vorgeschlagen werden sollen, trifft die örtliche Finanzbehörde und begründet dies. Ferner gibt die örtliche Finanzbehörde den Zeitraum an, in dem die gleichzeitige Prüfung stattfinden soll. Aufgrund des Vorschlags der Finanzbehörde unterrichtet das zentrale Verbindungsbüro die betroffenen Mitglie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 15 Automatischer Austausch grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 14)

Rz. 17 Ergänzend zu § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt § 7 Abs. 14 EUAHiG die Entgegennahme von Steuergestaltungen[1] im Wege des automatischen Informationsaustauschs von anderen Mitgliedstaaten. Die Entgegennahme obliegt dem BZSt, das für die Auswertung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 43 FVG zuständig ist. Bei der Auswertung unterstützen die Länder das BZSt gem. § 21a Abs. 5 FVG. Die Entgeg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Begriffsdefinition (Abs. 2)

Rz. 5 § 12 Abs. 2 S. 1 EUAHiG definiert den Begriff der gleichzeitigen Prüfung i. S. d. Abs. 1 als behördliche Ermittlungen, die von der zuständigen Finanzbehörde gleichzeitig mit der entsprechenden Behörde eines anderen Mitgliedstaats im jeweils eigenen Hoheitsgebiet in Bezug auf eine Person oder mehrere Personen von gemeinsamen oder ergänzendem Interesse durchgeführt werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Rechtsschutz

Rz. 8 § 10 EUAHiG ist eine besondere Form des Informationsaustausches auf Ersuchen und als solche gegenüber § 4 EUAHiG die speziellere Vorschrift. Möchte ein inländischer Stpfl. Rechtsschutz gegen den Informationsaustausch in Anspruch nehmen, so gelten dieselben Grundsätze, wie bei einem Informationsaustausch nach § 4 EUAHiG.[1] Demnach ist zu unterscheiden zwischen der Info...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise in der Übergangszeit (Abs. 4)

Rz. 7 Die Regelung in § 7 Abs. 4 EUAHiG betrifft ausschließlich die Übermittlung von Altfällen. Gemeint sind damit solche grenzüberschreitenden Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung, die in der Zeit zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2016 erteilt, getroffen, geändert oder erneuert wurden. Innerhalb dieser Gruppe erfolgt eine weitere Diff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 7 Ausschlussregelung (Abs. 6)

Rz. 9 Der automatische Informationsaustausch nach § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG findet nach § 7 Abs. 6 EUAHiG dann nicht statt, wenn ausschließlich die Steuerangelegenheiten einer oder mehrere natürlicher Personen betroffen sind. Damit liegt im nationalen Recht eine praktisch identische Umsetzung von Art. 8a Abs. 4 der Amtshilferichtline vor. Diese Regelung kann im Einzelfall bei g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 13 Weiterleitung von Daten durch das BZSt betreffend länderbezogene Berichte (Abs. 12)

Rz. 15 Entsprechend der Regelung in § 7 Abs. 9 EUAHiG für grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabzusagen über Verrechnungspreise legt § 7 Abs. 12 EUAHiG fest, dass das BZSt als zentrales Verbindungsbüro die von anderen Mitgliedstaaten empfangenen Daten nach § 7 Abs. 10 und 11 EUAHiG zu den länderbezogenen Berichten entgegennimmt und an die zuständigen Landesfinanzbehörde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Ausweitung und genaueren Regelung der automatisierten Übermittlung von Informationen, die in Art. 8 – 8b der Richtlinie 2011/16/EU und in deren Umsetzung in § 7 EUAHiG niedergelegt ist, enthält letztere Vorschrift einen weiteren innovativen Kern für die innergemeinschaftliche Amtshilfe. Die automatische Übermittlung von Informationen an die anderen Mitgliedstaa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Beaufsichtigung und Koordinierung der Prüfung (Abs. 3)

Rz. 10 § 12 Abs. 3 EUAHiG setzt Art. 12 Abs. 4 der Amtshilferichtlinie um. Zur Koordinierung der gleichzeitigen Prüfung bedarf es am Anfang, aber auch im Laufe der gleichzeitigen Prüfung der Abstimmung verschiedenartiger Fragen und der Vorgehensweisen. Deswegen hat die Amtshilferichtlinie die Benennung eines verantwortlichen Bediensteten jedes zentralen Verbindungsbüros der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Vorschlag eines anderen Mitgliedstaates (Abs. 5)

Rz. 13 § 12 Abs. 5 EUAHiG regelt den Fall, in dem ein anderer Mitgliedstaat um die Durchführung einer gleichzeitigen Prüfung ersucht. Hiermit wird Art. 12 Abs. 3 der Amtshilferichtlinie umgesetzt. Das Ersuchen des anderen Mitgliedstaates geht mit Begründung der Auswahl und Angabe des Zeitraums, in dem die gleichzeitige Prüfung durchgeführt werden soll, beim deutschen zentral...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise (Abs. 3)

Rz. 6 Mit § 7 Abs. 3 EUAHiG setzt der Gesetzgeber nahezu identisch Art. 8a Abs. 1 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Das BZSt als zentrales Verbindungsbüro meldet demnach die in § 7 Abs. 7 EUAHiG näher definierten Daten zu allen nach dem 31.12.2016 erteilten, getroffenen, geänderten oder erneuerten grenzüberschreitenden Vorbescheiden und zu nach dem 31.12.2016 e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Umfang der Offenbarung (Abs. 2)

Rz. 5 § 10 Abs. 2 EUAHiG setzt Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 2 der Amtshilferichtlinie um. Die Regelung dient der Wahrung des Steuergeheimnisses. Dafür wird sichergestellt, dass die ausländischen Bediensteten nur solche Informationen erhalten, die von § 4 EUAHiG als der Grundvorschrift für die Offenbarung gedeckt sind. Es muss sich also um solche Informationen handeln, die für di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Automatischer Austausch bei Vorabzusagen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittstaaten (Abs. 5)

Rz. 8 Vom automatischen Informationsaustausch nach § 7 EUAHiG sind bi- oder multilaterale Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittstaaten grundsätzlich ausgenommen, sofern das DBA oder sonstige Abkommen, das der Verständigung zu Grunde liegt, eine Weitergabe an Dritte nicht erlaubt. Dies entspricht Art. 26 OECD-MA.[1] Ein Austausch erfolgt nach § 7...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 8 Umfang der auszutauschenden Daten (Abs. 7)

Rz. 10 In Übereinstimmung mit Art. 8a Abs. 6 der Richtlinie listet § 7 Abs. 7 S. 1 EUAHiG die Informationen im Einzelnen auf, die das BZSt gem. § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG an die anderen Mitgliedstaaten übermittelt. Ab dem 1.1.2018 erfolgt die Übermittlung nicht mehr nur an die Mitgliedstaaten, sondern an das bis dahin von der Kommission einzurichtende Zentralverzeichnis der Mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Legitimation durch Vollmacht (Abs. 4)

Rz. 7 Nur dazu befugte Bedienstete des anderen Mitgliedstaates können auf der Grundlage der gewährten Amtshilfe den Informationsaustausch nach Abs. 1 durchführen. Die Befugnis ergibt sich aus einer schriftlichen Vollmacht, die diese Bediensteten jederzeit vorlegen können müssen. Aus dieser Legitimationsvollmacht muss sich ihre Identität und ihre dienstliche Position ergeben....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 12 Automatische Mitteilung über fehlende Mitarbeit ausländischer Konzernobergesellschaften (Abs. 11)

Rz. 14 Die Mitwirkung einer ausländischen Konzernobergesellschaft bei der Erstellung eines länderbezogenen Berichts durch eine inländische Konzerngesellschaft kann im Inland nicht erzwungen werden. Daher sieht § 7 Abs. 11 EUAHiG vor, dass in diesem Fall das BZSt diese Weigerung automatisch dem anderen Mitgliedstaat mitteilt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Zwei oder mehr Mitgliedstaaten können eine gleichzeitige Prüfung einer oder mehrerer Personen im jeweils eigenen Hoheitsgebiet durchführen. Ein Ziel dieser gleichzeitigen Prüfung ist der Informationsaustausch. Die gleichzeitig zu prüfende Person[1] oder Personen müssen für die gleichzeitig prüfenden Mitgliedstaaten von einem gemeinsamen oder ergänzenden Interesse sein....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von Finanzkonten (Abs. 2)

Rz. 5 § 7 Abs. 2 und 3 EUAHiG wurden zunächst eingeführt durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze.[1] Der damit in Kraft getretene § 7 Abs. 3 EUAHiG seinerseits wurde bereits nach kurzer Zeit ersetzt durch die Absätze 3 bis 14, die durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Am...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Gemeinsame Prüfungen (Joint Audits)

Rz. 4a Mit der Einführung von § 12 EUAHiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Durchführung von simultanen Prüfungen geschaffen. Damit werden in zwei oder mehr Mitgliedstaaten zeitgleich Betriebsprüfungen betreffend denselben Stpfl. oder bei nahestehenden Personen durchgeführt. § 12 EUAHiG schafft nur die Möglichkeit zeitgleicher Prüfungen, die Anwesenheit ausländischer Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die durch das Wachstumschancengesetz[1] vollständig neu gefasste Vorschrift regelt in Umsetzung des Art. 12 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie die gleichzeitige – also simultane – Prüfung durch deutsche und ausländische Finanzbehörden jeweils im eigenen Land.[2] Dies ist eine besondere Form des Informationsaustausches, die gerade im Zusammenhang mit einer genaueren Überprü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verspätungszuschläge / 1 Festsetzung

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn der Steuerpflichtige die Lohnsteuer-Anmeldung nach Ablauf des 10. Tages des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums verspätet abgibt.[1] Die gesetzliche Regelung unterstellt bei Fristversäumnis generell ein Verschulden des Arbeitgebers, welches die Festsetzung des Verspätungszuschlags dem Grunde nach rechtfertigt.[2] Die Fests...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.6 Bindungswirkung der Bescheide zur Behinderung

Rz. 33 Die Bescheide gem. § 152 SGB IX haben den Charakter eines Grundlagenbescheids i. S. d. § 171 Abs. 10 i. V. m. § 175 AO.[1] Die Finanzbehörden sind mithin an die Bescheide gebunden. Lediglich bei einer Herabsetzung des Grades der Behinderung gilt ein Bescheid ab dem Neufeststellungszeitpunkt für steuerliche Zwecke nicht mehr. Da gem. R 33b Abs. 8 S. 1 EStR 2012 jedoch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verspätungszuschläge / 2 Höhe

Die Höhe des Verspätungszuschlags richtet sich bei Lohnsteuer-Anmeldungen, die monatlich, vierteljährlich oder jährlich abzugeben sind, nach der Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung sowie der Höhe der Steuer.[1] Die festgelegte Höhe der Verspätungszuschläge nach § 152 Abs. 5 AO von 0,25 % für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung findet hier keine Anw...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.5 Feststellungslast

Rz. 101 Die Feststellungslast trägt hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben/Werbungskosten aufgrund des Veranlassungszusammenhangs der Steuerpflichtige. Hinsichtlich der Tatsachen, die eine wesentliche Verbesserung oder eine Herstellung der Betriebsbereitschaft begründen und damit die Behandlung als Herstellungskoste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5 Nachweis der Behinderung (Abs. 7 i. V. m. § 65 EStDV)

Rz. 28 Gem. § 33b Abs. 7 EStG wird die Bundesregierung ermächtigt, den Nachweis über die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Pauschbeträge in einer gesonderten Rechtsverordnung zu regeln. Dies ist in Form des § 65 EStDV geschehen.[1] Den Nachweis einer Behinderung hat der Stpfl. gem. § 65 Abs. 1 EStDV zu erbringen: bei einer Behinderung, deren Grad auf mindestens 50 festge...mehr