Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Typen von Kaufverträgen.

Rn 8 Für Anwendung und Auslegung des Kaufrechts ist trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit zwischen einzelnen Vertragstypen zu unterscheiden. Das System des Kaufrechts unterscheidet folgende Kaufvertragstypen: Rn 9 (1) Der Verbrauchsgüterkauf, dh der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher von einem Unternehmer (s § 474 Rn 3–8), unterliegt erg den Sonderregeln...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gefährdungshaftung.

Rn 11 Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung beruht nicht auf der individuellen Verantwortung des Schädigers, sondern auf der Verwirklichung einer Gefahr, die im Einflussbereich des Ersatzpflichtigen zu lokalisieren ist. Grund der Risikozuweisung ist die Beherrschung einer Gefahrenquelle; die Haftung ist das Korrelat zur Ausweitung der Handlungsmöglichkeiten (Soergel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verdeckte, planwidrige Unvollständigkeit.

Rn 5 § 155 ist einschlägig, wenn beide Parteien glauben, sich über alle Fragen geeinigt zu haben, aber tatsächlich noch Punkte offen sind, über die eine Einigung erzielt werden sollte. Soweit es sich um Punkte handelt, welche nie zum Regelungsprogramm der Parteien gehörten, ist dies kein Fall des Dissenses. Es liegt vielmehr eine durch dispositives Recht oder ergänzende Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unterhalt.

Rn 8 Laufender Unterhalt fällt mangels Fälligkeit nicht in das Endvermögen (BGH FamRZ 03, 1544). Anderes gilt aber für am Stichtag bereits fällige Unterhaltsrückstände, die beim Berechtigten in das Aktiv- und beim Verpflichteten in das Passivvermögen fallen (BGH FamRZ 11, 25; 03, 1544; Celle FamRZ 91, 944; Frankf FamRZ 90, 998). Dasselbe gilt für ein Kontoguthaben, das dazu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Definition.

Rn 1 Der Vertrag ist die privatautonome Regelung eines Rechtsverhältnisses durch Rechtsgeschäft aufgrund des übereinstimmenden Willens von mindestens zwei Parteien (Flume II § 33, 2; NK-BGB/Rademacher/G. Schulze Vor §§ 145–157 Rz 16). Er ist Hauptfall des mehrseitigen Rechtsgeschäfts. In Abgrenzung hierzu ist der Beschluss ein innerorganisatorischer Willensbildungsakt, der n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Anwendungsbereich, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die nicht abdingbare (§ 476 I 1 Alt 2, dort Rn 7) Norm soll den Verbraucher vor unklaren und mangels dauerhafter Wiedergabe nicht nachweisbaren Garantien schützen. Sie gilt für alle Garantien iSd § 443, auch von Dritten (va keine ›Herstellergarantie‹), iRe Verbrauchsgüterkaufs, nicht aber für Werbung mit einer Garantie (BGH NJW 11, 2653 [BGH 14.04.2011 - I ZR 133/09] Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 53 Beim kumulativen Schuldbeitritt tritt der Mitübernehmer zusätzlich neben dem bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis ein, so dass beide Gesamtschuldner iSd §§ 421 ff werden. Die Zulässigkeit des im BGB nicht geregelten Schuldbeitritts folgt aus der Vertragsfreiheit, § 311 I (anerkannt seit RGZ 59, 232, 233; BGH DB 75, 2081). Die Regelung in § 401 gilt entspr für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bereitstellung eines digitalen Inhalts, III.

Rn 4 Ein digitaler Inhalt ist dem Verbraucher nach III zur Verfügung gestellt, wenn diesem eine eigenständige Zugriffsmöglichkeit verschafft wurde. Das ›Zugänglichmachen‹ stellt dagegen auf die Möglichkeit der Nutzung durch den Verbraucher unter fremder Kontrolle, also mittels der Einrichtung eines Dritten, ab. Rn 5 Den Gegenstand der Bereitstellungspflicht des Unternehmers k...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 1555 [Autor/Stand] Auch für die Verbrauchsteuer- und Einfuhrabgabenhinterziehung gelten die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze zum Kreis der möglichen Täter und Teilnehmer (s. allgemein Rz. 80 ff.)[2]. Rz. 1555.1 [Autor/Stand] Speziell bei dem arbeitsteilig organisierten, oftmals vom Ausland aus gesteuerten Schmuggel stellt sich das Problem des Tatnachweises für die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufpreis.

Rn 31 Der Kaufpreis ist die Geldleistung des Käufers für die Sachleistung des Verkäufers. Das Synallagma zwischen Sach- und Geldleistung begründet die Abgrenzung zum Tausch (§ 480), der durch den Austausch von Sachleistungen charakterisiert ist (§ 480 Rn 1). Der Kaufpreis kann neben EURO in jeder Währung vereinbart werden, sofern die Fremdwährung als Geld (§ 244) und nicht a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm knüpft an die §§ 2050 ff an, die die Ausgleichung von Zuwendungen und Leistungen zwischen Abkömmlingen bei einer Erbauseinandersetzung regeln. § 2316 bestimmt die Auswirkungen der Ausgleichung, die die Erbquoten (§ 1924 ff) verändert, auf den Pflichtteilsanspruch (BGH NJW 93, 1197 [BGH 09.12.1992 - IV ZR 82/92]). Das soll sicherstellen, dass der Berechnung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtabrechnung.

Rn 24 Die Gesamtabrechnung ist periodische Rechnungslegung, keine Bilanz über das Gemeinschaftsvermögen oder über das gemE, auch keine Gewinn- und Verlustrechnung über Vermögen (Rn 22; Saarbr NJW-RR 06, 732 [OLG Saarbrücken 19.12.2005 - 5 W 166/05]; BayObLG NJW-RR 04, 1603 [BayObLG 30.06.2004 - 2 Z BR 58/04]); handelsrechtliche Grundsätze zur Buchführung finden grds keine An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtswidrigkeit und Verschulden.

Rn 84 Die Feststellung der Rechtswidrigkeit (die vom Anspruchsteller darzulegen und zu beweisen ist) erfordert beim Recht am Unternehmen als offenem Tatbestand eine einzelfallbezogene Rechtsgüter- und Interessenabwägung (BGHZ 45, 296, 307; 138, 311, 318; 166, 84 Rz 97 mwN; 193, 227 Rz 27 ff; NJW 13, 2760 Rz 17 ff; WRP 14, 1067 Rz 15; MDR 15, 150 Rz 16; NJW 18, 2877 [BGH 10.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übersicht.

Rn 4 Während §§ 677 ff Regeln für die echte GoA enthält, beschäftigt sich § 687 II mit der unechten GoA (Geschäftsanmaßung), bei der ein fremdes Geschäft in Kenntnis der Fremdheit als eigenes geführt wird. IRd echten GoA, bei der ein Geschäft für einen anderen geführt wird, lassen sich die berechtigte und die unberechtigte Geschäftsführung unterscheiden. Maßstab für die Abgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Bewegliche.

Rn 7 In Übereinstimmung mit Art 2 Nr 5 WKRL sind Immobilien ausgenommen, damit wegen § 93 auch deren wesentliche Bestandteile (Erman/Grunewald Rz 4). Str ist die Rechtslage für Zubehör. Aus systematischen und praktischen Erwägungen sind die § 474 ff nicht anwendbar (Feller MittBayNot 03, 82, 84 f mwN; aA MüKo/Lorenz Rz 6; Staud/Matusche-Beckmann Rz 34; Maibaum RNotZ 23, 193,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 5 Raum ist ein kubisches, also nach Länge, Breite und Höhe abgrenzbares Gebilde (Hamm ZMR 16, 300), ein von Boden, Decke und 4 oder mehr Wänden umschlossenes Bauteil (München ZMR 06, 388; LG Dresden ZMR 10, 979, 980) in einem Gebäude (Rn 2). Der Raum iSd WEG ist mithin dreidimensional, wobei alle Wände von einer gewissen Dauerhaftigkeit und Stabilität gekennzeichnet und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Haushaltsgegenstände.

Rn 4 Haushaltsgegenstände unterliegen nicht dem Zugewinnausgleich, wenn sie nach § 1568b verteilt werden oder worden sind (BGH FamRZ 11, 183; 11, 1039 auch zur Geltung in Altfällen). Da diese Norm eine Zuweisung von Alleineigentum nicht vorsieht, unterliegt dieses stets dem Zugewinnausgleich (BGH aaO; Hamm FamRZ 20, 325). Was für Haushaltsgegenstände gilt, gilt auch für eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Da ein anfechtbares, aber nicht angefochtenes Rechtsgeschäft uneingeschränkt gültig ist (BGH NJW-RR 87, 1456 [BGH 01.07.1987 - VIII ZR 331/86]), führt dessen Bestätigung nach § 144 I nur zum Verlust des Anfechtungsrechts. Sie stellt geringere Anforderungen als die Bestätigung nach § 141 und setzt keine empfangsbedürftige Willenserklärung voraus, weil vor einer Anfechtun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Verbindlichkeitsrückstellungen u Verlustrückstellung. Gemeinsamkeiten u Unterschiede, BB 1988, 27; Herzig, Rückstellungen wegen öff-rechtlicher Verpflichtungen, insb Umweltschutz, DB 1990, 1341; Herzig/Hötzel, Rückstellungen wegen Produkthaftung, BB 1991, 99; Weber-Grellet, Maßgeblichkeitsschutz u eigenständige Zielsetzung der StB, DB 1994, 288; Schön, Der BFH u die Rückst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Passive Stellvertretung (Abs 3).

Rn 83 Passive Stellvertretung meint die Entgegennahme von Willenserklärungen durch einen Stellvertreter. Die Vorschrift in III ist ungenau. IGgs zur aktiven Stellvertretung ist es nicht Sache des Vertreters, sondern die des Vertragspartners, die Stellvertretung offen zu legen. Seine Erklärung muss sich ausdrücklich oder nach den Umständen erkennbar an den Vertretenen richten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 5 Hat der Anspruchsschuldner eine Auskunft abgegeben und zieht der Berechtigte deren Wahrheitsgehalt oder Vollständigkeit in Zweifel, hat er das Recht, die Richtigkeit der Auskunft eidesstattlich versichern zu lassen. Dies soll der Verwendung einer den Parteiinteressen angemessenen Sorgfalt Vorschub leisten (MüKoBGB/Krüger § 260 Rz 47). Materielle Unrichtigkeit der Auskun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Abgrenzungsrelevanz

Rn. 652 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Unterscheidung von abnutzbaren und nicht abnutzbaren WG ist von Bedeutung für die Folgebewertung, konkret für planmäßige Abschreibungen, da die Vornahme von AfA und AfS nach § 7 EStG nur für abnutzbare WG zu erfolgen hat; Sonderabschreibungen, zB nach § 7b EStG, § 7g Abs 5 EStG, die nur für abnutzbare WG in Betracht kommen. Darüber hat die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Prozessuales.

Rn 24 Mit der Statusklage kann der Dienstverpflichtete, solange das Vertragsverhältnis besteht, auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses klagen (BAG AP Nr 78 zu § 256 ZPO 1977), nach Beendigung allerdings nur, wenn die Feststellung für Ansprüche des Beschäftigten noch relevant sein kann (BAG NZA 02, 760). Grenze ist Treu und Glauben (§ 242) (BAG NZA 03, 341 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Scheinkonkurrenzen

Rz. 879 [Autor/Stand] Im Fall der Scheinkonkurrenz verdrängt einer der verwirklichten Straftatbestände einen gleichfalls verwirklichten anderen Straftatbestand. Ihr Kennzeichen ist, dass der Unrechtsgehalt des nur scheinbar anwendbaren Straftatbestands durch die Verurteilung wegen des verdrängenden Tatbestands bereits erfasst wird (s. Rz. 861)[2]. Wegen dieses gemeinsamen Ne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auslegung der Vollmacht und konkludente Vollmachtserteilung.

Rn 8 Ob das Verhalten des Vertretenen als Vollmachtserteilung zu verstehen ist, ist in Zweifelsfällen durch Auslegung vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157) zu ermitteln (MüKo/Schubert Rz 7). Während für die Auslegung einer Innenvollmacht der Verständnishorizont des Bevollmächtigten maßgeblich ist (BGH NJW 10, 1203 [BGH 14.01.2010 - III ZR 173/09] Rz 8), ist bei der Auslegung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufschiebende und auflösende Bedingung.

Rn 2 § 158 unterscheidet Bedingungen zunächst nach der Art ihres Einflusses auf das Rechtsgeschäft. Die Wirkungen des Rechtsgeschäfts können mit Eintritt der Bedingung eintreten (aufschiebende oder Suspensivbedingung, I) oder zu diesem Zeitpunkt enden (auflösende oder Resolutivbedingung, II). Die Abgrenzung zwischen auflösender und aufschiebender Bedingung kann im Einzelfall...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ermächtigungstreuhand.

Rn 8 Auch bei der Ermächtigungstreuhand bleibt der Treugeber Vollrechtsinhaber. Als solcher ermächtigt er den Treunehmer, in eigenem Namen für ihn tätig zu werden (Bork Rz 1316). Der Treuhänder kann zwar mit unmittelbarer Fremdwirkung über zum Treugut gehörende Gegenstände verfügen (§ 185 I), den Treugeber aber nicht unmittelbar verpflichten. Denn er tritt wie der mittelbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kommissionsgeschäft.

Rn 5 Es handelt sich um eine besondere Geschäftsbesorgung, die den Kommissionär verpflichtet, im eigenen Namen auf fremde Rechnung gegen eine Provision das Kommissionsgut zu kaufen oder zu verkaufen. Bei gewerblicher Ausübung gelten §§ 383 ff HGB. Abzugrenzen sind der Wiederverkauf (s § 456 Rn 4) und das ähnliche Konditionsgeschäft (vgl HP/Faust § 433 Rz 18). In beiden Fälle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Bedeutung, Rechtsnatur.

Rn 1 § 779 regelt die materiell-rechtliche Streitbeilegungsvereinbarung durch gegenseitiges Nachgeben. Sie enthält zum einen eine Legaldefinition des Vergleichs. Zum anderen regelt sie einen Unwirksamkeitsgrund, der einen Sonderfall des gemeinsamen Irrtums über die Geschäftsgrundlage (s Rn 29) darstellt (BGH NJW 59, 2109, 2110; NJW-RR 94, 434, 435 [BGH 18.11.1993 - IX ZR 34/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. § 826.

Rn 10 Während § 138 ein sittenwidriges Rechtsgeschäft für unwirksam erklärt, begründet § 826 im Fall eines vorsätzlichen sittenwidrigen Verhaltens einen Schadensersatzanspruch (BaRoth/Wendtland Rz 9). Die Anspruchsvoraussetzungen sind in wesentlichen Punkten verschieden, doch können bei einer einseitigen Sittenwidrigkeit beide Normen erfüllt sein (BGH NJW 70, 658 [BGH 09.12....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Funktion und Konzeption des § 823 II.

Rn 226 § 823 II als verhaltensbezogene Haftungsnorm betrifft Verstöße gegen gesetzliche Verhaltensregeln (in Abgrenzung zu den für die Haftung für Verkehrspflichtverletzung maßgeblichen richterrechtlichen Verhaltensgeboten). Anders als § 823 I ist die Haftung nach Abs 2 nicht auf bestimmte Rechtsgüter beschränkt und kann daher auch bei reinen Vermögensschäden greifen. Zudem ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIX. Ausländische Lebensversicherungen

Schrifttum: Brüggemann, Lebensversicherungen im Blickpunkt, ErbBstg 2012, 138; Brüggemann, Besteuerung einer Lebensversicherung mit Termfix-Klausel, ErbBStG 2/20, 35; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Versicherungsverträge in der Nachdeklarationsberatung, DStR 2016, 280; Geck, Die Lebensversicherung im Zivil- und Erbschaftsteuerrecht, KÖSDI 2007, 155...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Prüfsystematik

Rn. 600 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Prüfrelevante Kriterien: Die steuerliche Aktivierungskonzeption stützt sich im Gegensatz zur handelsrechtlichen Aktivierungskonzeption nicht auf das Kriterium der selbstständigen Verwertbarkeit, das einen hohen Objektivierungsgrad für sich beanspruchen kann, sondern lässt die Übertragbarkeit zusammen mit dem Betrieb genügen (s Rn 595, 599)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Besitz einer beweglichen Sache.

Rn 3 Zum Begriff der Sache s.o. § 90. Zur Abgrenzung der beweglichen Sachen s.o. § 929 Rn 3. Eine Ersitzung ist auch bei Tieren möglich (§ 90a). Nicht möglich ist eine Ersitzung an dem Grundstücksrecht unterliegenden wesentlichen Bestandteilen (§§ 93, 94). Möglich ist dagegen eine Ersitzung am Zubehör (§ 97), da durch längeren Eigenbesitz des Erwerbers die Zubehöreigenschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtliche Behandlung.

Rn 20 Das Handeln des Boten ist nur tatsächlicher, nicht rechtsgeschäftlicher Natur. Anders als bei der Stellvertretung (§ 165) braucht der Bote daher nicht (beschränkt) geschäftsfähig sein, es genügt vielmehr die natürliche Einsichtsfähigkeit zur Übermittlung (MüKo/Schubert Rz 70). Andererseits genügt die Wahrung von Formvorschriften durch den Boten nicht. In den Fällen, in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Digitale Produkte.

Rn 3a Infolge der Einführung des Verbrauchervertrages über digitale Produkte (§ 327) mit den Vertragsgegenständen digitaler Inhalt und digitale Dienstleistung, enthält § 650 nF in II-IV detaillierte Anwendungsvorschriften und Verweise. Hiermit soll die Anwendung der Sondervorschriften der §§ 327 ff auch bei der Verpflichtung zur Herstellung o Lieferung noch herzustellender d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. §§ 307 ff.

Rn 8 Für die Inhaltskontrolle von AGB sind in den §§ 307 ff strengere Anforderungen aufgestellt (BGHZ 136, 355) und in § 306 besondere Rechtsfolgen bestimmt. Die §§ 307 ff sind deswegen ggü § 138 vorrangig (Erman/Schmidt/Ränsch § 138 Rz 8; differenzierend Staud/Sack/Fischinger § 138 Rz 37 ff). Die Verwendung unangemessener formularmäßiger Klauseln kann dann zur Sittenwidrigk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkung der Rechtswahl (Art 8 I).

Rn 7 Nach Art 8 I ist bei Individualarbeitsverträgen nach Art 3 grds eine Rechtswahl ausdrücklich, in AGB (EuGH NZA 21, 1357 [BAG 28.04.2021 - 10 AZR 34/19]) oder stillschweigend, auch als Teilrechtswahl (Art 3 I, EuGH aaO), zulässig. Eine stillschweigende Rechtswahl kann sich aus arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag (BAG NZA 18, 440) oder die Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. § 123.

Rn 4 Die Vorschrift ist ggü § 138 vorrangig. Wer durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wurde, kann grds allein nach § 123 anfechten. Ein Rechtsgeschäft ist nur anfechtbar, wenn seine Anstößigkeit ausschl auf einer unzulässigen Willensbeeinflussung durch widerrechtliche Drohung beruht (BGH NJW 08, 982 [BGH 17.01.2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Einsatz von Sportlern des unbezahlten und bezahlten Sports

Tz. 35 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden anlässlich von Veranstaltungen sowohl unbezahlte als auch bezahlte Sportler eingesetzt, sind Einnahmen aus derartigen sportlichen Veranstaltungen dem Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe "bezahlter Sport" zuzuordnen, wenn der Verein vom Optionsrecht (s. § 67a Abs. 2, 3 AO, Anhang 1b) Gebrauch gema...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verschulden.

Rn 8 Das Verschulden iSd § 276 als weitere Haftungsvoraussetzung ist nach einem stärker objektivierenden (Abstellung auf die Altersgruppe, BGH VersR 53, 28, 29; NJW 84, 1958 f [BGH 28.02.1984 - VI ZR 132/82]; NJW-RR 97, 1110, 1111 [BGH 29.04.1997 - VI ZR 110/96]) und konkretisierenden Maßstab zu bestimmen (Erkennbarkeit der konkreten Gefährlichkeit des Handelns, BGHZ 39, 281...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gefälligkeitsverhältnisse.

Rn 10 Im Bereich schuldrechtlicher Beziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten ist die GbR in Form einer Gelegenheitsgesellschaft von den Gefälligkeitsverhältnissen abzugrenzen. Entscheidendes Kriterium ist das Vorliegen eines auf die Förderung eines überindividuellen Zweckes gerichteten Willens. Fehlt ein solcher und ist der Rechtsbindungswille auf die bloße Begründung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unverhältnismäßige Kosten § 635 III.

Rn 7 § 636 betrifft durch die Bezugnahme auf § 635 III zunächst einen weiteren Fall, in dem die Entbehrlichkeit der Fristsetzung aus dem Umstand resultiert, dass der Unternehmer berechtigt ist, die Nacherfüllung zu verweigern. Die gesetzgeberischen Gründe für die Schaffung dieses Ausnahmetatbestandes sind also die gleichen wie bei §§ 283 und 326 V (s Rn 3 f). Der Selbstvorna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Handelsgesellschaft.

Rn 7 Eine Änderung des Gesellschaftszweckes hin zum Betrieb eines Handelsgewerbes führt zur Umwandlung der GbR unter Wahrung ihrer Identität in eine OHG. Dies hat die Konsequenz, dass insb gewerblich tätige Gesellschaften vielfach auch ohne Eintragung in das Handelsregister eine OHG sein können. Gleiches gilt für die OHG/KG in der anderen Richtung bei Wegfall des handelsgewe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bauliche Abweichungen bei Räumen.

Rn 8 Werden Räume anders als geplant errichtet oder entgegen der baulichen Substanz geplant und aufgeteilt, entstehen sie so, wie es dem Aufteilungsplan (§ 7 Rn 11) zu entnehmen ist (BGH NJW 16, 473 [BGH 20.11.2015 - V ZR 284/14] Rz 10 und Rz 14). Die tatsächlichen oder fehlenden Mauern sind egal, wenn ihre Lage nach dem Aufteilungsplan eindeutig feststellbar ist (§ 5 Rn 2)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Reparaturverträge.

Rn 5 Nicht auf eine Herstellung, sondern auf Leistungen an einer bestehenden Sache gerichtet sind Reparaturverträge. Sie unterfallen daher dem Werkvertragsrecht (BTDrs 14/6040, 268). Dies soll selbst dann gelten, wenn iRd Reparatur in erheblichem Maße Ersatzteile eingebaut werden (Austauschmotor, AnwK/Linz § 650 Rz 39). Der Erwerb umfassend sanierter Altbauten unterliegt Wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB J

Jagd Verkehrspflichten 823 164 Jagdrecht 249 45 Jastrowche Klausel 2177 1 Jobcenter Erfüllungsgehilfe 278 17 Job-Sharing 611 106 Jubiläumszuwendungen 611 42, 73 Jugendamt Bestellung zum Vormund 1774 3 Führung der Vormundschaft 1774 5 Juristische Person 166 22; 626 14 Abgrenzung vor 21 ff 4 als Nacherbe 2101 8; 2108 9; 2109 9 Arten vor 21 ff 3 Begriff vor 21 ff 1 Durchgriffshaftung vor 21 ff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Einzelfälle.

Rn 13 Zum Behandlungsvertrag und zu den Krankenhausverträgen vgl die Kommentierung zu §§ 630a–h. Rn 14 Der Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten ist ein Werkvertrag, auch wenn Gegenstand nur Bauleitung oder Bauaufsicht ist (BGHZ 82, 100). Nur bei rein überwachender oder beratender Tätigkeit des Architekten ohne Bauführung kommt Dienstvertrag in Betracht. Beratervertrag is...mehr