Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Herstellungskosten im Absch... / 2.1.2.2 Wertverzehr des Anlagevermögens

Rz. 28 Für den Wertverzehr des Anlagevermögens respektive für die Abschreibungen kommt gemäß der gesetzlichen Normierung eine Aktivierung als Herstellungskosten nur in Frage, soweit er bzw. sie durch die Fertigung im technischen und wirtschaftlichen Sinne selbst veranlasst worden ist;[1] der Fertigungsprozess muss das auslösende Moment für die Abschreibungen des Anlagevermög...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.4.2 Selbstständige Gebäudebestandteile

Rz. 104 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige Wirtschaftsgüter. Ein Gebäudeteil ist selbstständig, wenn er besonderen Zwecken dient, mithin in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht.[1] Selbstständige Gebäudeteile in diesem Sinne ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 1 Begrifflichkeit

Rz. 1 Das Handelsrecht fordert über § 246 Abs. 1 Sätze 1, 2 HGB, dass insbesondere alle Vermögensgegenstände, die im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehen, im entsprechenden Jahresabschluss bzw. in der Bilanz aufzuführen sind. Neben dem Ansatz dem Grunde nach, richtet sich der erstmalige Ansatz der Höhe nach an § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und de...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.5 Gebäudeabbruch

Rz. 112 Die Aufwendungen für den Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen sind nach den Verwaltungsanweisungen wie folgt zu behandeln:[1] Es ist zu unterscheiden, ob das Gebäude vom Unternehmer hergestellt worden ist oder erworben worden ist. Rz. 113mehr

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Sachbezüge-ABC / Personalcomputer/Telekommunikation

Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten (z. B. PC, Laptop, Smartphone, Tablet) sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung betrifft AfA und laufende Kosten für betriebliche Geräte, die der Arbeitgeber als Eigentümer, als Leasingnehmer oder als sonstiger Berechtigter dem Arbeitnehmer zur Nutzung...mehr

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Abschreibung

Zusammenfassung Begriff Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Verwendung oder Nutzung durch den Unternehmer zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die ...mehr

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Abschreibung / 8.1 Direkte Abschreibung: Ausweis auf der Aktivseite

Werden die Abschreibungen durch Herabsetzung der Bilanzwerte auf der Aktivseite dargestellt, spricht man von "aktiver Abschreibung" oder "direkter Abschreibung". Zur Vereinfachung dieser direkten Abschreibungsmethode (sog. Nettoausweis) können den einzelnen Anlagengruppen Sammelkonten für Abschreibungen vorgeschaltet werden, z. B. Abschreibungen auf Gebäude, Abschreibungen a...mehr

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Abschreibung / 8.2 Indirekte Abschreibung: Bildung von Wertberichtigungsposten auf der Passivseite

Geschieht die Abschreibung durch Bildung von Wertberichtigungsposten auf der Passivseite der Bilanz, nennt man das "passive Abschreibung" oder "indirekte Abschreibung" (sog. Bruttoausweis). In diesem Fall wird die Gegenbuchung zur Verbuchung der jährlichen Abschreibung nicht auf einem Aktivkonto, sondern auf einem Wertberichtigungskonto (Passivkonto) durchgeführt. Die ursprü...mehr

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Abschreibung / 8 Buch- und bilanztechnische Behandlung der AfA

Durch planmäßige Abschreibungen wird der ursprüngliche Wertansatz nach unten korrigiert. Die Abschreibungen führen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu Aufwand und verkürzen das Jahresergebnis. Hinsichtlich der buch- und bilanztechnischen Behandlung unterscheidet man zwischen 2 Methoden: die direkte und die indirekte Abschreibung. Sowohl die direkte Form (aktivischer bzw. N...mehr

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Abschreibung / 2.1 Steuerrecht unterscheidet zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Der Steuergesetzgeber unterscheidet in § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG im Rahmen der Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, zwischen Wirtschaftsgütern, "die der Abnutzung unterliegen" (= abnutzbare Anlagegüter), und solchen, bei denen das nicht der Fall ist (= nicht abnutzbare Anlagegüter). Er trifft a...mehr

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Abschreibung / 1.2.1 Planmäßige Abschreibungen

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung (sog. abnutzbares Anlagevermögen) sind solche, deren Nutzungsvorrat sich durch Gebrauch (Verschleiß), durch wirtschaftliche Entwertung (z. B. technischer Fortschritt) oder durch Zeitablauf (z. B. Patente) von Periode zu Periode vermindert. Bei Vermögensgegenständen mit zeitlich begrenzter Nutzung stellt...mehr

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Abschreibung / 1.2.3 Außerplanmäßige Abschreibungen auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Auf zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist[1] Die Vorschrift erfordert zu jedem Abschlussstichtag einen Vergleich zwischen den (ggf. fortgeführten, d. h. um planmäß...mehr

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Abschreibung / 11 Anwendung der AfA-Vorschriften auf die Überschusseinkunftsarten

Die AfA-Vorschriften gelten nach ihrer systematischen Stellung unmittelbar nur für die Gewinneinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Nr. 1 EStG. Bei § 7 EStG handelt es sich um eine Gewinnermittlungsvorschrift. Nach § 4 Abs. 1 Satz 6 EStG sind bei der Ermittlung des Gewinns u. a. die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung zu ...mehr

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Abschreibung / 1 Abschreibungen nach Handelsrecht

1.1 Handelsrecht unterscheidet zwischen zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Nutzung Der Handelsgesetzgeber teilt die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Hinblick auf die Erfassung von Wertminderungen in 2 Bewertungsgruppen ein. Er unterscheidet zwischen Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,[1] und Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeit...mehr

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Abschreibung / 9.1 Was für AfA und Nutzungsdauer gilt

Auch für die AfA gilt der Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Er wird jedoch durch § 5 Abs. 6 EStG eingeschränkt. Danach sind bei der Gewinnermittlung u. a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die AfA zu befolgen. Handelsrechtlich werden die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung, die Leistungsabschrei...mehr

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Abschreibung / 6.3 Drittaufwand: Keine Abschreibung möglich

Die Inanspruchnahme von AfA setzt u. a. voraus, dass der Steuerpflichtige Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Wirtschaftsgut, z. B. ein Gebäude, selbst aufgewendet hat.[1] Kein Eigenaufwand, sondern sog. Drittaufwand liegt vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Derartige Aufwendungen von Dritten i...mehr

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Abschreibung / Zusammenfassung

Begriff Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Verwendung oder Nutzung durch den Unternehmer zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der...mehr

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Abschreibung / 4 Zweck der AfA

Ob der Zweck der planmäßigen Abschreibungen[1] bzw. der ihnen entsprechenden AfA[2] in einer periodengerechten Verteilung des Aufwands (sog. Aufwandsverteilungsthese) oder in einer zutreffenden Berücksichtigung des Wertverzehrs (sog. Wertverzehrthese) besteht, wird kontrovers diskutiert.[3] 4.1 Aufwandsverteilungsthese Nach der Aufwandsverteilungsthese sind verausgabte Anschaffun...mehr

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Abschreibung / 2 Abschreibungen nach Steuerrecht

2.1 Steuerrecht unterscheidet zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern Der Steuergesetzgeber unterscheidet in § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG im Rahmen der Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, zwischen Wirtschaftsgütern, "die der Abnutzung unterliegen" (= abnutzbare Anlagegüter),...mehr

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Abschreibung / 3 Bemessungsgrundlage und Volumen der AfA

Bemessungsgrundlage der AfA bilden nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des maßgeblichen Wirtschaftsguts. Anschaffungskosten sind gem. § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeo...mehr

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Abschreibung / 6.4 Miteigentümer: Anteilige Abschreibung möglich

Wird ein Wirtschaftsgut von mehreren gemeinsam zur Erzielung von Einkünften eingesetzt (also von mehreren Miteigentümern), kann jeder einzelne prinzipiell die AfA geltend machen, die seinem Miteigentumsanteil entspricht.[1]mehr

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Abschreibung / 7.2 Übersicht der Abschreibungsmethoden

Praktisch können Sie zwischen den üblichen Abschreibungsmethoden wählen. Dabei stehen folgende Methoden zur Wahl: die lineare Abschreibung und die verschiedenen Formen der degressiven Abschreibung, nämlich die geometrisch-degressive Abschreibung und die arithmetisch-degressive Abschreibung, die progressive Abschreibung, ferner die Leistungsabschreibung und die Abschreibung für Subs...mehr

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Abschreibung / 4.2 Wertverzehrthese

Planmäßige Abschreibungen dienen erst in 2. Linie einer möglichst genauen Wertermittlung am Bilanzstichtag. Ihre Vornahme hängt nicht davon ab, ob der Vermögensgegenstand in dem betreffenden Wirtschaftsjahr tatsächlich auch eine Wertminderung erfahren hat. Planmäßige Abschreibungen müssen auch vorgenommen werden, wenn feststeht, dass eine Wertminderung in dem betreffenden Ges...mehr

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Abschreibung / 10 AfA bei Einnahmenüberschussrechnung

Ermittelt ein Steuerpflichtiger seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG, ordnet § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG ausdrücklich an, dass u. a. die allgemeinen Vorschriften über die AfA und die AfS zu befolgen sind. Das bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht schon in voller Höh...mehr

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Abschreibung / 2.6 Sonder-AfA für kleine und mittlere Unternehmen

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 bis 7 EStG ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, für abnutzbare bewegliche Anlagegüter (auch gebrauchte) – über die normalen Abschreibungen hinaus – im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den 4 folgenden Jahren Sonderabschreibungen bei Anschaffung/Herstellung bis zum 31.12.2023 bis zu 20 % und bei Anschaffung/Herste...mehr

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Abschreibung / 1.3 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich unbegrenzter Nutzung

Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich nicht begrenzt ist, sind z. B. Grund und Boden, Beteiligungen, Wertpapiere und bei Kunstgegenständen Werke anerkannter Meister.[1] Hier ist eine planmäßige Abschreibung nicht zulässig: Sie sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Bei ihnen können nur außerordentliche Wertminderungen eintreten, die ggf. über eine au...mehr

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Abschreibung / 5.1 Das einzelne Wirtschaftsgut als Gegenstand der AfA

Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände, steuerrechtlich Wirtschaftsgüter zu bilanzieren.[1] Die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" stimmen inhaltlich überein.[2] Gegenstand der AfA ist das einzelne Wirtschaftsgut als einheitlicher Gegenstand. Teile eines Wirtschaftsguts dürfen nicht getrennt voneinander abgeschrieben werden.[3] Bei einer Einbauküche mit ...mehr

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Abschreibung / 6.2 AfA-Befugnis auch ohne Eigentum

Ausnahmsweise kann sich die AfA-Berechtigung auch unabhängig vom rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige im eigenen betrieblichen Interesse Aufwendungen auf ein fremdes Wirtschaftsgut tätigt.[1] Errichtet ein Unternehmer-Ehegatte auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück ein von ihm betrieblich genutztes Gebäude mit eigenen Mit...mehr

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Abschreibung / 5.2 Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Der AfA unterliegen nur Anlagegüter, die abnutzbar sind.[1] Wirtschaftsgüter sind abnutzbar, wenn sie einem wirtschaftlichen oder technischen Verbrauch unterliegen, sodass ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist.[2] Beispiele: Maschinen, Einrichtungsgegenstände, auch Dekorationsstücke einer Gaststätte,[3] Gebäude, entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert. Die "Abnutzbarke...mehr

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Abschreibung / 2.5 AfaA und Teilwertabschreibung

Bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind handelsrechtlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zwingend vorzunehmen. Als solche außerplanmäßigen Abschreibungen kennt das Steuerrecht zum einen die "Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung" (AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz...mehr

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Abschreibung / 1.2 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung

1.2.1 Planmäßige Abschreibungen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung (sog. abnutzbares Anlagevermögen) sind solche, deren Nutzungsvorrat sich durch Gebrauch (Verschleiß), durch wirtschaftliche Entwertung (z. B. technischer Fortschritt) oder durch Zeitablauf (z. B. Patente) von Periode zu Periode vermindert. Bei Vermögensgegenständen mit zei...mehr

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Abschreibung / 5.3.3 Besonderheit bei Finanzanlagen

Nicht unter die Bestimmungen über die planmäßige Abschreibung fallen von den Posten des Anlagevermögens die Finanzanlagen. Daher können Darlehensforderungen, Wertpapiere, Beteiligungen usw., die Grundstücke (es sei denn, sie würden ausgebeutet) sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau nur außerplanmäßig abgeschrieben werden.mehr

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Abschreibung / 2.2 Abschreibungsregeln für Geschäfts- und Praxiswert

2.2.1 Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert, der einem Unternehmen über dem Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt.[1] Für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist die Nutzung...mehr

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Abschreibung / 1.2.2 Spezielle Regelung für die Geschäftswertabschreibung

Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter müssen handelsrechtlich aktiviert werden.[1] Darüber hinaus können seit Inkrafttreten des BilMoG generell auch selbst geschaffene (originäre) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert werden (§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB). Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen i...mehr

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Abschreibung / 2.2.2 Entgeltlich erworbener Praxis- bzw. Sozietätspraxiswert

Die gesetzliche Nutzungsdauer des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG für die Geschäftswertabschreibung gilt nicht für entgeltlich erworbene freiberufliche Praxiswerte. Ihre Nutzungsdauer beträgt grundsätzlich 3 bis 5 Jahre.[1] Ob der Abschreibungszeitraum 3, 4 oder 5 Jahre beträgt, ist nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls zu schätzen.[2] Führt ein Freiberufler seine Tätigkeit nach e...mehr

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Abschreibung / 6.1 Rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer

Handelsrechtlich kann derjenige Abschreibungen vornehmen, dem das Abschreibungsobjekt zuzurechnen ist. Steuerrechtlich ordnet § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG an, dass bei Wirtschaftsgütern, die"durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften" genutzt werden, AfA auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts vorzunehmen sind. AfA-befugt ist also derjenige, ...mehr

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Abschreibung / 5 Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter

5.1 Das einzelne Wirtschaftsgut als Gegenstand der AfA Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände, steuerrechtlich Wirtschaftsgüter zu bilanzieren.[1] Die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" stimmen inhaltlich überein.[2] Gegenstand der AfA ist das einzelne Wirtschaftsgut als einheitlicher Gegenstand. Teile eines Wirtschaftsguts dürfen nicht getrennt voneinand...mehr

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Abschreibung / 2.4 Steuergesetzliche Spezialregelung für Sammelposten

§ 6 Abs. 2a Satz 1 EStG räumt ein steuerliches Wahlrecht ein, für die Anschaffung, Herstellung oder Einlage bzw. Zuführung bei Betriebseröffnung neuer oder gebrauchter selbständig nutzungsfähiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne die darin enthaltene Vorsteuer jeweils 250 EUR, aber nicht 1.000 EUR übe...mehr

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Abschreibung / 2.2.1 Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert, der einem Unternehmen über dem Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt.[1] Für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist die Nutzungsdauer gesetzlich festgelegt. Sie beträgt 15 Jahre [2]. ...mehr

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Abschreibung / 7.1 Anforderungen an die Abschreibungsmethode

Den GoB entspricht jede Abschreibungsmethode, die die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sinnvoll auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Das Abschreibungsverfahren muss vor allem der Inanspruchnahme des Vermögensgegenstands, seiner Wertminderung sowie einer möglichst periodengerechten Aufwandserfassung Rechnung tragen. Anzustreben ist ein Verfahren, bei dem der ...mehr

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Abschreibung / 1.1 Handelsrecht unterscheidet zwischen zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Nutzung

Der Handelsgesetzgeber teilt die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Hinblick auf die Erfassung von Wertminderungen in 2 Bewertungsgruppen ein. Er unterscheidet zwischen Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,[1] und Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich nicht begrenzt ist.[2]mehr

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Abschreibung / 4.1 Aufwandsverteilungsthese

Nach der Aufwandsverteilungsthese sind verausgabte Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines der Abnutzung unterliegenden beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens begrifflich bereits Betriebsausgaben,[1] sie können nur noch nicht sofort in voller Höhe abgezogen werden. Nach dieser These besteht der Zweck planmäßiger Abschreibungen in erster Linie d...mehr

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Abschreibung / 5.4.1 Kunstgegenstände

Der BFH[1] hat auf sog. Gebrauchskunst, z. B. Bilder in Hotels, Gaststätten usw., AfA zugelassen, für echte Kunstgegenstände dagegen abgelehnt. Bei in Räumen aufbewahrten Kunstgegenständen, z. B. "Gemälde anerkannter Meister", beschränkt sich der körperliche Verschleiß im Wesentlichen auf geringfügige Umwelteinflüsse. Er vollzieht sich in so großen Zeiträumen, die es nicht m...mehr

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Abschreibung / 5.3.1 Abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als 12 Monaten

Planmäßig abzuschreiben sind alle Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,[1] bzw. alle Wirtschaftsgüter, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt.[2] Nicht erforderlich ist, dass das Wirtschaftsgut ununterbrochen genutzt wird. Eine vorübergehende Stilllegung z. B. wegen Instandsetzungsarbeiten s...mehr

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Abschreibung / 5.3 Verwendung oder Nutzung über mehr als ein Jahr

5.3.1 Abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als 12 Monaten Planmäßig abzuschreiben sind alle Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,[1] bzw. alle Wirtschaftsgüter, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt.[2] Nicht erforderlich ist, dass das Wirtschaftsgut ununterbrochen ge...mehr

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Abschreibung / 5.4 Nicht abnutzbares Anlagevermögen: Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

5.4.1 Kunstgegenstände Der BFH[1] hat auf sog. Gebrauchskunst, z. B. Bilder in Hotels, Gaststätten usw., AfA zugelassen, für echte Kunstgegenstände dagegen abgelehnt. Bei in Räumen aufbewahrten Kunstgegenständen, z. B. "Gemälde anerkannter Meister", beschränkt sich der körperliche Verschleiß im Wesentlichen auf geringfügige Umwelteinflüsse. Er vollzieht sich in so großen Zeit...mehr

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Abschreibung / 9 Maßgeblichkeitsgrundsatz

9.1 Was für AfA und Nutzungsdauer gilt Auch für die AfA gilt der Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Er wird jedoch durch § 5 Abs. 6 EStG eingeschränkt. Danach sind bei der Gewinnermittlung u. a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die AfA zu befolgen. Handelsrechtlich werden die lineare Abschreibung, die degressi...mehr

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Abschreibung / 6 Wer ist abschreibungsberechtigt?

6.1 Rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer Handelsrechtlich kann derjenige Abschreibungen vornehmen, dem das Abschreibungsobjekt zuzurechnen ist. Steuerrechtlich ordnet § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG an, dass bei Wirtschaftsgütern, die"durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften" genutzt werden, AfA auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts v...mehr

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Abschreibung / 2.3 Spezielle Abschreibungsregelung für GWG

§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG räumt für die Anschaffung, Herstellung oder Einlage bzw. Zuführung bei Betriebseröffnung neuer oder gebrauchter selbständig nutzungsfähiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Wahlrecht zwischen Sofortabzug und Verteilung des Aufwands (bei Einlagen des fiktiven Aufwands) ein. Das Wahlrecht gilt für Wirtschaftsgüter, deren A...mehr

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Abschreibung / 5.3.4 Kurzlebige Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von nicht mehr als einem Jahr

Beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts nicht mehr als 12 Monate (sog. kurzlebiges Wirtschaftsgut), müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Kurzlebige Wirtschaftsgüter sind nicht zu aktivieren und unterliegen daher nicht der AfA, selbst wenn sie z. B. erst im Dezember des Wirtsc...mehr