Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.1 Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen im Jahr 2019 mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden im Jahr 2019 nur zur Hälfte angesetzt. Ab dem Jahr 2020 ist jedoch nur ein Viertel der Abschreibung bzw. vergleichbaren Kosten (z. B. Leasingraten) anzusetzen.mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen nach der Fahrtenbuchmethode

Alternativ zur 1-%-Methode kann die private Nutzung mit den Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufw...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5.2 Kostendeckelung nach der Neuregelung ab 2019

Bei Elektrofahrzeugen und bestimmten extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 angeschafft wurden bzw. werden, ist die private Nutzung mit 1 % vom halben Bruttolistenpreis (sogenannte 0,5-%-Regelung) bzw. mit einem Viertel des Bruttolistenpreises (sogenannte 0,25-%-Regelung) anzusetzen. Für den Vergleich des pauschal ermittelten...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.3 Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt, wenn die Kohlendioxidemission höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer beträgt oder (alternativ) bei einer Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.2 Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 mit einem Bruttolistenpreis von mehr als 60.000 EUR / ab 2024: von mehr als 70.000 EUR.

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt.mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 9 Ermittlung der Kfz-Kosten für ein Elektrofahrzeug

Unternehmer, die ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen nutzen, ermitteln ihre Kfz-Kosten ebenso wie bei einem Kfz mit Verbrennungsmotor. Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwierig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Verweis auf § 284 Abs. 2 und 3 HGB (Abs. 4)

Rz. 118 Aufgrund der Vorgaben der RL 2013/34/EU ist der Anlagespiegel stets im Konzernanhang und nicht mehr alternativ auch in der Konzernbilanz auszuweisen. Daher entfällt die bisherige Wahlrechtsangabe aus § 268 Abs. 2 i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB a. F. (§ 268 Rz 13 ff.) und wird inhaltlich leicht modifiziert als Anhangpflichtangabe über einen Verweis auf § 284 Abs. 2 Nr. 4 H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Wahlpflichtangaben

Rz. 41 Für Wahlpflichtangaben besteht bzgl. des Orts der Angabe ein Wahlrecht, sodass eine Nennung auch i. R. d. Konzernbilanz oder Konzern-GuV (bzw. in der Konzern-KFR, der Konzern-EK-Spiegel oder dem Konzern-Segmentberichterstattung) erfolgen kann. Eine konkrete Ausgestaltungsempfehlung kann nur insoweit erfolgen, als stets auf die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Pflichtangaben

Rz. 34 Die im Folgenden dargestellten Informationen sind pflichtgemäß im Konzernabschluss anzugeben.[1] Der Konzernanhang muss die nachfolgenden, nach dem Vorschlag zur Anhangstrukturierung gegliederten Pflichtangaben enthalten. Außerdem können die unter Rz 41 ff. aufgeführten Wahlpflichtangaben notwendig sein.[2] Die Aufstellung ist ergänzt um die für kapitalmarktorientiert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.10 Angaben zu oberhalb des beizulegenden Zeitwerts ausgewiesenen Finanzinstrumenten (Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 74 § 314 Abs. 1 Nr. 10 HGB verlangt Angaben zu Finanzinstrumenten, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. Ein erhöhter Ausweis resultiert durch das Wahlrecht des gemilderten Niederstwertprinzips gem. § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB, wobei ein über dem beizulegenden Zeitwert ausgewiesener Buchwert aus dem Verzicht einer außerplanmäßigen Absch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.18 Angaben zu Sondervermögen (Abs. 1 Nr. 18)

Rz. 112 Ferner sind Angaben notwendig für Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB oder Anlageaktien an Investment-AG mit veränderlichem Kapital i. S. d. §§ 108–123 KAGB oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Investmentvermögens. Der Verweis auf das aufgehobene InvG wurde deshalb noch nicht gestrichen, da noch eine Übergangsfrist für dess...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.14 Angaben zu Forschungs- und Entwicklungskosten (Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 102 Wird vom Ansatzwahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht, sind für Konzernabschlüsse, deren Gj nach dem 31.12.2009 beginnen, die Gesamtbeträge der Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) des Konzerns anzugeben. Anzugeben sind der Gesamtbetrag sowie der davon auf die selbst geschaffenen immateriellen VG des AV entfallende Anteil. Die Angabe im Konzernanhang ste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.20 Angaben zu Geschäfts- oder Firmenwerten (Abs. 1 Nr. 20)

Rz. 117 Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert (GoF)[1] wird als ein eigenständiger VG betrachtet. Für diesen VG sind mit Verweis auf den 1. Abschnitt Schätzungen zur betrieblichen Nutzungsdauer durchzuführen, die eine planmäßige Abschreibung zur Folge hat. Aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes hat die Schätzung individuell für jeden entgeltlich erworbenen ...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf und Abschreibung eines neuen Computers

Herr Huber kauft im August des laufenden Jahres einen neuen Computer für netto 1.440 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer von 273,60 EUR). Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sind für Herrn Huber erfüllt.mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 5 Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Nach § 246 Abs. 1 HGB gilt der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert als abnutzbarer Vermögensgegenstand. Dieser ist über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben, die durch den Bilanzierenden zu schätzen ist. Bezüglich der Schätzung der Nutzungsdauer kann auf die in DRS 23.121 genannten Faktoren zurückgegriffen werden, wie z. B. Art und voraussichtliche Bes...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 6 Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäft- oder Firmenwerts

Handelsrechtlich muss auf den niedrigeren beizulegenden Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts abgeschrieben werden, wenn der beizulegende Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts dauerhaft (nachhaltig) unter den maßgeblichen Buchwert absinkt. Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist von einer dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der beizulegende Wert de...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Unterschiedliche Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Die Huber GmbH erwirbt das Einzelunternehmen Müller zum 1.1.01 durch Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zum Gesamtkaufpreis von 435.000 EUR (Asset Deal). Die folgende Tabelle zeigt die zu übernehmenden Vermögensgegenstände und Schulden des Einzelunternehmens Müller jeweils zum Buchwert und Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs. Stille Reserven (= bei Aktiva ...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 4 Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten eines Computers

Die Nutzungsdauer von Computern, Tablett-PCs, Notebooks und Netbooks einschließlich aller Zubehörteile sowie der Peripheriegeräte, z. B. Drucker und Scanner, beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter einheitlich 3 Jahre. Der Normalfall ist also die lineare Abschreibung über 3 Jahre. Dies gilt insbesondere für die bilanzie...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 8.2 Latente Steuern aufgrund einer unterschiedlichen Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in der Handels- und Steuerbilanz im Zuge der Folgebewertung

Auch beim Verzicht auf die Erfassung latenter Steuern auf die Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts zum Zugangszeitpunkt können dennoch im Rahmen der Folgebewertung latente Steuern entstehen. Denn im Zuge der Folgebewertung (d. h. nach der erstmaligen Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts) können temporä...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 8 Nutzung eines Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Firmenwagens

Beträgt die betriebliche Nutzung nicht mehr als 50 %, darf die unbürokratische 1-%-Methode nicht angewendet werden. Der Umfang der betrieblichen Fahrten muss dann im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung ermittelt werden, wobei ein repräsentativer Zeitraum von 3 Monaten zugrunde gelegt werden kann. Der einmal ermittelte Prozentsatz darf auf Dauer dazu verwendet werden, den priva...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 5.2 Computer bis 1.000 EUR, die in den Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben werden

Ein PC, dessen Anschaffungskosten netto ohne Umsatzsteuer mehr als 1.000 EUR kostet, wird immer über 3 Jahre abgeschrieben. Wählt der Unternehmer die Variante, wonach der Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter 250 EUR beträgt, muss er alle selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 250 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen, in ein...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 10 Verkürzung der Nutzungsdauer in der Steuerbilanz auf 1 Jahr

Mit Schreiben vom 22.2.2022 ermöglicht das Bundesfinanzministerium die Nutzungsdauer von Computern, Tablett-PCs, Notebooks und Netbooks einschließlich aller Zubehörteile sowie der Peripheriegeräte z. B. Drucker und Scanner mit 1 Jahr anzusetzen. Demnach gelten nunmehr aus steuerlicher Sicht folgende Abschreibungsgrundlagen für PC, Drucker und Co. [1] Das BMF-Schreiben ist anzu...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.2 Fahrtenbuchmethode: Privatnutzung von Elektro- und Plug-In-Hybridelektrofahrzeugen

Alternativ zur 1-%-Methode kann die private Nutzung auch mit den tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufwendungen insgesamt durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Bei der Ermittlung der insgesamt entstandene...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.6 Kostendeckelung bei Elektro- und extern aufladbaren Elektrohybridfahrzeugen

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1-%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Der pauschale Nutzungswert sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte können die Aufwendungen übersteigen, die für das Kraftfahrzeug insgesamt tatsächlich ents...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 1 So kontieren Sie richtig!

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3.5 Variante 5: 1-%-Methode und sachgerechte Schätzung bei der Umsatzsteuer

Unterliegt die private Pkw-Nutzung der Umsatzsteuer, kann die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auch mit einer sachgerechten Schätzung ermittelt werden. Bei einem Fahrzeug, das der Unternehmer überwiegend – also zu mehr als 50 % – betrieblich nutzt, muss die private Nutzung zwangsläufig weniger als 50 % betragen. Die private Nutzung wird bei einer überwiegenden betrieb...mehr

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Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 3.6 Ausweis des Vorsteuerabzugs für einen privaten Pkw in der Buchführung

Wird der Kauf eines Pkw als betrieblicher Anschaffungsvorgang gebucht, erfolgt damit automatisch die Zuordnung zum Betriebsvermögen. Soll der Pkw einkommensteuerlich dem Privatvermögen zugeordnet werden, nicht aber umsatzsteuerlich, ist eine Buchung als betrieblicher Anschaffungsvorgang nur hinsichtlich der abziehbaren Vorsteuer richtig, ansonsten jedoch sachlich falsch. Die ...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Entgeltlicher Erwerb Ermittlung und Verbuchung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts Unterschiedliche Abschreibung in Handels- und Steuerbilanzmehr

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Investitionsabzugsbetrag ab... / 10 Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen: 4 Varianten

Der gewinnmindernde Investitionsabzugsbetrag muss später wieder aufgelöst werden. Es gibt 4 Varianten, die sich steuerlich unterschiedlich auswirken. Der Investitionsabzugsbetrag wird in dem Jahr aufgelöst, in dem das begünstigte Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt worden ist (der Gewinn kann gleichzeitig gemindert werden, indem der Investitionsabzugsbetrag von den An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.1 Buchwert

Rz. 248 Das Bewertungswahlrecht gibt der übernehmenden Gesellschaft die Möglichkeit, für das eingebrachte Betriebsvermögen zwischen dem Ansatz mit dem bisherigen Buchwert, dem aktuellen gemeinen Wert oder einem Zwischenwert zu wählen. Rz. 249 Der Buchwert ist nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung nach...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 3 PC mit Peripheriegeräten: Wann erfolgt die Zuordnung zum Betriebsvermögen und wie wird richtig abgeschrieben

Im betrieblichen Bereich werden Computer/Notebooks/Netbooks, Tablet-PCs in vollem Umfang als Betriebsvermögen ausgewiesen, soweit die Privatnutzung von regelmäßig 50 % nicht überschritten wird. Bei einer beruflichen Nutzung von 10 % bis 50 % kann eine Zuordnung zum Betriebsvermögen durch den Unternehmer vorgenommen werden. Für die steuerliche Behandlung kommt es darauf an, ob...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag ab... / 4.2 Wann der Investitionsabzugsbetrag aufgelöst wird

Die Auflösung erfolgt im Zeitpunkt der Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts durch Gewinnerhöhung in Höhe des ursprünglichen Abzugsbetrags der Gewinn kann entsprechend gemindert werden, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemindert werden; dadurch fällt die Abschreibung und ggf. auch die Sonderabschreibung geringer aus, das Wirtschaftsgut muss tatsächlich ver...mehr

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Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 3.7 Für die private Nutzung des Privat-Pkw ist Umsatzsteuer zu zahlen

Hat der Unternehmer den Pkw seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet, macht er die Vorsteuer zu 100 % geltend. Konsequenz ist, dass er auf der anderen Seite die private Nutzung der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Wenn er ein Fahrtenbuch führt, kann er den privaten Anteil, der der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist, genau ermitteln. Hält der Unternehmer die betrieblich gef...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.4 Ermittlung der Stromkosten für ein Elektrofahrzeug

Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen problemlos ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwieriger, wenn das Elektroauto z. B. in der Garage aufgeladen wird, die zur privaten Wohnung gehört. Der Anteil der Stromkosten, der für das Aufladen des Elektroautos verbraucht wi...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung des privaten Nutzungsanteils ohne Umsatzsteuer

Herr Huber ist Versicherungsmakler (von der Umsatzsteuer befreit) und nutzt seinen Firmenwagen, den er für 60.000 EUR gekauft hat, für betriebliche und private Fahrten. Die jährliche Kilometerleistung liegt bei 9.800 km. Herr Huber führt kein Fahrtenbuch. Den Umfang seiner betrieblichen Fahrten hat er über einen Zeitraum von 3 Monaten wie folgt ermittelt:mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6 Privatnutzung mit Umsatzsteuer

Herr Huber hat am 12.1. einen neuen Firmenwagen für 28.560 EUR (einschließlich 19 % = 4.560 EUR Umsatzsteuer) gekauft. Er hat seine betrieblichen Fahrten über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten aufgezeichnet. Die betrieblichen Fahrten machen 43 % aus und die privaten Fahrten 57 %. Seine Kostensituation sieht wie folgt aus:mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3.3 Variante 3: Fahrtenbuch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer

Führt der Unternehmer steuerpflichtige Umsätze aus, erhöht die private Nutzung nicht nur den Gewinn, sondern auch die Belastung mit Umsatzsteuer. Bei einem Fahrtenbuch sind die Kfz-Kosten im Verhältnis der betrieblich und privat gefahrenen Kilometer aufzuteilen. Der Umsatzsteuer mit dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen jedoch nur die anteiligen Kosten für Privatfahrten, ...mehr

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Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 3.4 Anteilige Zuordnung des Pkw bei der Umsatzsteuer

Der Unternehmer kann von seinem Pkw, den er gemischt nutzt, nur den (geschätzten) unternehmerisch genutzten Anteil seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen. Nur dieser Anteil unterliegt dann bei einem späteren Verkauf der Umsatzsteuer. Praxis-Beispiel Anteiliger Vorsteuerabzug bei anteiliger betrieblichen Nutzung Herr Huber erwirbt einen Pkw für 20.000 EUR zuzüglich 3.80...mehr

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Investitionsabzugsbetrag ab... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung des privaten Pkw-Nutzungsanteils ohne Umsatzsteuer

Ein Versicherungsmakler erzielt ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Er hat einen neuen Firmenwagen erworben, der 47.600 EUR einschließlich Umsatzsteuer gekostet hat. Da er die Vorsteuer nicht abziehen darf, betragen die Anschaffungskosten 47.600 EUR, die er über 6 Jahre mit 7.933 EUR pro Jahr abschreibt. Der Versicherungsmakler hat e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag ab... / 8.3.1 Nachweis des tatsächlichen privaten Nutzungsanteils mit einem Fahrtenbuch

Wirtschaftsgüter sind nur begünstigt, wenn sie im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr vermietet oder ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Davon ist auszugehen, wenn die private Nutzung nicht mehr als 10 % beträgt. Der Unternehmer muss also darlegen können, dass der Umfang der betrieblichen Nutzung mindestens 90 % beträgt. Dabei ist Folgendes ...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 5 Wann der Computer zu 100 % als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann

Schafft der Unternehmer sich einen Computer an, kann er ihn nur dann als geringwertiges Wirtschaftsgut behandeln, wenn dieser selbstständig nutzbar ist. Wie zuvor dargestellt, ist dies regelmäßig nur bei einem Display-PC (z. B. MAC von Apple), einem Notebook/Netbook, einem Tablet-PC oder einem Kombinationsgerät der Fall. Eine Sofortabschreibung zu 100 % im Jahr der Anschaffu...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 8 Latente Steuern

Erwirbt ein Unternehmen eine Sachgesamtheit von Vermögensgegenständen und Schulden gegen Zahlung eines Gesamtkaufpreises, so muss – wie oben dargestellt – der Unterschiedsbetrag, um den der Gesamtkaufpreis für die Sachgesamtheit den Zeitwert der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt, als Geschäfts- oder Firmenwert in der Handelsbi...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 4 Ermittlung der Höhe eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts

Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert ist sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz auszuweisen, wenn der Unternehmer dafür ein Entgelt gezahlt hat. Das Entgelt für den Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den der Unternehmer zahlt, und der Summe aller Vermögensgegenstände abzüglich Schulden bewertet zu Zei...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 3 Unterscheidung zwischen originärem und entgeltlich erworbenem Firmenwert

Der Geschäftswert – oder Firmenwert – ist der Wert, "der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswert) der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt".[1] D.h. beim Geschäfts- oder Firmenwert handelt es sich eine Residualgröße, die sich als Differenz zwischen dem zu Zeitwerten ermittelten Nettovermögen des Unternehmens und...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 9 Ermittlung der laufenden Kosten

Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind nur begünstigt, wenn sie die in der Tabelle aufgeführten Kriterien erfüllen. Die private Nutzung muss mit den Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. D. h., dass die insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der betrieblichen zu den privaten Fahrten zu ermitteln sind. Für reine...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag ab... / 8.3.2 Was passiert, wenn die private Nutzung mehr als 10 % beträgt

Das begünstigte Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des Jahres, das auf das Investitionsjahr folgt, im Betriebsvermögen bleiben und darf in diesem Zeitraum insgesamt zu nicht mehr als 10 % privat genutzt werden. D. h., die private Nutzung darf insgesamt nicht mehr als 10 % betragen. Wichtig ist also auch das Folgejahr! Wird die 10-%-Grenze insgesamt überschritten, wird alles rü...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag ab... / 12 Kein Ausweis des Investitionsabzugsbetrags in der Handelsbilanz = Ausweis passiver latenter Steuern

Der Investitionsabzugsbetrag darf nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden und den handelsrechtlichen Gewinn nicht mindern. Da dieser durch den Investitionsabzugsbetrag aber gesenkt wird, sind in der Handelsbilanz passive latente Steuern bzw. Rückstellungen nach den Prinzipien zu bilden, die für den Ausweis latenter Steuern gelten, d. h., es erfolgt keine Abzinsung. Pra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Grundsatz: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 20 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 184 Grundsätzlich ist der gemeine Wert anzusetzen. Gemäß § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit eines Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der gemeine Wert umfasst grundsätzlich auch einen Gewinnaufschlag. Rz. 185 Mit dem Ansatz des gemeinen Werts sind sämtliche in dem...mehr