Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.1 Allgemeines

Rz. 1052 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–16] Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt werden, sind keine Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Sie bleiben bei der Gewi...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6 Umsatzsteuer

Rz. 911 [Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 49 und 52] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 854 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.4 Herstellungskosten

Rz. 859 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 642 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 657) und bei...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.10 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung)...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.2 Untervermietung

Rz. 845 [Untervermietung → Zeile 31] Bei einer Untervermietung erzielt der Mieter der Wohnung oder des Hauses Einkünfte aus V+V durch Weitervermietung einzelner Räume. Dabei sind die entstandenen Kosten insoweit nicht als WK abziehbar, als sie durch die Eigennutzung durch den Mieter selbst entstanden sind. Die Aufteilung erfolgt grds. nach der Nutz- oder Wohnfläche. Die Aufwe...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.2 Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Rz. 1161 [Sonderabschreibung nach § 7g EStG → Zeile 41] Unabhängig von der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags kann der Unternehmer für Investitionen eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen (§ 7g Abs. 5 EStG). Daneben wird die planmäßige (lineare) Abschreibung im normalen Umfang gewährt. Die Sonderabschreibung ist nicht abhängig von der vorherigen Bildung eines I...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Einnahmen

Rz. 204 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (Zeile 33). Außerdem üb...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.2 Verbilligte oder teilentgeltliche Vermietung

Rz. 829 [Vermietung an Angehörige → Zeile 12] Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) sind aus einkommensteuerrechtlicher Sicht besonders zu prüfen. Zum einen ist zu klären, ob das Mietverhältnis mit dem Angehörigen dem Grunde nach steuerlich anerkannt werden kann (→ Tz 816, → Tz 820), zum anderen werden solche Wohnungen oft teilentgeltlich oder verbil...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 271 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 999 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da dies...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 5 Gewinnermittlung

Rz. 310 [Steuerfreie Einnahmen → Zeilen 91–93] In den Zeilen 91 bis 93 sind steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (max. 3.000 EUR), § 3 Nr. 26a EStG (max. 840 EUR) bzw. § 3 Nr. 26b EStG (max. 3.000 EUR) abzuziehen, soweit diese in den Betriebseinnahmen enthalten sind. Die nach § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG steuerfreien Einnahmen dürfen zusammen den Betrag von 3.00...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.3 Finanzierungskosten

Rz. 889 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 37–38] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 821 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (Zeilen 21–23; → Tz 824). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke ver...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1043 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher füh...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.7 Zuschüsse

Rz. 914 [Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von AK oder HK → Zeile 53] Die Zuschüsse sind hier einzutragen. Sie mindern ab dem Jahr der Bewilligung die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen (→ Tz 835).mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 831 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.5 Vereinfachungsregelung zu den nachträglichen Herstellungskosten

Rz. 862 Betragen nach Fertigstellung eines Gebäudes die Aufwendungen für eine einzelne Baumaßnahme höchstens 4.000 EUR netto (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) und handelt es sich nicht um Aufwendungen, die der endgültigen Fertigstellung des Gebäudes dienen, können die Aufwendungen auf Antrag sofort und in voller Höhe (Bruttobetrag) als Erhaltungsaufwendungen im Jahr der Zahlun...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 253 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 950 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1 Allgemein

Rz. 203 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 276 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 962 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1127 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Insolvenzgefahren: Erkennen... / 4.2.5 Beispiel-Betrachtung einer liquiditätsgegliederten Gewinn- und Verlustrechnung

Abb. 4: Liquiditätsgegliederte Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen der Spalten:mehr

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Insolvenzgefahren: Erkennen... / 5.1.3 Erwirtschafteter Anteil am Finanzbedarf

Entnahmen bei Kapitalgesellschaften betreffen Ausschüttungen und eine Kapitalherabsetzung. Liegt der Wert der Kennziffer unter der Marke von 20 %, so ist die Wirtschaftskraft des Unternehmens nicht ausreichend.mehr

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Insolvenzgefahren: Erkennen... / 5.1.6 Vermögensänderungsquote

Liegt der Wert der Kennziffer unter 100 %, verringert sich die Substanz des Unternehmens erheblich.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 1.2 Kameralistik/Doppik

Die kameralistische Buchführung ist inputorientiert und konzentriert sich auf Einnahmen und Ausgaben, das heißt, Konzentration auf den Geldverbrauch, aber nicht auf den Ressourcenverbrauch. Die Finanzziele stehen im Vordergrund. Zwar besteht auch bei der Kameralistik die Möglichkeit das System um Ziele und Kennzahlen zu ergänzen, doch freiwillig machen dies die wenigsten Kom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzgefahren: Erkennen... / 4.2.3 Aufwendungen

Aufwendungen können in Aufwendungen, die dem Unternehmenszweck dienen, und in Aufwendungen, die analog den Erträgen betrieblich, aber außerordentlich und betriebsfremd sind, aufgeteilt werden. Betriebliche Aufwendungen sind i. d. R. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, die Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben etc., Absc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer

Leitsatz Eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums genügt der Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 EStG nicht. Dies gilt auch für sogenannte Bagatellfälle bei Freiberuflern. Sachverhalt Im Streitfall ging es zunächst um die Frage, in welcher Höhe Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen einer selbstständigen Täti...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Beteiligungsquote für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten nach § 8b Abs. 3 S. 4 KStG

Streitig ist die außerbilanzielle Hinzurechnung der Abschreibung einer Forderung nach § 8b Abs. 3 S. 4 KStG. Die Beteiligungsquote für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten nach § 8b Abs. 3 S. 4 KStG ist bei einer mittelbar über eine vermögensverwaltende KG gehaltenen GmbH-Beteiligung nicht nach dem Anteil der vermögensverwaltenden KG, sondern nach dem Anteil de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des G...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.1 Bewertung mit dem Teilwert in Regelfällen

Rz. 31 Nach § 13 Abs. 3 S. 1 KStG sind die Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 ("Entstrickungsbilanz") und in der Anfangsbilanz i. S. d. Abs. 2 ("Verstrickungsbilanz") mit dem Teilwert anzusetzen. Der Ansatz des Teilwerts beim Ende oder Beginn der Steuerpflicht bewirkt die Abgrenzung des Gewinns, der während der Zeit der Steuerpflicht begründet worden ist u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 5.3 Erlöschen der Steuerbefreiung (Abs. 4 S. 2)

Rz. 53 Erlischt die Steuerbefreiung, hat die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach Abs. 2 auf den Tag des Beginns der Steuerpflicht eine Anfangsbilanz zu erstellen. In dieser Anfangsbilanz sind die Wirtschaftsgüter nach Abs. 3 S. 1 grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Abs. 4 S. 2 enthält eine von diesem Grundsatz abweichende Sonderregelung für die...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Durch Gesetz v. 13.9.1993[1] sind die S. 2–10 a. F. angefügt worden, die Sonderregelungen für den Eintritt von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und von Organen der staatlichen Wohnungspolitik in die Steuerpflicht enthalten. Durch Gesetz v. 28.10.1994[2] wurde S. 11 a. F. angefügt. Rz. 34a § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG 1984 befreite gemeinnützige Wohnungsunternehmen i. S. d....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1 Umwandlung als Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang

Rz. 33 Rspr. und Verwaltung sehen die Umwandlung als ein Veräußerungsgeschäft auf der Seite des übertragenden Rechtsträgers und als ein Anschaffungsgeschäft auf der Seite des übernehmenden Rechtsträgers an.[1] Danach ist eine Umwandlung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlicher Vorgang und damit als rechtsgeschäftliche Veräußerung zu beurteilen. Die Umwand...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.4 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs. 5 S. 1, S. 2)

Rz. 193 § 2 Abs. 5 S. 1 UmwStG erfasst negative Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem bei einer Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung erzielt werden ("infolge der Absätze 1 und 2"). Es handelt sich um die Einkünfte, die von dem übertragenden Rechtsträger im steuerlichen Rückwirkungszeitraum erzielt und dem übernehmenden Rechtsträger steuerlich zugerechn...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.3 Fortfall der Maßgeblichkeit

Rz. 61 Eine wesentliche Änderung im UmwStG 2006 betrifft den Grundsatz der Maßgeblichkeit. Die Beibehaltung der Buchwerte im Rahmen der Umwandlung bzw. der Ansatz von Zwischenwerten oder des gemeinen Werts ist nicht mehr davon abhängig, dass auch unternehmensrechtlich eine entsprechende Bewertung erfolgt. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit wird daher aufgrund der Wahlrechte de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 3.3 Anfangsbilanz

Rz. 28 Die in die Steuerpflicht eintretende Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse hat auf den Tag des Beginns der Steuerpflicht eine Anfangsbilanz aufzustellen. Mit dem Beginn der Steuerpflicht ist nach dem Sinnzusammenhang der Beginn der sich auf alle Einkünfte erstreckenden objektiven unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 KStG gemeint, weil die steue...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.1 Unterschiede der Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 74 Für nach dem 31.12.1998 endende Wirtschaftsjahre bestehen in Handels- und Steuerbilanz für den Wertansatz von Verbindlichkeiten folgende Unterschiede:mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.4.1 Handelsrecht

Rz. 84 Handelsrechtlich darf für Vermögensgegenstände ein niedrigerer Wertansatz nicht beibehalten werden, wenn nach einer Abschreibung auf den niedrigeren Wert später der Wert wieder gestiegen ist.[1] Es besteht für sie also ein Zuschreibungsgebot. Dem würde für Verbindlichkeiten ein Abschreibungsgebot entsprechen, wenn nach einer Zuschreibung der Wert einer Verbindlichkeit...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.6 Abgeld

Rz. 88 Nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn sie erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind hiernach nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 4 Werkzeuggeld: Nur die Erstattung der gezahlten Beträge ist steuerfrei

Die Erstattung von Werkzeuggeld[1] ist nur dann steuerfrei, wenn die Erstattung die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers offensichtlich nicht übersteigt. Werkzeuggeld betrifft nur die Aufwendungen des Arbeitnehmers für handwerkliches Arbeitsgerät. Musikinstrumente gehören nicht dazu. Grundsätzlich müssen die Erstattungen nachgewiesen werden, und zwar durch Einzelnachwe...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 6 Handelsrechtlich (nichts) Neues zur Digi-AfA

Kernaussage Handelsrechtlich bleibt es auch nach der durch das BMF veröffentlichten, ergänzten Fassung seines Schreibens zur sog. digitalen AfA bei dem Befund, dass für die Bemessung planmäßiger Abschreibungen von zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss allein deren voraussichtliche (handelsrechtliche), i. d...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.2 Abschreibungen und Zuschreibungen

Tz. 128 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach IAS 7 und DRS 21 ist das Periodenergebnis bei indirekter Darstellung sowohl um planmäßige als auch außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens zu korrigieren, da diese Posten zahlungsunwirksame Aufwendungen darstellen, die bei der indirekten Ermittlung der Mittelzuflüsse aus betrieblicher Tätigkeit zurückzurech...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 6.2 Handelsrechtliche Auffassung unverändert

Handelsrechtlich ist die Digi-AfA nicht zulässig (s. hierzu IDW Life 2021, S. 347 sowie Frage 2.3.15 in "Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3, 5. Update, April 2021)). Für die Bemessung planmäßiger Abschreibungen von zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ist deren ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 6.1 Ausgangssituation und aktuelle Entwicklungen

Nach dem bisherigen BMF-Schreiben vom 26.2.2021 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :013, BStBl 2021 I S. 298) konnte für bestimmte Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) und für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware eine auf ein Jahr festgelegte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. In der Ne...mehr