Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.2 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke (§ 268 Abs. 1–7 HGB)

Rz. 55 Wird die Konzernbilanz unter vollständiger oder tw. Verwendung des Konzernjahresergebnisses aufgestellt, tritt an die Stelle der Posten Konzernjahresüberschuss/Konzernjahresfehlbetrag und Konzerngewinnvortrag/Konzernverlustvortrag der Posten Konzernbilanzgewinn/Konzernbilanzverlust (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 268 Abs. 1 HGB). Der Ausweis wird sich regelmäßig an der Handh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.4 Verpflichtungen aus Insolvenzsicherung und Verwaltungskosten

Rz. 101 Verpflichtungen aus der Insolvenzsicherung betreffen Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV), der gem. §§ 7–15 BetrAVG für die Insolvenzsicherung unverfallbarer Versorgungsansprüche zuständig ist. Rz. 102 Seit 2006 erfolgt die Finanzierung über ein Kapitaldeckungsverfahren, das auch solche Fälle berücksichtigt, in denen die Insolvenz des TrägerUnt zwar eingetre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 1 Die verbotenen Unterscheidungsmerkmale des AGG

Im Arbeitsrecht liegt die Bedeutung des Begriffs Diskriminierung darin, dass bei personellen Entscheidungen bestimmte Merkmale nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden dürfen. Der Begriff der Diskriminierung wird dabei gesetzlich nicht verwendet, sondern es wird von (verbotenen) Benachteiligungen gesprochen. Durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbeh...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.5 Sonstige Personen

Rz. 46 Andere Mandatsträger der Betriebsverfassung, wie Mitglieder des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats, des Wirtschaftsausschusses oder des Aufsichtsrats haben keinen Anspruch auf Teilnahme, wenn sie nicht zugleich Arbeitnehmer des Betriebs sind. Diese Mitglieder dürfen jedoch – ohne dass der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit verletzt wird – auf Einladung des Betriebsrats a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.28 Berechnung von Pensionsrückstellungen (Nr. 24)

Rz. 153 Aufgrund der Komplexität der Berechnung der Pensionsverpflichtungen werden mit Nr. 24 ausdrücklich Angaben bzgl. der zur Bewertung der Pensionsrückstellungen angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren und den grundlegenden Annahmen, insb. den Zinssatz und den erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen, sowie die zugrunde gelegten biometrischen Annahme...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Die Vorschrift liefert ergänzende Angabe- und Ausweisverpflichtungen zu einzelnen gem. § 266 HGB aufzuführenden Bilanzposten einschl. der in § 251 HGB anzugebenden Haftungsverhältnisse. Die einzelnen Bestimmungen fordern teilweise zusätzliche Angaben, z. T. aber auch Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang zu machen sind. Rz. 2 Im Einzelnen umfasst § 268 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 76 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

Zusammenfassung Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Was bedeutet die Reform für die Bürgerinnen und Bürger? Wie genau funktioniert die neue Förderung? Welche Vorsorgeprodukte wird es geben? In unseren FAQ erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen. 1 Allgemeines 1.1 Was wird mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge geändert? Es soll attraktiver...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 1.5 Warum wird der Sparer-Pauschbetrag nicht einfach erhöht, um die Altersvorsorge zu stärken?

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein pauschaler Ausgleich dafür, dass ein tatsächlicher Werbungskostenabzug ausgeschlossen ist. Eine (teilweise) Freistellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und damit Begünstigung gegenüber Einkünften aus anderen Quellen ist durch den Sparer-Pauschbetrag hingegen nicht vorgesehen. Im Unterschied zu einem reinen Vermögensaufbau zielt die gefördert...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 4.2 Wo kann ich mich zur privaten Altersvorsorge unabhängig beraten lassen?

Für ein Beratungsangebot, welche Form der Altersvorsorge am besten für Sie geeignet ist, können Sie sich an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. an die Deutsche Rentenversicherung Bund) wenden. Neben den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern erhalten Sie gegen Entgelt auch eine unabhängige Beratung bei den Verbraucherzentralen der 16 Bundesländer. Mit der Re...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 1.4 Warum sollte ich eine private Altersvorsorge abschließen?

Neben der gesetzlichen Rente ist eine zusätzliche Absicherung in vielen Fällen sinnvoll und notwendig, um den im Berufsleben erreichten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Mit steigender Lebenserwartung werden mehr Jahre gesund und aktiv im Ruhestand verbracht. Gleichzeitig steigen für einen Teil von uns die Aufwendungen für Pflegemaßnahmen im Alter. Dam...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 2.6 Ich verdiene nicht so viel. Lohnt sich die private Altersvorsorge trotzdem für mich?

Die geförderte private Altersvorsorge lohnt sich auch für Menschen mit einem niedrigeren Einkommen. Vor allem, wenn man früh beginnt und der Zinseszinseffekt auf die eingezahlten Beiträge, Zulagen und Erträge wirken kann. Altersvorsorgende mit einem maßgebenden Einkommen bis zu 26.250 Euro erhalten als Unterstützung zusätzlich eine jährliche Bonuszulage von 175 Euro. Dafür m...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 1.1 Was wird mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge geändert?

Es soll attraktiver werden, privat für das Alter vorzusorgen. Daher sollen die geförderten privaten Altersvorsorgeprodukte chancenreicher, flexibler und transparenter ausgestaltet werden. Auch die steuerliche Förderung soll besser nachvollziehbar werden. Mit dem Altersvorsorgedepot ohne Garantie soll es künftig eine neue renditestarke und kostengünstige Vorsorgemöglichkeit mi...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 4.8 Kann ich während der Ansparphase mein Altersvorsorgevermögen weiterhin für eine Eigenheimrenten-Förderung verwenden?

Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt das selbst genutzte Wohneigentum auch heute noch eine bedeutende Form der Altersvorsorge dar. Um Haushalten mit kleinem Einkommen und insbesondere jungen Familien mit Kindern neben dem Aufbau der zusätzlichen privaten Altersvorsorge den Weg "in die eigenen vier Wände" zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber auch die selbst genutzte Wohnimm...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 3.1 Was ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag?

Welche konkreten Voraussetzungen begünstigte Altersvorsorgeprodukte erfüllen müssen, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern (das hier als Zertifizierungsstelle fungiert) auf Antrag des jeweiligen Anbieters eines Altersvorsorgeprodukts vorab, ob die vorgelegte Vertragsgestaltung die vo...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 3.6 Wonach entscheide ich, welches Altersvorsorgeprodukt zu mir passt?

Wenn die Reform in Kraft getreten ist, soll es künftig zwei unterschiedliche Produktkategorien zur Auswahl geben: Altersvorsorgedepots (inklusive dem Referenzdepot) und Garantieprodukte. Darüber hinaus können weiterhin Produkte zur Tilgungsförderung im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung abgeschlossen werden. Für Vorsorgende, die renditestarke Anlagemöglichkeiten der Kapital...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 1.3 Wurden für die Reform Anliegen der Öffentlichkeit aufgegriffen?

Der aktuelle Referentenentwurf ist ein Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen. In den Entwurf sind viele Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge eingeflossen. Diese wurde durch die Bundesregierung im Jahr 2023 eingesetzt. Neben dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Kli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.1 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

Unverändert gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit (materielle) fort.[1] Dabei ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns der Betriebsvermögensvergleich.[2] Soweit der Steuerpflichtige keine gesonderte Steuerbilanz aufstellt, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung der vorgeschriebenen steuerlichen Anpassungen.[3...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Die Norm sichert die rechtzeitige und vollständige Erfassung der Versorgungsbezüge, die als beitragspflichtige Einnahmen beachtet werden müssen. Rz. 1a Zum 1.7.1994 wurde durch das Gesetz zur Änderung von Vorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) schon vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt (1.1.2005) am 1.1.2004 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 6.8.2004 wurde Abs. 1 neu gefasst, Abs. 2 und 3 wurden eingefügt und Abs. 5 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 5 Abgrenzung zur betrieblichen Altersversorgung

Zuwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) sind von den gesetzlichen Zukunftssicherungsleistungen zu unterscheiden. Der steuerfreie Aufbau der Basisversorgung, also insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung, erfolgt über § 3 Nr. 62 EStG, während der Aufbau einer Zusatzversorgung über § 3 Nr. 56 EStG oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 4.5 Befreiende Lebensversicherung

Rentenversicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer grundsätzlich erst seit 1968. Vor diesem Zeitpunkt bestand eine bestimmte Versicherungspflichtgrenze. Danach waren besser verdienende Arbeitnehmer nicht rentenversicherungspflichtig. Die Altersvorsorge wurde von diesen Arbeitnehmern durch eigene Maßnahmen aufgebaut, z. B. durch den Abschluss einer Lebensversicherung. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 2 Steuerpflicht für freiwillige Leistungen

Freiwillige Leistungen sowie Beiträge, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Freiwillige Versicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG in der gesetzlichen Rentenversicherung Zuschüsse des Arbeitgebers zur freiwilligen Versicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG in der gesetzlichen Rentenversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 1 Anspruchsgrundlagen

Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer können der Arbeitsvertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische oder spezielle arbeitsgesetzliche Ansprüche sein. Als allgemeine zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen kommen die §§ 280 ff., 823 ff. BGB in Betracht.[1] Grundsätzlich ist zwischen einer verschuldensabhängigen und einer versch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 3.2 Zuschuss zum Versicherungsschutz (Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer)

Es liegt kein Sachbezug, sondern eine steuerpflichtige Geldleistung des Arbeitgebers vor, wenn bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung und Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer der Arbeitgeber hierzu lediglich einen Zuschuss leistet. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbunden ist, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 1 Steuerbefreiung für gesetzliche Zukunftssicherung

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers führen zu einem Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragszahlung ein eigener Rechtsanspruch auf Auskehrung der Versicherungsleistung eingeräumt wird.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Leistungen lediglich stillschweigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.1 Begriff der betrieblichen Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden (§ 1 BetrAVG). Das biologische Ereignis ist bei der A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2 Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Ausgaben eines Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer führen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Versorgung gegen die Versorgungseinrichtung (also gegen einen Dritten) hat. Die möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ergeben sich aus dem BetrAVG. Danach kann die betriebl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.1 Begriff der betrieblichen Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden (§ 1 BetrAVG). Das biologische Ereignis ist bei der A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2 Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Ausgaben eines Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer führen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Versorgung gegen die Versorgungseinrichtung (also gegen einen Dritten) hat. Die möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ergeben sich aus dem BetrAVG. Danach kann die betriebl...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.2 Pauschalierung der kapitalgedeckten Altersversorgung

Nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung kann die Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers und von Zuwendungen an eine Pensionskasse mit 20 % pauschal erhoben werden, soweit die Beiträge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen und aus dem ersten Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bezogen...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1.2 Pauschalierung der kapitalgedeckten Altersversorgung

Nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung kann die Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers und von Zuwendungen an eine Pensionskasse mit 20 % pauschal erhoben werden, soweit die Beiträge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen und aus dem ersten Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bezogen...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regelt der TV-EUmw/VKA in § 3 Abs. 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten – West ("BBG") umzuwandeln. Gem. der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung – Sozialve...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.5 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die mit Sondervermögen ausgestattet ist. Die Leistung über eine Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die wiederum gegenüber dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Auszahlung der Betriebsrente...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.5 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die mit Sondervermögen ausgestattet ist. Die Leistung über eine Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die wiederum gegenüber dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Auszahlung der Betriebsrente...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regeln der TV-EntgeltU-B/L, der TV-EntgeltU-Ärzte sowie der TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L jeweils in § 3 Abs. 2 Satz 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung ("BBG") umzuwandeln. Zusätzlich dürfen die jeweiligen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.3 Entgeltumwandlung und E-Bikes/Tankgutscheine/Warengutscheine u.ä.

Seit einigen Jahren versuchen private Versicherungsvertreter immer wieder, den öffentlichen Arbeitgebern Modelle der sog. Entgeltoptimierung schmackhaft zu machen. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass der Arbeitgeber statt einer Entgelterhöhung anderweitige steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Entgeltbausteine an seine Beschäftigten ausgibt, z. B. in Fo...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 17 Entgeltumwandlung und Wechsel des Arbeitgebers

Der Beschäftigte kann bei Vereinbarungen bis 31.12.2004 aufgrund § 4 BetrAVG a. F. verlangen, dass der alte Arbeitgeber den Barwert der erworbenen Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versicherer überträgt, wenn diese bereit sind, die entsprechende Zusage zu übernehmen.[1] Diese Möglichkeit besteht in der Regel nicht bei den Durchführungswegen Unterstützungsk...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Lohnsteuer

Eine steuerlich begünstigte betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber Beiträge zum Versorgungsunternehmen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Auch die Entgeltumwandlung wird in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung anerkannt. Dies hat zur Folge, dass bisher steuerpflichtiger Arbeitslohn in steuerfreien ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem 1. Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit dem...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Lohnsteuer

Eine steuerlich begünstigte betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber Beiträge zum Versorgungsunternehmen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Auch die Entgeltumwandlung wird in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung anerkannt. Dies hat zur Folge, dass bisher steuerpflichtiger Arbeitslohn in steuerfreien ...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 17 Entgeltumwandlung und Wechsel des Arbeitgebers

Der Beschäftigte kann bei Vereinbarungen bis 31.12.2004 aufgrund § 4 BetrAVG a. F. verlangen, dass der alte Arbeitgeber den Barwert der erworbenen Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versicherer überträgt, wenn diese bereit sind, die entsprechende Zusage zu übernehmen.[1] Diese Möglichkeit besteht in der Regel nicht bei den Durchführungswegen Unterstützungsk...mehr