Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

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§ 35 Kündigung und betriebl... / III. Übertragung

Rz. 66 Als weitere Lösungsmöglichkeit, mit der der Störfall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich der bAV geklärt werden kann, steht die Übertragung der Versorgungszusage auf einen Dritten zur Verfügung. Nach § 4 Abs. 1 S. 1 BetrAVG handelt es sich dabei aber ausschließlich um einen Nachfolgearbeitgeber, eine Pensionskasse, eine Lebensversicherungs...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Abfindung

Rz. 63 § 3 BetrAVG verbietet die Abfindung von gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften. Dieses gesetzliche Verbot, das nicht abdingbar ist, bezieht sich ausschließlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn in diesem Zusammenhang Abfindungsvereinbarungen abgeschlossen werden sollen (§ 3 Abs. 1 S. 1 BetrAVG). Während des Arbeitsverhältnisses können somit Abfindung...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Versorgungsverhältnis

Rz. 18 Wegen der Komplexität der Materie spricht man bei der Festlegung der beiderseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Arbeitgeber von einem Versorgungsverhältnis. Rechtsbegründungsakt ist dabei eine Versorgungszusage, nach der während dem aktiven Arbeitsleben Versorgungsanwartschaften entstehen. Erst mit Eintritt des Versorgungsfalls fü...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / 3. Betriebliche Übung, Gleichbehandlung

Rz. 25 Neben den vertraglichen Rechtsbegründungsmöglichkeiten ergeben sich Versorgungsanwartschaften auch nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung [16] oder aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung.[17] Die Fragen der Gleichbehandlung betreffen nahezu alle möglichen Fallkonstellationen, meist geschlechtsbezogen oder vollzeit- und teilzeitbezogen. Gebote der Gleichbeh...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / V. Unterstützungskasse

Rz. 32 Die Unterstützungskasse ist ein singulärer Durchführungsweg der bAV in Deutschland. Kraft steuerrechtlicher Vorgabe darf die Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch auf die zugesagten Versorgungsleistungen einräumen. Die Unterstützungskasse wird durch Zuwendungen des beteiligten Arbeitgebers finanziert, wobei keinerlei Kapitalanlagebeschränkungen bestehen. Es besteh...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Leistungszusage

Rz. 35 Bei der klassischen Form der Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und/oder seinen Hinterbliebenen eine festgelegte Leistung bei Eintritt des Versorgungsfalls. Inhalt der Versorgungszusage kann eine Alters-, Todesfall- und/oder Invaliditätsleistung sein. Rz. 36 Inhaltlich bestehen dabei verschiedene Formen der Leistungszusage. Einmal kann ein fest...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / V. Leistungsformen

Rz. 42 Hinsichtlich der Leistungsformen bestimmt der Arbeitgeber, welche Arten von Versorgungsleistungen er den Arbeitnehmern und unter welchen Voraussetzungen gewähren möchte. Eine Einschränkung kraft Gesetzes ist dabei, dass eine Versorgungsleistung wegen Alters auch eine vorzeitige Inanspruchnahme beinhalten muss (§ 6 BetrAVG). Rz. 43 Hinsichtlich der Versorgungsleistungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertragsarten.

Rn 2 Die Anforderungen an den Vertrag ergeben sich nicht aus § 851d, sondern aus dem AltZertG und dem EStG (Dietzel S 149). Geschützt werden die Alterseinkünfte aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen. Erfasst werden auch Ansprüche auf Leistungen aus Sparverträgen, Fondssparplänen oder zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen. Die Formulierung ist an § 97 ESt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesamtsumme (Abs 2 S 1 Nr 2).

Rn 41a Der Schuldner kann nach Abs 2 S 1 Nr 2 unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, des Sterblichkeitsrisikos und der Höhe der Pfändungsfreigrenze jährlich einen bestimmten Betrag aufgrund eines Vertrags iSv Abs 1 unpfändbar bis zu einer Gesamtsumme von EUR 340.000,– mit Vollendung des 67. Lebensjahrs ansammeln. Dadurch soll zum aktuellen Renteneintrit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 47 § 36 I 2 InsO verweist auch auf § 851c. Deswegen gelten die dargestellten Regeln sowohl über den Schutz der laufenden Rentenzahlungen als auch den des Vorsorgekapitals im Insolvenz- und über § 292 I 3 InsO auch im Restschuldbefreiungsverfahren. Der Insolvenzverwalter kann daher nur den überschießenden Teil des Kapitals, Abs 2, und die pfändbaren Ansprüche auf Rentenfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 33 Abs 2 ergänzt die Sicherung der Altersvorsorge, indem das Vorsorgevermögen und insb der Anspruch auf den Rückkaufswert vor einer Pfändung geschützt wird. Die S 1 und 2 sind durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnis zum KapMuG.

Rn 4 Das Verhältnis des VDuG zum KapMuG ist nicht geregelt, obwohl es dafür zumindest theoretisch ein Bedürfnis gibt, da sich die Anwendungsbereiche überschneiden: Auch Kapitalanleger können Verbraucher sein, wenn sie zu nicht unternehmerischen Zwecken handeln (zB Kapitalanlage zur privaten Altersvorsorge). Rn 5 Mangels gesetzlicher Regelung sind Verbandsklagen gem VDuG auch ...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Praktiker von Bedeutung, da sie wichtige Grundlagen zum nachehelichen Unterhalt zwischen Rentnern beinhaltet. Der Anspruch des geschiedenen Ehemannes auf Altersunterhalt richtet sich gem. § 1571 BGB gegen die geschiedene Ehefrau. Die Eheleute haben 2007 geheiratet (Ehemann 51 Jahre alt, Ehefrau 52 Jahre alt). Die Ehescheidung erfolgte rechtskräfti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorliegen einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse (Hs 1).

Rn 39 Der Abänderungsantrag ist begründet, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass eine wesentliche Änderung der für die Bemessung des Unterhalts maßgeblichen Verhältnisse eingetreten ist. Rn 40 ›Wesentlich‹ ist eine Veränderung, wenn sie, ihre damalige Voraussehbarkeit unterstellt, in einer nicht unerheblichen Weise zu einer anderen Beurteilung des Bestehens, der H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Höhe Förderung (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Beitrag des ArbG zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung muss mindestens EUR 240 betragen, dieser kann in einer Summe oder in monatlichen Teilbeträgen geleistet werden. Mit der Anforderung an einen Mindestbetrag sollen Kleinstrenten, bei denen der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch zum Versorgungsbetrag ist, vermieden w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zusätzlicher ArbG-Beitrag an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG)

Rn. 9a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 100 Abs 3 Nr 2 EStG regelt vier Voraussetzungen: Es muss sich um eine Zahlung des ArbG handeln (zum ArbG s Rn 7). Die Beitragszahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen (dazu s Rn 9b und dort "Zusammenfassung" aE). Zur Höhe der Förderung und zum Mindestbeitrag s Rn 15 ff mit Beispielen. Die Zahlung muss an einen Pens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erwerbseinkommen.

Rn 36 Bislang wurden für sämtliche selbst erwirtschafteten Einkünfte die Pfändungsschutzregeln für das Arbeitseinkommen grds einheitlich angewendet. Inzwischen differenziert der IX. Zivilsenat des BGH jedoch zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften (BGH NZI 16, 457 [BGH 07.04.2016 - IX ZB 69/15]; im Einzelnen Rn 42). In der Konsequenz dieser...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe des Arbeitslohns

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zielsetzung des Förderbetrags zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist die gezielte Erhöhung des Anteils von Ansparungen in Altersvorsorgeverträgen von Personen mit geringem Einkommen, da deren gesetzliche Rente aufgrund tendenziell geringerer Beiträge niedrig ausfallen wird und diese Personengruppe es sich häufig nicht leisten ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Systematik.

Rn 4 Der persönliche Anwendungsbereich von § 851c ist nicht auf Selbständige bzw ehemals Selbständige beschränkt. Die Regelung gilt für alle natürlichen Personen unabhängig von ihrer erwerbswirtschaftlichen Stellung, die einen Altersversicherungsvertrag nach Abs 1 oder 2 geschlossen haben (Wollmann S 37). Sie erfasst Selbständige, wie Freiberufler, Landwirte und andere Unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) LSt-Pflicht und Arbeitsverhältnis

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG knüpft an den Arbeitslohn des ArbN an, für den die Beiträge vom ArbG gezahlt werden. Dieser Lohn muss im Inland dem LSt-Abzug unterliegen (§ 100 Abs 3 Nr 1 EStG). Hierbei ist es unerheblich, ob eine LSt einzubehalten ist. Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung wird nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zugewinnausgleich.

Rn 44 Ein realisierter Anspruch auf Zugewinnausgleich ist kein Schonvermögen, der Geldbetrag ist einzusetzen (Brandbg Beschl v 16.8.07 – 9 WF 233/07). Spar- und Aktienvermögen ist grds einzusetzen, soweit es den Grenzbetrag der kleineren Barbeträge überschreitet. Dies gilt auch dann, wenn es der zusätzlichen Altersversorgung dienen sollte (Frankf FamRZ 05, 466). Auch eine Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vertragliche Grundlage.

a) Allgemeines. Rn 7 Der Anspruch des Schuldners muss auf vertraglicher Grundlage beruhen. In erster Linie ist an Verträge mit der Versicherungs- und Finanzwirtschaft zu denken, doch ist dies keine notwendige Voraussetzung, solange die anderen Anforderungen aus § 851c I erfüllt sind. Im Gesetzgebungsverfahren ist dies mit dem Wechsel von der Bezeichnung ›Rente‹ zu der umfasse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge.

1. Pfändungsschutz. Rn 29 Laufende Rentenleistungen dürfen nach § 851c nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Verwiesen wird damit nicht nur, aber insb auf die §§ 850 bis 850i. Das Pfandrecht wird gem § 832 auf künftig fällig werdende Bezüge erstreckt. Pfändungsschutz besteht in Höhe der Tabellenbeträge aus § 850c, wobei die Anwendung der jeweiligen Tabellensätze von den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen (§ 100 Abs 3 EStG)

1. Arbeitsverhältnis (§ 100 Abs 3 Nr 1, 2 EStG) a) Begünstigte ArbG Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 ArbG ist jeder im Inland ansässige oder vertretene ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), dh jeder zum LSt-Einbehalt Verpflichtete. Auch für ArbG, die nur ArbN in Privathaushalten beschäftigen, greift die Förderung. Ausländische Verleiher von ArbN (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) sind eben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Begünstigte Beiträge (§ 100 Abs 3 Nr 4, 5 EStG)

a) Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungseinrichtung (§ 100 Abs 3 Nr 4 EStG) Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG muss zu einer der drei kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) einen Beitrag leisten. Hierbei muss es sich nicht um einen neu abgeschlossenen Vertrag handeln, sondern der Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Lebenslange, regelmäßige Zahlung ab dem 60. Lebensjahr bzw bei Berufsunfähigkeit, Nr 1.

a) Zahlungsmodalitäten bei der Altersversorgung. Rn 14 Bei Altersversorgungsverträgen, in denen der Versicherungsfall vom Eintritt eines bestimmten Lebensalters abhängt, darf der Zahlungsbeginn nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgen. Dieses Kriterium besteht nur für Altersrenten des Schuldners, davon ausgenommen sind also Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

1. Vertragliche Grundlage. a) Allgemeines. Rn 7 Der Anspruch des Schuldners muss auf vertraglicher Grundlage beruhen. In erster Linie ist an Verträge mit der Versicherungs- und Finanzwirtschaft zu denken, doch ist dies keine notwendige Voraussetzung, solange die anderen Anforderungen aus § 851c I erfüllt sind. Im Gesetzgebungsverfahren ist dies mit dem Wechsel von der Bezeichn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geringverdiener (§ 100 Abs 3 Nr 3 EStG)

a) LSt-Pflicht und Arbeitsverhältnis Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG knüpft an den Arbeitslohn des ArbN an, für den die Beiträge vom ArbG gezahlt werden. Dieser Lohn muss im Inland dem LSt-Abzug unterliegen (§ 100 Abs 3 Nr 1 EStG). Hierbei ist es unerheblich, ob eine LSt einzubehalten ist. Rn. 11 Stand: EL 172 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Arbeitsverhältnis (§ 100 Abs 3 Nr 1, 2 EStG)

a) Begünstigte ArbG Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 ArbG ist jeder im Inland ansässige oder vertretene ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), dh jeder zum LSt-Einbehalt Verpflichtete. Auch für ArbG, die nur ArbN in Privathaushalten beschäftigen, greift die Förderung. Ausländische Verleiher von ArbN (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) sind ebenso begünstigt wie in Deutschland ansässige ArbG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes 116 ZPO 2; 727 ZPO 14 Unterbrechung 244 ZPO 3 Partei kraft Amtes (Tod) Unterbrechung ...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / VII. Belehrungsklausel

Rz. 18 Der Arbeitnehmer muss sich nach der Rspr. des BAG vor Abschluss eines Vertrags, durch den das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, grundsätzlich selbst über die rechtlichen Folgen dieses Schritts Klarheit verschaffen, wenn er von diesen die Beendigung abhängig machen will.[22] Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer allerdings aufklären, wenn die Abwägung der beider...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Berechnung.

Rn 30 Durch die Verweisung auf die für das Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsvorschriften gelten auch die Berechnungsregeln in § 850e . Soweit Abs 3 eine entspr Anwendung – nur – von § 850e Nr 2 und 2a bestimmt, beinhaltet dies für laufende Rentenleistungen keine Einschränkung. Vielmehr sollen dadurch diese Regeln auf das Vorsorgekapital angewendet werden können (Gegenäußer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Förderbetrag (§ 100 Abs 2 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung werden ArbN-individuell ermittelt. Der Mindestbeitrag des ArbG beträgt EUR 240 pro ArbN und Kj (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG) Wird dieser Betrag erreicht, kann der ArbG von dem Gesamtbetrag 30 % als Förderbetrag geltend machen. Die Höchstförderung ist auf EUR 144 bzw nunmehr ab 2020 (wie hier Anz...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Kein Betriebsübergang auf die BQG nach § 613a BGB

Rz. 123 Der Transfer der Arbeitnehmer vom insolventen Unternehmen zur BQG findet weder aufgrund eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB statt noch begründet er einen Betriebsübergang. Die BQG übernimmt außer den Arbeitnehmern keine materiellen oder immateriellen Betriebsmittel und verfolgt mit der Qualifizierung, Fortbildung und Vermittlung der Arbeitnehmer völlig andere Bet...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Absetzung von der LSt des ArbG (§ 100 Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ein ArbG, der einen für die Förderung qualifizierten Beitrag iSd § 100 EStG leistet, kann diesen zum Teil in der nächsten LSt-Anmeldung von der ermittelten LSt absetzen. Der Betrag ist in Zeile 23 des Formulars LSt-Anmeldung mit einem negativen Vorzeichen einzutragen, im Falle von Rückzahlungen und Korrekturen entsprechend mit einem positiven...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Rechtsschutzformen mit Arbeits-Rechtsschutz

Rz. 21 Ob der Mandant über den Arbeits-Rechtsschutz verfügt, hängt von der Ausgestaltung seines Rechtsschutzvertrags ab. Die ARB 2010 beschreiben in ihrem (besonderen) Teil 4 verschiedene Rechtsschutzformen. Diese Vertragsgestaltungen sind inhaltlich auf den unterschiedlichen Rechtsschutzbedarf der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten und enthalten deshalb nicht immer als Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begünstigte ArbG

Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 ArbG ist jeder im Inland ansässige oder vertretene ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), dh jeder zum LSt-Einbehalt Verpflichtete. Auch für ArbG, die nur ArbN in Privathaushalten beschäftigen, greift die Förderung. Ausländische Verleiher von ArbN (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) sind ebenso begünstigt wie in Deutschland ansässige ArbG, die im Falle eine...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / IX. Erledigungsklausel

Rz. 22 Eine Ausgleichsklausel, wonach sämtliche Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis mit Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag als erledigt anzusehen sind, gehört ebenfalls zum Standardinhalt eines jeden Abwicklungs- und Aufhebungsvertrags. Sie sind im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen.[26] Zu beachten ist in diesem Zusa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zillmerung (§ 100 Abs 3 Nr 5 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Abschluss- und Vertriebskosten können auch bei den betrieblichen Altersversorgungsprodukten nennenswerte Beträge erreichen. Der Gesetzgeber hat für die Förderung nach § 100 EStG zur Bedingung gemacht, dass diese Kosten nicht zu Lasten der ersten Beitragszahlungen gehen dürfen (Zillmerung), sondern gleichmäßig als fester Bestandteil der l...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / II. Versorgungsausgleich

1. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, die Einbeziehung von Anrechten, die im Verfahren zum Wertausgleich bei der Scheidung vergessen, übersehen oder verschwiegen worden sind, in den Wertausgleich nach der Scheidung zu ermöglichen (AK 2). 2. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, den persönlichen Anwendungsbereich der §§ 2 Abs. 2 Nr. 3, 17 und 45 VersAusglG nicht auf "Anrechte im Sinn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 7 Ist eine Forderung wirksam gepfändet, erstreckt sich die Pfändung auf die künftig fällig werdenden Leistungen, auch wenn sie im Pfändungsbeschluss nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Erbringung der Dienstleistung (BGHZ 167, 363 Rz 7), womit auch erst das Pfandrecht entsteht, bei mehrfachen Pfändungen allerdings mit unterschiedlichem ...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 1. Entlassungsentschädigung

Rz. 52 Als Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung i.S.d. § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III sind alle Geld- oder Sachbezüge anzusehen, die der Arbeitgeber für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen dessen Auflösung zahlt und zwar unabhängig von ihrem Rechtsgrund und ihrer Bezeichnung (z.B. Abfindungen nach § 9 KSchG, Leistungen für betriebliche Altersversorg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 7 Der Anspruch des Schuldners muss auf vertraglicher Grundlage beruhen. In erster Linie ist an Verträge mit der Versicherungs- und Finanzwirtschaft zu denken, doch ist dies keine notwendige Voraussetzung, solange die anderen Anforderungen aus § 851c I erfüllt sind. Im Gesetzgebungsverfahren ist dies mit dem Wechsel von der Bezeichnung ›Rente‹ zu der umfassenderen Formulie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 31 Die Pfändung erfolgt allein auf Antrag des Gläubigers, der beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen ist (§ 828 Rn 7 f). Der Beschl ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen (§ 828 Rn 3). Der Gläubiger muss den Anspruch aus einem Altersvorsorgevertrag schlüssig darlegen. Der Pfändungsschutz ist vAw zu gewähren. Beantragt er die Pfä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pfändungsschutz.

Rn 29 Laufende Rentenleistungen dürfen nach § 851c nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Verwiesen wird damit nicht nur, aber insb auf die §§ 850 bis 850i. Das Pfandrecht wird gem § 832 auf künftig fällig werdende Bezüge erstreckt. Pfändungsschutz besteht in Höhe der Tabellenbeträge aus § 850c, wobei die Anwendung der jeweiligen Tabellensätze von den vertraglichen Ausza...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich (Abs 1).

Rn 6 Abs 1 stellt klar, dass Abänderungen nur bei Anrechten der in § 32 VersAusglG abschließend genannten Regelsicherungssysteme in Betracht kommen. Dies sind im Wesentlichen Anrechte der GRV, der Beamten- und berufsständischen Versorgung, der Alterssicherung der Landwirte und der Versorgungssysteme der Abgeordneten und Regierungsmitglieder. Den Ausschluss anderer Anrechte (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklungsgeschichte

Rn. 3a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die zum 01.01.2018 in Kraft getretene Neuregelung ist in der Folge bereits zwei Mal geändert worden. Mit Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) mWz 15.12.2018 ist § 100 Abs 3 Nr 4 EStG geändert worden. Nach der Ge...mehr