Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Abrechnung der Bau- und Montagebetriebsstätte (Abs. 3)

(3) [1] Die Dienstleistung, die die Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen erbringt, ist entsprechend der erbrachten Leistung laufend abzurechnen, unabhängig davon, ob das Bau- und Montageunternehmen einen Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber erst bei Abnahme oder Teilabnahme der geschuldeten Leistung hat. [2] Eine andere Abrechnung zwischen der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung von Vermögenswerten aus Liquiditätsüberhängen und Erträge aus diesen Vermögenswerten (Abs. 4)

(4) [1] Vermögenswerte, die Grundlage für eine externe Anlage von Liquiditätsüberhängen sind oder die auf Grund der externen Anlage von Liquiditätsüberhängen entstehen, und Erträge aus diesen Vermögenswerten sind nicht der Finanzierungsbetriebsstätte, sondern jeweils den anderen Betriebsstätten zuzuordnen. [2] Ist eine direkte Zuordnung der Vermögenswerte und Erträge, die a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Berechnung des Höchstbetrags (Satz 3)

[3] Für die Berechnung dieses Höchstbetrags sind die für die Besteuerung maßgeblichen Bilanzansätze des inländischen Unternehmens zugrunde zu legen, es sei denn, der Ansatz anderer Werte führt im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3236 [Autor/Stand] Berechnungsmethode. Für die Berechnung des Höchstbetrags...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Abweichende Zuordnung von Geschäftsvorfällen (Abs. 2)

(2) [1] Abweichend von Absatz 1 ist ein Geschäftsvorfall nur dann einer anderen Betriebsstätte zuzuordnen als derjenigen, auf Grund deren Personalfunktion der Geschäftsvorfall zustande gekommen ist, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten Personalfunktion über...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Gleichzeitige Ausübung anderer Personalfunktion in verschiedenen Betriebsstätten (Abs. 3)

(3) Werden andere Personalfunktionen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 gleichzeitig in verschiedenen Betriebsstätten des Unternehmens ausgeübt, so ist das materielle Wirtschaftsgut der Betriebsstätte zuzuordnen, deren anderer Personalfunktion die größte Bedeutung für das materielle Wirtschaftsgut zukommt. Rz. 3029 [Autor/Stand] Personalfunktionenkonkurrenz. § 5 Abs. 3 BsGaV r...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Zuordnung zum übrigen Unternehmen (Abs. 2)

(2) Kann das Explorationsrecht nach Absatz 1 nicht der Förderbetriebsstätte zugeordnet werden, so ist es dem übrigen Unternehmen zuzuordnen und gilt als der Förderbetriebsstätte unentgeltlich beigestellt. Rz. 3712 [Autor/Stand] Unentgeltliche Beistellung des Explorationsrechts. Wenn das Explorationsrecht nicht nach den Grundsätzen des § 36 Abs. 1 BsGaV der Förderbetriebsst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Inländisches Versicherungsaufsichtsrecht (Abs. 5)

Rz. 3548 [Autor/Stand] Anpassung des Dotationskapitals nach inländischem Versicherungsaufsichtsrecht. § 25 Abs. 5 Satz 1 BsGaV bestimmt, dass § 12 Abs. 6 BsGaV entsprechend für Versicherungsbetriebsstätten anzuwenden ist. Nach § 12 Abs. 6 BsGaV ist das Dotationskapital der Betriebsstätte anzupassen, wenn sich innerhalb eines Wirtschaftsjahrs die Zuordnung von Personalfunktio...mehr

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Vorwort

Der Vollstreckungsauftrag seitens des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher ist überwiegend der erste Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Dies liegt nach der Reform aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I 2009, 2258), welches überwiegend am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, naturgemäß da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (iii) Erfordernisse des ausländischen Bankenaufsichtsrechts (Abs. 3)

(3) [1] Ein höheres Dotationskapital als nach Absatz 2 darf der ausländischen Bankbetriebsstätte nur zugeordnet werden, soweit dies das ausländische Bankenaufsichtsrecht für ausländische selbständige Kreditinstitute erfordert und das inländische Kreditinstitut den entsprechenden Regelungen für seine ausländische Bankbetriebsstätte folgt. [2] Satz 1 ist nur anzuwenden, sowe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Fiktive Betriebseinnahmen und -ausgaben (Satz 2)

[2] Diese Verrechnungspreise führen zu fiktiven Betriebseinnahmen und fiktiven Betriebsausgaben. Rz. 3328 [Autor/Stand] Ansatz fiktiver Betriebseinnahmen und -ausgaben. Die nach § 16 Abs. 2 Satz 1 BsGaV ermittelten fremdvergleichskonformen Verrechnungspreise sind als fiktive Betriebseinnahmen bzw. fiktive Betriebsausgaben in die Hilfs- und Nebenrechnung i.S.d. § 3 BsGaV auf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Zeitliche Begrenzung (Satz 3)

[3] Eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung nach Satz 2 Nummer 2 gilt als Zurverfügungstellung finanzieller Mittel zwischen der Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen und endet spätestens Rz. 3331 [Autor/Stand] Klarstellung un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Untergrenze: handelsrechtliches Kapital der inländischen Betriebsstätte (Abs. 5)

(5) Einer inländischen Betriebsstätte ist ungeachtet der Absätze 1 bis 4 mindestens das in einer inländischen Handelsbilanz der inländischen Betriebsstätte tatsächlich ausgewiesene Kapital als Dotationskapital zuzuordnen. Rz. 3218 [Autor/Stand] Maßgeblichkeit der Handelsbilanz. Nach § 12 Abs. 5 BsGaV stellt das in einer inländischen Handelsbilanz der Betriebsstätte tatsächl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Zuordnung von Vermögenswerten, Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Chancen und Risiken (Abs. 2)

Rz. 3514 [Autor/Stand] Zuordnung des Versicherungsvertrags als Ausgangsbasis für die Gewinnaufteilung. Durch die Übernahme des Versicherungsrisikos und den Abschluss eines Versicherungsvertrags ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, versicherungstechnische Rückstellungen zu bilden. Diese richten sich im Inland nach §§ 341e bis 341h HGB. Die Rückstellungen umfassen Rü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Zuordnung von Passivposten (Abs. 5)

(5) [1] Passivposten, die auf Grund der Finanzierungsfunktion für das Unternehmen entstehen, sind nicht der Finanzierungsbetriebsstätte, sondern gemäß § 15 Absatz 1 den anderen Betriebsstätten zuzuordnen. [2] Für die Zuordnung der entsprechenden Finanzierungsaufwendungen gilt § 15 Absatz 3. Rz. 3357 [Autor/Stand] Zuordnung von Passivposten. Nach § 17 Abs. 5 Satz 1 BsGaV sin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Anpassungen

Rz. 825 [Autor/Stand] Anpassungsrechnungen. Die OECD-Leitlinien weisen darauf hin, dass im Rahmen einer Vergleichsanalyse zur Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise Anpassungsrechnungen bezüglich der Finanzdaten der Vergleichsunternehmen durchzuführen sind, soweit dies zu einer höheren Vergleichbarkeit führt.[2] Auf eine Anpassung kann nach Auffassung der OECD-Leitlinie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Gleichzeitige Ausübung anderer Personalfunktionen in verschiedenen Betriebsstätten (Abs. 3)

(3) Werden andere Personalfunktionen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 gleichzeitig in verschiedenen Betriebsstätten des Unternehmens ausgeübt, so ist der Geschäftsvorfall der Betriebsstätte zuzuordnen, deren anderer Personalfunktion die größte Bedeutung für den Geschäftsvorfall zukommt. Rz. 3116 [Autor/Stand] Personalfunktionskonkurrenz. § 9 Abs. 3 BsGaV sieht eine Regelung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Ausnahmeregelung: nichtsteuerliche Anforderungen im Ausland (Abs. 3)

(3) Ein Dotationskapital, das den Betrag nach Absatz 2 Satz 2 übersteigt, darf einer ausländischen Betriebsstätte nur zugeordnet werden, soweit nichtsteuerliche Vorschriften des Staates, in dem die Betriebsstätte liegt, dies erfordern. Rz. 3237 [Autor/Stand] Nichtsteuerliche Anforderungen im Ausland. § 13 Abs. 3 BsGaV lässt die Zuordnung eines höheren Dotationskapitals als ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Unternehmerische Risikoübernahmefunktion im Rückversicherungsgeschäft (Abs. 4)

Rz. 3521 [Autor/Stand] Rückversicherungsgeschäft. § 24 Abs. 4 BsGaV enthält eine Sonderregelung zur unternehmerischen Risikoübernahmefunktion im Rückversicherungsgeschäft. Die Regelung bezieht sich dem Wortlaut nach nicht nur auf Rückversicherungsunternehmen in Abgrenzung zu Erstversicherungsunternehmen, für die ansonsten § 24 Abs. 1 BsGaV anzuwenden wäre, sondern allgemein ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Direkte Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen (Abs. 1)

(1) Finanzierungsaufwendungen eines Unternehmens, die mit Passivposten zusammenhängen, die einer Betriebsstätte dieses Unternehmens nach § 14 Absatz 1 direkt zuzuordnen sind, sind ebenfalls dieser Betriebsstätte zuzuordnen. Rz. 3291 [Autor/Stand] Direkte Zuordnung. Finanzierungsaufwendungen i.S.d. § 15 BsGaV sind solche Aufwendungen, die Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Gleichzeitige Ausübung anderer Personalfunktionen in verschiedenen Betriebsstätten (Abs. 4)

(4) Werden andere Personalfunktionen im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 gleichzeitig in verschiedenen Betriebsstätten des Unternehmens ausgeübt, so sind die betreffenden Chancen und Risiken der Betriebsstätte zuzuordnen, deren anderer Personalfunktion die größte Bedeutung für die Chancen und Risiken zukommt. Rz. 3147 [Autor/Stand] Personalfunktionenkonkurrenz. Nach § 10 Abs. 4...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Andere Personalfunktionen (Satz 2)

[2] Andere Personalfunktionen sind insbesondere solche, die im Zusammenhang mit der Nutzung, der Verwaltung, der Weiterentwicklung, dem Schutz oder der Veräußerung des immateriellen Werts stehen. Rz. 3054 [Autor/Stand] Regelbeispiele. § 6 Abs. 2 Satz 2 BsGaV listet beispielhaft andere Personalfunktionen als die Schaffung bzw. den Erwerb nach § 6 Abs. 1 BsGaV auf, die maßgeb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Ausländisches Versicherungsaufsichtsrecht (Abs. 4)

Rz. 3557 [Autor/Stand] Anpassung des Dotationskapitals nach ausländischem Versicherungsaufsichtsrecht. § 26 Abs. 4 BsGaV ist die spiegelbildliche Vorschrift zu § 25 Abs. 5 BsGaV für ausländische Versicherungsbetriebsstätten. Die Vorschrift regelt, dass unter Verweis auf § 13 Abs. 5 BsGaV eine Anpassung des ausländischen Dotationskapitals vorzunehmen ist, wenn sich innerhalb ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Personalfunktionenkonkurrenz (Satz 1)

(3) [1] Abweichend von Absatz 2 sind Chancen und Risiken nur dann einer anderen Betriebsstätte zuzuordnen als derjenigen, auf deren Personalfunktion die Chancen und Risiken beruhen, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 2 genannten Personalfunktion überwiegt. Rz. 3145 [...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Übergreifende Tatbestandsvoraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 setzen neben den jeweils tatbestandsspezifischen Merkmalen (dazu Rz. 350 ff., 365 ff., 431 ff.) jeweils voraus, dass es sich bei dem Anteilseigner[2] um einen "unbeschränkt Steuerpflichtigen" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 handelt (s. Rz. 303 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / h) Verhältnis zu den §§ 7–13

Rz. 36 [Autor/Stand] Einkünftekorrektur. Ein Steuerinländer kann Geschäftsbeziehungen zu einer von ihm beherrschten ausländischen Zwischengesellschaft unterhalten. Werden im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen Entgelte vereinbart, die zwischen fremden Dritten unüblich sind, so können dadurch die Einkünfte des Steuerinländers im Inland gemindert sein. Für diesen Fall enthält §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Fehlende Sicherungsabsicht (Abs. 4)

(4) Sichern Vermögenswerte die Risiken anderer Vermögenswerte ab, ohne dass die Absicherung ihr Zweck ist, so gelten für die Zuordnung der Geschäfte und der zugehörigen Vermögenswerte die §§ 5 bis 8. Rz. 3176 [Autor/Stand] Zuordnung nach allgemeinen Regeln. § 11 Abs. 4 BsGaV betrifft den Fall, dass Vermögenswerte aus Sicherungsgeschäften andere Vermögenswerte nur zufällig ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes (Satz 1)

(2) [1] Für anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen sind Verrechnungspreise anzusetzen, die dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Rz. 3327 [Autor/Stand] Anknüpfungspunkt des Fremdvergleichsgrundsatzes. § 16 Abs. 2 Satz 1 BsGaV statuiert den zentralen Anknüpfungspunkt des Fremdvergleichsgrundsatzes bei betriebsstättenbezogenen Sachverhalten. Demnach sind für anzunehmen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (vi) Ausschluss für ausländische Betriebsstätten inländischer Finanzdienstleistungsinstitute, die nicht der Bankenaufsicht unterliegen (Abs. 6)

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für eine ausländische Bankbetriebsstätte eines inländischen Finanzdienstleistungsinstituts, das keinen bankenaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen unterliegt. Rz. 3451 [Autor/Stand] Keine Anwendung auf Finanzdienstleistungsinstitute. § 21 Abs. 6 BsGaV legt fest, dass § 21 Abs. 1 bis 5 BsGaV nicht für inländische Finanzdienstleis...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Implementierung des § 1

Rz. 4 [Autor/Stand] Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970. Die sog. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970[2] bezogen sich nur auf Einkünfte von inländischen Unternehmungen, d.h. auf Gewinne aus Gewerbebetrieb, nicht aber z.B. auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Dennoch ist in den Leitsätzen von "Einkünf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundsatz für die Zuordnung von Finanzinstrumenten zu Bankbetriebsstätten (Abs. 1)

(1) [1] Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 Satz 1 des Kreditwesengesetzes, mit denen durch Finanzinstitute auf Märkten der ganzen Welt rund um die Uhr gehandelt wird (globaler Handel mit Finanzinstrumenten), sind entsprechend § 19 zuzuordnen. [2] Der globale Handel mit Finanzinstrumenten umfasst insbesonderemehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Analyse und Feststellung der Verhältnisse

... sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, die dem jeweiligen Geschäftsvorfall zugrunde liegen. a) Vorbemerkung Rz. 563 [Autor/Stand] Kriterienkatalog. Die nach § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 zu bestimmenden Verhältnisse des zu beurteilenden konzerninternen Geschäftsvorfalls bilden nach § 1 Abs. 3 Satz 3 den Maßstab für die Beurteilung der Vergleichbarkeit des zu untersuchen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung eines höheren Dotationskapitals (Satz 1)

(2) [1] Einer ausländischen Betriebsstätte kann ein höheres Dotationskapital als nach Absatz 1 zugeordnet werden, soweit die höhere Dotation im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3234 [Autor/Stand] Anerkennung eines höheren Dotationskapitals. § 13 Abs. 2 BsGaV sieht eine Öffnungsklausel vor. Danach ...mehr

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zfs 09/2024, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Bekl. dem Kl. als Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Mutter auf von ihm per E-Mail und Telefax eingereichte Anträge Behandlungskosten zu erstatten hat. Die Bekl. ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aufgrund ihrer Satzung Fürsorgepflichten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen und bei Maßnahmen zur Früherkennung von Kra...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ff) Entstehende Salden auf Verrechnungskonten (Abs. 6)

(6) [1] Positive Salden auf Verrechnungskonten, die auf Grund der Finanzierungsfunktion im Verhältnis der Finanzierungsbetriebsstätte zu den anderen Betriebsstätten entstehen, gelten nicht als Vermögenswerte im Sinne des § 7 oder § 8. [2] Sie sind nicht zu verzinsen. Rz. 3358 [Autor/Stand] Keine Verzinsung von Verrechnungskonten. Positive Salden auf Verrechnungskosten, die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein Geschäftsvorfall nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3117 [Autor/Stand] Auffangregelung. § 9 Abs. 4 BsGaV räumt dem Stpfl. ein Wahlrecht für die Zuordnung von Geschäftsvorfällen ein, wenn sich die Zuordnung eines Geschäftsvorfalls nach § 9 Abs. 1 bis 3 BsGaV nicht eindeutig ermi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Obergrenze: handelsrechtliches Kapital der ausländischen Betriebsstätte (Abs. 4)

(4) Einer ausländischen Betriebsstätte ist ungeachtet der Absätze 1 bis 3 höchstens das in einer ausländischen Handelsbilanz der ausländischen Betriebsstätte tatsächlich ausgewiesene Kapital als Dotationskapital zuzuordnen. Rz. 3238 [Autor/Stand] Handelsbilanzielle Dotation. § 13 Abs. 4 BsGaV sieht als Obergrenze für das Dotationskapital der ausländischen Betriebsstätte den...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeines

Rz. 2940 [Autor/Stand] Bedeutung des eigenen Personals. Im Rahmen der betriebsstättenbezogenen Gewinnermittlung und Gewinnabgrenzung kommt dem eigenen Personal des Unternehmens eine herausgehobene Bedeutung zu. Da die Mitarbeiter des Unternehmens Anknüpfungspunkt für die Zuordnung der Personalfunktionen sind, auf deren Grundlage die Zuordnung der Vermögenswerte etc. zu den B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hinweise zur 139. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 139. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 15.08.2024. Mit dem Update werden erneut wichtige praxisrelevante sowie überaus umfassende Teile der Kommentierung aktualisiert. Besonders hervorheben lassen sich Geringfügige Beschäftigung (Kommentierung der Pauschalbesteuerung nach § 40a Abs. 2 EStG u. a. zudem mit ausführl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Übertragung oder Überlassung zur Nutzung Die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung ... aa) Vorbemerkungen Rz. 2606 [Autor/Stand] Abgrenzung der Übertragung von der Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter. Die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, also die endgültige Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, ist von der zeitlich begrenzten Nutzungsüberlassung vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Definition der Nutzung (Satz 2)

[2] Die Nutzung ergibt sich aus dem funktionalen Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte. Rz. 3073 [Autor/Stand] Funktionaler Zusammenhang. Anders als z.B. bei materiellen Wirtschaftsgütern, ist die Nutzung eines Vermögenswerts i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 BsGaV i.d.R. nicht unmittelbar beobachtbar. Auch soweit man die Nutzung eines solchen Vermögenswerts einschr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Abweichende Zuordnung von Sicherungsgeschäften (Abs. 3)

(3) Sicherungsgeschäfte sind nur dann abweichend von den Absätzen 1 und 2 zuzuordnen, wenn dies im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3175 [Autor/Stand] Zuordnungskriterium. Die Öffnungsklausel in § 11 Abs. 3 BsGaV lässt eine abweichende Zuordnung eines Sicherungsgeschäfts einschließlich der zugehö...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 28 Beschwerde, Allgemeines [Rdn 400]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundregelung (Satz 1)

(3) [1] Nutzt eine Betriebsstätte finanzielle Mittel des übrigen Unternehmens, so liegt keine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung vor. Rz. 3329 [Autor/Stand] Ausnahme für die Nutzung finanzieller Mittel. Gemäß § 16 Abs. 3 BsGaV führt die Nutzung finanzieller Mittel des übrigen Unternehmens durch eine Betriebsstätte i.d.R. nicht zu einer anzunehmenden schuldrechtlichen B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Entsprechende Anwendung auf andere Vermögenswerte (Abs. 3)

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß für die Zuordnung von Vermögenswerten nach den §§ 6 bis 8. Rz. 3610 [Autor/Stand] Zuordnung anderer Vermögenswerte. Nach § 31 Abs. 3 BsGaV gelten die Grundsätze des § 31 Abs. 1 und 2 BsGaV, wonach allein die Nutzung nicht für eine Zuordnung eines Vermögenswerts zur Bau- und Montagebetriebsstätte ausreicht, auch für die Zuordnung von ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 180 [Autor/Stand] Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit in Drittstaaten-Fällen. Die praktische Bedeutung der Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu Drittstaaten (z.B. USA, Großbritannien) ist nicht zu unterschätzen. Das bisher sehr strenge Besteuerungsregime in Drittstaatenkonstellationen[2] ist zwar durch die Verlängerung des Zahlungszeitraums (§ 6 Abs. 4) und die (zeitlic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / j) Verhältnis zu den Vorschriften der AO

Rz. 38 [Autor/Stand] Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. § 1 ist eine materielle Einkünfteberichtigungsvorschrift. Berührungspunkte ergeben sich zwischen § 1 und den erweiterten Mitwirkungspflichten im Kontext der Verrechnungspreisermittlung und -dokumentation. Im Ausgangspunkt ermittelt die Finanzbehörde gem. § 88 Abs. 1 Satz 1 AO den Sachverhalt von Amts wegen. Tatsäc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Ansatz der Buchwerte (Satz 2)

[2] Aus Vereinfachungsgründen können Buchwerte oder damit vergleichbare Werte aus den Unterlagen des ausländischen Unternehmens angesetzt werden, wenn das Unternehmen glaubhaft macht ,mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundregelung (Satz 1)

(1) [1] Für die Zuordnung eines nicht in den §§ 5 bis 7 genannten Vermögenswerts (sonstiger Vermögenswert) zu einer Betriebsstätte ist dessen Schaffung oder dessen Erwerb die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3091 [Autor/Stand] Betroffene Vermögenswerte. Die Vorschrift des § 8 BsGaV regelt als Auffangregelung die Zuordnung derjenigen Vermögenswerte, die nicht bereits nach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Widerlegung der Zuordnungsvermutung (Satz 2)

[2] Eine Personalfunktion ist einer Betriebsstätte jedoch nicht zuzuordnen, wenn die Personalfunktion Rz. 3016 [Autor/Stand] Negativabgrenzung. § 4 Abs. 1 Satz 2 BsGaV enthält eine Negativa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Einheitliche Verrechnung von Leistungsbündeln (Abs. 2)

(2) Besteht die Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen aus verschiedenen Leistungsbündeln, so sind diese einheitlich zu verrechnen, es sei denn, gesonderte Verrechnungspreise für jedes Leistungsbündel führen im Einzelfall zu einem Ergebnis, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3627 [Autor/Stand] Zusammenfassung...mehr