Fachbeiträge & Kommentare zu Antragsveranlagung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fall des § 32d Abs 3 EStG oder § 32d Abs 4 EStG

Rn. 440 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Es muss sich um einen Fall des § 32d Abs 3 EStG (s Rn 380) oder § 32d Abs 4 EStG (s Rn 400) handeln. Durch Verweis in § 32d Abs 6 S 2 EStG sind auch die dortigen Fälle nach der Regelung zu behandeln (s Rn 514; zu den verschiedenen Fällen BFH vom 30.11.2016, VIII R 11/14, BStBl II 2017, 443, 861 Tz 33). Somit darf der ausländische KapErtr en...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 46. § 2 AStG

Rn. 70 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei der erweiterten beschränkten StPfl sind alle Einkünfte zu erfassen, die bei unbeschränkter StPfl nicht ausländische iSd § 34d EStG wären. Auch die nicht in § 49 Abs 1 Nr 5 EStG genannten Einkünfte aus KapVerm sind damit zu erfassen, wenn sie bei unbeschränkter StPfl nicht als ausländische Einkünfte iSd § 34d Nr 6 EStG gelten würden. Rn. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antragstellung

Rn. 500 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Günstigerprüfung wird durch einen Antrag des StPfl initiiert. Über eine Frist für die Antragstellung sagt das Gesetz in § 32d Abs 6 EStG – im Gegensatz etwa zu § 32d Abs 2 Nr 3 EStG – nichts aus (Weiss, NWB 2016, 334, 342). Daher handelt es sich nach Auffassung des BFH bei dem Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs 6 EStG um ein unb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

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Ukraine / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Ukraine / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[1], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[2] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 4 Korrekturen bei der KapESt (§ 20 Abs. 3a EStG)

Rz. 288 § 20 Abs. 3a EStG regelt die materiell-rechtliche Behandlung von Fehlern, die den Kreditinstituten beim KapESt-Abzug unterlaufen und erst nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgedeckt werden. Die Regelung wurde durch das JStG 2010 nachträglich eingefügt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll sie den mit der Abgeltungsteuer angestrebten Vereinfachungseffekt gewährleiste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erstattungsansprüche

Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO) oder der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Der Erstattungsanspruch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 26. Das Zweite Steueränderungsgesetz 1973 vom 18.07.1974, BStBl I 74, 521

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 1 des Zweiten StÄndG 1973 vom 18.07.1974 (BGBl I 1489) wurden zahlreiche Änderungen des EStG vorgenommen. So wurde der jetzige Abs 1 Satz 2 des § 1 dieser Vorschrift als Abs 4 angefügt (Festlandsockel). § 14a wurde in einigen Punkten geändert. Die wichtigste Änderung war wohl die Anhebung der Veranlagungsgrenze in § 46 Abs 1 für Per...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Keine negativen Einkünfte (§ 9a S 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Berücksichtigung der Pauschbeträge darf nur zu Einkünften iHv 0 EUR führen, nicht zu Verlusten in der betreffenden Einkunftsart (Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9a EStG Rz 47 (November 2023). Dabei ist jede Einkunftsart – nicht zB jedes Arbeitsverhältnis – für sich zu sehen, s bereits BFH BStBl III 1954, 302; dh, ist der Pauschbetrag bei...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich / 7 Veranlagung zur Einkommensteuer

Hat der Arbeitgeber den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchgeführt, sollte der Arbeitnehmer beim Finanzamt eine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen, sofern er nicht bereits von Amts wegen zu veranlagen ist. Diese Antragsveranlagung [1] ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn beim Arbeitnehmer Änderungen der persönlichen Verhältnisse (z. B. Heirat) oder Steuerermäßig...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.18 Tarifermäßigung bei beschränkt Steuerpflichtigen, § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. d EStG (Änderung durch VA)

Es wird eine Antragsveranlagung für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit tarifermäßigt zu besteuerndem Arbeitslohn ermöglicht, die im Übrigen von dieser Veranlagungsart ausgeschlossen sind (§ 50 Abs. 2 Satz 7 EStG). Gilt ab VZ 2025 (vor Vermittlungsausschuss: VZ 2024)mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.7 Fünftelregelung bei der Lohnsteuer

Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, können oftmals nach der sog. Fünftelregelung besteuert werden.[1] Dadurch ergeben sich regelmäßig steuerliche (Progressions-)Vorteile. Außerordentliche Einkünfte[2] liegen aber nur dann vor, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind (= Zusammen...mehr

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Beschränkt steuerpflichtige... / 12 Antragsveranlagung beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer

Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Einkommensteuer-Veranlagung, wenn sie EU/EWR-Bürger sind und in einem EU-EWR-Staat wohnen.[1] Die Antragsveranlagung für EU/EWR-Staatsangehörige, die ihre Einkünfte sowohl in Deutschland als auch im Ausland erzielen, führt zur Anwendung der Jahrestabelle. Der Arbeitnehmer kann allerdings nur Werbungskosten und bes...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.6.4 Ablehnung des Antrags

Kann das Finanzamt dem Antrag des Arbeitnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang entsprechen, muss es einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erteilen. Der Arbeitnehmer kann hiergegen innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Im Übrigen ist der für die Steuerbescheide geltende gerichtliche Finanzrechtsweg gegeben. Allerdings ist zu beachten, dass nach Ablauf des Kalenderjah...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.10 Entlastungsbetrag im Jahr der Heirat bzw. Trennung

Eine Besonderheit besteht, wenn die Voraussetzungen der Steuerklasse II während des Jahres infolge der Heirat des Alleinerziehenden wegfallen. Arbeitnehmer, die heiraten und dadurch in den Genuss des für die Ehegattenbesteuerung günstigeren Splittingtarifs gelangen, verlieren ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag ab dem Monat der Heirat. So erfolgt im Lohnsteuerabzugsverf...mehr

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Lohnsteuererstattung / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die als Quellensteuer von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit einbehalten wird. Gründe für zu viel einbehaltene Lohnsteuer können z. B. fehlerhafte ELStAM oder eine falsche Lohnabrechnung sein. Eine Lohnsteuererstattung durch den Arbeitgeber kann durch eine Änderung des Lohnsteuerabzugs erfolgen ode...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.7 Fünftelregelung bei der Lohnsteuer

Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, können oftmals nach der sog. Fünftelregelung besteuert werden.[1] Dadurch ergeben sich regelmäßig steuerliche (Progressions-)Vorteile. Außerordentliche Einkünfte[2] liegen aber nur dann vor, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind (= Zusammen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Abgabefristen

Rz. 5 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitraum beziehen, sind grundsätzlich spätestens sieben Monate danach abzugeben (§ 149 Abs 2 Satz 1 AO). Das ist bei der ESt der 31.07. des Folgejahres. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend (Samstag), Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 1 Überprüfung des Lohnsteuereinbehalts

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit Steuerklasse I, keine Kinder, ev. (Kirchensteuer 8 %), Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 1,6 %, erhält monatlich 3.500 EUR brutto. Im Juli zahlt der Arbeitgeber eine Erfolgsprämie von 2.500 EUR, die als sonstiger Bezug versteuert wird. Zum 1.10. erhöht sich sein Gehalt auf 4.250 EUR im Monat. Der Jahresbruttolohn des Arbeitnehmers beträgt ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 4.1 Rechtsgrundlose Verarbeitung

Rz. 54 Werden personenbezogene Daten durch eine Finanzbehörde verarbeitet, ohne dass hierfür eine Rechtsgrundlage einschlägig ist, so ist die Verarbeitung rechtswidrig.[1] Die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person[2] stellt keine hinreichende Zulassung der Datenverarbeitung im Besteuerungsverfahren nach der AO dar, da die Steuerverwaltung als T...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 5.2 Steuerliche Folgen der beschränkten Steuerpflicht

Folge einer beschränkten Steuerpflicht ist, dass grundsätzlich in recht weitem Umfang ein Steuerabzug an der Quelle erfolgt, der oftmals auch zu einer Definitivbelastung führt. Zudem werden regelmäßig persönliche Vergünstigen oder persönliche Umstände nicht berücksichtigt (z. B. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Splitting). Auch besteht grundsätzlich ein fester Steuersatz. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Korrektur im Veranlagungsverfahren (§ 20 Abs 3a S 2 EStG)

Rn. 1417 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 3a S 2 EStG kann ein StPfl die Korrektur iSv § 20 Abs 2a S 1 EStG nach § 32d Abs 4 und 6 EStG geltend machen, wenn er durch eine Bescheinigung der auszahlenden Stelle nachweist, dass sie die Korrektur nicht vorgenommen hat und auch nicht vornehmen wird. Dieses ist insbesondere dann geboten, wenn eine Korrektur auf Bankenebene...mehr

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Schweiz / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Österreich / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[1] oder wenn der Arbeitnehmer eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt (Antragsveranlagung).[2] Letzteres ist jedoch nur möglich bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaats, die auch in einem d...mehr

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Montenegro / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[1] oder wenn der Arbeitnehmer eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt (Antragsveranlagung).[2] Letzteres ist jedoch nur möglich bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die auch in einem di...mehr

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Belgien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[1] oder wenn der Arbeitnehmer eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt (Antragsveranlagung).[2] Letzteres ist jedoch nur möglich bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates, die auch in einem ...mehr

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Bulgarien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[1] oder wenn der Arbeitnehmer eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt (Antragsveranlagung).[2] Letzteres ist jedoch nur möglich bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates, die auch in einem ...mehr

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Schweden / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Portugal / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Kasachstan / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Slowenien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Dänemark / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Zypern / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Norwegen / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Belarus / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Vereinigtes Königreich / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2020 geschieht dies im Rahmen einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen,[3] andernfalls durch einen gesonderten ...mehr

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Irland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Kosovo / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Republik Moldau / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Rumänien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Türkei / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Island / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Lettland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Lettland kann Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebilde...mehr