Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Fachliche Fähigkeiten und Zertifizierung

Rz. 39 Die fachlichen Anforderungen an einen Testamentsvollstrecker sind von Fall zu Fall unterschiedlich: So spielen wirtschaftliche Fragen teilweise kaum eine Rolle, z.B. wenn der Nachlass lediglich aus liquidem Vermögen besteht. Hier mag die Zerstrittenheit der Erbengemeinschaft der Grund dafür sein, weshalb eine Auseinandersetzungsvollstreckung angeordnet wurde. Der Test...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 3. Durchsetzungsfähigkeit

Rz. 48 "Verbindlich im Ton – bestimmt in der Sache" ist eine traditionelle Anforderung an Berater; nichts Anderes gilt für einen Testamentsvollstrecker. Wer als Steuerberater die tägliche Auseinandersetzung mit dem Fiskus nicht scheut, dem traut der künftige Erblasser auch die notwendige Standfestigkeit im Umgang mit den Erben zu. Im Vergleich zum Steuerberater mögen die Rech...mehr

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§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / A. Einführung und gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Es dürfte mittlerweile allgemein anerkannt sein: Testamentsvollstreckung ist eine Dienstleistung, und zwar eine sehr anspruchsvolle. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein ebenso wie Durchsetzungsvermögen sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand. Soweit entsprechende Kenntnisse fehlen, hat sich der Testamentsvollstrecker diese zu verschaffen, und zwar ggf. ...mehr

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Autorenverzeichnis

Peter Hinrich Meier Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.), Diplom-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Jockgrim Matthias Pruns Rechtsanwalt, Bonn Prof. Dr. Wolfgang Reimann Notar a.D., Regensburg Dr. Peter Reinfeldt Rechtsanwalt a.D., Hamburg Eberhard Rott Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Testamentsvollstrecker (AGT)...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 1. Mutmaßlicher Erblasserwille

Rz. 28 Hat der Erblasser hierzu keine ausdrückliche, formgültige Regelung getroffen, so ist sein Wille im Wege der Auslegung zu ermitteln. Spätestens nach der Beratung im Rahmen der Anbahnung einer Testamentsvollstreckung sollte dem Bankkunden und späteren Erblasser klar geworden sein, dass die Testamentsvollstreckung ein zusätzliches Angebot zu den banküblichen Leistungen d...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / A. Einführung

Rz. 1 "Erben lohnt sich – bei aller Trauer im Todesfall" sagen vielfach erfreute Kinder als Erben, wenn es eine reibungslose Abwicklung im Erbfall gegeben hat. "Faires" oder gar "gerechtes" Vererben ist nicht leicht, klagen nicht selten Eltern in der Erbberatung, wenn sie denn überhaupt eine solche suchen. Und leider ist es nicht immer einfach, die richtige fachliche Beratung ...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / I. Stellung der Kreditinstitute im Testamentsvollstreckungsmarkt

Rz. 2 Der von vielen Anwälten und Notaren in der Folge der BGH-Entscheidung befürchtete sprunghaft steigende Wettbewerbsdruck seitens der Banken und Sparkassen auf den allseits als lukrativ und wachsend eingeschätzten Markt der professionellen Testamentsvollstreckung ist bislang weitgehend ausgeblieben. Zwar unterhalten einige der großen Geschäftsbanken eigene Testamentsvoll...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 2. Ort der Leistungserbringung

Rz. 27 Umsatzsteuerbar sind nur Leistungen, deren Leistungsort im Inland liegt. Bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG, so dass man annehmen könnte, dass auch die Leistungen im Bereich der Testamentsvollstreckung wie die typischen Berufsleistungen am Ort des Leistungsempfängers steuerb...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / b) Laientestament

Rz. 20 Entscheidet sich der Bankkunde hingegen für ein handschriftliches Testament ohne zusätzliche Beratung durch einen selbst mandatierten Anwalt, könnten die Gespräche über die diesbezügliche Gestaltung des Testaments eher eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellen. Fraglich ist dabei zunächst, ob die Vorgabe oder Verhandlung einer Honorarklausel überhaupt den Tatbest...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 2. Zurückhaltung der Banken und Sparkassen

Rz. 5 Obwohl Banken grundsätzlich einen leichteren Zugang zu potenziellen Abnehmern der Dienstleistung haben als Rechts- und Steuerberater, kann von der befürchteten Dominanz der Kreditinstitute auf dem Testamentsvollstreckungsmarkt auch Jahre nach der BGH-Entscheidung keine Rede sein.[4] Dies dürfte mehrere Gründe haben. Rz. 6 An erster Stelle steht eine strategische Überleg...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / A. Einführung

Rz. 1 Eine zeitbezogene Vergütung ist grundsätzlich eine faire Vergütung. Sie ist in der Rechtsberatung vielfach erprobt und hat auch etwas mit Seriosität zu tun. Vor allem im vermögensverwaltenden Bereich hat sich gerade in den letzten Jahren die Erkenntnis durchgesetzt, dass tätigkeitsbezogene Vergütungen der Qualität der Arbeit eher förderlich sind als in Prozentsätzen de...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / d) Gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 7 Im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, z.B. im Rahmen eines Katalogberufes als Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder beratender Betriebswirt, darf sich der Freiberufler nach Maßgabe des Satzes 3 der Vorschrift der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen, ohne dass seine Tätigkeit damit den Charakter eines Gewerb...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / III. Anmerkung 3: Hinzuziehung von Fachleuten

Rz. 11 Ein Testamentsvollstrecker wird als Vertrauensperson beauftragt. Die Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Kunstsachverständige, aber auch Hilfspersonen für einzelne Aufgaben wie der Verschaffung des Zugangs zu IT-Geräten des Erblassers u.v.m.) auf Kosten des Nachlasses wird in der heutigen Zeit der zunehmenden fachlichen Spezialisierung oftm...mehr

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Vorwort

Dieses kleine Buch hat, wofür wir herzlich danken, eine ausgesprochen freundliche Aufnahme gefunden. Das und die Weiterentwicklung des Themas in der Praxis haben diese zweite Auflage erforderlich gemacht. Nach wie vor werden die Vermögen der Nachkriegsgeneration vererbt. So ist jährlich in zehntausenden von Unternehmen und bei noch sehr viel mehr privaten Immobilien die Nachf...mehr

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§ 10 Empirisches / IV. Wer soll Testamentsvollstrecker werden?

Rz. 12 In der für die empirische Untersuchung des Verfassers vorgesehenen Einteilung gibt es Verwandte, Lebensgefährten, Fremde, Institutionen und beruflich besonders Qualifizierte ("prädestinierte"), die als Testamentsvollstrecker vom Erblasser benannt worden sind. Der bei weitem größte Personenkreis sind die Verwandten. Sie sind in 40 % der Testamente als Testamentsvollstre...mehr

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§ 10 Empirisches / D. Überlegungen zum Anlass für die geringe Anzahl von Vergütungsbestimmungen in letztwilligen Verfügungen

Rz. 29 Im Schrifttum und in der Praxis ist eine merkwürdige Ambivalenz zu erkennen, wenn es um die Frage geht, wie nachdrücklich ein Berater einem Erblasser empfehlen sollte, die Vergütung für den Testamentsvollstrecker in der letztwilligen Verfügung zu bestimmen. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass viele Menschen sich bei der Frage nach ihrem letzten Willen wie gelähmt ...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / II. Sicht des Testamentsvollstreckers

Rz. 9 Aus der Sicht des Testamentsvollstreckers ist festzustellen, dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den zurückliegenden fünfzehn Jahren deutlich geändert haben. Die bisherige Rechtsprechung datiert überwiegend aus Zeiten, als die Testamentsvollstreckung entweder als reiner Freundschaftsdienst angesehen oder ausschließlich durch Rechtsanwälte u...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 1.1 Besondere Berufsträger

Ist der Mandant ein Berufsträger i. S. d. § 3 ff StBerG oder ein Beamter, so droht trotz wirksamer Selbstanzeige u. U. eine Mitteilung des Sachverhalts an die zuständige Berufskammer (§ 10 StBerG) bzw. an den Dienstherrn des Beamten (§ 49 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 2 BeamtenstatusG), wenn zu erwarten ist, dass eine berufsrechtliche Ahndung wegen der Steuerhinterziehung folgen könnte...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / D. Außergerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 21 Vor einer unter Umständen zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Geltendmachung sollte der Testamentsvollstrecker auch im Streitfall zumindest den Versuch einer außergerichtlichen Durchsetzung seines Vergütungsanspruches unternehmen. Das ist schon allein deshalb erforderlich, um die Gefahr einer Belastung mit den vollen Prozesskosten nach sofortigem Anerkenntnis der...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / V. Anmerkung 5: Alternative Vergütungsformen

Rz. 13 Angemessene Stundenhonorare sind, der heutigen Vergütungspraxis der Berufsstände der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter folgend, als eine der tabellenmäßigen Vergütung im Rahmen des § 2221 BGB gleichwertige Vergütungsform anzusehen. Auch Erfolgsprämien, zum Beispiel für die Veräußerung eines Hauses oder eines Unternehmens, sind nicht...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 5. Unabhängigkeit

Rz. 51 Die Unabhängigkeit von eigenen Interessen oder den eines Arbeitgebers ist bei der Testamentsvollstreckung eine Selbstverständlichkeit. Hier liegen Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare gleichauf. Diese Berufsgruppen unterliegen einem funktionierenden Ehrenrecht, mit dem beispielsweise die Wahrnehmung widerstreitender Interessen sanktioniert und eine ausreichende fin...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / V. Zeithonorare

Rz. 36 Die Nachteile von Pauschalvergütungen, seien sie durch Gegenstandswerte oder durch Festbeträge bestimmt, zeigen sich immer dann, wenn der investierte Zeitaufwand gering und die Pauschalvergütung hoch ist. Aufgewandte Zeit und "verdientes" Honorar haben nach allgemeinem Verständnis in einem angemessenen Verhältnis zu stehen, ansonsten werden sie als ungerecht empfunden...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / II. Art der Vergütung

Rz. 22 Wird eine Verfügung von Todes wegen mit Anordnung der Testamentsvollstreckung notariell beurkundet und darin die Testamentsvollstreckervergütung festgesetzt, ist zu klären, in welcher Weise sie ermittelt wird. Es gibt unterschiedliche Modelle, nämlichmehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / IV. Pauschalhonorar?

Rz. 35 In der Praxis der letztwillig verfügten Testamentsvollstreckervergütung erscheinen Pauschalhonorare in der Form eines bestimmten Vomhundertsatzes des Nachlasses und – seltener – in der Form einer betragsmäßig festgelegten Vergütung. Im Rahmen der an dieser Stelle zu beurteilenden Frage, ob ein Pauschalhonorar eine angemessene Vergütung im Sinne des § 2221 BGB darstell...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / VI. Sonderfall: Vergütungsmodelle für interprofessionell agierende Testamentsvollstrecker

Rz. 37 Angesichts der immer komplexer werdenden Vermögensstrukturen anspruchsvoller Nachlässe wird die geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung der Zukunft von der interprofessionellen Zusammenarbeit mehrerer Testamentsvollstrecker, zumindest aber der verstärkten Einschaltung von Hilfspersonen, geprägt sein.[75] Diesem Umstand müssen moderne Vergütungsmodelle entsprechen könn...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 3. "Neue Dienstleister" nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Rz. 37 Die völlige Freigabe geschäftsmäßiger Testamentsvollstreckung nach Einführung des RDG im Jahre 2008 (siehe § 5 Abs. 2 Nr. 1 RDG) ließ erwarten, dass eine Vielzahl miteinander konkurrierender Dienstleister einen lukrativen Markt für diese Dienstleistung weiterentwickeln würden. Die in der Vorauflage bereits erkennbaren Ansätze hierzu haben sich bestätigt. Beispielsweis...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / b) Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 5 Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare erzielen als sog. Katalogberufler i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG grundsätzlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Werden sie auch im Bereich der Testamentsvollstrecker tätig, so kann sich ein Qualifikationskonflikt zu § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ergeben, der für die Möglichkeit der gewerblichen Prägung der...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Eigenes Selbstverständnis

Rz. 10 Die veröffentlichten und in der Praxis angewandten Vergütungstabellen sind nicht mit gesetzlichen Vergütungsordnungen (z.B. für Rechtsanwälte, Notare etc.) zu vergleichen. Tabellen sind, wie bei der erstmaligen Vorstellung der DNotV-Empfehlungen betont wurde,[4] nur eine Hilfestellung. Die Anwendung der Tabellen ist eine Art Annährungsversuch; Verfügungen von Todes we...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / II. Nachteile zeitbezogener Vergütung

Rz. 15 Im Vergleich zu ihren Vorteilen werden die Nachteile der zeitbezogenen Vergütung regelmäßig überbewertet. Vielfach wird es für unzumutbar gehalten, dass ein Testamentsvollstrecker eine Zeiterfassung führt. Nach der hier vertretenen Auffassung, dass die Zeitvergütung eine gleichberechtigt neben den Wertvergütungen stehende Methodik der Angemessenheitsbestimmung nach § ...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 3. Berufsdienste

Rz. 60 Berufsdienstliche Leistungen, vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Banken, Maklern und Vermögensverwaltern im Rahmen einer Testamentsvollstreckung erbrachte Leistungen, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten. Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen den allgemeinen Tätigkeiten, die ein Berufsträger im Rahmen seiner Berufstäti...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / E. Nachweis der geleisteten Stunden

Rz. 24 In dem Maße, in dem sich die Stundenvergütung von Testamentsvollstreckern gerade bei anspruchsvollen Nachlassgestaltungen durchzusetzen beginnt, werden die Anforderungen an den Nachweis der geleisteten Tätigkeit des Testamentsvollstreckers unterschiedlich beurteilt. Auszugehen ist zunächst von dem Grundsatz, dass derjenige, der eine für sich positive Rechtsfolge gelte...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 6. Bonität

Rz. 53 Einen Kontrapunkt zur starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. In den Berufshaftpflichtversicherungen der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare ist das Risiko der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker – jedenfalls derzeit – mit eingeschlos...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / II. Spezifische Formulierungen

Rz. 5 Auch wenn zumindest über die Andeutungstheorie[13] eine rechtswirksame einfache Bezugnahme auf die einschlägigen Tabellen und Vergütungsrichtlinien für Testamentsvollstrecker[14] möglich ist,[15] erscheint wegen der zahlreichen, vorstehend angesprochenen Fragen und Unklarheiten bei diesen Regelwerken eine spezifische Vergütungsregelung durch den Erblasser für seinen ko...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / I. Einfache und pauschale Formulierungen

Rz. 2 Eine typische einfache und pauschale Vergütungsverfügung eines Erblassers lautet: Hinweis Für die Abwicklung des Nachlasses bis zur Herausgabe an die Erben erhält der Testamentsvollstrecker eine Vergütung in Höhe von (…) % des Bruttonachlasswertes.[4] Oder: Hinweis Der Testamentsvollstrecker erhält eine Vergütung von (…) EUR pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer.[5] Von § 19 ...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / VII. Erfolgshonorar

Rz. 39 Vor dem Hintergrund der Lockerung des Verbotes der Vereinbarung erfolgsabhängiger Vergütungen insbesondere bei Rechtsanwälten und Steuerberatern wurde auf dem 1. Deutschen Testamentsvollstreckertag der AGT[77] am 29.11.2007 u.a. die Möglichkeit eines Erfolgshonorars für Testamentsvollstrecker diskutiert Auch der Bundesgerichtshof hat den Erfolg bei seinen Grundkriteri...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / 3. Zuschlag für besonders qualifizierte Testamentsvollstrecker?

Rz. 23 Aus der Entstehungszeit Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins in 2000 heraus erklärlich wird die Frage unterschiedlicher Vergütungssätze in Abhängigkeit von der Qualifikation als Testamentsvollstrecker auch in diesen Vergütungsempfehlungen nicht thematisiert. Geht man von dem Gedanken aus, dass sich die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins 200...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / IV. Testamentsvollstreckung und Stiftung

Rz. 27 Stifter und Erblasser sind gleichermaßen von dem Wunsch nach der Perpetuierung des eigenen Vermögens und des eigenen Willens getragen. In der Praxis kann der Testamentsvollstrecker als Gehilfe und/oder als Organ der Stiftung eingesetzt werden. Auch eine Kontrollfunktion des Testamentsvollstreckers gegenüber den Stiftungsorganen ist möglich. In welcher Funktion der Tes...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / II. Immer zulässig: Zeitvergütung kraft Erblasseranordnung

Rz. 9 Nach dem System des § 2221 BGB wird die Höhe der Testamentsvollstreckervergütung vorrangig durch den Willen des Erblassers bestimmt. Hat er die Vergütung, wozu auch die Art und Weise der Bemessung der Vergütung gehört, selbst bestimmt, ist diese Bestimmung verbindlich.[18] Praxishinweis Von diesem Grundsatz ist nur in krassen Ausnahmefällen abzuweichen. So hatte sich da...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 3. Kleinunternehmerregelung und Vorsteuerabzug

Rz. 29 Mangels Steuerbefreiung sind die im Inland gegen Entgelt erbrachten Leistungen des Testamentsvollstreckers grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen. Allerdings ist – zumindest soweit die Testamentsvollstreckung nicht im Rahmen des bestehenden anwaltlichen oder...mehr

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§ 10 Empirisches / A. Einführung

Rz. 1 In den vorangegangenen Kapiteln wurde vor allem der Frage nachgegangen, welche Vergütung der Erblasser in welcher Höhe für den Testamentsvollstrecker festlegen kann und wie die Vergütung für einen Testamentsvollstrecker festzulegen ist, wenn eine Bestimmung durch den Testator fehlt und daher die angemessene Vergütung gefunden werden muss. Nach der Intention des Gesetzge...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 2. Ausdrückliche Anordnung

Rz. 33 Vor dem Hintergrund des skizzierten Auslegungsspielraums empfiehlt es sich für jedes testamentsvollstreckende Kreditinstitut unbedingt, den späteren Erblasser bereits in der Anbahnungsphase unmissverständlich über die eigenen Honorarvorstellungen aufzuklären und ihm die voraussichtlich anfallenden Kosten transparent zu machen. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollten...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / III. Haftungsträchtige Punkte: Beispiele aus der Praxis

Rz. 73 Betrachten wir einige Beispiele für die Gefahr einer Haftung von Testamentsvollstreckern:mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 4. Haftpflichtversicherung

Rz. 86 Jedem Testamentsvollstrecker, insbesondere solchen Personen, die nicht bereits als Berufsträger ausreichend versichert sind, ist die Absicherung des Haftpflichtrisikos durch den Abschluss einer zusätzlichen Vermögensschadenhaftplichtversicherung dringend anzuraten. Solche Versicherungen werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Für kleine und mit...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / I. Beurkundungsverfahren

Rz. 81 Fraglich ist, wie in letztwilligen Verfügungen wirksam auf Vergütungstabellen verwiesen werden kann. Testamente – notariell beurkundete wie auch privatschriftlich erstellte – enthalten häufig pauschale Bezugnahmen auf Tabellen, nach denen sich die Vergütung des Testamentsvollstreckers richten soll. Entsprechende Formulierungen sind in fast allen kautelarjuristischen W...mehr

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§ 4 Medienrecht / e) Besondere Pflichten für Rechtsanwälte

Rz. 369 Für Rechtsanwälte gilt es, im elektronischen Geschäftsverkehr die besonderen Verschwiegenheitspflichten der § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA sowie § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu beachten. Daraus kann aber nicht die Pflicht zum Versenden ausschließlich verschlüsselter E-Mails hergeleitet werden (Art. 12 GG Berufsausübungsfreiheit). Denn angesichts der Masse an E-Mail-Übertragu...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Allgemeine Informationspflichten

Rz. 349 Vorgeschrieben sind allgemeine und besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen (§ 6 TMG). Die Regelungen weisen gegenüber den Vorläuferbestimmungen des § 6 TDG und § 6 MDStV erhebliche Änderungen auf. Mit diesen Vorschriften wird Art. 5 ECRL umgesetzt, der im Gegensatz zu den Regelungen über die Verantwortlichkeit in §§ 8–11 TDG und §§ 6–9 MDStV...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / [Ohne Titel]

RA Claas Winkler / RA Johannes Hoffmann[*] In der steuerstrafrechtlichen Praxis ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO gerade im Bereich der Umsatzsteuer(-hinterziehung) von besonderer Bedeutung. Die Autoren nehmen das Urteil des FG Düsseldorf vom 26.5.2021 zum Anlass, um einen systematischen Überblick über den Tatbestand der V...mehr