Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. WEG-Gemeinschaft

Rz. 22 Da die Wohnungseigentümergemeinschaft als GbR nach der Rechtsprechung des BGH teilrechtsfähig ist, nämlich soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt,[18] kommt es bei deren Vertretung zu keiner Erhöhung, weil es sich nur um eine Person handelt, wenn der Titel auf die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst lautet und der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entscheidung im Beschlussverfahren nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG (Anm. Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 95 Im Beschlussverfahren nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG kommt es nicht zu einer Hauptverhandlung; als Ausgleich entsteht dafür die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 5, wenn der Anwalt dazu beigetragen hat, dass das schriftliche Verfahren durchgeführt wird.[72] Ausreichend istmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Rz. 23 Die Einigungsgebühr der VV 2508 erhält der Anwalt auch dann, wenn er bei einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) mitwirkt (siehe Anm. Abs. 2).[39]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 91 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 92 Das gilt auch dann, wenn der Hauptgegenstand eine Endentscheidung in einer einstweiligen Anordnungssache betrifft. Rz. 93 Wird der Auftrag vorzeitig b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Abhilfe

Rz. 215 Ändert das Gericht auf die Beschwerde hin seinen Festsetzungsbeschluss, wozu es nach § 63 Abs. 3 S. 1 GKG; § 55 Abs. 3 S. 1 FamGKG berechtigt und verpflichtet ist, dann liegt darin eine die Beschwerde erledigende verfahrensrechtliche Überholung. Rz. 216 Soweit das Gericht sich der Auffassung des Beschwerdeführers anschließt, endet damit das Beschwerdeverfahren insgesa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entstehung und Höhe

Rz. 6 Die Verfahrensgebühr VV 3335 entsteht in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird, höchstens 1,0. Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23a Abs. 1. Die Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2). Die volle Verfahrensgebühr wird in der Regel ausgelöst durch das Einreichen des Proze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Begrenzung der Anrechnung

Rz. 72 Zu beachten ist, dass die Anrechnung gemäß Abs. 4 S. 2 auf einen Gebührensatz von 0,75 begrenzt ist. Diese Grenze greift immer dann, wenn die anzurechnende Geschäftsgebühr über einem Gebührensatz von 1,5 liegt. Beispiel: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren (Begrenzung der Anrechnung) Der Anwalt wird im Verwaltungsverfahren vor der Behörde beauftragt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 12 Des Weiteren kann der Anwalt auch schon im vorbereitenden Verfahren eine zusätzliche Verfahrensgebühr als Wertgebühr (§ 2 Abs. 1) erhalten, wenn sich das Verfahren auf eine Einziehung oder verwandte Maßnahmen bezieht. Auch hier wird auf die zusammenfassenden Ausführungen zu VV 5116 verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nur Vollstreckungsauftrag – kein gesonderter Auftrag zur isolierten gütlichen Erledigung

Rz. 217 Versucht der Gerichtsvollzieher im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine gütliche Erledigung herbeizuführen,[215] bildet eine etwaige Tätigkeit des Anwalts im Rahmen dieser gütlichen Erledigung keine besondere Angelegenheit. Als Tätigkeit sind z.B. denkbar die Prüfung des vom Gerichtsvollzieher gemäß § 802b Abs. 3 S. 1 ZPO im Rahmen der gütlichen Erled...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gewöhnliche Schriftsätze

Rz. 31 Nach VV 3403 erhält der Anwalt eine 0,8-Gebühr. Vertritt er mehrere Auftraggeber gemeinschaftlich, so erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 um jeweils 0,3 je weiteren Auftraggeber,[42] sofern diese gemeinschaftlich beteiligt sind, höchstens um 2,0. Rz. 32 Im Rechtsmittelverfahren erhöhen sich die Gebührenbeträge nicht. Weder wird wie in VV 3401 Bezug genommen auf die Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Fortsetzungsverfahren

Rz. 33 Auch dann, wenn die Freiheitsentziehungs- oder Unterbringungsmaßnahme beendet ist und beim Gericht im Wege des Fortsetzungsfeststellungsantrags die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festgestellt werden soll, wird die Tätigkeit des Anwalts noch durch die Gebühr nach VV 6300 abgegolten.[37]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung

Rz. 30 Lediglich eine einzige Angelegenheit liegt dagegen vor, wenn mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung erhoben werden. Die Werte der einzelnen Beschwerdegegenstände werden dann zusammengerechnet (§§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 2 GKG). Beispiel: Das Gericht hat die Kosten des Verfahrens (insgesamt 800 EUR) nach § 91a ZPO gegeneinand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erledigung vor Antragstellung

Rz. 77 Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, für drei Gesamtgläubiger einen Mahnbescheid über 4.000 EUR zu beantragen. Vor Antragstellung zahlt der Schuldner. Zur Einreichung des Mahnbescheidantrags kommt es nicht mehr. Die 0,5-Verfahrensgebühr der VV 3306 erhöht sich jetzt gemäß VV 1008 um zweimal 0,3.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Normsystematik

Rz. 6 Eine Vereinbarung, die gegenüber der gesetzlichen Vergütung geringere Gebühren oder Auslagen vorsieht, ist nach dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 BRAO unzulässig, soweit das RVG nichts anderes bestimmt (siehe § 3a Rdn 19 ff.). Eine anderweitige Bestimmung in diesem Sinne ist Abs. 1. Danach kann in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Keine Zustellung

Rz. 116 Die Staatskasse soll nach Teil A Nr. 1.4.3 VwV Vergütungsfestsetzung (siehe Rdn 2) Erinnerungen nur einlegen, wenn es um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder um Beträge geht, die nicht in offensichtlichem Missverhältnis zu dem durch das Erinnerungsverfahren entstehenden Zeit- und Arbeitsaufwand stehen (siehe § 56 Rdn 4). Der Staatskasse wird die Festsetzung/der ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Kein Vorschuss (§ 47)

Rz. 75 Der im Wege der Beratungshilfe tätige Anwalt hat weder für seine Gebühren noch für seine Auslagen einen Anspruch auf Vorschuss. Dies ergibt sich aus § 47 Abs. 2.[109] Voraussetzung einer Vergütungsfestsetzung ist damit, dass die Vergütung fällig im Sinne von § 8 ist.[110] Eine Vergütungsfestsetzung noch im laufenden Beratungshilfemandat kommt damit nicht in Betracht, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 152 Nach VV 1000 beläuft sich die Einigungsgebühr grundsätzlich auf 1,5. Soweit der Gegenstand der Einigung bereits gerichtlich anhängig ist, reduziert sich die Gebühr auf 1,0 (VV 1003); ist der Gegenstand der Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren bzw. im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel oder im Verfahren vor dem R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Vergütungsfestsetzung

Rz. 234 Die Einigungsgebühr ist nach § 11 festsetzbar. Dies gilt auch dann, wenn die Einigung nicht vor Gericht protokolliert worden ist, sondern außergerichtlich geschlossen wurde. Voraussetzung ist lediglich, dass sich die Einigung zum Teil auch auf Gegenstände erstreckt, die im gerichtlichen Verfahren anhängig waren, da eine Vergütungsfestsetzung nur im gerichtlichen Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 182 Für das Beschwerdeverfahren gemäß § 35 Abs. 3 und Abs. 4 KSpG gilt über § 35 Abs. 6 S. 1 KSpG § 90 EnWG . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im dritten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2

Rz. 22 Im schiedsrichterlichen Verfahren kann es auch zu einem dritten Rechtszug kommen, wenn die Parteien durch Schiedsabrede oder Schiedsklausel eine dritte Instanz vereinbart haben. Im dritten Rechtszug kann der Anwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3206 mit einem Gebührensatz von 1,6 erhalten; Im Falle der vorzeitigen Beendigung reduziert sich dieser Gebührensatz gemäß V...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / (2) Anerkenntnisurteil

Rz. 46 Entscheidet das Gericht im Anordnungsverfahren durch Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung, löst dies sowohl im Arrestverfahren als auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 aus. Für das einstweilige Verfügungsverfahren folgt dies schon daraus, dass hier die mündliche Verhandlung vorgeschrie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abrechnung einer vereinbarten Vergütung

Rz. 74 Ist eine Vergütung vereinbart (§§ 3a ff.), so gilt VV 7008 nicht ohne weiteres. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Umsatzsteuer in dem vereinbarten Honorar enthalten sein soll, also ob es sich um eine Brutto-Vereinbarung handelt oder ob Umsatzsteuer hinzukommen soll (Netto-Vereinbarung). Im Zweifel ist die Umsatzsteuer i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Vergütung nach BGB

Rz. 18 Darüber hinaus verweist das RVG in § 34 Abs. 1 S. 2 an Stelle einer Gebühr auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Es gilt dann § 612 BGB (für Mediation und Beratung) oder § 632 BGB (für Gutachten). Auch hier bestimmt der Anwalt die Höhe seiner Vergütung wiederum nach § 14 Abs. 1.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Festsetzung gegen den Auftraggeber

Rz. 8 Das Antragsrecht nach Abs. 1 steht dem Anwalt auch dann zu, wenn er beantragt, seine Gebühren gegen seinen Auftraggeber nach § 11 RVG gerichtlich festsetzen zu lassen. Das Verfahren auf Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist bei bestrittenem Gegenstandswert allerdings auszusetzen, damit zunächst eine Entscheidung nach § 33 Abs. 1 herbeigeführt werden kann (§ 11 Abs. 4), d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsvereinbarung

Rz. 55 Wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, müssen darin auch die Reisekosten geregelt werden. Auch für Auslagen sind Vergütungsvereinbarungen zulässig, sofern die Form gewahrt wird (§ 4).[56] Rz. 56 Dabei ist auf zwei Punkte zu achten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ausdrückliche Beiordnung

Rz. 597 Wurde Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung bewilligt, hat der Anwalt nur dann einen Anspruch gegen die Staatskasse, wenn er auch ausdrücklich für die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang beigeordnet worden ist (§ 48 Abs. 5). Ist er beigeordnet worden, bemessen sich seine Gebühren nach § 49 mit VV 3309, 3310.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Mischformen

Rz. 74 Einzelne Vergütungsmodelle können in einer Vergütungsvereinbarung auch kombiniert werden. Möglich ist insbesondere die Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar.[124] Diese Variante bietet sich an, wenn die Pauschale als "Sockelbetrag" dienen soll, um die Einarbeitung abzugelten. So kann der routinierte und spezialisierte Anwalt, der infolge dessen auf ...mehr

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Vorbemerkung zu Unterabschnitt 1

Rz. 1 Die Gebühren im Berufungsverfahren regeln die VV 3200 ff. Im Gegensatz zur BRAGO sind die Gebühren im Berufungsverfahren gesondert geregelt. Das Vergütungsverzeichnis weist in den VV 3200 ff. die erhöhten Gebühren im Berufungsrechtszug unmittelbar aus Rz. 2 Neben den Berufungsverfahren richten sich auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Finanzgericht nach den VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 312 Wird eine Sache in einem Verfahren nach VV Teil 3 vom Rechtsmittelgericht an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen, so ist das weitere Verfahren vor dem Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat und das jetzt wieder nach Zurückverweisung mit der Sache befasst wird, nach § 21 Abs. 1 eine neue Angelegenheit. Es liegen also drei Angelegenheiten vor, ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 8. Glaubhaftmachung reicht aus

Rz. 38 Die Höhe der angemeldeten Kosten muss glaubhaft gemacht werden (§ 104 Abs. 2 S. 1, § 294 Abs. 1 ZPO), wobei für die Auslagen des Anwalts eine anwaltliche Versicherung ausreicht (§ 104 Abs. 2 S. 2 ZPO). Rz. 39 Zur Anmeldung der Anwaltsgebühren genügt es, die Abrechnung beizufügen und hierauf Bezug zu nehmen. Hinsichtlich der weiteren Kosten sind – soweit möglich – Beleg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 115 Probleme kann es bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung geben, wenn sich zwischenzeitlich die gesetzlichen Anforderungen an das Zustandekommen einer Vereinbarung geändert haben. Hier ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung abzustellen, sondern auf die am Tag des Vertragsabschlusses geltende Rechtslage.[46] Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3515

Gesetzestext Rz. 1 VV 3515 regelt die Terminsgebühr in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit über die Beschwerde und Erinnerung, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Der Anwalt erhält, sofern es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einstweilige Anordnung/Sicherheitsleistung (§ 732 Abs. 2 ZPO)

Rz. 414 Gemäß § 732 Abs. 2 ZPO kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die insoweit entfaltete Tätigkeit des Anwalts wird durch die Vergütung für das Verfahren als solches mit umfasst, es sei denn, es fände darüber eine abgesonderte mündliche Verhandlung statt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11). Gesonderte Gebühren nach VV 3328, 3332 fallen daher nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Andere Gebührensätze

Rz. 18 Möglich ist, dass für das Verfahren vor und nach Verweisung unterschiedliche Gebührensätze anzuwenden sind. Es gilt dann auch hier der Grundsatz, dass einmal verdiente Gebühren nachträglich nicht entfallen können (§ 15 Abs. 4). Soweit die Gebühren nach dem höheren Satz einmal angefallen sind, verbleiben diese. Nur Gebühren, die ausschließlich nach dem geringeren Satz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungsgebühr, VV 1000, 1004

Rz. 100 Wird im Beschwerdeverfahren eine Einigung geschlossen, so erhalten die daran beteiligten Anwälte eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1, und zwar in Höhe von 1,3 (VV 1004), soweit der Gegenstand der Einigung im Beschwerdeverfahren anhängig ist. Die frühere Streitfrage, ob VV 1003 oder VV 1004 gelte, ist durch die neu eingeführte Anm. Abs. 1 zu VV 1004 jetzt g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pauschgebühr

Rz. 58 Möglich ist auch hier die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 42, wenn die Gebühren der VV 4136 ff. nicht ausreichen, um die Tätigkeit des Anwalts im Wiederaufnahmeverfahren angemessen zu vergüten. Zuständig ist das OLG, in dessen Bezirk sich das Gericht des ersten Rechtszugs befindet (§ 42 Abs. 1 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erinnerungen gegen den Kostenansatz

Rz. 18 Erinnerungen gegen den Kostenansatz der Gerichts- und Verfahrenskosten (vgl. § 19 GKG, § 18 FamGKG, § 18 GNotKG) stellen dagegen keine gesonderte Angelegenheit dar, wenn der Anwalt bereits im zugrunde liegenden Verfahren tätig war. Die Gerichtskosten werden grundsätzlich in allen Verfahren vom Kostenbeamten angesetzt (§ 1 KostVfg), sodass Abs. 1 Nr. 3 nicht greift. So...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung

Rz. 15 Die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 erhält der Anwalt auch in Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, wenn das Berufungsgericht zuständig ist (§ 946 Abs. 1 ZPO). Während in den Fällen des Art. 5 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (EuKoPfVO) die Gebühren VV 3309 f. nach Vorb. 3.3.3 Abs. 2 entstehen, bestimmen s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gesonderter Auftrag zur isolierten gütlichen Erledigung

Rz. 218 Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher gemäß § 802a Abs. 2 S. 2, 2. Hs. ZPO auch gesondert nur mit der isolierten gütlichen Erledigung der Sache beauftragen.[218] Erteilt der Anwalt einen gesonderten Auftrag zur isolierten gütlichen Erledigung, löst die Tätigkeit im Rahmen dieses Auftrags eine besondere Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[219] Es handelt sich um eine Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3200

Rz. 257 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1 (wegen der Einzelheiten des Begriffs der vorzeitige...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / XII. Mehrere Beweisverfahren vor Hauptsacheverfahren

Rz. 37 Möglich ist auch, dass in einem Hauptsacheverfahren mehrere einzelne Beweisverfahren vorausgehen.[11] Die Lösung ergibt sich dann aus dem neu geschaffenen § 15a Abs. 2. Kommt es in einem gerichtlichen Verfahren zur Anrechnung mehrerer vorausgegangener Gebühren, die sämtlich anzurechnen sind, dann werden diese Gebühren zwar angerechnet, allerdings gem. § 15a Abs. 2 nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Beauftragung in Unkenntnis der Berufungsrücknahme

Rz. 75 Beauftragt der Berufungsgegner seinen Anwalt, nachdem die Berufung bereits zurückgenommen worden ist, war dies bei objektiver Betrachtung nicht mehr notwendig. Der BGH hatte daher zunächst in diesem Fall eine Kostenerstattung abgelehnt.[51] Die Entscheidung wurde teilweise von einigen Instanzgerichten und in der Literatur deutlich kritisiert. Reicht der Berufungsbekla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abs. 3 als Auffangtatbestand

Rz. 25 Die Vorschrift wird durch die Verwendung des Begriffs "sonst" zum Auffangtatbestand. Für den Normadressaten kann die Regelung nur so verstanden werden, dass sämtliche gerichtlichen Beiordnungen oder Bestellungen, die nicht bereits Gegenstand der Abs. 1 und 2 sind, unter Abs. 3 fallen sollen. Das ist eindeutig und damit ungeachtet eines etwaigen Vorbehalts des Gesetzge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Auslagen

Rz. 48 Auslagen müssen konkret bezeichnet und einzeln ausgewiesen werden. Rz. 49 Bei den Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen reicht ein Hinweis auf die Postentgeltpauschale der VV 7002, wenn der Anwalt pauschal abrechnet. Bei konkreter Abrechnung genügt zunächst die Angabe des Gesamtbetrags (Abs. 2 S. 2); eine detaillierte Aufstellung ist nur auf Nachfr...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4100 ff.

Rz. 1 Die in Unterabschnitt 1 eingeführten allgemeinen Gebühren finden keine Entsprechung in der BRAGO. Weder gab es nach der BRAGO eine Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in die Sache, noch waren Termine außerhalb der Hauptverhandlung gesondert zu vergüten. Es galt insoweit vielmehr § 87 BRAGO, wonach solche Tätigkeiten durch die Hauptverhandlungsgebühren bzw. durc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einlegung der Rechtsbeschwerde

Rz. 63 Da die Rechtsbeschwerde beim AG einzulegen ist (§ 87j Abs. 2 IRG i.V.m. § 342 Abs. 1 StPO), gilt § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10. Danach zählt die Einlegung der Rechtsbeschwerde für den Anwalt noch zum erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren.[28] Erst mit weiterer Tätigkeit entsteht für ihn die weitere Verfahrensgebühr des Rechtsbeschwerdeverfahrens nach VV 6101.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 VV 4303 gilt für jeden Vertreter des Verurteilten im Gnadenverfahren, also sowohl für den früheren Verteidiger (Anm. zu VV 4303), als auch für denjenigen, der erstmals mit der Gnadensache beauftragt worden ist. Rz. 3 Die Vorschrift gilt auch für andere Vertreter i.S.d. VV Vorb. 4 Abs. 1, sofern sie in einer Gnadensache tätig werden.[1] Rz. 4 Voraussetzung ist allerdings,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Vorausgegangenes Strafverfahren

Rz. 12 Ausgeschlossen ist die Grundgebühr nach Anm. Abs. 2 zu VV 5100, wenn zuvor ein Strafverfahren wegen derselben Tat durchgeführt worden ist, die Staatsanwaltschaft dieses gemäß § 43 OWiG eingestellt und zur weiteren Verfolgung als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben hat. In diesem Fall entsteht die Grundgebühr im Bußgeldverfahren nicht erneut. Vielmeh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 25 Zusätzlich zu der Beschwerdegebühr erhält der Anwalt auch hier seine Auslagen erstattet. Insbesondere kann er eine gesonderte Postentgeltpauschale nach VV 7002 berechnen, da es sich bei dem Beschwerdeverfahren um eine neue selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15 handelt. Das folgt jetzt eindeutig aus § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a. Da für das Beschwerdeverfahren eine geson...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Erneuter Antrag

Rz. 80 Ist der Antrag des gerichtlich bestellten Anwalts abgelehnt worden, so kann er jederzeit erneut einen Antrag stellen. Dieser Antrag kann dann aber nur mit einer Veränderung der Verhältnisse begründet werden. Er kann sich nicht darauf stützen, die Leistungsfähigkeit sei früher unzutreffend beurteilt worden. Rz. 81 Zuzulassen ist der Antrag, der sich darauf stützt, die f...mehr