Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 86 Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Mandanten gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann die Kostenerstattungsansprüche im eigenen Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch einer durch einen Dritten entzogen. Der Anspruch bes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 18 Der BGH hat entschieden, dass im Falle des Abschlusses eines Vergleichs im Erörterungstermin gem. § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich, nicht aber für das gesamte Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren bewilligt werden kann.[9] Das BVerfG hat diese Auffassung verfassungsrechtlich nicht beanstandet.[10] Auf der Grundlage dieser Auffassung kommt e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Beiordnung einer Kontaktperson (Abs. 3)

Rz. 101 Insbesondere bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Straftaten nach § 129a oder § 129b Abs. 1 StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder Bestehen eines Haftbefehls wegen dieser Straftaten kann die Landesregierung oder die von ihr bestimmte oberste Landesbehörde (§ 32 EGGVG) eine Kontaktsperre für den betroffenen Gefangenen anordnen (§ 31 EGGVG). Gem. § 34a EGG...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der Rechtsanwalt erhält von den Eheleuten E den Auftrag, ein gemeinschaftliches Testament zu entwerfen. Was hat der Rechtsanwalt hinsichtlich der ihm für die Erledigung dieses Auftrags anfallenden Vergütung zu bedenken?mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anspruch gegen die Landeskasse

Rz. 85 Nach § 44 S. 1 erhält der Rechtsanwalt die Beratungshilfevergütung aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG besondere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sind für die Tätigkeit von Rechtsanwälten in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 S. 3 BerHG mit der Landesjustizverwaltung besondere Vergütungsvereinbarungen getrof...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 40 regelt die Gebühren des in einem Verfahren nach § 67a VwGO gerichtlich bestellten Rechtsanwalts. Rz. 2 § 67a VwGO hat sich, obwohl seit 1990 in Kraft, bisher nicht bewährt und wurde von der Praxis auch nicht angenommen. Dementsprechend findet sich hierzu auch keine Rechtsprechung. Rz. 3 Nach § 40 kann der Rechtsanwalt von den Personen, für die er nach § 67a Abs. 1 S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zustellung anderer Urkunden

Rz. 478 Ist die Zwangsvollstreckung von der Leistung einer Sicherheit durch Bankbürgschaft abhängig, gehört die Zustellung der Bürgschaftsurkunde oder bei Hinterlegung des Hinterlegungsscheins zwar nicht zu den Urkunden i.S.v. § 750 ZPO, sondern des § 751 Abs. 2 ZPO. Die Aufzählung in § 19 Abs. 1 S. 2 ist jedoch nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zwangsvollstreckung, Vollstreckung und Verwaltungszwang (Nr. 1)

Rz. 75 Die Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Rechtsstreit bzw. das Hauptsacheverfahren erstreckt sich nicht auf die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung (vgl. z.B. §§ 86 ff. FamFG) und das Verwaltungszwangsverfahren. Insoweit muss gem. § 119 ZPO vom Vollstreckungsgericht[104] gesondert PKH bzw. VKH bewilligt (vgl. § 119 Abs. 2 ZPO; § 76 FamFG)[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Einigungsverhandlungen nach Urteil

Rz. 37 Einigungsverhandlungen können auch erst nach Verkündung des Urteils durchgeführt werden mit dem Ziel, eine Berufung zu verhindern. Soweit dem Rechtsanwalt kein Auftrag zur Vertretung in einem Berufungsverfahren erteilt ist, gehören die Einigungsverhandlungen nach Abs. 1 S. 2 Nr. 2 noch zum erstinstanzlichen Rechtszug. Kommt es zum Abschluss einer Einigung, ist es für d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entstehen des Vergütungsanspruchs

Rz. 47 Der Vergütungsanspruch entsteht nicht schon mit dem Abschluss des Mandatsvertrages, sondern erst mit der ersten Dienstleistung des Rechtsanwalts.[82] Häufig fallen Vertragsschluss und erste Tätigkeit allerdings zusammen; in der Entgegennahme der Information durch den Rechtsanwalt kann sowohl die erste Tätigkeit als auch die Übernahme des Mandats erblickt werden. In vi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Umfang der nachträglichen Anzeige

Rz. 78 Der Rechtsanwalt muss der Staatskasse alle nach der Beantragung der Vergütung erhaltenen Zahlungen anzeigen. Auch hier gilt, dass sich die Anzeigepflicht nicht nur auf die Zahlungen erstreckt, die der Rechtsanwalt für eine Anrechnung für bedeutsam hält bzw. für die nach seiner Auffassung eines Anrechnungspflicht bestehen könnte.[171] Der Urkundsbeamte muss sich ein um...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsfähigkeit

Rz. 562 Die Hebegebühr des Rechtsanwalts für die Entgegennahme von Zahlungen (VV 1009) zählt regelmäßig nicht zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Sie ist damit nicht erstattungsfähig. Nur dann, wenn die Hinzuziehung unabdingbar notwendig ist oder der Vollstreckungstitel die Zahlung zu Händen des Rechtsanwalts vorsieht, kann die Erstattungsfähigkeit gegeben sei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Prozesspfleger (Abs. 1 S. 2)

Rz. 111 Ist der Rechtsanwalt als Prozesspfleger gem. §§ 57 und 58 ZPO für eine nicht prozessfähige Partei tätig, bemisst sich seine Vergütung nach Abs. 1 S. 2 ebenfalls nach dem RVG. §§ 57 und 58 ZPO gelten in Familienstreitsachen und Ehesachen wegen § 113 Abs. 1 S. 1, 2 FamFG für nicht verfahrensfähige Beteiligte entsprechend. In den sonstigen FamFG-Familiensachen (vgl. § 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind die Vorschriften von VV Teil 2 nur anzuwenden, soweit nicht die §§ 34 bis 36 etwas anderes bestimmen. Danach sind die Vorschriften von VV Teil 2 zunächst nicht anzuwenden für eine Tätigkeit als Berater, Gutachter oder Mediator. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) oder für eine Gutachtenerstellung, die nicht mit eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Zum gebührenrechtlichen Rechtszug oder Verfahren gehören nach Nr. 1 alle für die Rechtsverfolgung sowie Rechtsverteidigung vorbereitenden Tätigkeiten. Rz. 11 Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechtsanwalt einen Auftrag erhalten hat, den Auftraggeber in dem Rechtszug oder dem Verfahren zu vertreten (soweit es um die Vertretung vor Gericht geht: "Prozessauftrag"). Is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach VV 3100

Rz. 115 Die Tätigkeit im Mahnverfahren endet für den Rechtsanwalt des Antragstellers mit der Stellung, d.h. Einreichung des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens gemäß § 696 Abs. 1 ZPO, sofern der Antragsgegner zuvor gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat. Hatte der Rechtsanwalt des Antragstellers den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Wertgebühren bei Nichtzulassungsbeschwerde, VV Teil 3 Abschnitt 5

Rz. 79 Für Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung nach § 145 SGG vor dem Landessozialgericht erhält der Rechtsanwalt nach VV 3504 eine 1,6 Verfahrensgebühr und nach VV 3516 eine 1,2 Terminsgebühr. Die Verfahrensgebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Berufungsverfahren angerechnet (Anm. zu VV 3504). Rz. 80 Endet der Auftrag des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kein Wahlgebührenanspruch gemäß § 53

Rz. 23 § 53 findet auf den nach §§ 87e, 53 IRG bestellten Beistand keine Anwendung, da keine Beiordnung i.S.v. § 53 Abs. 1, sondern eine Bestellung vorliegt, und der Rechtsanwalt nicht als Beistand für den in § 53 Abs. 2 enumerativ aufgeführten Personenkreis bestellt worden ist.[19] § 53 Abs. 2 stellt nicht auf den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt, sondern auf den dem Neb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Nach § 7 Abs. 1 ThUG hat das Gericht dem Betroffenen im gerichtlichen Verfahren und für die Dauer der Therapieunterbringung einen Rechtsanwalt beizuordnen (zum Umfang vgl. Rdn 37 ff.), der gemäß § 6 Abs. 2 ThUG durch die Beiordnung als Verfahrensbeteiligter zugezogen wird. Die Vergütungsregelung in § 20 ThUG ist daher in erster Linie auf den gerichtlich beigeordneten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 bei Widerspruch mit gleichzeitigem Klageabweisungsantrag

Rz. 16 Schwierigkeiten bereitet die Frage der Entstehung der vollen 1,3-Verfahrensgebühr für den Rechtsanwalt des Antragsgegners, sofern dieser den Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem Verlangen auf Klageabweisung verbindet. Rz. 17 Die Beantwortung der Frage, ob der Rechtsanwalt des Widerspruchsführers, der mit Einlegung des Widerspruchs gleichzeitig einen Klageabweisun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Anwendungsbereich der VV 3100 ff. (Abs. 1)

Rz. 1 Wie sich bereits aus der Überschrift zu VV Teil 3 (Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren) ergibt, gelten die Gebühren nach diesem Teil in sämtlichen Angelegenheiten, also insbesondere in:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 57 In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit muss differenziert werden: Soweit das FamFG noch nicht einmal eine Erörterung vorsieht, ist der Fall unstrittig. Insoweit entsteht bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren keine Terminsgebühr, weil es sich nicht um Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung bzw. obligatorischer Erörterung handelt. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungsgebühr, VV 1000

Rz. 62 Darüber hinaus kann der Verkehrsanwalt auch eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003, 1004 oder VV 1005, 1006 verdienen, wenn er bei Abschluss einer Einigung mitwirkt. Insoweit handelt es sich um eine Allgemeine Gebühr, die nach VV Vorb. 1 neben den Gebühren der anderen Teile entstehen kann und durch VV 3400 daher nicht ausgeschlossen wird. Voraussetzung hierfür ist, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd)4. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet ein Ermittlungsverfahren wegen einer anderen Tat ein

Rz. 20 Wird das Bußgeldverfahren wegen einer anderen Tat im prozessualen Sinne eingeleitet, ändert sich an der Berechnung im Strafverfahren nichts. Jetzt entsteht aber im Bußgeldverfahren eine Grundgebühr (VV 5100). Beispiel: Gegen den Mandanten wird ermittelt wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht. Im Rahmen einer Besichtigung seines Fahrzeugs stellt sich heraus, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verjährungsfrist

Rz. 111 Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist § 195 BGB) und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Soweit § 191 Abs. 1 Nr. 1 BGB vom Entstehen des Anspruchs spricht, gilt dies nicht für das RVG, da dort etwas anderes bestimmt ist. Der Anwalt kann hier seine Forderung nicht schon m...mehr

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FF 06/2021, Mitgliederumfra... / Einführung

Die jährlich vom Geschäftsführenden Ausschuss bei den Mitgliedern der AG Familienrecht durchgeführte Umfrage stand 2020 im Zeichen der Corona-Pandemie. Der Fragenkatalog beschränkte sich jedoch nicht auf eine mögliche Betroffenheit der Kollegen und ihrer Kanzlei. Zugleich ist auch die Arbeit der Familiengerichte sowie der Jugendämter und Beratungsstellen freier Träger der Kin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Keine Verknüpfung der gerichtlichen Kostenverteilung mit der Verteilung der Anwaltskosten der Streitgenossen

Rz. 97 Die Verknüpfung der Kostenverteilung des Verfahrens mit der Verteilung von gemeinsamen Anwaltskosten beruht auf der Vorstellung, ein erstattungspflichtiger Gegner dürfe darauf vertrauen, bei einem jeden Streitgenossen einen verhältnismäßig gleichartigen Kostenumfang vorzufinden. Deshalb würde es ihn unbillig belasten, wenn Streitgenossen wählen könnten, wer welchen Ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Rechtsmittel (Abs. 4)

Rz. 75 Gegen die Entscheidung des Gerichts ist nach Abs. 4 die sofortige Beschwerde gemäß §§ 304 bis 311a StPO gegeben. Hat das OLG in der Hauptsache erstinstanzlich entschieden und damit auch über die Feststellung der Leistungsfähigkeit, so ist nach § 304 Abs. 4 StPO eine Beschwerde nicht zulässig. Eine weitere Beschwerde ist ebenfalls ausgeschlossen (§ 310 Abs. 2 StPO).[65...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Hauptverhandlungstag

Rz. 16 Die Terminsgebühr der VV 4108 deckt die gesamte Tätigkeit des Verteidigers in der Hauptverhandlung und die Vorbereitung des Termins[2] ab. Rz. 17 Sonstige Tätigkeiten außerhalb der Hauptverhandlung, also insbesondere die Vorbereitung der Hauptverhandlung wenn es nicht zur Gebühr nach VV 4108 kommt – etwa wegen des Ausfalls des Termins – oder Tätigkeiten nach der Hauptv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einigung

Rz. 8 Nach VV 4147 erhält der Anwalt bei Abschluss einer Einigung eine zusätzliche Gebühr. Da ausdrücklich auf VV 1000 verwiesen wird, müssen also die Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sein. Rz. 9 Die Privatklageeinigung i.S.d. VV 4147 ist ein Vertrag, der zwischen dem Privatkläger oder dem Privatklageberechtigten und dem Beschuldigten geschlossen wird.[2] Dieser Vert...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung einer Verfahrensgebühr

Rz. 26 Wird vom Revisionsgericht die Sache an das bereits befasste Berufungsgericht zurückverwiesen, so ist die Verfahrensgebühr des (Ausgangs-)Berufungsverfahrens aus VV 3200 auf die Verfahrensgebühr für das Verfahren nach Zurückverweisung anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 6). Beispiel: Gegen seine Verurteilung zur Zahlung von 15.000 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Gegen das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 272 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4 entspricht dem früheren § 66a Abs. 2 BRAGO, den der Gesetzgeber zunächst als VV Vorb. 3.2.1 Nr. 7 in das RVG übernommen und durch das 2. KostRMoG in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4 eingestellt hat. Durch die Neufassung der VV Vorb. 3.2.2 wurde für Rechtsbeschwerdeverfahren zwar grundsätzlich eine höhere Vergütung erreicht und zwar nach VV Teil 3 Abschnitt 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Außergerichtliche Tätigkeit vor Inkrafttreten des RVG

Rz. 259 Problematisch wird die Anrechnung, wenn der Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit vor Inkrafttreten des RVG erteilt worden ist, der Klageauftrag aber danach. Die Anrechnung einer Geschäftsgebühr nach altem Recht auf eine Verfahrensgebühr nach neuem Recht ist umstritten. Nach § 118 Abs. 2 BRAGO war eine Anrechnung in voller Höhe vorzunehmen. Dagegen bestimmt die Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Einstellung nach Aussetzung der Hauptverhandlung

Rz. 52 Problematisch sind jedoch die Fälle, in denen bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die dann jedoch ausgesetzt werden musste und die an sich vorgesehene erneute Hauptverhandlung dann infolge Einstellung entbehrlich wird. Beispiel 1: Im ersten Hauptverhandlungstermin erscheint ein Zeuge nicht. Die Hauptverhandlung wird daher ausgesetzt und muss von neuem beg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203

Rz. 94 Für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins erhält der Anwalt eine Terminsgebühr mit dem Gebührensatz von 1,2 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Terminsgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 3). Rz. 95 Die Terminsgebühr fällt nicht an, wenn das Beschwerdegericht gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG ohne gerichtlichen Termin entscheidet.[37] Rz. 96 Die Terminsgebühr entsteht nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einigung unter Einbeziehung nicht anhängiger Ansprüche

Rz. 220 Hauptanwendungsfall des Abs. 3 ist die Einigung, in die nicht anhängige Ansprüche einbezogen werden. Hier ist Abs. 3 auf jeden Fall hinsichtlich der Einigungsgebühr zu berücksichtigen, gegebenenfalls auch hinsichtlich der Verfahrensgebühr. Der Anwalt erhält für die rechtshängigen Ansprüche eine 1,0-Einigungsgebühr (VV 1000, 1003). Für die nicht anhängigen Ansprüche e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Umfang der Angelegenheit

Rz. 10 Die Vergütung nach VV 4303 entgilt sämtliche Tätigkeiten im Gnadenverfahren. Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des Auftrags, also in der Regel mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 4 Abs. 2).[12] Abgegolten werden sämtliche Tätigkeiten einschließlich der Antragstellung und der Besprechung mit Dritten. Hierzu zählen auch Besuche in d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen

Rz. 165 Für die Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs gegen den erstattungspflichtigen Gegner gilt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB).[114] Rz. 166 Ist der Kostenerstattungsanspruch dagegen rechtskräftig tituliert, so beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB). Diese Frist beginnt mit Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung (§ 201 B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abrechnung nach Wertgebühren

Rz. 7 VV 2100 gilt nur dann, wenn im Rechtsmittelverfahren nach Wertgebühren abzurechnen ist, also wenn sich die Gebühren im Rechtsmittelverfahren gemäß §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 nach dem Gegenstandswert richten. VV 2100 gilt also nur für:mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 2. Verfahrenswert

Rz. 164 Das FamGKG sieht im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Vorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen Wert der Hauptsache auszugehen. Rz. 165 Soweit die einstweilige Anordnung allerdings eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache hat, ist von...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 115 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Schriftform

Rz. 14 Die Abrechnung der Vergütung muss schriftlich (§ 126 BGB) erfolgen.[9] Die Rechnung muss allerdings nicht auf einem gesonderten Rechnungsblatt erteilt werden. Sie kann vielmehr auch in ein Anschreiben gefasst oder an das Ende eines Anschreibens an den Mandanten gesetzt werden. Möglich ist auch die Erteilung einer Rechnung in einem gerichtlichen Schriftsatz im Honorarp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anrechnung der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 i.V.m. Anm. zu VV 3104

Rz. 26 Nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 ist die 1,2-Terminsgebühr der VV 3202 bei gescheiterten Einigungsverhandlungen anzurechnen, wenn es später zu einem erneuten Verfahren über die betreffenden Gegenstände kommt. Anzurechnen ist dann derjenige – gegebenenfalls nach § 15 Abs. 3 gekürzte – Gebührenbetrag, der den Betrag einer 1,2-Terminsgebühr aus dem Wert der anhängigen Ansprüc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Beschwerdeverfahren nach VV Teil 4–6 (Nr. 10a)

Rz. 148 Nr. 10a ist mit dem 2. KostRMoG[129] eingefügt worden. Die Änderung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Änderung des § 17 Nr. 1. Damit soll sichergestellt werden, dass VV Vorb. 4.1 Abs. 2, Vorb. 5.1 Abs. 1 und Vorb. 6.2 Abs. 1 trotz des neuen § 17 Nr. 1 (siehe § 17 Rdn 1 ff.) wie bisher so ausgelegt werden, dass für Beschwerden gegen Neben- und Zwischenentsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufgabe des Verkehrsanwalts

Rz. 12 Der Auftrag an den Anwalt muss dahin gehen, den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten zu führen. Die Tätigkeit des Verkehrsanwalts besteht also darin, dem Verfahrensbevollmächtigten, der in der Regel keinen unmittelbaren Kontakt zur Partei hat, mit den zur Verfahrensführung erforderlichen Informationen zu versorgen. Dabei hat der Verkehrsanwalt in eige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsbehelfe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Rz. 281 In der ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch in Strafsachen, § 464b S. 3 StPO, und in Bußgeldsachen, § 108a i.V.m. § 464b Abs. 3 StPO) ist nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegen die Entscheidung des Rechtspflegers dasjenige Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist, also die sofortige Beschwerde. Rz. 282...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 3 Das Verfahren über soziale Ausgleichsleistungen richtet sich nach Abschnitt 3 des StrRehaG, den §§ 16 bis 25a StrRehaG. Nach diesen Vorschriften können soziale Ausgleichsleistungen in Form einer Kapitalentschädigung (§§ 17, 19 StrRehaG) gewährt werden. Zuständig für dieses Verwaltungsverfahren ist die Landesjustizverwaltung, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 100 Nach § 17 Nr. 2 stellt das Mahnverfahren gegenüber dem streitigen Verfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar. Insofern entsteht die im Mahnverfahren angefallene Terminsgebühr neben der im streitigen Verfahren entstandenen Terminsgebühr gesondert. Nicht beantwortet ist damit allerdings die Frage, ob die Terminsgebühr des Mahnverfahrens aufgrund der im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Festgebühr

Rz. 157 Bei der Gebühr nach VV 4141 handelt es sich um eine Festgebühr. Es besteht hinsichtlich der Höhe der Gebühr kein Ermessensspielraum.[163] Die Vorschrift des § 14 Abs. 1 ist nicht anwendbar. Der Anwalt erhält hier jeweils eine Mittelgebühr. Eine Möglichkeit, besonders hohen Aufwand oder erhebliche Schwierigkeiten oder besonders geringen Aufwand oder unterdurchschnittl...mehr