Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 7 Selbstständige Familien... / d) Anrechnung bei Vorbefassung im Verbundverfahren

Rz. 373 In den nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG abgetrennten Verfahren ist es möglich, dass der Anwalt bereits im Verbund tätig gewesen war. In diesem Fall, muss er dem Mandanten die dort verdiente Vergütung aus dem Versorgungsausgleich, sofern der Anwalt sie bereits abgerechnet hat, gutschreiben. Wegen des Sachzusammenhangs wird die Abrechnung hierzu in § 10 Rdn 216 ff. beh...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / A. Überblick

Rz. 1 Gem. § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Umfang des Vergütungsanspruchs des Anwalts nach den Beschlüssen des Gerichts, durch die Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet worden ist. Rz. 2 Zu beachten ist jedoch, dass sich die Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen auch auf weitere Verfahren oder Gegenstände in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ers...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 2. Umfang der Angelegenheit

Rz. 14 Jede Beratung stellt grundsätzlich eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG dar, so dass der Anwalt für mehrere Beratungen folglich auch mehrere Ratsgebühren nach § 34 Abs. 1 RVG erhält. Insbesondere in Familiensachen ist es in der Praxis äußerst schwierig festzustellen, wann eine Angelegenheit der Beratung vorliegt und wann mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Dies...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 157 Ist dem Verbundverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus der Ehesache oder einer Folgesache vorausgegangen, so ist diese hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 158 Achtzugeben ist, dass nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV nur bei demselben Gegenstand anzurechnen ist. Daran fehlt es, wenn der Anwa...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Einigung über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 134 Wird eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände unter Mitwirkung des Anwalts geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,5 (Nr. 1000 VV). Daneben entsteht aus diesem Mehrwert unter Beachtung des § 15 Abs. 3 RVG die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Die Terminsgebühr entsteht dagegen aus dem Gesamtwert. Beispiel 61: Einigung über nicht anhängig...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Herausgabe der Ehewohnung

Rz. 16 Zu beachten ist, dass der Gegenstandswert im Vollstreckungsverfahren nicht den Wert übersteigen darf, mit dem der Herausgabe- oder Räumungsanspruch nach den für die Berechnung der Gerichtskosten maßgeblichen Vorschriften zu bewerten ist. Solche Fälle kommen dann vor, wenn in der Hauptsache ein privilegierter Wert gilt, wie etwa bei der Herausgabe der Ehewohnung. Beisp...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XI. Verbindung

Rz. 23 Werden mehrere Verfahren verbunden, so gilt § 60 Abs. 2 RVG. Sofern für eines der verbundenen Verfahren altes Recht gilt, gilt dieses für das verbundene Verfahren auch. Bereits entstandene Gebühren bleiben allerdings nach den Grundsätzen der Abrechnung bei Verbindung bestehen. Beispiel 20: Verbindung zweier Verfahren Der Kindesvater hatte gegen das Kind im Juli 2013 ei...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Gleichzeitige Vertretung von einem Ehegatten und einem volljährigen Kind

Rz. 369 Ein Interessenkonflikt bei Mandatsannahme liegt auch vor, wenn der Rechtsanwalt nicht nur den ihn beauftragenden Ehegatten vertreten soll, sondern auch das gemeinsame volljährige Kind der scheidungswilligen Ehegatten in einem Unterhaltsverfahren. Denn ab Volljährigkeit des Kindes richtet sich ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen beide Elternteile, da nun beide bar...mehr

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / 1. Prüfungsgegenstand – Target of Evaluation (ToE)

Rz. 81 Nach Art. 35 Abs. 1 S. 1 DSGVO soll eine Datenschutz-Folgenabschätzung nur für solche Verarbeitungsvorgänge[106] erfolgen, die aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben kann. Dabei können mehrere ähnliche Verarbeitungsvorgänge mit ähnli...mehr

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AGS 1/2018, Postentgeltpaus... / 2 Aus den Gründen

1. Die Erinnerung gegen die Zurückweisung des Vergütungsfestsetzungsantrages ist zulässig (§ 56 RVG, § 573 ZPO). Sie ist hat auch in der Sache Erfolg. 2. Im vorliegenden Fall sind die abgesetzten Auslagenpauschalen angefallen und erstattungsfähig. Die Urkundsbeamtin geht in ihrer ablehnenden Entscheidung davon aus, dass eine Einsichtnahme in Strafakten nur möglich ist, wenn si...mehr

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Auskunftsverlangen eines Re... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. … Der Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Gewährung von Deckungsschutz für die im Antrag näher bezeichneten verwaltungsgerichtlichen Verfahren." Bei der Interessenwahrnehmung in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit des Kl., für die bedingungsgemäß keine Deckung besteht. Soweit sich der Kl. darauf beruft, er wolle aus...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Verfahrenskostenhilfe

BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung v. 13.9.2017 – 1 BvR 1998/17, FamRZ 2017, 1945 Der Antragsgegner eines Unterhaltsverfahrens kann durch den Erlass eines Versäumnisbeschlusses in Grundrechten, insbesondere dem Recht auf Rechtsschutzgleichheit, verletzt sein, wenn der Versäumnisbeschluss erlassen wurde, nachdem die Notfrist zur Verteidigungsanzeige fruchtlos verstrichen...mehr

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§ 1 Einleitung / III. Außergerichtliche Vertretung

Rz. 11 Wird der Anwalt außergerichtlich tätig, so ist zu differenzieren: 1. Gegenstand kann auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein Rz. 12 Kann die Tätigkeit des Anwalts auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, dann gilt der Wert, der in einem gerichtlichen Verfahren gelten würde. Soll der Anwalt z.B. Unterhaltsansprüche geltend machen, so richtet sich ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XVII. Vollstreckung

Rz. 32 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Vollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Rz. 33 Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, so dass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / III. Die Gebühren

Rz. 381 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr. Da in den Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich eine Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt erforderlich ist, entsteht die Verfahrensgebühr nach den höheren Sätzen der Nrn. 3208, 3209 VV. Rz. 382 Die volle Verfahrensgebühr beläuft sich nach Nr. 3206 VV i.V.m. ...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / bb) Besprechung mit dem Gegner oder einem Dritten

Rz. 50 Die Terminsgebühr entsteht auch unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV, also bei Mitwirkung an einer Besprechung zur Erledigung des Verfahrens.[25] Dies galt auch schon vor Änderung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV, da der BGH davon ausgeht, dass es sich wegen der Vorschrift des § 54 Abs. 2 FamFG bei einem einstweiligen Anordnungsverfahren um ein Verfahre...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 5. Kindesherausgabe

Rz. 26 Auch hier ist nach § 41 FamGKG grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen, so dass sich ein Regelwert von 1.500,00 EUR ergibt, der je nach den Umständen des Einzelfalls aber auch höher oder niedriger festgesetzt werden kann. Beispiel 22: Einstweilige Anordnung zur Kindesherausgabe Der Anwalt beantragt für seinen Mandanten beim FamG im Wege der einstweil...mehr

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AGS 1/2018, Keine fiktive T... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig, in der Begründung allerdings mehrfach unzutreffend. Das OVG übersieht zunächst einmal, dass in dem hier zugrunde liegenden einstweiligen Anordnungsverfahren eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist (§§ 101 Abs. 3, 123 Abs. 4 VwGO), so dass eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ohnehin nicht möglic...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 1. Beschwerde gegen den Erlass eines Arrestantrags oder die Zurückweisung eines Arrestantrags aufgrund mündlicher Verhandlung

Rz. 24 Gegen den Erlass eines Arrestantrags oder die Zurückweisung eines Arrestantrags aufgrund mündlicher Verhandlung ist die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG gegeben. Der Anwalt erhält hier die höheren Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV (Nrn. 3200 ff. VV). Insoweit gelten keine Besonderheiten, so dass auf die Ausführungen zu § 8 Rdn 343 ff. verwiesen w...mehr

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§ 14 Vollstreckung / VII. Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 30 Im Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist der Wert der Forderung (einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen) maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert darf jedoch höchstens 2.000,00 EUR betragen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 2. Hs. RVG). Beispiel 27: Abgabe der Vermögensauskunft (Wert unter 2.000,00...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / e) Anrechnung in Kindschaftssachen

Rz. 162 Ein Anrechnungsproblem kann sich hier wegen der unterschiedlich zu berechnenden Gegenstandswerte ergeben, wenn der Anwalt in einer Kindschaftssache außergerichtlich tätig war und diese dann als Folgesache im Verbund anhängig gemacht wird. Insoweit gilt Vorbem. 3 Abs. 4 S. 5 VV entsprechend. Angerechnet wird nur nach dem Wert der Folgesache, es sei denn, der Wert der ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / F. Beschwerden gegen Neben- und Zwischenentscheidungen

Rz. 387 Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebenverfahren werden nach Nrn. 3500 ff. VV abgerechnet.[102] Rz. 388 Hierzu zählen insbesondere Beschwerden gegen eine Kostenentscheidung. Beispiel 219: Beschwerde gegen Kostenentscheidung Nach übereinstimmender Erledigungserklärung legt das Gericht im Verfahren auf Zugewinna...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Erstinstanzliches Verfahren

Rz. 281 Für das Betreiben des Verfahrens erhält der Anwalt zunächst eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar, da das Verfahren nicht die Erteilung einer Genehmigung oder Zustimmung zum Gegenstand hat, sondern vom Gericht eine rech...mehr

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§ 1 Einleitung / F. Kostenerstattung

Rz. 27 Der Umfang der Kostenerstattung richtet sich in Familienstreitsachen sowie in Ehe- und Verbundverfahren nach § 91 ZPO (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG). Hier ist die Hinzuziehung eines Anwalts stets als notwendig anzusehen (§ 91 Abs. 2 ZPO). Rz. 28 In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Verfahren mit Auslandsbezug gilt dagegen § 80 FamFG. Hier wird nur auf §...mehr

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§ 14 Vollstreckung / c) Sonstige Einigung

Rz. 64 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV, wenn im Vollstreckungsverfahren eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 65 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Anrechnung in der Ehesache

Rz. 159 Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht kann der Anwalt auch hinsichtlich der Ehesache außergerichtlich tätig werden, etwa indem der Trennungszeitraum abgeklärt wird, indem die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung geklärt oder auch nur die Trennungsvoraussetzungen geschaffen werden. Daher kommt auch insoweit eine Anrechnung in Betracht. Beispiel 84: Anre...mehr

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AGS 1/2018, Ausdrückliche F... / 3 Anmerkung

Ein bedürftiger Beteiligter ist grundsätzlich nur dann von den Gerichtskosten freigestellt, wenn er diese als Entscheidungsschuldner zu tragen hat. Durch einen Kostenvergleich wird der Beteiligte aber Übernahmeschuldner. Dieser ist nur unter den drei kumulativen Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 FamGKG freigestellt:mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / cc) Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung

Rz. 77 Wird eine Nutzungsentschädigung für die vormalige Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung geltend gemacht, also nach § 745 BGB – oder geht man auch schon für die Zeit der Trennung von einem solchen Anspruch aus[11] –, so ist § 48 Abs. 1 FamGKG unanwendbar, weil es sich nicht mehr um eine Ehewohnungssache handelt, sondern um eine sonstige Familienstreitsache i.S.d. ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VI. Bloße Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 92 Werden im Verbundverfahren lediglich Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände, insbesondere über potentielle Folgesachen, geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht insoweit zwar – im Gegensatz zum Abschluss eines Vergleichs (siehe Rdn 84) – keine Gerichtsgebühr (Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.). Für den Anwalt löst diese Tätigkeit bei entsprechendem Auft...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / V. Rechtsbeschwerde gegen eine den Rechtszug beendende Entscheidung betreffend den Hauptgegenstand

Rz. 204 Rechtsbeschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen betreffend die Hauptsache in familiengerichtlichen Verfahren werden gem. Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV abgerechnet wie Revisionsverfahren. Es gelten die Nrn. 3206 ff. VV (siehe § 8 Rdn 378). Rz. 205 Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebe...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Herausgabe von Haushaltsgegenständen

Rz. 18 Auch bei der Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen kann der Wert des zugrunde liegenden Verfahrens geringer sein als der Verkehrswert. Es gilt dann nur der geringere Wert. Beispiel 15: Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen (I) Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Beschluss erwirkt, wonach dieser für die Zeit der Trennung zur Überlas...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Nicht vermögensrechtliche Kindschaftssachen

Rz. 231 Die nicht vermögensrechtlichen "übrigen Kindschaftssachen" außerhalb des § 46 FamGKG sind Folgende:mehr

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§ 12 Arrestverfahren / A. Überblick

Rz. 1 Im Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrests (§ 119 Abs. 2 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 916–934, 943–945 ZPO) erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 VV unmittelbar. Rz. 2 Ergänzend hierzu ordnet § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG an, dass solche Verfahren gegenüber dem Hauptsacheverfahren als besondere Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG gelten. Daher verdient auch de...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / X. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 22 Das selbstständige Beweisverfahren und das zugehörige Hauptsacheverfahren sind jeweils eigene Angelegenheiten (siehe § 7). Daher ist die Anwendung des jeweiligen Gebührenrechts gesondert zu prüfen.[5] Beispiel 18: Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptsache Der Mandant hatte dem Anwalt im Januar 2013 den Auftrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren...mehr

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§ 9 Ehesache / III. Beschwerdeverfahren

Rz. 40 Im Beschwerdeverfahren richten sich die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. b) VV). Rz. 41 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Anm. zu Nr. 3201 VV auf 1,1 ermäßigen kann. Rz. 42 Hinzu kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Rz. 43 Eine Ermäßigung...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 2. Elterliche Sorge

Rz. 14 Gem. § 41 FamGKG ist grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen, so dass sich ein Regelwert von 1.500,00 EUR ergibt, der je nach den Umständen des Einzelfalls aber auch höher oder niedriger festgesetzt werden kann. Beispiel 9: Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge Der Anwalt beantragt für seinen Mandanten beim FamG im Wege der einstweiligen Anord...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 2. Einigungsgebühr

Rz. 34 Führt die Beratungstätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe zu einer Einigung, fällt eine Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV in Höhe von 150,00 EUR an.[37] Beispiel 8: Beratung mit Einigung Die Mandantin lässt sich über einen Vergleichsvorschlag ihres Ehemannes zur vorläufigen Unterhaltszahlung beraten. Aufgrund der Beratung trifft die Ehefrau mit ihrem Ehemann sodann aufg...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XII. Verbund und Folgesachen

Rz. 24 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal. Das gesamte Verbundverfahren bildet gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesam...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / IX. Mehrwertvergleich

Rz. 21 Wird in einem Verfahren, für das der Anwalt vor dem 1.8.2103 beauftragt worden ist, nach dem 31.7.2013 eine Einigung auch über nicht anhängige Gegenstände geschlossen, berechnen sich die Gebühren einschließlich der 1,5-Einigungsgebühr aus dem Mehrwert nach altem Recht, da nur eine einzige Angelegenheit vorliegt. Die gegenteilige Auffassung des OLG Hamburg[4] ist schli...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / dd) Volle und ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV

Rz. 115 Auch nach Nr. 3101 Nr. 2 VV kann eine auf 0,8 ermäßigte Verfahrensgebühr entstehen. Diese kann aber grundsätzlich nur neben einer vollen – oder ausnahmsweise auch einmal neben einer nach Nr. 3101 Nr. 1 VV ermäßigten – Verfahrensgebühr anfallen. Im Gegensatz zu der ermäßigten Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 1 VV entsteht sie dagegen nicht alleine. Rz. 116 Die ermäßig...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Anrechnung der Beratungshilfevergütung

Rz. 67 Ist eine Beratungshilfevergütung auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, in dem der Anwalt im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, greift § 58 Abs. 2 RVG nicht.[61] Es ist also voll anzurechnen und nicht zunächst auf die nicht gedeckte Wahlanwaltsvergütung. Beispiel 37: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebüh...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Das gesamte Verbundverfahren, also die Ehesache und die Folgesachen, ist gem. § 16 Nr. 4 RVG eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass der Anwalt seine Gebühren nur einmal aus den nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Verfahrenswerten erhält (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 2 Auch die Auslagen entstehen nur einmal; insbesondere entsteht im gesamten Verbundverfahren n...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV

Rz. 367 Die Terminsgebühr entsteht gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV auch unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, also bei einer Entscheidung im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung. Dieser Fall dürfte allerdings im Hinblick auf § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG selten sein. In Betracht kommt dieser Fall, wenn bereits erstinstanzlich ohne münd...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 174 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 175 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskostenhilfe...mehr

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§ 1 Einleitung / C. Die Vergütung

Rz. 14 Die Vergütung des Anwalts (also seine Gebühren und Auslagen – § 1 Abs. 1 RVG) richtet sich nach dem RVG. Mit Ausnahme der Gebühren für Beratung, Gutachten und Mediation (§ 34 Abs. 1 RVG) sind die Gebühren im Vergütungsverzeichnis geregelt. Rz. 15 Eine Differenzierung nach Familienstreitsachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Verbund und Folgesachen, wir...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 2. Anrechnung der Verfahrensgebühr im nachfolgenden Hauptsacheverfahren mit Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühr

Rz. 30 War der Anwalt zuvor außergerichtlich tätig, dann ist die Geschäftsgebühr hälftig auf die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Diese ist wiederum voll auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 5 VV), und nicht etwa nur der nach Anrechnung davon verbleibende Betrag, anzurechnen.[6] Beispiel 2...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 387 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV). Beispiel 160: Beschwerdeverfahren ohne mündliche Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der Antragstellerin die alleinige elterliche Sorge übertragen worden ist, legt der Antragsgegner Beschwerde...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 12. Verfahrenstrennung bei Verlust der Eigenschaft als Folgesache

Rz. 182 In Zugewinnausgleichsverfahren kann es sich ergeben, dass der Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich, gegebenenfalls im Wege des Stufenantrags, zunächst als Folgesache statthaft und zulässig ist, er im laufenden Verfahren diese Eigenschaft jedoch verliert. Dieser Fall tritt dann ein, wenn während des Scheidungsverfahrens einem Antrag auf Beendigung der Zugewinngeme...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG) richtet sich nach den Vorschriften, die für die Zwangsversteigerung gelten. Anzuwenden ist Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 VV (Nrn. 3311, 3312 VV). Tätigkeiten in der Versteigerung sind zwar keine Familiensachen. Allerdin...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 5. Aussöhnungsgebühr

Rz. 152 Kommt es zu einer Aussöhnung der Eheleute, an der der Anwalt mitgewirkt hat, so entsteht nach Nrn. 1001, 1003 VV eine 1,0-Aussöhnungsgebühr. Zu den Voraussetzungen einer Aussöhnungsgebühr (siehe § 9 Rdn 18, 33 und 33 ff.). Beispiel 77: Verbundverfahren mit Aussöhnung Im Verbundverfahren (Werte: Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR) söhnen sich die ...mehr