Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 18 Übergangsrecht / B. Allgemeiner Grundsatz

Rz. 2 Das Übergangsrecht ergibt sich für die Anwaltsvergütung aus § 60 RVG. Wie in allen Übergangsfällen gilt auch hier, dass es grundsätzlich auf den Tag der unbedingten Auftragserteilung zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG ankommt, bzw. auf den Tag der Beiordnung (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Vereinfacht ausgedrückt:mehr

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§ 9 Ehesache / I. Überblick

Rz. 19 Die Gebühren des Anwalts im erstinstanzlichen Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Aussöhnungsgebühr nach Nr. 1001 VV.mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / III. Die Gebühren

Rz. 404 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr. Da in den Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich eine Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt erforderlich ist, entsteht die Verfahrensgebühr nach den höheren Sätzen der Nrn. 3208, 3209 VV. Rz. 405 Die volle Verfahrensgebühr beläuft sich nach Nr. 3206 VV i.V.m. ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / II. Abwehr der Vollstreckung

Rz. 69 Soll der Anwalt die Vollstreckung abwehren, ist zu differenzieren:mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / a) Überblick

Rz. 25 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebührenvereinbarung treffen. Es handelt sich dabei nicht um eine "Vergütungs"-Vereinbarung i.S.d. §§ 3a ff. RVG, sondern lediglich um eine "Gebühren"-Vereinbarung, da im Übrigen die gesetzlichen Gebühren (Einigungs- und Aussöhnungsgebühr) und auch die gesetzlichen Auslagen nach Teil 7 VV RVG anwendba...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 359 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV). Beispiel 202: Beschwerdeverfahren ohne mündliche Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der Antragsgegner zur Zahlung von 15.000,00 EUR verpflichtet worden ist, legt er Beschwerde ein und nimmt d...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Mehrwert bei bloßen Erklärungen zu nicht anhängigen Gegenständen?

Rz. 91 Nach OLG Schleswig[106] ist auch dann ein Mehrwert des Vergleichs festzusetzen, wenn im Rahmen eines Scheidungsfolgenvergleichs Erklärungen zu nicht anhängigen Folgesachen abgeben werden (hier Haushalt und Zugewinnausgleich), auch wenn über diese Positionen kein Streit mehr bestand.[107] Das dürfte allerdings unzutreffend sein. Ohne Einigung kann es keinen Mehrwert de...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 364 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV erhält der Anwalt darüber hinaus eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Rz. 365 Die Terminsgebühr entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 205: Beschwerdeverfahren mit mündlicher Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / V. Bedingter Auftrag

Rz. 11 Wird ein bedingter Auftrag erteilt, so ist nicht auf den Tag des Auftrags, sondern auf den Tag des Bedingungseintritts abzustellen. Dies ist insbesondere bei gestaffelten Aufträgen zu beachten. Beispiel 6: Bedingter Auftrag (I) Der Anwalt hatte vom Mandanten im Juli 2013 den Auftrag erhalten, den Ehemann anzumahnen und für den Fall, dass dieser nicht bis zum 2.8.2013 z...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 248 Verfahren betreffend das Umgangsrecht sind Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 2 FamFG. Es gelten die §§ 152 ff. FamFG. Rz. 249 Wird das Umgangsverfahren zunächst als Folgesache im Verbund geführt und dann später aus dem Verbund abgetrennt, so wird es dadurch zur selbstständigen Familiensache (§ 137 Abs. 5 S. 2 FamFG). Der Anwalt kann dann das Umgangsrechtsverfahren geso...mehr

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AGS 1/2018, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG statthafte und auch den weiteren Voraussetzungen nach zulässige weitere Beschwerde der Landeskasse hat in der Sache keinen Erfolg. Soweit die vorgehenden Instanzen die dem Antragsteller nach gewährter Beratungshilfe aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung auf der Grundlage einer Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV bemessen haben, hält ...mehr

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AGS 1/2018, Voraussetzungen... / 1 Sachverhalt

Auf den Antrag des Berechtigten wurde diesem vom AG ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch eine Beratungsperson gem. § 3 BerHG in der Angelegenheit "Widerspruch gegen SGB II Bescheid v. 16.7.2015" erteilt. Der Berechtigte wandte sich daraufhin an den Antragsteller, einen Rechtsanwalt. Dieser legte namens und im Auftrag des Berechtigten Widerspruch gegen den vorbeze...mehr

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AGS 1/2018, Übernachtungsko... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht entscheidet über die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in der Besetzung, in der die zugrundeliegende Kostenentscheidung getroffen wurde. Bei einer Entscheidung durch den Einzelrichter ist dieser auch im Erinnerungsverfahren zuständig (Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., 2016, § 165 Rn 3). Die gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin erh...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / j) Teil- oder Zwischeneinigungen

Rz. 52 Soweit Teil- oder Zwischeneinigungen getroffen werden, berührt dies den Verfahrenswert nicht, da dieser sich nach dem Wert aller Anrechte richtet. Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr der Anwälte ist dies allerdings von Bedeutung. Die Einigungsgebühr richtet sich dann nur nach dem Wert der Anrechte, über die eine Einigung getroffen worden ist. Zu beachten ist, ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / II. Die Gebühren

Rz. 7 Die Gebühren des Anwalts richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen können eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) und/oder eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV). Rz. 8 Denkbar ist hier auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV).mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 364 Für das Betreiben des Geschäfts erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar.mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Es fallen keine Gerichtsgebühren oder Festgebühren an

Rz. 8 Denkbar ist auch, dass der Anwalt in gerichtlichen Verfahren tätig wird, in denen entweder keine Gerichtsgebühren oder wertunabhängige Festgebühren erhoben werden. In diesem Fall gilt § 23 Abs. 1 S. 2 RVG. Abzustellen ist auf die entsprechende Anwendung der Wertvorschriften des FamGKG. Rz. 9 In diesem Fall ist der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit vom Gerich...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 2. Anrechnung bei vorangegangener Geschäftstätigkeit

Rz. 12 Ist dem selbstständigen Beweisverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorangegangen, so ist die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV hälftig auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV anzurechnen, höchstens jedoch zu 0,75. Beispiel 6: Anrechnung in nachfolgenden gerichtlichen Verfahren Der Ehemann hat nach Auszug aus der der Ehefrau gehörende...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / III. Vollziehung

Rz. 27 Die Vollziehung eines Arrests richtet sich gem. § 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 928 ZPO nach den Vorschriften der Zwangsvollstreckung (§§ 704 ff. ZPO), soweit die §§ 929–934 ZPO keine abweichenden Regelungen enthalten. Der Anwalt erhält die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV (Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 4 VV) (siehe dazu § 14 Rdn 37 ff.).mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / Leitsatz

Eine Streitwertfestsetzung im Ordnungsgeldverfahren kommt nicht in Betracht, da hier nach Nr. 2111 GKG-KostVerz. eine Festgebühr erhoben wird. Eine gleichwohl erfolgte Streitwertfestsetzung ist zur Vermeidung eines Rechtsscheins aufzuheben. Auf Antrag des Anwalts ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gesondert festzusetzen. Der Gegenstandswert der anwaltlichen T...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VII. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 209 Bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht gilt zunächst § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Rz. 210 Eine Besonderheit gilt in V...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / aa) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 51 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kommt hier ebenfalls in Betracht, da nach der Rspr. des BGH[27] eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[28] Rz. 52 Im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss es sich aber um eine solche handeln, die aufgrund des Einverständnisses der Beteil...mehr

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§ 14 Vollstreckung / III. Vollstreckungsschutzanträge

Rz. 70 In Verfahren über Vollstreckungsschutzanträge gelten die gleichen Gebühren wie für die Vollstreckung selbst, wobei zu beachten ist, dass für den Anwalt des Vollstreckungsgläubigers das Verfahren über Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit zählt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG).mehr

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§ 14 Vollstreckung / aa) Überblick

Rz. 51 Mit dem 2. KostRMoG war zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV werden die Fälle erfasst, in denenmehr

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AGkompakt 1/2018, Bindungsw... / Leitsatz

An die uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Anwalts durch das Gericht ist der Urkundsbeamte im Vergütungsfestsetzungsverfahren gebunden. Die tatsächlich angefallenen Reisekosten sind in diesem Fall in vollem Umfang zu vergüten. OLG Hamm, Beschl. v. 16.3.2017 – II-6 WF 26/17mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 6. Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 63 Für das Verhältnis mehrerer einstweiliger Anordnungen zueinander war früher § 18 Nr. 1 RVG a.F. zu beachten, wonach in Familiensachen mehrere einstweilige Anordnungen anlässlich derselben Hauptsache untereinander als eine Angelegenheit galten, wenn sie zur selben Buchstabengruppe des § 18 Nr. 1 RVG a.F. gehörten. Danach waren also mehrere einstweilige Anordnungen anlä...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Auskunft

Rz. 145 Wird Auskunft verlangt, richtet sich der Verfahrenswert nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden Leistungsantrags zu bewerten, je nachdem, wie sehr der Antragsteller auf die Auskunft zur Geltendmachung und Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs angewiesen ist. In der Regel ist von 20 % des zu erwartenden Leistungsantrags auszugehen. Rz....mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Einigung über Folgesache

Rz. 131 Wird eine Einigung über eine (anhängige) Folgesache geschlossen, dann entsteht aus dem Wert der anhängigen Folgesache die 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV: Beispiel 58: Einigung über Folgesache Im Verbundverfahren (Ehesache 9.000,00 EUR, Versorgungsausgleich 1.800,00 EUR; Unterhalt 12.000,00 EUR) einigen sich die Beteiligten im Termin unter Mitwirkung ihrer...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Grundsatz

Rz. 15 Bei Herausgabevollstreckungen ist grundsätzlich der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 11: Herausgabevollstreckung Die Schwiegermutter hat gegen den Schwiegersohn einen Beschluss erwirkt, wonach dieser verpflichtet worden ist, den in ihrem Eigentum stehenden Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Sie beauftragt den Anwalt m...mehr

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§ 9 Ehesache / 4. Aussöhnungsgebühr

Rz. 33 Möglich ist eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) mit einem Gebührensatz von 1,5, die sich im gerichtlichen Verfahren auf 1,0 beläuft (Nr. 1003 VV). Rz. 34 Voraussetzung für eine Gebühr nach Nr. 1001 VV ist, dass die Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen. Der beiderseitige ernstliche Wille hierzu muss erkennbar sein.[5] Es handelt si...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / A. Überblick

Rz. 1 Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt in Familiensachen die Vergütung nach Teil 2 VV, also eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV in Höhe von 0,5 bis 2,5. Rz. 2 Hinzukommen kann eine 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Ebenso ist eine 1,5-Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) möglich.mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 1. Überblick

Rz. 7 In erstinstanzlichen Arrestverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrestverfahren vor dem Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 943 ZPO) stattfindet (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1 VV).mehr

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§ 1 Einleitung / II. Vollstreckung

Rz. 10 Wird der Anwalt in Vollstreckungssachen tätig, gilt § 25 RVG, da es keine wertabhängigen Gerichtsgebühren gibt, sondern vielmehr Festgebühren erhoben werden. Eine Wertfestsetzung nach § 55 FamGKG scheidet daher aus.[1] Die Wertfestsetzung erfolgt – sofern erforderlich und beantragt – ausschließlich im gerichtlichen Verfahren nach § 33 RVG.mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 3. Aussöhnung

Rz. 43 Strittig ist auch hier wiederum, ob eine Aussöhnungsgebühr anfallen kann (siehe Rdn 35). Soweit eine Aussöhnungsgebühr bejaht wird, käme diese dann zur Geschäftsgebühr hinzu. Beispiel 17: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung Der Anwalt vertritt den Rechtsuchenden im Rahmen des Umgangsrechts und wirkt dabei an einer Aussöhnung der Eheleute mit. Neben der Geschäfts...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / Leitsatz

Eine Streitwertfestsetzung im Ordnungsgeldverfahren kommt nicht in Betracht, da hier nach Nr. 2111 GKG-KostVerz. eine Festgebühr erhoben wird. Eine gleichwohl erfolgte Streitwertfestsetzung ist zur Vermeidung eines Rechtsscheins aufzuheben. Auf Antrag des Anwalts ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gesondert festzusetzen. Der Gegenstandswert der anwaltlichen T...mehr

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§ 14 Vollstreckung / VI. Rechtsbeschwerde

Rz. 78 Kommt es zu einem Rechtsbeschwerdeverfahren, das allerdings zulässiger Weise nur von einem BGH-Anwalt betrieben werden kann, entsteht eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3502 VV und im (wohl eher theoretischen) Fall eines Termins eine 1,2-Terminsgebührn nach Nr. 3516 VV.mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 5. Einigungsgebühr

Rz. 57 Wird im einstweiligen Anordnungsverfahren eine Einigung über den Gegenstand des Verfahrens getroffen, entsteht eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Da die einstweilige Anordnung zur Anhängigkeit führt, entsteht insoweit jedoch nur eine 1,0-Gebühr (Nr. 1003 VV). Beispiel 46: Einstweilige Anordnung mit Einigung Der Antragsteller beantragt den Erlass einer einstweiligen...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / I. Antragserweiterung

Rz. 4 Die Antragserweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Antragstellers noch für den des Antragsgegners eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, so dass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[1]mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 313 Macht der Antragsgegner im Zugewinnverfahren gegenüber dem Zahlungsantrag des Antragstellers einen Antrag auf Stundung der Ausgleichsforderung nach § 1382 BGB geltend, so liegt insgesamt eine Familienstreitsache vor, obwohl der Stundungsantrag für sich genommen eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist. Rz. 314 Der Wert des Zahlungsantrags richtet sich n...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 54 Adoptionssachen sind Verfahren, betreffend die Der Anwalt erhält die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / ff) Zahlungsforderung und Stundungsantrag

Rz. 68 Wird vom Antragsgegner die Stundung der Zugewinnausgleichsforderung beantragt, so ist der Wert des Stundungsantrags, der sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG berechnet (siehe § 8 Rdn 313), hinzuzurechnen. Zwar sieht § 52 FamGKG insoweit nur eine Zusammenrechnung vor, wenn über den Stundungsantrag entschieden wird. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Gerichtsgebühren, nicht...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 282 Hinsichtlich der Gebühren gelten gegenüber einem Zahlungsantrag grundsätzlich keine Besonderheiten, so dass auf die Ausführungen zu den Rdn 251 Bezug genommen werden kann. Rz. 283 Soweit im isolierten Auskunftsverfahren über die Zahlung verhandelt oder sogar eine Einigung geschlossen wird, ist insoweit ein Mehrwert anzusetzen. Zu beachten ist allerdings, dass auch hie...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 63 Verfahren betreffend die Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes (Ansprüche nach §§ 1686, 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB) sind Kindschaftssachen (§ 151 FamFG). Es handelt sich um Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 64 Der Anwalt erhält die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV.mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Terminsgebühr

Rz. 392 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV erhält der Anwalt darüber hinaus eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Rz. 393 Die Terminsgebühr entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 163: Beschwerdeverfahren mit gerichtlichem Termin Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der An...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / A. Allgemeine Mandatsannahme

Rz. 1 Während das Mandat in Ehesachen insbesondere für Fachanwälte für Familienrecht Routine ist, gilt dies für einen Streit zwischen den Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften nicht ohne weiteres. Dabei ist die Anzahl der Paare, die in einer solchen Gemeinschaft leben, mittlerweile sehr hoch, zumal die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Form des Zusammenlebens sich ...mehr

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§ 5 Informations- und Mitte... / 2. Ausnahme bei Weiterverarbeitung in Form der Offenlegung oder Übermittlung an Berufsgeheimnisträger, § 29 Abs. 2 BDSG-Neu

Rz. 91 Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen des DSAnpUG-EU,[91] das am 27.4.2017 vom Bundestag[92] und am 12.5.2017 vom Bundesrat[93] verabschiedet wurde, eine vollständige Neureglung des BDSG beschlossen, die – mit der DSVGO – am 25.5.2018 in Kraft treten und das bisherige BDSG ablösen wird. Gestützt auf die Öffnungsklausel des Art. 23 Abs. 1 lit. i) DSGVO.[94] § 29 Abs. 2 B...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Anwaltszwang

Rz. 303 Gemäß §§ 114 Abs. 1, 112 Nr. 3, 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG müssen sich die Beteiligten einer im Zusammenhang mit einer Trennung stehenden Streitigkeit vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten lassen. Denn es handelt sich, soweit es indirekt oder direkt um das Getrenntleben der Beteiligten oder dessen Folge geht, um einen Anspruch zwischen miteinander verheirateten Pe...mehr

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AGS 1/2018, Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG

Bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe, Dr. Hans-Jochem Mayer und Detlef Burhoff. 23. Aufl., 2017. XXIV, 2392 S., 139,00 EUR Die Autoren und Herausgeber eines "Kommentar-Klassikers" haben es eigentlich mit jeder Neuauflage einfach: Wenn sie in bewährter Weise die seit der Vorauflage ergangene Rspr. und Lit. umfassend verarbeiten, ist der "Abverkauf" vorprogrammiert und das Pu...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / I. Überblick

Rz. 14 Die Gebühren für die außergerichtliche Vertretungstätigkeit des Rechtsanwalts finden sich in Teil 2 Abschnitt 3 VV, den Nrn. 2300 ff. VV. Für sämtliche in einer Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr als Betriebsgebühr (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV). Rz. 15 Neben der Geschäftsgebühr kann keine Terminsgebühr nach Nr. 310...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Anrechnung in einer Folgesache

Rz. 160 Möglich ist auch, dass nur aus einer Folgesache anzurechnen ist. Beispiel 85: Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Folgesache Der Anwalt hatte außergerichtlich über Zugewinn verhandelt. Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, wurde der Anspruch auf Zugewinnausgleich als Folgesache im Verbund anhängig gemacht. Das FamG setzt die Werte wie folgt fest: Ehesache 9.000...mehr