Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerde.

Rn 6 Die Entscheidung des Vorsitzenden kann von der Partei mit dem Ziel, einen anderen Anwalt beigeordnet zu erhalten, und von dem Rechtsanwalt mit dem Ziel, seine Beiordnung aufzuheben, mit der sofortigen Beschwerde (§ 567 I Nr 1) angefochten werden. Sie wird darauf überprüft, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde (St/J/Jacoby § 78c Rz 31). Wurde die Entscheidung durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwendungsersatz im Abmahnverfahren.

Rn 4 Die ältere Rechtsprechung zum Aufwendungsersatz für Abmahnkosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag ist angesichts der heute geltenden gesetzlichen Regelung in § 13 III UWG nicht mehr relevant. Sachlich enthält aber auch diese Vorschrift den Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Abmahnung (aber nicht für eine zweite Abmahnung, s BGH NJW 10, 1208). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erhebung der Rüge (Abs 1 S 1).

Rn 8 Abs 1 S 1 normiert die Beschleunigungsrüge als eine Verfahrenserklärung eines Beteiligten, in welcher der Rügende geltend macht, dass die bisherige Verfahrensdauer nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155 I entspricht. Rn 9 Die Rüge ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Verfahrensführung gerügt wird. Gem § 25 I kann die Erhebung der Rüge schriftlich oder z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Pflichtverletzungen.

Rn 4 Führt der Mediator das Mediationsverfahren nicht ordnungsgemäß durch, so liegt eine Pflichtverletzung seines Mediatorvertrags vor. Dabei kann nach allgemeinen schuldrechtlichen Kategorien die Pflichtverletzung in einer Nichtleistung oder einer Schlechtleistung bestehen. Rechtsfolge solcher Pflichtverletzungen kann ein Anspruch auf Schadensersatz gem § 280 BGB, ein Anspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesonderte Antragstellung.

Rn 13 Für das Rechtsmittelverfahren ist gesondert PKH zu beantragen und zu bewilligen (zum PKH-Antrag für eine beabsichtigte Berufung s § 117 Rn 30). Es gelten die gleichen Grundsätze wie in der 1. Instanz. Es muss eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt werden (BGH FamRZ 06, 1522). Es reicht aus, auf das in der Vorinstanz benutz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Soweit die Beteiligten dem gerichtlichen Vorschlag folgen und sich für die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, setzt das Gericht das Verfahren aus. Eine solche Aussetzung des Verfahrens folgt der Regelung des § 21. Rn 5 Inwiefern für die Mediation VKH in Anspruch genommen werden kann, ist umstri...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / II. Person des Kündigungsempfängers

Rz. 31 Die Kündigung ist grundsätzlich dem Vertragspartner, also dem Arbeitnehmer gegenüber vorzunehmen. Der Zugang richtet sich nach der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Eine unter Anwesenden übergebene Erklärung geht sofort zu, § 130 Abs. 1 BGB. Die dem Arbeitnehmer übergebene Kündigung ist daher im Moment der Übergabe zugegangen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsantrag.

Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff geeigneten Titel d...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 3. Weitere Beispiele für eine Aufhebung der Bestellung

Um weitere Beispiele[19] für eine Entpflichtung des Verfahrensbeistands zu finden, muss man schon weiter zurückgehen zu der Zeit, als noch § 50 FGG galt, also in die Zeit vor dem Inkrafttreten des FamFG im September 2009. Eine Aufhebung der Bestellung des damals noch als Verfahrenspfleger bezeichneten "Anwalt des Kindes" sollte danach in Betracht kommen,mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach niederländischem Recht ist es zulässig, dass die Umsatzsteuerschuld von bestimmten Unternehmen nach vereinnahmten Entgelten ermittelt wird (vgl. Art. 26 Mehrwertsteuergesetz und Art. 26 Durchführungsverordnung). Dies betrifft primär den Einzelhandel, aber auch verschiedene Dienstleister (z. B. Friseure, Anwälte, Fahrradwerkstätten).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verkehrsanwalt.

Rn 22 Gemäß § 121 IV kann der Partei auf Antrag für die Wahrnehmung eines Termins zur Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter oder zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten ein Anwalt beigeordnet werden. 1. Beweisaufnahme. Rn 23 Findet ein auswärtiger Beweisaufnahmetermin statt, so kann für diesen Termin ein besonderer Anwalt beigeordnet werden, wenn die Te...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rückabtretungsverträge bei übergegangenen Unterhaltsansprüchen.

Rn 17 Bei aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes oder des SGB II erbrachten Sozialleistungen gehen nach § 7 I UVG bzw § 33 I SGB II Unterhaltsansprüche des Hilfebedürftigen im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den jeweiligen Leistungsträger über. Dieser kann vertraglich die übergegangenen Ansprüche an den Hilfebedürftigen zur gerichtlichen Geltendmachung zurück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit. (2) Der Bevollmächtigte wird durch die von seiner Seite erfolgte Kündigung nicht gehindert, für den Vollmachtgeber so lange zu handeln, bis dieser für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Austrittserklärung.

Rn 3 Für die Form der Austrittserklärung gilt § 47 (Textform); bei Erklärung durch einen Anwalt ist Nutzung des Formulars gem § 47 Abs 2 vorgeschrieben. Eine Begründung ist nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Zwangsversteigerung.

Rn 18 Im Zwangsversteigerungsverfahren kommt die Beiordnung eines Anwalts nur dann in Betracht, wenn der Schuldner konkret dargelegt, in welcher Art und Weise er in das Verfahren eingreifen will und gegen welche vollstreckungsgerichtliche Maßnahme er sich konkret wenden will (BGH NJW-RR 04, 787 [BGH 31.10.2003 - IXa ZB 197/03]; s aber hierzu die Kritik bei § 119 Rn 32).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mandatsniederlegung.

Rn 7 Abs 2 regelt den Sonderfall der Kündigung (Niederlegung) des Mandats (eine Kündigung der Vollmacht durch ihn scheidet aus, § 168 S 1 BGB; BGH NJW 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]) durch den Prozessbevollmächtigten. Dieser kann auch nach einer Kündigung noch für den Vollmachtgeber handeln, wenn nach Abs 1 die Vollmacht aufgrund wirksamer Anzeige erloschen wär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Finanzierungskosten.

Rn 26 Kosten zur Prozessfinanzierung, insb ein Darlehen, das zur Finanzierung von Anwalts- und Sachverständigenkosten aufgenommen wird, können erstattungsfähig sein. Voraussetzung ist, dass es sich um nicht unerhebliche Kosten handelt und die Partei nicht in der Lage war, diese Kosten aus ihren laufenden Einkünften aufzubringen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Telefonische Erklärung.

Rn 11 Entsprechend der strikten Rspr zum Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift unter einen bestimmenden Schriftsatz kann eine mündliche oder telefonische Erklärung des Schriftsatzinhaltes die fehlende Unterschrift nicht ersetzen (BGH MDR 09, 707). Ebenso wenig genügt die persönliche Abgabe eines nicht unterschriebenen Schriftsatzes durch die Partei oder ihren Anwalt bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verschulden.

Rn 30 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn die Partei bzw ihr Vertreter/Bevollmächtigter (§§ 51 II, 85 II; vgl München 13.6.13 – 1 U 4904/09) die Verspätung (Rn 14 f) genügend entschuldigt. Für eine Zurückweisung müssen Verzögerung und fehlende Entschuldigung zusammentreffen (BGH NJW 81, 287; 87, 1949, 1950 [BGH 13.01.1987 - VI ZR 280/85]). Der Begriff des Verschuldens umfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 8 Abs 2 ordnet an, dass für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung die für die nachgeholte Prozesshandlung geltenden Vorschriften anzuwenden sind. Dabei macht es keinen Unterschied, ob über die Wiedereinsetzung isoliert vorab oder zusammen mit der nachgeholten Prozesshandlung entschieden wird (vgl BGH NJW-RR 08, 218 [BGH 19.07.2007 - I ZR 136/05]). Die Verwerfung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 8 Gem § 31 Abs 1 FamGKG führt die Aufhebung und Zurückverweisung dazu, dass das weitere Verfahren mit dem früheren Verfahren vor diesem Gericht einen Rechtszug iSv § 29 FamGKG bildet, sodass Gebühren nur einmal entstehen. Dies gilt gem § 21 II RVG auch für die Gebühren des Anwalts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonstige Tätigkeiten.

Rn 36 Für sonstige Tätigkeiten, etwa Terminsvertreter, Verkehrsanwalt, Einzeltätigkeiten, sind die Nr 3400 ff VV RVG anzuwenden. Die bisher fehlende Verweisung hat der Gesetzgeber mit dem 2. KostRMoG nachgeholt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag und Parteien des Zwischenstreits.

Rn 5 Antragsteller ist die Partei des die Urkunde übergebenden Anwalts, Antragsgegner der Gegenanwalt persönlich, nicht die von ihm vertretene Partei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich um einen Anwalts- oder Parteiprozess handelt, entscheidend ist einzig die anwaltliche Vertretung der jeweiligen Partei. Die Norm ist in jeder Lage des Verfahrens anwendbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung, Rechtsmittel und einstweilige Anordnung (Abs 2).

Rn 11 Begründet ist die Erinnerung, wenn die Voraussetzungen derjenigen Vorschriften, auf die § 732 sich in direkter oder analoger Anwendung bezieht (§§ 724, 726 bis 729, 738, 742, 744, 744a, 745, 749), nicht vorliegen. Entschieden wird über die Klauselerinnerung nach § 732 I 2 durch Beschluss, dessen Entscheidungsformel wie folgt lauten kann, wenn der Rechtsbehelf begründet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm erleichtert die Einsicht in Urkunden. Sie ergänzt die Vorschrift des § 134. Sie ermöglicht es, bei anwaltlicher Vertretung beider Parteien, die Einsichtnahme der Urkunde bei der Geschäftsstelle durch Überlassung des Originals an den gegnerischen Anwalt zu ersetzen (Musielak/Voit/Stadler § 135 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien sind berechtigt, dem Zeugen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache oder der Verhältnisse des Zeugen für dienlich erachten. (2) Der Vorsitzende kann den Parteien gestatten und hat ihren Anwälten auf Verlangen zu gestatten, an den Zeugen unmittelbar Fragen zu richten. (3) Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet das ...mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

In der 1. Abwandlung vernimmt das Prozessgericht an zwei Terminen die Zeugen. Ferner beraumt der anschließend vom Gericht beauftragte Sachverständige einen Ortstermin an, zu dem die Anwälte der Parteien erschienen sind. Kann nunmehr die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV berechnet werden?mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 § 396 regelt, gemeinsam mit § 397, den Ablauf der Vernehmung zur Sache: Zunächst soll der Zeuge ungestört und unbeeinflusst seine Sicht der Dinge angeben (§ 396 I). Anschließend stellen – in dieser Reihenfolge – der Vorsitzende (§ 396 II), die weiteren Richter (§ 396 III), sowie die Anwälte und Parteien ihre Fragen, letztere direkt oder durch Vermittlung des Vorsitzende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ablichtungen.

Rn 12 Die Kosten von Ablichtungen, soweit sie zur Unterrichtung des Gerichts und sonstiger Beteiligter gefertigt werden, sind in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattungsfähig. Eine pauschale Abrechnung wie beim Anwalt oder wie beim Gericht ist hier allerdings nicht vorgesehen. Kann eine konkrete Abrechnung nicht vorgelegt werden, ist eine Schätzung nötig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Richterablehnung.

Rn 50 Kosten im Richterablehnungsverfahren sind nicht erstattungsfähig, zumal das Richterablehnungsverfahren zum Rechtsstreit gehört. Im Beschwerdeverfahren sind dagegen die angefallenen Kosten zu erstatten (BGH NJW 05, 2233 = AGS 05, 413 = JurBüro 05, 482). Hierzu gehören insb die Kosten des Anwalts. Dabei ist es unerheblich, ob eine gesonderte Kostenentscheidung ergeht ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der gerichtlichen Genehmigung des Vergleichs soll kollusives Vorgehen zu Lasten der Beigeladenen verhindert werden; außerdem soll das Gericht überwachen, ob nicht Interessenkonflikte etwa zwischen den Klägern und ihren Anwälten zu einem vorschnellen Vergleichsschluss führen. Zugleich sollen die Musterbeklagten nicht zu einem unangemessenen Vergleich gezwungen werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die mündliche Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Parteien ihre Anträge stellen. (2) Die Vorträge der Parteien sind in freier Rede zu halten; sie haben das Streitverhältnis in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung zu umfassen. (3) 1Eine Bezugnahme auf Dokumente ist zulässig, soweit keine der Parteien widerspricht und das Gericht sie für angemessen hält. 2Die ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Gebühren in der 3. Instanz

Rz. 107 Die Gebühren, die der Anwalt nach § 17 Nrn. 1, 9 RVG für seine Tätigkeiten in der 3. Instanz fordern kann, ergeben sich aus Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 und Abschnitt 5 VV, also aus Nrn. 3206 ff., 3500 ff. VV. Wie auch in den vorangegangenen Instanzen kommen in der Regel die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und die Einigungsgebühr zum Tragen. 1. Nichtzulassun...mehr

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prüfungspflicht des Gerichts.

Rn 23 Das Gericht muss bei einem Festsetzungsantrag des Anwalts prüfen, ob nach der Festsetzung für die Partei eine wirksame Erfüllungshandlung des Gegners erfolgt ist. Daher sind die Partei und der Gegner im Festsetzungsverfahren zu hören.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auslegung.

Rn 5 Die durch die Klageschrift erfolgte Bestimmung des Bekl ist auslegungsfähig (BGHZ 4, 328, 334; BGH NJW-RR 04, 501; NJW 99, 1871). Eine Klarstellung kann auch noch im Laufe des Prozesses stattfinden (BGH NJW 81, 1453 f [BGH 24.11.1980 - VII ZR 208/79]). Maßgeblich ist, wie die Bezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gegenpartei und Gericht) zu ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Erklärung des Geständnisses.

Rn 5 Das Geständnis ist eine einseitige (§ 288 II) Erklärung an das Gericht iRe mündlichen Verhandlung oder zu Protokoll eines beauftragten oder ersuchten Richters. Es genügt auch die ausdrückliche oder stillschweigende (BGH NJW-RR 90, 1150, 1151 [BGH 04.04.1990 - VIII ZR 125/89]; Hamm NVersZ 01, 403, 404; dazu Panetta NJOZ 08, 2166 ff) Bezugnahme nach § 137 III auf einen en...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / B. Kündigungsrecht in der Eröffnungsphase

Rz. 32 In der Phase des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist die Rechtslage besonders unsicher. Viele Beteiligte, selbst Richter, Gerichtsvollzieher und Anwälte lassen sich durch den Gerichtsbeschluss zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen (siehe Muster unter Rdn 145) fälschlicherweise zu der Annahme verleiten, es handele sich um den Eröffnungsbeschluss und der (vorläufige) Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Verdienstausfall.

Rn 63 Verdienstausfall für den allgemeinen Prozessaufwand ist nicht erstattungsfähig. Die Parteien werden auch hier nicht mit der Begründung gehört, sie hätten einen Anwalt beauftragen können, dann wären weit höhere Kosten entstanden. Verdienstausfall wird nur für die Zeitversäumnis anlässlich einer notwendigen Reise erstattet. Dies folgt aus Abs 1 S 2.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Drittschuldnerklage.

Rn 88 Für Klage des Gl auf Zahlung ist der Betrag der gepfändeten, eingeklagten Forderung anzusetzen (Saarbr JurBüro 89, 849; Köln MDR 91, 899), nicht hingegen der Wert der Forderung, wegen derer gepfändet wurde; dsgl für außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts (Köln JurBüro 92, 267).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rückgabefrist.

Rn 3 Die Übermittlung der Urkunde geschieht in beliebiger Weise gegen schriftliches Empfangsbekenntnis (§ 195). Entsprechend der Vorgabe des § 134 II 1 muss die Rückgabe grds innerhalb einer Frist von 3 Tagen erfolgen, es sei denn, mit dem übermittelnden Anwalt wurde nach dem Rechtsgedanken des § 134 II 2 eine längere (oder kürzere) Frist vereinbart.mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 108 Im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision gem. § 72a ArbGG erhält der Anwalt nach Nr. 3506 VV[180] eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6. Diese Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet, Anmerkung zu Nr. 3506 VV. Im Fall der vorzeitigen Beendigung des Auftrags reduziert sich die Gebühr auf 1,1, Nr. 350...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beteiligte.

Rn 9 Der Prozessvergleich muss zwischen den Prozessparteien abgeschlossen werden; dies gilt auch dann, wenn eine dritte Person sich am Vergleich beteiligt. Der Prozessvergleich enthält neben materiell-rechtlichen Bestimmungen eine auf eine Prozessbeendigung gerichtete Regelung, die nicht allein von einer Partei getroffen und auch von einem Dritten nicht erklärt werden kann. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Sonstige Verfahrensgrundsätze.

Rn 23 Eine Aussetzung des PKH-Bewilligungsverfahrens wegen eines anderweitig schwebenden Rechtsstreites ist unzulässig (Hamm FamRZ 85, 827). Eine Unterbrechung durch die Insolvenz findet nicht statt (s § 114 Rn 13). Der Tod des Anwalts der PKH begehrenden Partei beeinflusst den Verfahrensablauf nicht (BGH NJW 66, 1126).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine Beschränkung des gesetzlichen Umfanges der Vollmacht hat dem Gegner gegenüber nur insoweit rechtliche Wirkung, als diese Beschränkung die Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzichtleistung auf den Streitgegenstand oder Anerkennung des von dem Gegner geltend gemachten Anspruchs betrifft. (2) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist, kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zinsen.

Rn 35 Wird der Zinsantrag tw zurückgewiesen, so liegt ein Unterliegen iSd § 92 I vor, so dass grds von einer Kostenverteilung auszugehen ist. Dass Zinsen idR beim Streitwert nicht berücksichtigt werden (§ 43 I GKG) ist unerheblich, da die Vorschrift des § 92 I auf das Unterliegen im Rechtsstreit abstellt und nicht darauf, welchen Streitwert der Gegenstand hat, mit dem die Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über die Rechtmäßigkeit der Weigerung wird von dem Prozessgericht nach Anhörung der Parteien entschieden. (2) Der Zeuge ist nicht verpflichtet, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. (3) Gegen das Zwischenurteil findet sofortige Beschwerde statt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Schutz des Schuldners gegen doppelte Vollstreckung.

Rn 15 Da mit der Doppelfestsetzung zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse wegen derselben Forderung vorliegen können, muss der Schuldner geschützt werden. Zunächst bestehen für ihn die Rechtsbehelfe des Kostenfestsetzungsverfahrens. Außerdem kann er Vollstreckungsgegenklage erheben, wenn er die Kostenforderung auf den ersten Kostenfestsetzungsbeschluss bereits gezahlt hat. a) Verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle eines nicht bestehenden Interventionsgrundes.

Rn 6 Ein rein tatsächliches oder wirtschaftliches Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei rechtfertigt eine Nebenintervention nicht (Frankf NJW-RR 23, 638 [BGH 25.10.2022 - VI ZR 382/21]). Der bloße Wunsch eines Nebenintervenienten, der Rechtsstreit möge zu Gunsten einer Partei entschieden werden, und die Erwartung, dass die damit befassten Gerichte auch in einem künf...mehr